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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
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horscht(i)

AUP horscht(i) 14.09.2014
 
Zitat von GLG|Assassin

 
Zitat von Aspe

Gibt es eigentlich schon (halb) offizielle Informationen, ob man in der Einkommenssteuererklärung 2020 Kosten für das Home Office einfacher ansetzen kann aufgrund der Pandemie?

Ich arbeite seit März de facto zu 90% aus dem Home Office heraus. Entsprechend würde ich natürlich gerne einen größeren Anteil des Internetanschluss ansetzen (sollte klappen?).
Ebenso den neuen Bürostuhl.

Aber dann gibt's halt auch so Punkte wie Strom oder halt anteilig Miete für die Arbeitsecke im Gästezimmer, was tolle Hebel wären. peinlich/erstaunt



Ist in Planung.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/home-office-recht-steuer-1.5057884
Nachdem das die relevanten Parteien sind, kann man davon ausgehen, dass das kommt - kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass da der Bundesrat dem Grunde nach querschießt - vielleicht kommt aber in der konkreten Ausgestaltung noch Bewegung rein.

Solange/falls keine Änderung kommt, gelten die bisherigen Regelungen zum Arbeitszimmer, wodurch viele wohl ziemlich leer ausgehen würden...


Relevant to my interests!
Besten Dank!
12.10.2020 19:15:29  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Darf der AG mit Zustimmung des AN eine Zuzahlung für ein Mobiltelefon einfach vom Bruttoentgelt abziehen oder ist da noch etwas zu beachten?
16.10.2020 11:28:42  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Es gibt also eine zusätzliche schriftliche Abrede zum Arbeitsvertrag einen Anteil des Brutto für ein Mobiltelefon umzuwandeln?

Das wäre sinnvoll, falls nicht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Che Guevara am 16.10.2020 11:31]
16.10.2020 11:31:00  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Nein, gibt es bislang nicht. Aber die ließe sich natürlich erstellen. Bislang war das nie Thema, weil der AG einfach alles gezahlt hat. Aber je nachdem muss ein AN eben, bei bestimmten Wünschen, dazu zahlen.
16.10.2020 11:34:28  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Dann würde ich das schriftlich einfach fixieren als Nebenabrede.
So läuft das hier mit Brutto Umwandlung für Auto und Fahrrad ebenso.
16.10.2020 11:35:46  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
1) Steuerlich ist da nichts weiter zu beachten
2) Nebenabrede kann auch standardisiert erfolgen, machen wir bei 12.000 Mitarbeitern auch ganz einfach über ne Checkbox in einem Onlineantrag
16.10.2020 12:13:49  Zum letzten Beitrag
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Der_Major

tf2_soldier.png
Das Finanzamt hat mir 1/3 des Geldes zurück gezahlt von dem was mir zusteht.

Ich hab es versäumt Einspruch einzulegen, ich bin seit einem Monat drüber.

Bin ich am Arsch oder lässt sich da noch was machen?
22.10.2020 16:17:06  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ob dir das Geld zusteht, da besteht ja offensichtlich Dissenz zwischen dir und dem Finanzamt...

Kannst du mal genauer beschreiben, wie der Fall ungefähr liegt?
22.10.2020 16:29:05  Zum letzten Beitrag
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Der_Major

tf2_soldier.png
Ich hab nur meinen Lohnsteuerbescheid 2019, sowie 2 Spenden von Gesamt 400 ¤ angegeben, mehr nicht.

Drei Monate hat die Verarbeitung gedauert. Ich hatte irgendwie im Kopf ich hätte 6 Monate Zeit um Einspruch einzulegen und hab das aufgeschoben Hässlon
22.10.2020 16:34:27  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Kannst du bitte noch erklären, was angeblich nicht berücksichtigt wurde? Ich kann mir irgendwie bei diesem Fall schlecht vorstellen, was da schiefgelaufen sein soll.

Unabhängig davon hast du nicht viele Möglichkeiten. Du könntest den Zugang des Bescheids bestreiten und beim Finanzamt anrufen, wo dein Bescheid bleiben würde. Du könntest ganz lieb "Bitte, bitte" sagen. Du könntest Einsetzung in den vorherigen Stand (§110 AO) beantragen und dir irgendeine Corona-Geschichte als Begründung einfallen lassen. Du könntest Änderung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit verlangen (§ 129 AO) - du befindest dich da in einem Graubereich, ich als Richter würde es nicht akzeptieren, aber das Finanzamt hätte dann einen eleganten Weg, um dir zu "richtigen" Steuer zu verhelfen.

Aber wie gesagt erstmal darlegen, worin der Fehler besteht, Danke
22.10.2020 19:37:37  Zum letzten Beitrag
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Zipper

zipper
verschmitzt lachen
Er hat zu wenig Geld zurückbekommen
22.10.2020 20:17:53  Zum letzten Beitrag
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Der_Major

tf2_soldier.png
...
 
Zitat von Mad_Melone

Kannst du bitte noch erklären, was angeblich nicht berücksichtigt wurde? Ich kann mir irgendwie bei diesem Fall schlecht vorstellen, was da schiefgelaufen sein soll.

Unabhängig davon hast du nicht viele Möglichkeiten. Du könntest den Zugang des Bescheids bestreiten und beim Finanzamt anrufen, wo dein Bescheid bleiben würde. Du könntest ganz lieb "Bitte, bitte" sagen. Du könntest Einsetzung in den vorherigen Stand (§110 AO) beantragen und dir irgendeine Corona-Geschichte als Begründung einfallen lassen. Du könntest Änderung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit verlangen (§ 129 AO) - du befindest dich da in einem Graubereich, ich als Richter würde es nicht akzeptieren, aber das Finanzamt hätte dann einen eleganten Weg, um dir zu "richtigen" Steuer zu verhelfen.

Aber wie gesagt erstmal darlegen, worin der Fehler besteht, Danke



Unter anderem habe ich keine Belege eingereicht. Vielen Dank für die umfangreiche Antwort, ich versuche es mal mit Bitte.
22.10.2020 20:52:44  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Keine Belege für die Spenden?

Dann bleibt wohl wirklich nur Bitte, bitte als Option
22.10.2020 21:14:31  Zum letzten Beitrag
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-=Charon=-

Japaner BF
 
Zitat von Der_Major
Unter anderem habe ich keine Belege eingereicht.


Auch nicht auf Nachfrage eingereicht? Und das andere? peinlich/erstaunt
22.10.2020 21:35:38  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von Aspe

Ebenso den neuen Bürostuhl.




Deinen >1000€ Eames/Vitra, wasweißich Bürostuhl? Breites Grinsen

@Mad_Melone: Bitte sag mir, dass es da Grenzen gibt?! fröhlich
22.10.2020 22:03:04  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Dafür gäbe es den § 4 (5) Nr 7 EStG:

 
andere als die in den Nummern 1 bis 6 und 6b bezeichneten Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind;



Ist halt die Frage der Angemessenheit. Habe jetzt nicht geguckt ob es dazu urteile gibt, das ist aber immer Einzelfallentscheidung.

Für gewöhnlich gehen ja auch Macbook, imac usw durch die im Vergleich zum Medionpc nunmal auch das dreifache kosten
23.10.2020 7:47:17  Zum letzten Beitrag
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Der_Major

tf2_soldier.png
 
Zitat von -=Charon=-

 
Zitat von Der_Major
Unter anderem habe ich keine Belege eingereicht.


Auch nicht auf Nachfrage eingereicht? Und das andere? peinlich/erstaunt



Ich vermute das andere hat mit meinen Überstunden zu tun, aber das war etwas undurchsichtig.
Ich hab nämlich dummerweise statt Freizeitausgleich mir meine Überstunden ausbezahlen lassen und ich denke Vater Staat hat doppelt kassiert.
23.10.2020 10:18:04  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Mindestens! Wenn nicht sogar dreifach!

Im Ernst: Mit den gegebenen Informationen kann man nichts anfangen. Ruf die auf dem Bescheid angegebene Nummer an und frag nett nach, warum es eine Abweichung zwischen deiner und der Berechnung des Finanzamtes gegeben hat. Eigentlich müssten das auch die gängigen Programme hergeben.

