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Ja, sonst waren es wenigstens auch AT-URLs, das man es gleich erkennen konnte :/
JBO, kannst du nicht in den Posttitel einfach kurz 'für Österreich' oder so dazuschreiben?
Dann sieht mans gleich.
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Habe Fragen zu meinem Sommerurlaub. Ich habe den im Januar schon gebucht und deswegen über die aktuellen Umstände nicht bescheid gewusst.
Wir (4 köpfige Familie) haben eine individal Reise nach korsika Ende Juli gebucht. Flug über eurowings.. 100 Prozent Gebühr für Stornierung.
Hotel auch selber gebucht 20 Prozent Gebühr für Stornierung bei 30 Tage storniert vor Termin.
Germanwings wird zur Zeit abgewickelt. Eurowings und germanwings gehören über Lufthansa zusammen. Das verunsichert mich noch mehr. Auf der eurowings Seite ist in den FAQs nur der Zeitraum bis Mai angegeben: kostenlose Umbuchung oder Gutschein
Wir haben eine adac Reiserucktrittversicherung basic. Die zahlt aber nur bei schwerer unerwarteter Erkrankungen und Verspätungen.
Was würdet ihr machen? Abwarten? Oder jetzt schon was machen?
Wenn wir rechtlich Ende Juli nach korsika dürfen dann würden wir das schon machen. Andererseits möchte ich nicht riskieren auf Kosten sitzen zu bleiben und wenn es doch jezt möglich ist das erstattet zu bekommen dann eher das.
Zahlt doch die reiserucktrittversicherung bei so einem Fall?
Wann erfährt man rechtzeitig ob ein flug annulliert wird? Werden dann die Kosten erstattet auch wenn es nicht pauschal gebucht wurde?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [-SUSHY-]Salie am 14.04.2020 15:23]
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Folgende Konstellation:
1) Ich arbeite. Ganz regulär, 40 h, Gleitzeit, keine BVn zum Thema Homeoffice oder so, eigentlich™ müsste ich also 40 Stunden am Arbeitsort sein. Plus Pause, natürlich. Und mein Chef will ab nächster Woche wieder zur Normalität.
2) Meine Frau studiert in Vollzeit, ab Montag gehen die Veranstaltungen auch offiziell los.
3) Unser Kind, zwei Jahre alt, macht faktisch das zusammenhängende Arbeiten unmöglich. Solange einer von uns beiden prinzipiell "fallenlassen und kümmern" kann, kann der andere problemlos durcharbeiten.
Habe ich irgendeinen Ansatzpunkt, kurzfristig freie Zeiten für Kinderbetreuung zu fordern? Oder wenigstens Homeoffice?
Ich raste hier gerade etwas aus. Und Urlaubstage nehmen ist auch nur begrenzt eine Option, denn was mache ich wenn die alle sind?
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Ist dein Kind vorher in einer Kita gewesen?
Kitas bzw deren Verbände legen die Notbetreung teilweise anders aus als nur zuteffend für Eltern mit System relevanten Berufen.
Da also mal anrufen.
Vielleicht kann dir dein Arbeitgeber auf irgendeiner Form bestätigen dass du System relevant bist.
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Keine Option. Meine Frau ist systemrelevant, aber nur auf 450-¤-Basis, und sobald wir die Betreuung in Anspruch nehmen dürfen wir auch direkt den kompletten Monat bezahlen. Ich könnte nicht viel weiter weg von systemrelevant sein, das Unternehmen ist schon hinreichend wenig, und die könnten Wochen ohne mich.
Und noch dazu sind wir (also meine Frau und ich) auch zuständig (-> Elterninitiative), zu beurteilen ob die Voraussetzungen für die Notbetreuung vorliegen - nopenopenope. Den Schuh zieh ich mir nicht an, das großzügig zu interpretieren. In der andere Elterninitiative hatten die von der Putzkolonne Kinder dabei, selbst das war imho illegal, selbst ohne Betrieb.
