|
|
|
|
| Zitat von Real_Futti
Paywall
| |
Hier ist eine verkürzte Version.
Aus dem Handelsblatt-Artikel:
"Das Ehegattensplitting ist seit Jahrzehnten Thema im Bundestagswahlkampf – und bleibt danach stets unverändert. Ökonomen schlagen jetzt einen ersten Schritt in Richtung Abschaffung des Steuerprivilegs für Verheiratete vor: Wie in Schweden und Österreich sollen künftig die Unterhaltsansprüche der Eheleute steuerlich berücksichtigt werden. Diese Ansprüche aber sollen hierzulande für die Steuer niedriger angesetzt werden als bisher etwa für Geschiedene, nämlich nur noch in Höhe des Grundfreibetrags von 9696 Euro.
Dieses Konzept, das dem Handelsblatt vorab vorliegt, stellen die Steuerexperten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) um Stefan Bach und Katharina Wrolich an diesem Mittwoch vor. Das Ziel: Für Frauen soll sich Arbeit netto mehr lohnen.
[..]
Das DIW-Modell würde die Steuereinnahmen um zehn Milliarden Euro jährlich erhöhen – weil gutverdienende Ehepaare mehr Steuern zahlen und Frauen mehr arbeiten würden. Die Mehreinnahmen sollte der Staat zum Ausbau von Kinderbetreuung und Schulen einsetzen, schlagen die Forscher vor."
Meiner Meinung nach absolut gerecht und längst überfällig.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Warum nicht? Den Grundfreibetrag zur Sicherung ihrer Existenz kannst Du Dir ja weiterhin anrechnen lassen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie hat zeitlich nicht die Zeit für eine Teilzeitstelle?
Ich mein, anyway, das läuft letztlich unter Lebensmodell. Dass es Modelle gibt, die bei der Umstellung belastet werden, ist ja Sinn der Sache. Das DIW verfolgt hier ja auch ein eindeutiges Motiv, weil sie es für notwendig halten, dass mehr Frauen arbeiten gehen. Ob die politischen Entscheidungsträger ebenso für ausreichend halten, um dis bisherige Gesetzgebung zu ändern, wird sich zeigen. In der Überlegung des DIW werden zusätzlich 10 Milliarden EUR frei. Würden die jährlich in die Kinderbetreuung gesteckt, hätten Frauen (die ja üblicherweise zuhause bleiben) mehr Zeit arbeiten zu gehen. Wer das nicht will, kann ja weiterhin zuhause bleiben (nur soll das eben weniger steuerlich gefördert werden als bisher).
De facto befördert das Splittingmodell eben auch die Zahnarztgattinnen, die Zeit ihres Lebens nebenher jobben, auf Kosten des Gehalts vom Ehemann leben und am Ende ihres Erwerbslebens eine Grundrente abgreifen.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Real_Futti
Meine Frau könnte Stand heute gar nicht mehr als eine TZ-Stelle arbeiten, somit sind da nicht wirklich alle Aspekte berücksichtigt.
| |
Habe zur Erklärung mal dreist ergänzt.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Achso, Du schriebst "gar nicht mehr arbeiten", daher dachte ich, Sie würde auch in TZ nicht arbeiten. Aber das ist dann Eure persönliche Lebensentscheidung, das muss nicht zwangsläufig steuerlich gefördert werden.
|
|
|
|
|
|
|
Guter thread.
Beste Software um 4 Jahre steuern nachzureichen?
|
|
|
|
|
|
|
Wiso
Wiso
Wiso
Wiso
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Entweder "Steuervereinfachung" oder möglichst kleinteilige bzw. detailgetreue Berücksichtigung aller denkbaren Sachverhalte, dh Bürokratie - oder was dazwischen.
Die eierlegende Wollmilchsau (Schlanker Staatsapparat inkl. Maximum an Datenschutz a la möglichst wenig gläserner Bürger bzw möglichst wenig "Eingriff" & Maximum an Sozialstaatsprinzip im Steuerrecht & Maximum an Besteuerung nach der persönlichen/wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Steuerrecht & Einfachheit/Handhabbarkeit des Steuerrechts) ist m.E. schlichte Utopie.
Da kann man ausgehend von dem netten Begriff der Steuergerechtigkeit (was immer das auch sein soll) ganze Bibliotheken mit kontrovers geführten Diskussionen füllen (wird auch gemacht).
