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Also der Kram mit der Rechtsgrundslage ist okay, Menschenwürde klingt erstmal nicht so schlau. Bei einem Amtsgericht verteidige ich das auch nicht.
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Klarer Fall von "R1 und Spaß dabei (aka. der blaue Himmel über dem AG)"
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| Zitat von Q241191
Weimar: Amtsgericht hält Corona-Kontaktverbot für verfassungswidrig
| Das Amtsgericht Weimar hält das allgemeine Kontaktverbot in der Thüringer Corona-Verordnung vom vergangenen Frühjahr für verfassungswidrig. Das hat das Gericht im Rahmen eines Bußgeldverfahrens entschieden. Hintergrund ist, dass Ende April vergangenen Jahres ein Mann zusammen mit sieben weiteren Personen im Hof eines Wohnhauses in Weimar Geburtstag gefeiert hatte. Nach der kurz zuvor beschlossenen Verordnung war der gemeinsame Aufenthalt nur mit höchstens einer haushaltsfremden Person erlaubt.
Die Stadt verhängte sechs Monate später einen Bußgeldbescheid gegen den Mann. Laut dem Amtsgericht war das aber verfassungswidrig, da in der Verordnung des Landes eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage fehle. Zum anderen verletze das Kontaktverbot die in Artikel 1 des Grundgesetzes garantierte Menschenwürde. Ein solches Kontaktverbot sei nur mit der Menschenwürde vereinbar, wenn es einen Notstand gebe, bei dem das Gesundheitssystem drohe zusammenzubrechen. | |
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Ich hab schon (Zivil-)Verfahren am AG Weimar geführt, da wundert mich nix.
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Spon+-Interview mit Drosten:
Wir müssen durchhalten – und vor allem: auf die Bremse treten
| Drosten: Wenn die alten Menschen und vielleicht auch ein Teil der Risikogruppen geimpft sein werden, wird ein riesiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, politischer und vielleicht auch rechtlicher Druck entstehen, die Corona-Maßnahmen zu beenden. Und dann werden sich innerhalb kurzer Zeit noch viel mehr Leute infizieren, als wir uns das jetzt überhaupt vorstellen können. Dann haben wir Fallzahlen nicht mehr von 20.000 oder 30.000, sondern im schlimmsten Fall von 100.000 pro Tag. Das sind dann zwar eher jüngere Leute, die seltener schwere Verläufe haben als ältere. Aber wenn sich ganz viele junge Menschen infizieren, dann sind die Intensivstationen trotzdem wieder voll, und es gibt trotzdem viele Tote. Nur dass es jüngere Menschen trifft. Dieses schlimme Szenario könnten wir etwas abfedern, wenn wir die Zahlen jetzt ganz tief nach unten drücken. | |
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Lockerungen für Geimpfte - unter einer Bedingung
| Justizministerin Lambrecht hat sich dafür ausgesprochen, Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte aufzuheben. Die Bedingung: Erst müsse belegt werden, dass nach der Impfung Coronaviren nicht an Dritte weitergeben werden. | |
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Unter der Bedingung wäre das für mich auch absolut okay.
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| Zitat von Crosshead
Unter der Bedingung wäre das für mich auch absolut okay.
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Ich dachte eigentlich, das wäre Konsens, weil nur dann die Grundlage nach IfSG entfiele?
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Nein, denn es gibt auch noch die Position dass z.B. eine Kneipe mit durchgeimpftem Personal geimpfte Gäste bewirten könnte. Auf welcher Grundlage würde man das verbieten wollen?
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| Zitat von Abso
Nein, denn es gibt auch noch die Position dass z.B. eine Kneipe mit durchgeimpftem Personal geimpfte Gäste bewirten könnte. Auf welcher Grundlage würde man das verbieten wollen?
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Auf der Grundlage, dass Servierknechte und Barkeeper wohl ganz unten auf der Nadelliste stehen und bis dahin dann allgemeine Lockerungen im Raum stehen werden.
E: ich halte es für ein nettes Gedankenspiel aber nicht realistisch.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 22.01.2021 13:42]
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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Crosshead
Unter der Bedingung wäre das für mich auch absolut okay.
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Ich dachte eigentlich, das wäre Konsens, weil nur dann die Grundlage nach IfSG entfiele?
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Find gerade das Zitat nicht mehr, aber irgendein FDP/CDU-Heini Heiko Maas hat gemeint, dass man die Beschränkungen für Geimpfte dann aufheben soll, weil diese dann ja keine Kapazitäten mehr auf Intensivstation benötigen. niemandem mehr ein Beatmungsgerät wegnehmen.
Wer, wer, wer, wer, wer hat uns verraten?
Das war'n doch, sag mal war'n das nicht... Sozialdemokraten.
Das waren die Sozialdemokraten, die ham' uns verraten.
Die ham' uns verraten, die ham' uns verkauft.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crosshead am 22.01.2021 13:51]
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| Zitat von Crosshead
| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Crosshead
Unter der Bedingung wäre das für mich auch absolut okay.