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Hast du schon das Gespräch mit dem Chef gesucht, dass Normalität ohne Kinderbetreuung eher nicht funktioniert und etwas Rücksicht auf Menschen mit Familie angebracht nett wäre? Solange du im Homeoffice arbeiten kannst (und auch vernünftige Leistung bringst), sind die Argumente für den Chef doch eher dünn.
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Dazu müssten ihn Argumente interessieren. Noch geht es auch nach Absprache mit meinem direkten Vorgesetzten, aber der GF ist in der Hinsicht einfach von vorgestern.
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| Zitat von [-SUSHY-]Salie
Habe Fragen zu meinem Sommerurlaub. Ich habe den im Januar schon gebucht und deswegen über die aktuellen Umstände nicht bescheid gewusst.
Wir (4 köpfige Familie) haben eine individal Reise nach korsika Ende Juli gebucht. Flug über eurowings.. 100 Prozent Gebühr für Stornierung.
Hotel auch selber gebucht 20 Prozent Gebühr für Stornierung bei 30 Tage storniert vor Termin.
Germanwings wird zur Zeit abgewickelt. Eurowings und germanwings gehören über Lufthansa zusammen. Das verunsichert mich noch mehr. Auf der eurowings Seite ist in den FAQs nur der Zeitraum bis Mai angegeben: kostenlose Umbuchung oder Gutschein
Wir haben eine adac Reiserucktrittversicherung basic. Die zahlt aber nur bei schwerer unerwarteter Erkrankungen und Verspätungen.
Was würdet ihr machen? Abwarten? Oder jetzt schon was machen?
Wenn wir rechtlich Ende Juli nach korsika dürfen dann würden wir das schon machen. Andererseits möchte ich nicht riskieren auf Kosten sitzen zu bleiben und wenn es doch jezt möglich ist das erstattet zu bekommen dann eher das.
Zahlt doch die reiserucktrittversicherung bei so einem Fall?
Wann erfährt man rechtzeitig ob ein flug annulliert wird? Werden dann die Kosten erstattet auch wenn es nicht pauschal gebucht wurde?
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Ich denke Du solltest bzw. musst erstmal abwarten. Eine Reiserücktrittversicherung zahlt in so einem Fall ziemlich sicher nicht, da damit in der Regel nur Krankheit (vielleicht noch Schwangerschaft) der Reiseteilnehmer oder ein Todesfall im direkten Familienumfeld abgedeckt ist. Aber Anfragen kannst Du dort trotzdem ja mal. Meine Versicherung war da jedoch ziemlich deutlich.
Bei meinen Reisen (morgen wäre es eigentlich nach Japan gegangen) wurden die Flüge durch die Airline storniert und ich hoffe jetzt mein Geld wiederzubekommen. Im Worst Case gibt es vermtulich garnichts (falls die Airline Pleite gehen sollte), und irgendwo dazwischen liegt noch aktuell wahrscheinlichste Fall, dass die Airline nicht auszahlen will (obwohl sie das müsste) und wir uns mit einem Gutschein begnügen müssen.
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| Zitat von Abso
Dazu müssten ihn Argumente interessieren. Noch geht es auch nach Absprache mit meinem direkten Vorgesetzten, aber der GF ist in der Hinsicht einfach von vorgestern.
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Brauchst du 40h / Woche?
Was wäre sonst mit folgender Regelung:
| Zitat von Flashhead
| Zitat von RushHour
Ich hab eben mal zur Frage Schul-/Kita-Wiedereröffnungen im Pädagogen-Thread gepostet, evtl. bündeln wir die Diskussion??
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Interessien die sich dort wirklich für die Belange von Eltern?
Übrigens legt der DGB die Regelung zur Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung interessant aus:
Wir gehen davon aus, dass der Zeitraum „längstens 6 Wochen“ nicht als Kalenderwochen zu verstehen ist, sondern in die Anzahl der Arbeitstage hochgerechnet auf insgesamt sechs Wochen umzurechnen ist. Die Entschädigung könnte dann je nach Betreuungsbedarf auch wochen- oder tageweise beansprucht werden. Das würde dem Sinn des Gesetzes, den Betreuungsnot von Sorgeberechtigten (Paare, Alleinstehende etc.) in verschiedenen Betreuungskonstellationen aufzufangen, am besten entsprechen.
Das würde bedeuten, dass man die 30 AT frei aufteilen kann, z.B. 15 Wochen lang 2 Tage pro Woche. Das würde dann immerhin noch ca. 87% Nettolohn entsprechen.
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Mal den BR gefragt, nach DGB-Lesart wäre das tatsächlich zumindest für einige Monate eine Lösung. Kurzfristig habe ich mir jetzt mit Urlaubstagen beholfen und lebe ansonsten von Woche zu Woche.
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Kann mir jemand kurz erklären was es mit der Regelung auf sich hat dass man in Bayern jetzt auch mit einer Person die nicht zum Haushalt gehört draußen unterwegs sein darf? Muss da 1,5m Abstand immer gegeben sein? Besuch ist aber weiterhin Tabu, oder?
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| Zitat von Nose
Kann mir jemand kurz erklären was es mit der Regelung auf sich hat dass man in Bayern jetzt auch mit einer Person die nicht zum Haushalt gehört draußen unterwegs sein darf? Muss da 1,5m Abstand immer gegeben sein? Besuch ist aber weiterhin Tabu, oder?
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Ich verstehe es so, dass Bayern diesbezüglich jetzt auch die im März auf Bundesebene vorgeschlagenen Regeln umsetzt:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faqs-neue-leitlinien-1733416
Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den vorgenannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FIST am 16.04.2020 17:05]
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| Zitat von FIST
| Zitat von Nose
Kann mir jemand kurz erklären was es mit der Regelung auf sich hat dass man in Bayern jetzt auch mit einer Person die nicht zum Haushalt gehört draußen unterwegs sein darf? Muss da 1,5m Abstand immer gegeben sein? Besuch ist aber weiterhin Tabu, oder?
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Ich verstehe es so, dass Bayern diesbezüglich jetzt auch die im März auf Bundesebene vorgeschlagenen Regeln umsetzt:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faqs-neue-leitlinien-1733416
Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den vorgenannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
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Also man kann zu zweit unterwegs sein, aber nur mit Mindestabstand?
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| Zitat von Nose
Also man kann zu zweit unterwegs sein, aber nur mit Mindestabstand?
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Ja.
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Spiegel Link FAQ Reisen
Viele meiner Fragen wurden in dem link abgehandelt. So wie hier geschrieben wurde: abwarten
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Kurze Frage zur bayerischen Maskenpflicht: muss ich mir so ne Maske selber besorgen? Ist gibt's die von den Läden gestellt?
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Selber besorgen wie in MP oder Sachsen auch.
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Wobei alles als Maske durchgeht was aus Stoff (oder so) ist und du dir vors Gesicht bindest.
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Frage an die Juristen. Es gibt eine Sonderurlaubsregelung im ÖD zwecks Corona-Kinderbetreuung. Die möchte ich in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber fürchtete aber vom Zuwendungsgeber in Regreß genommen zu werden, wenn er mir (Elternteil´A) die vollen 20 Tage Urlaub gewährt, und möchte mir nur 50% gewähren, die andere Hälfte soll das Elternteil B nehmen. Das geht aber aus Gründen für uns nicht.
Ich finde diese Interpretation äußerst merkwürdig. Im Text ist immer von ArbeitnehmerInnen die Rede, nicht von "Elternpaaren" oder "Familien", auf die kann sich das Dienstrecht / Arbeitsrecht ja auch kaum beziehen, immer nur auf das Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer. Oder? Gibt es da analoge Gesetze, Urteile, Auslegungen, aus denen man Rückschlüsse ziehen kann?
Das Rundschreiben ist hier: jetzt richtiger Klick (PDF)
kann jemand mit Plan da mal draufgucken? Jurist, Betriebs-, Personalrat?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 07.05.2020 14:32]
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Kann mir mal einer sagen, was diese "wir lockern die Einreise"-Regelung bedeutet? Das ist doch genau so verboten wie vorher, nur dass man seltener kontrolliert wird? Mit der gleichen Logik könnte ich jetzt die Legalisierung von Gras feiern, weil ich das Zeug aus Holland ohne Kontrolle nach Hause bekommen könnte.
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| Zitat von Mobius
Kann mir mal einer sagen, was diese "wir lockern die Einreise"-Regelung bedeutet? Das ist doch genau so verboten wie vorher, nur dass man seltener kontrolliert wird? Mit der gleichen Logik könnte ich jetzt die Legalisierung von Gras feiern, weil ich das Zeug aus Holland ohne Kontrolle nach Hause bekommen könnte.
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Am einfachsten schaut man in die Originalquelle dazu, die ist sogar recht anschaulich erklärt:
| Alle grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen werden wieder für den Grenzübertritt zugelassen. Die Kontrollen erfolgen künftig nicht mehr systematisch, sondern stichprobenartig und risikobasiert. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung und Kooperation mit den Polizeibehörden der Anrainerstaaten. Am Erfordernis eines triftigen Einreisegrundes wird im Grundsatz festgehalten, es wird aber zusätzliche Erleichterungen für Reisen aus familiären oder persönlichen Gründen geben.
...
Den Bundesländern wird empfohlen, ihre Quarantäneverordnungen für Einreisende und Rückkehrende anzupassen. Eine 14-tägige Quarantäne soll künftig nur noch bei Einreisen aus Drittstaaten angeordnet werden. | |
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regelungen-1735032
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 13.05.2020 20:55]
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Ja, aber das sagt doch im Prinzip genau das aus. De facto braucht man einen triftigen Grund, an denen sich Stand jetzt nichts geändert hat, nur dass die Wahrscheinlichkeit sinkt ("Erleichterung der Kontrollpraxis", Stichproben anstatt Systematisch), dass man überhaupt kontrolliert wird.
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doch, es hat sich was dran geändert. Es werden jetzt mehr Gründe anerkannt, Verwandtenbesuche zum Beispiel. Bei der bisherigen Regelung konnte man ja nicht mal zu seinem Partner, wenn der aus irgendeinem Grund auf der anderen Seite der Grenze wohnt. Verheiratet sein war da überhaupt kein Argument.
Und zwangsläufig in Quarantäne muss man auch nicht mehr.
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Das stimmt nicht, natürlich war seinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner zu besuchen ein triftiger Grund. An den Gründen auf Bundespolizei.de hat sich gar nichts geändert.
Was tatsächlich neu ist, ist die Aufgabe der Quarantäne für Leute, die aus dem Ausland kommen. Das hat allerdings nichts mit der Einreise an sich zu tun.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 13.05.2020 21:51]
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neu ist wohl auch, das wieder alle Grenzübergänge offen sind. Da wurden einige, vorallem kleinere komplett dicht gemacht.
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Es gibt hier (Hessen) eine Regelung zur Notbetreuung, dazu sollen die Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Systemrelevanz bescheinigen. Wer ist da in der Verantwortung? Also, muss ein Arbeitnehmer beurteilen können, ob er Anspruch hat? Oder darf er sich auf die Aussage seines Arbeitgebers verlassen, und der ist ggf. in der Verantwortung? Klar geregelt ist auf den ersten Blick nur, dass die Kitas die Angaben der Eltern nicht überprüfen müssen.
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Thema: Viren und Juristen ( Live aus dem Home Office - was tun? ) |