Nachdem ich eher ein Anhänger von weniger Einzelfallgerechtigkeit (Pedantismus) zugunsten von Verschlankung bin, denke ich, dass man den ein oder anderen Effekt hinnehmen könnte (ohne dass es auf Teufel komm raus auf den Bierdeckel hinauslaufen muss).
|
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 07.10.2020 18:25]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Real_Futti
| Zitat von Flashhead
Achso, Du schriebst "gar nicht mehr arbeiten", daher dachte ich, Sie würde auch in TZ nicht arbeiten. Aber das ist dann Eure persönliche Lebensentscheidung, das muss nicht zwangsläufig steuerlich gefördert werden.
| |
Ehrlich?
Jegliche Konstellationen sind persönliche Lebensentscheidungen
| |
Du überliest den Teil nach dem Komma.
|
|
|
|
|
|
|
Wie isn das mit Haushaltsnahen Dienstleistungen?
Ich bin Mieter und würde gerne sowas wie Hausmeister etc. angeben. Hat 2018 geklappt, allerdings mit dem Hinweis das nächste Mal die Bescheinigung nach §35 mitzuliefern. Mein Vermieter schreibt ein großes Fragezeichen.
Was genau brauche ich nun?
Ich hab hier sowas gefunden: https://www.mieterbund-darmstadt.de/fileadmin/user_upload/PDF_Dateien/bescheinigung_35.pdf
Brauche ich nicht auch die entsprechenden Rechnungen? Oder reicht wirklich so ein Blatt?
|
|
|
|
|
|
|
Unsere Hausverwaltung weist alle steuerlich relevanten Dinge in der Jahresabrechnung der Betriebskosten quasi in einer Extraspalte (Kosten Typ XYZ ... umgelegt auf ihre Wohnung .. davon Material ... davon Lohn) aus. Kopieren, eintüten.
Ist dein Vermieter Privatmann? Dann muß er eben alle Handwerkerrechnungen aus dem Schuhkarton fischen und Dir Kopien machen. Können ja etliche ¤ zusammenkommen, ist er AFAIK (bin aber Laie ..) verpflichtet im Rahmen der BK-Abrechnung.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von RushHour
Unsere Hausverwaltung weist alle steuerlich relevanten Dinge in der Jahresabrechnung der Betriebskosten quasi in einer Extraspalte (Kosten Typ XYZ ... umgelegt auf ihre Wohnung .. davon Material ... davon Lohn) aus. Kopieren, eintüten.
Ist dein Vermieter Privatmann? Dann muß er eben alle Handwerkerrechnungen aus dem Schuhkarton fischen und Dir Kopien machen. Können ja etliche ¤ zusammenkommen, ist er AFAIK (bin aber Laie ..) verpflichtet im Rahmen der BK-Abrechnung.
| |
Er muss vor allem Arbeitskosten und Materialkosten aufteilen. Abzugsfähig gem. §35 sind nur Handwerkerleistungen und Dienstleistungen.
|
|
|
|
|
|
|
Gibt es eigentlich schon (halb) offizielle Informationen, ob man in der Einkommenssteuererklärung 2020 Kosten für das Home Office einfacher ansetzen kann aufgrund der Pandemie?
Ich arbeite seit März de facto zu 90% aus dem Home Office heraus. Entsprechend würde ich natürlich gerne einen größeren Anteil des Internetanschluss ansetzen (sollte klappen?).
Ebenso den neuen Bürostuhl.
Aber dann gibt's halt auch so Punkte wie Strom oder halt anteilig Miete für die Arbeitsecke im Gästezimmer, was tolle Hebel wären.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Was mit Büroutensilien, Monitoren und so?
Neuer Bürostuhl müsste ich echt mal anschaffen bzgl HO
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Aspe
Gibt es eigentlich schon (halb) offizielle Informationen, ob man in der Einkommenssteuererklärung 2020 Kosten für das Home Office einfacher ansetzen kann aufgrund der Pandemie?
Ich arbeite seit März de facto zu 90% aus dem Home Office heraus. Entsprechend würde ich natürlich gerne einen größeren Anteil des Internetanschluss ansetzen (sollte klappen?).
Ebenso den neuen Bürostuhl.
Aber dann gibt's halt auch so Punkte wie Strom oder halt anteilig Miete für die Arbeitsecke im Gästezimmer, was tolle Hebel wären.
| |
Ist in Planung.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/home-office-recht-steuer-1.5057884
Nachdem das die relevanten Parteien sind, kann man davon ausgehen, dass das kommt - kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass da der Bundesrat dem Grunde nach querschießt - vielleicht kommt aber in der konkreten Ausgestaltung noch Bewegung rein.
Solange/falls keine Änderung kommt, gelten die bisherigen Regelungen zum Arbeitszimmer, wodurch viele wohl ziemlich leer ausgehen würden...