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Ich dachte eigentlich, das wäre Konsens, weil nur dann die Grundlage nach IfSG entfiele?
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Find gerade das Zitat nicht mehr, aber irgendein FDP/CDU-Heini hat gemeint, dass man die Beschränkungen für Geimpfte dann aufheben soll, weil diese dann ja keine Kapazitäten mehr auf Intensivstation benötigen.
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Das ist aber auch eine Milchmädchenrechnung - wenn geimpfte anstecken (sagen wir mal mit abgeschwächter Wahrscheinlichkeit, also z.B. 0.5 R weniger) leisten sie immernoch einen Beitrag zum Infektionsgeschehen und fallen damit unter IfSG. Dieser Beitrag wäre ungleich höherer (also theoretisches R wieder Plus 0.X) wenn diese Person mehr Kontakte hat.
Heini kann also wohl nicht lesen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 22.01.2021 17:44]
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| In besonders vom Corona betroffenen Sachsen hat sich die Zahl der Sterbefälle in der 52. Kalenderwoche im Vergleich zum Durchschnitt der Vorjahre sogar mehr als verdoppelt – laut Statistikamt um 114 Prozent. | |
Quelle: Zeitticker
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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Abso
Nein, denn es gibt auch noch die Position dass z.B. eine Kneipe mit durchgeimpftem Personal geimpfte Gäste bewirten könnte. Auf welcher Grundlage würde man das verbieten wollen?
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Auf der Grundlage, dass Servierknechte und Barkeeper wohl ganz unten auf der Nadelliste stehen und bis dahin dann allgemeine Lockerungen im Raum stehen werden. | |
Die interessieren eh keinen, wird also leider vermutlich nicht bei nem Gedankenspiel bleiben. Jung und dann auch noch arm? Die CSU weiß nicht mal, dass es solche Menschen überhaupt gibt.
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Impfen - erst, wenn es Glück bringt
| Die Menschen so schnell wie möglich gegen das Coronavirus impfen? Nicht so im Königreich Bhutan. Dort will man auf ein Datum warten, das besonders viel Glück bringt. | |
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| Zitat von Q241191
Impfen - erst, wenn es Glück bringt
| Die Menschen so schnell wie möglich gegen das Coronavirus impfen? Nicht so im Königreich Bhutan. Dort will man auf ein Datum warten, das besonders viel Glück bringt. | |
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Schon dumm, tut zumindestens in Bhutan wohl aber auch nicht wirklich weh.
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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Crosshead
| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Crosshead
Unter der Bedingung wäre das für mich auch absolut okay.
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Ich dachte eigentlich, das wäre Konsens, weil nur dann die Grundlage nach IfSG entfiele?
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Find gerade das Zitat nicht mehr, aber irgendein FDP/CDU-Heini hat gemeint, dass man die Beschränkungen für Geimpfte dann aufheben soll, weil diese dann ja keine Kapazitäten mehr auf Intensivstation benötigen.
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Das ist aber auch eine Milchmädchenrechnung - wenn geimpfte anstecken (sagen wir mal mit abgeschwächter Wahrscheinlichkeit, also z.B. 0.5 R weniger) leisten sie immernoch einen Beitrag zum Infektionsgeschehen und fallen damit unter IfSG. Dieser Beitrag wäre ungleich höherer (also theoretisches R wieder Plus 0.X) wenn diese Person mehr Kontakte hat.
Heine kann also wohl nicht lesen.
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Und vor allem ist jede Begegnung eines geimpften mit einem infizierten eine Chance für die Entwicklung eines resistenten Stammes.
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| Zitat von flowb
Und vor allem ist jede Begegnung eines geimpften mit einem infizierten eine Chance für die Entwicklung eines resistenten Stammes.
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Das möge jemand mit Fachwissen mal prüfen, wäre das nicht Bakterium-Antibiotika und nicht bei Virus-Antikörper /Impfimmunität?
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Das kann ja schon länger hier sein oder?
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| Die Person sei am Donnerstag aus Brasilien in Frankfurt am Main angekommen | |
| Dem Grünen-Politiker zufolge handelt es sich um den ersten Nachweis in Deutschland. Auch dem Robert-Koch-Institut (RKI) war bislang kein anderer Nachweis bekannt. | |
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Ich habe da Verständnisprobleme. Du kannst also von Brasilien aus nach Deutschland fliegen, aus dem Flugzeug steigen und deiner Wege gehen, wenn du nicht gerade schon vorher positiv getestet wurdest?
Und das ist bei Corona eine gute Idee?
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Nein - unabhängig vom Testergebnis (also auch bei negativen) gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht.
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| Zitat von Mobius
Nein - unabhängig vom Testergebnis (also auch bei negativen) gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht.
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Freiwillige Selbstverpflichtung?
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Thema: COVID-19 News Thread ( NUR aktuelle News aus der ganzen Welt ) |