Alles andere ist nur herumrühren, niemand kann dir sagen woran es liegt.
23.10.2020 10:48:59  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Der_Major
Ich hab nämlich dummerweise statt Freizeitausgleich mir meine Überstunden ausbezahlen lassen und ich denke Vater Staat hat doppelt kassiert.


Das glaube ich zum Beispiel gar nicht, weil das ein absoluter Standardfall ist, der schon in deiner Lohnsteuerbescheinigung abgedeckt ist und eher zu einer Erstattung als zu einer Nachzahlung führt.

Mach dir doch bitte die Mühe und schreib exakt den Fall auf - am Anfang war es was mit nicht eingereichten Belegen (welche?), jetzt mit Überstunden.

Ansonsten, (wie so häufig) das, was Switchie sagt: ruf auf dem Finanzamt an und frag
23.10.2020 12:12:29  Zum letzten Beitrag
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-hi7.eM.hiGh-

-hi7.eM.hiGh-
Kurze Frage bezüglich WISO Steuersoftware.

wenn ich 16/17/18 nachreichen will, geht das nicht mit wiso2020? korrekt? ich brauch dafür... wiso2018?
23.10.2020 13:14:10  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Laut https://www.mysoftware.de/i/unterschiede-zwischen-wiso-steuersparbuch-2020-und-wiso-steuerstart-2020/ geht das nicht - ich selber kann das aber nicht beurteilen und wüsste eigentlich nicht, was da technisch dagegen sprechen würde
23.10.2020 20:14:18  Zum letzten Beitrag
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Der Büßer

AUP Der Büßer 06.12.2019
Ja

Es gilt hier: Versionsnummer = ESt-Jahr +1


/ Sie verdienen halt gern Geld
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Der Büßer am 23.10.2020 20:15]
23.10.2020 20:14:37  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von Aspe

Ebenso den neuen Bürostuhl.




Deinen >1000€ Eames/Vitra, wasweißich Bürostuhl? Breites Grinsen

@Mad_Melone: Bitte sag mir, dass es da Grenzen gibt?! fröhlich



Ohh, ich kann wieder posten Breites Grinsen

Den gesamten Kaufpreis absetzen kann man, soweit ich weiß, bis 800¤ Nettopreis.
Da der EA117 da mit knapp 2k drüber liegt, muss ich den über mehrere Jahre anschreiben.
Grundsätzlich darf Ausstattung für das Arbeiten daheim aber auch „hochwertig“ sein.
24.10.2020 9:31:01  Zum letzten Beitrag
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Hackerschrecker

haeggis
Hat jemand einen guten Artikel zum Thema Mieteinnahmen bzw. Abschreibungen in der Steuererklärung dazu?

Folgendes fiktives Beispiel:

Im Jahr 2019 wurde ein Mehrfamilienhaus gekauft für Betrag X. In diesem befindet sich eine vermietete Wohnung. Der Rest des Haus steht leer und wird seit 2019 bis 2020 hinein für den hohen Betrag Y (>15% der Anschaffungskosten) saniert um dann selbst genutzt zu werden.
Das Haus hat Baujahr ~1900, also kann man 2,5% der Anschaffungskosten als Abschreibung ansetzen. Eigentlich müsste man jetzt die Sanierungskosten dazu addieren, allerdings wurden die zum großen Teil erst 2020 getätigt.
Und welchen Anteil der 2,5% der Anschaffungskosten entfällt nun auf die Mietwohnung? Wird das anteilig der Quadratmeter berechnet? Und was gilt dann, die Quadratmeter von 2019, also vor der Sanierung oder der fertige Zustand?
29.10.2020 10:11:36  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Aufteilungsmaßstab ist grundsätzlich die qm der Wohn/Nutzfläche.

D. h., wenn die Wohnung 80 qm hat und die Gesamtwohnfläche des MFH 320, dann entfallen 25 % der Anschaffungskosten auf die Mietwohnung.

Zu beachten ist, dass nicht der gesamte Kaufpreis in die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung einfließt, der Anteil Grund und Boden muss davon ausgeschieden werden, da dieser nicht abnutzbar ist.

Zur Kaufpreisaufteilung Grund u. Boden / Gebäude existiert eine Arbeitshilfe des BMF: klick

die grundsätzlich erst einmal einen Anhaltspunkt liefert. Allerdings sind gerade Verfahren anhängig, ob diese Arbeitshilfe überhaupt zugrunde gelegt werden kann.


Bei den Renovierungskosten handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten des Gebäudes, die ggf. den Bemessungsgrundlage der Abschreibung erhöhen, so sie denn auf den vermieteten Teil entfallen.
29.10.2020 10:24:46  Zum letzten Beitrag
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Hackerschrecker

haeggis
Danke.

Einfachheitshalber nehmen wir an, dass in diesem fiktiven Beispiel im Kaufvertrag bereits eine Aufteilung zwischen Wert des Grundstück und Haus getroffen wurde und dieser angesetzt wird.

Zum Aufteilungsmaßstab: Gilt hier die Aufteilung zum Zeitpunkt des Kaufes? Also wenn damals die 80 / 320 qm vorlagen, nach dem Umbau (in 2020) sich aber die Gesamtfläche erhöht hat auf z.B.: 400 qm, wäre ja entsprechend der Anteil der Mietwohnung geringer. Kann man dann ab 2020 nur noch den geringeren Teil abschreiben?

Renovierungskosten sind nur relevant wenn sie auch direkt die vermietete Wohnung betreffen? Dürfen allgemeine Gewerke wie z.B.: Dach/Fassade/Heizung auch anteilig nach den qm angerechnet werden?
29.10.2020 11:07:46  Zum letzten Beitrag
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-hi7.eM.hiGh-

-hi7.eM.hiGh-
 
Zitat von Der Büßer

Ja

Es gilt hier: Versionsnummer = ESt-Jahr +1


/ Sie verdienen halt gern Geld


Reicht es dann Wiso 17 + Wiso 20 für Jahre 16/17/18/19.
Sehe grad es gibt auch eine web variante, kann ich dann einfach für die jahre die ich einreichen will eine "option" kaufen? Macht das sinn?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -hi7.eM.hiGh- am 29.10.2020 11:41]
29.10.2020 11:12:21  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von Hackerschrecker

Danke.

Einfachheitshalber nehmen wir an, dass in diesem fiktiven Beispiel im Kaufvertrag bereits eine Aufteilung zwischen Wert des Grundstück und Haus getroffen wurde und dieser angesetzt wird.

Zum Aufteilungsmaßstab: Gilt hier die Aufteilung zum Zeitpunkt des Kaufes? Also wenn damals die 80 / 320 qm vorlagen, nach dem Umbau (in 2020) sich aber die Gesamtfläche erhöht hat auf z.B.: 400 qm, wäre ja entsprechend der Anteil der Mietwohnung geringer. Kann man dann ab 2020 nur noch den geringeren Teil abschreiben?

Renovierungskosten sind nur relevant wenn sie auch direkt die vermietete Wohnung betreffen? Dürfen allgemeine Gewerke wie z.B.: Dach/Fassade/Heizung auch anteilig nach den qm angerechnet werden?



Die Aufteilungsquote müsste dann neu berechnet werden. Sowas geht einem aber auch mal schnell durch...

Alle die Wohnung direkt betreffenden kosten gehen auch direkt auf die Bemessungsgrundlage, "allgemeine" kosten wie Dach, Fassade, Treppenhaus etc dann anteilig. Da müsste man vermutlich auf den neuen Aufteilungsmaßstab abstellen, aber auch da ist wieder fraglich, ob einem das nicht durchrutscht bei den ganzen Zahlen und Belegen und so
29.10.2020 11:56:12  Zum letzten Beitrag
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Der Büßer

AUP Der Büßer 06.12.2019
 
Zitat von -hi7.eM.hiGh-

 
Zitat von Der Büßer

Ja

Es gilt hier: Versionsnummer = ESt-Jahr +1


/ Sie verdienen halt gern Geld


Reicht es dann Wiso 17 + Wiso 20 für Jahre 16/17/18/19.
Sehe grad es gibt auch eine web variante, kann ich dann einfach für die jahre die ich einreichen will eine "option" kaufen? Macht das sinn?


kA; hab immer nur die Desktop-Software
29.10.2020 18:45:08  Zum letzten Beitrag
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~


04.11.2020 16:35:24  Zum letzten Beitrag
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