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Real_Futti
Habe gerade noch gelesen, dass die Kosten fürs eigene Arbeitszimmer auf 1250¤ gedeckelt sind, richtig? Damit ist das Thema dann durch.
| |
richtig.
ganz grober Überblick, keinesfalls abschließend:
- Arbeitszimmer vorhanden, aber nicht so gut wie ausschließlich (90%+) beruflich/betrieblich genutzt? --> 0¤
Daher auch: Kein eigener Raum vorhanden, sondern nur Arbeitsecke o.Ä.? --> 0¤ (da Raum in die häusliche Sphäre eingebunden ist)
- Arbeitszimmer vorhanden, auch so gut wie ausschließlich (90%+) beruflich/betrieblich genutzt, aber es steht anderer Arbeitsplatz (etwa im Unternehmen) zur Verfügung --> 0¤
- Arbeitszimmer vorhanden, auch so gut wie ausschließlich (90%+) beruflich/betrieblich genutzt, es steht kein anderer Arbeitsplatz (etwa im Unternehmen) zur Verfügung --> anteilige tatsächliche Kosten, gedeckelt auf 1.250 ¤ pro Steuerpflichtiger und Jahr
- Arbeitszimmer vorhanden, auch so gut wie ausschließlich (90%+) beruflich/betrieblich genutzt, es steht kein anderer Arbeitsplatz (etwa im Unternehmen) zur Verfügung & Zimmer ist "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung" --> anteilige tatsächliche Kosten, ungedeckelt
Wie gesagt, damit fliegen viele von vorneherein raus oder sind der Höhe nach begrenzt. Deswegen die aktuelle coronabedingte Diskussion bzw. die Gesetzesvorhaben etc.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 10.10.2020 11:27]
|
|
|
|
|
|
Welche Steuerklasse sollte man wählen, wenn ein Ehepartner normal verdient und der andere Elterngeld bezieht.?
Einkommensverhältnis (netto) 55:45(Elterngeld).
|
|
|
|
|
|
|
III und V, wobei es normalerweise Sinn macht, dass man diesen Wechsel schon vor Bezug des Elterngelds macht, damit das Elterngeld möglichst hoch ist (sofern nicht eh bei 1.800 gekappt)
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Mad_Melone
III und V, wobei es normalerweise Sinn macht, dass man diesen Wechsel schon vor Bezug des Elterngelds macht, damit das Elterngeld möglichst hoch ist (sofern nicht eh bei 1.800 gekappt)
| |
Das lohnt sich aber nur wenn die Einkommen circa gleich verteilt sind, also wie im Beispiel oben, oder?
Wenn meine Frau und Ich von III/V (Ich/Sie) auf V/III wechseln würden, würde aus über 2000¤ Rückzahlung eine Nachzahlung von über 3000¤ werden.
Also >5000¤ Differenz die wir über 12 Monate Elterngeld sicher nicht wieder rausholen
|
|
|
|
|
|
|
Die Wahl der Steuerklassen hat keine Auswirkung auf die tatsächliche Steuerbelastung. Es ist nur eine andere Verteilung.
Es geht darum das netto des Elterngeldbeziehers vor dem Bezugszeitraum möglichst hoch zu haben, denn Elterngeld bemisst sich am netto vor Geburt.
|
|
|
|
|
|
|
Ach, klar. Denkfehler von mir bzw vergessen, dass man nach der Steuererklärung immer gleich viel gezahlt hat.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 11.10.2020 11:05]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Mad_Melone
III und V, wobei es normalerweise Sinn macht, dass man diesen Wechsel schon vor Bezug des Elterngelds macht, damit das Elterngeld möglichst hoch ist (sofern nicht eh bei 1.800 gekappt)
| |
Vor Bezug des Elterngeldes ist der Wechsel nicht möglich, da die Heirat eh erst danach stattfindet. Geht nur darum, welche Klasse man dann für das Steuerjahr 2021 gewählt haben müsste.
|
|
|
|
|
|
|
Hab jetzt mal 3 Monate nach Abgabe der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt angerufen: "Versand des Bescheids ist für morgen geplant".
Als ich vor 2-3 Jahren nach ca.6 Wochen angerufen hatte, hatte ich lustigerweise die exakt gleiche Antwort bekommen (und die Email kam dann auch am nächsten Tag).
Zufälle gibt's.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Switchie
Die Wahl der Steuerklassen hat keine Auswirkung auf die tatsächliche Steuerbelastung. Es ist nur eine andere Verteilung.
Es geht darum das netto des Elterngeldbeziehers vor dem Bezugszeitraum möglichst hoch zu haben, denn Elterngeld bemisst sich am netto vor Geburt.
| |
Es mag sich trotzdem anbieten, sich den Cashflow anzuschauen, den man dann jeweils unterjährig hat - sowohl in den Monaten vor Elterngeldbezug, als auch dann während des Elterngeldes.
|
|
|
|
|
|
Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |