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noch neuer - noch besser
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Alte News:
https://forum.mods.de/bb/thread.php?TID=218414
Bei der Landtagswahl in Wien geht die FPÖ ziemlich baden, Strache komplett in die Binsen. Bierpartei ~2%.
| Die rechte FPÖ verliert der Vorhersage zufolge im Vergleich zum Rekordergebnis von 2015 mehr als zwei Drittel ihrer Wähler und kommt nur noch auf 7,7 Prozent. Das ist ein Minus von 23,1 Prozentpunkten. Ein Grund dafür ist die Zersplitterung des rechten Lagers. Der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache trat mit einer eigenen Liste an und dürfte mit 3,6 Prozent an der 5-Prozent-Hürde scheitern. | |
https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-10/landtagswahl-wien-oesterreich-spoe-fpoe-2020
Um Antwort wird weiter gebeten, auf welcher Rechtsgrundlage man als Polizist eher als ein normaler Bürger jemandem eine in die Fresse hauen darf:
| Zitat von [Muh!]Shadow
| Zitat von Lwis
Ich kann dir versichern, dass die Polizei jemandem eine verpassen darf, wenn der z.B. in Kampfhaltung herumsteht und der Polizist artikulieren kann, dass er denkt, ein Angriff stehe bevor.
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Darf ja eigentlich jeder vong Putativnotwehr her, aber ich seh immer noch nicht, warum du da mit irgendwelchen kruden Handlungsanweisungen ein "man darf jedem eine ballern lol" draus machst.
Wenn man irgendwo rumsteht und ein Bulle auf einen los geht, ist doch nicht a priori der rechtlich besser gestellt, dass da real dank Korpsgeist und aufgebauschten Geschichten die Sachlage anders ist, ist das große Problem.
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Um Antwort wird weiter gebeten, auf welcher Rechtsgrundlage man als Polizist eher als ein normaler Bürger jemandem eine in die Fresse hauen darf
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Das Thema hatten wir hier aber schon mal öfters.
| Der Blendschlag oder Stoss soll mit der flachen Hand in das Gesicht des Gegenüber erfolgen. Eine eigentliche „Schlagwirkung“ ist nicht erforderlich und auch nicht gewünscht. Der Blendschlag dient ausschließlich dem Zweck, den Betroffenen für einen Moment abzulenken und die – eigentlich beabsichtigte – Aktion durchzuführen.
[Der Gegenüber] erlitt durch den Blendschlag (mit der flachen Hand) leichtes Nasenbluten. Diese Verletzung war nicht beabsichtigt, steht jedoch in keinem Verhältnis zu der Verletzungsgefahr, die ein anderes Vorgehen bedingt hätte. | |
https://de.wikipedia.org/wiki/Unmittelbarer_Zwang
https://www.anstageslicht.de/themen/justiz-und-polizei/justizirrtum-in-dortmund/was-es-mit-dem-schockschlag-auf-sich-hat/
War in diesem Fall von der Polizistin aber ziemlich unbeholfen und falsch durchgeführt.
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was man so auf Großkundgebungen oder -demonstrationen tut oder nicht tut, vermag ich nicht zu beurteilen und ich kann mir vorstellen dass da ein großer Druck herrscht bzw. auch der Eigenschutz zu gewissen Aktionen führt.
Ist ja auch legitim.
Aber ich würde gerne abstrahiert davon (hat der User ja auch abstrahiert, er hätte Verhaltensanweisungen, die ihn legitimieren) mal wissen, warum ein Polizist behauptet, dass er prinzipiell Leute wegen subjektiven und kontaktlosen Erfahrungen einen in die Fresse hauen darf. Bzw. wo die Verhältnismäßigkeit besteht, wann man das darf und wann nicht.
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Ich würde jetzt mal gerne den Paragraphen sehen der die Rolle Rückwärts in die Kniekehlen legitimiert. Solche Angriffe sind doch nicht mit der Gempfler Konvention vereinbar.
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| Zitat von El_Hefe
Weigerst Du dich jetzt ehrlich standhaft, einfach mal Google anzuwerfen | |
Weigerst du dich jetzt ehrlich standhat, einach mal zu peilen dass es mir darum geht, Lwis Aussage
| Ich kann dir versichern, dass die Polizei jemandem eine verpassen darf, wenn der z.B. in Kampfhaltung herumsteht und der Polizist artikulieren kann, dass er denkt, ein Angriff stehe bevor. | |
zu bewerten? Ich hab mich doch nie auf den Einsatz bezogen.
Wo hat es was mit "unmittelbarem Zwang" (eine gültige Legaldefinition) zu tun, wenn er behauptet, dass er prinzipiell jedem auf die Birne hauen kann, weil er ihn "Kampfhaltung" befindlich sieht? Ich hab schon mehrfach nach der Verhältnismäßigkeit oder der direkten Gesetzesdefinition gefragt. In Lwistan kriegste der Logik nach mal einen gedengelt (außerhalb eines Polizeieinsatzes) weil du fies stehst. Und Einsätzen insgesamt als "hehe unmittelbarer Zwang" einen Freifahrtschein zu vergeben mag auch maximal in deiner Parallelwelt ok sein.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Muh!]Shadow am 11.10.2020 21:57]
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Schattenrind, langsam wird anstrengend, hör auf michse, ich bims Experte für sowas.
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| Zitat von [Muh!]Shadow
| Ich kann dir versichern, dass die Polizei jemandem eine verpassen darf, wenn der z.B. in Kampfhaltung herumsteht und der Polizist artikulieren kann, dass er denkt, ein Angriff stehe bevor. | |
zu bewerten? Ich hab mich doch nie auf den Einsatz bezogen.
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Achso, das ist tatsächlich NOCH einfacher. Das ist in der Notwehr/Nothilfe erlaubt und das nicht nur für Polizisten, sondern einfach für jeden und zwar schon immer.
| Eine Notwehrlage ist bei einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff gegeben. Per Definition ist ein Angriff gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert. | |
Quintessenz: Du darfst dich wehren wenn du befürchtest dass es gleich klatscht. Hab ich übrigens gefühlt hier auch schon dreiundfünfzigeinhalbmal erklärt, ist etwas was gern nicht wahrgehabt wird. Wie immer ist die Problematik dass dann vor Gericht glaubhaft zu machen, weswegen es sich nicht empfiehlt das grundsätzlich mal durchzuziehen weil lol.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von El_Hefe am 11.10.2020 22:01]
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Wo hat es was mit "unmittelbarem Zwang" (eine gültige Legaldefinition) zu tun, wenn er behauptet, dass er prinzipiell jedem auf die Birne hauen kann, weil er ihn "Kampfhaltung" befindlich sieht? Ich hab schon mehrfach nach der Verhältnismäßigkeit oder der direkten Gesetzesdefinition gefragt. In Lwistan kriegste der Logik nach mal einen gedengelt (außerhalb eines Polizeieinsatzes) weil du fies stehst. Und Einsätzen insgesamt als "hehe unmittelbarer Zwang" einen Freifahrtschein zu vergeben mag auch maximal in deiner Parallelwelt ok sein.
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Da steht doch dass er nicht jedem eine schallert sondern wenn in seinem Ermessen durch die überraschende Watschen das Gegenüber genug geschockt ist um ihn zu überwältigen und so Schlimmeres für beide Seiten zu verhindern.
Und das Ermessen wird dann hoffentlich auch anschließend geprüft falls da Zweifel entstehen sollten (Der Part funktioniert in der Realität ja leider nicht immer).
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 11.10.2020 22:01]
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Ja ok, dann baller ich einem Lwis der auf mich zustürmt und mir auf die Nase haut weil ich aggressiv irgendwo rumstehe mal auch eine so richtig auf die Zwölf.
Das wird dann sicherlich in einer Depseudonymisierung der Dienstnummer des Polizisten und einer Entschuldigung von ihm, Rainer Wendt und seiner Dienstgruppe enden, weil sie wissen dass jeder Bürger das Recht auf (Putativ-)Notwehr hat und daher auch Polizeiaktionen derart beantwortet werden dürfen wenn sie sich nur durch Willkür genug bedroht fühlen.
nicht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Muh!]Shadow am 11.10.2020 22:05]
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Hast du heude deine Pill0rn nich genommen oder was is da los mit dieser Fixation.
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Ja ok, dann baller ich einem Lwis der auf mich zustürmt und mir auf die Nase haut weil ich aggressiv irgendwo rumstehe mal auch eine so richtig auf die Zwölf.
Das wird dann sicherlich in einer Depseudonymisierung der Dienstnummer des Polizisten und einer Entschuldigung von ihm, Rainer Wendt und seiner Dienstgruppe enden, weil sie wissen dass jeder Bürger das Recht auf (Putativ-)Notwehr hat und daher auch Polizeiaktionen derart beantwortet werden dürfen wenn sie sich nur durch Willkür genug bedroht fühlen.
nicht.
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Ach alter, ich hab keine Lust mehr, wenn du zu faul oder zu blöd zum nachlesen bist, dann geh doch dumm sterben. Stichworte hab ich dir ja genannt, frohes googlen.
Wenn du dir Mühe gibst findest du dann sogar raus warum dein Beispiel scheisse ist.
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Hä? Ich frag nach der Gesetzesgrundlage, warum man Leuten aufs Maul hauen darf bzw in welcher situation das legitim wäre.
Dann antwort "uNmiTtElBareR zWaNG" (wobei selbst dort unmittelbar am Anfang ein Verweis auf die Verhältnismäßigkeit gegeben ist, was mein Hauptkritikpunkt war).
Seid ihr alle nicht gescheit genug oder einfach zu einfach gestrickt mal ne angemessene Antwort drauf zu geben, wann und unter welchen Umständen (zum erneuten Mal: von diesem Video abstrahiert) ein Polizist im Landes- oder Bundesdienst einem Bürger ohne erstmalige Gewaltanwendung dessen ihm mal aufs Maul hauen darf (gemessen daran dass Lwis sich mit seiner Aussage selbst einen Freibrief ausgestellt hat)?
Ich mein, wenn wir das beenden sollen, ok. Aber euer infantiles "ey biste doof oder was" könnt ihr euch schenken als vermeintlich halbwegs erwachsene Menschen.
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Hä? Ich frag nach der Gesetzesgrundlage, warum man Leuten aufs Maul hauen darf bzw in welcher situation das legitim wäre.
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p u t a t i v n o t w e h r
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Ich könnte zwar noch zum vierten Mal sagen dass dieses Recht auch für den Bürger gilt und einem Polizisten keine grundlegende Prügelerlaubnis für das gesamte Berufsleben (wie Lwis behauptete) gibt, aber bei dir kriegt eine Putativlobotomie.
gut kick und remmelbrommel in die Runde
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Muh!]Shadow am 11.10.2020 22:23]
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Ich könnte zwar noch zum vierten Mal sagen dass dieses Recht auch für den Bürger gilt
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Jop
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und einem Polizisten keine Prügelerlaubnis gibt
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Doch, wenn er vor Gericht dann glaubhaft machen kann dass die Voraussetzungen für die Putativnotwehr erfüllt sind (und da spielt die subjektive Einschätzung der sich notwehrenden Person stark mit rein).
Ich habe keine Ahnung was du daran nicht verstehst.
In deiner Welt könnte die Polizei erst Gewalt ausüben, wenn Gewalt gegen sie ausgeübt wird. Kommt dir nicht, dass das nicht der Realität entsprechen kann? Wenn du dich bei deiner Ex trotz einstweiliger Verfügung mit deinem alten Schlüssel in die Wohnung setzt und nicht mehr gehst und die Polizei kommt, dann bekommst du auf die Fresse wenn die dich nicht anders aus der Wohnung rausbekommen, selbst wenn du nicht selber anfängst mit dem Hauen. In dem Fall nichmal putativnotwehr und gab trotzdem auffe Fresse.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Poliadversum am 11.10.2020 22:28]
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Ich würde dir jetzt gerne für deine bräsigen Posts auch auf deine Fresse hauen, sagen "ja er hat halt aggressiv gepostet" und legal damit wegkommen.
Wenn ich dann aber aufgrund von Nähe zu gewissen Strukturen besser wegkomme oder per se eine gewisse Richtigkeit aufgrund meines Status (von ganz oben als besserer User ernannt), hat das nichts mehr mit Berufen auf gleiche Gesetz oder irgendwelche Verhaltensvorschriften zu tun.
Hast du das jetzt mal gepeilt oder bist du immer noch zu sehr in ad personam "dU vErStEhSt eS eInFaCH niCHT"?
Wenn du da weitermachen willst, poste einfach ein Michael-Wendler-"egal"-Video, das passt besser.
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Digger du kriegst die Rechtsgrundlage für das was du fragst genannt und lallst hier einfach weiter „ ABER WAS IST DIE RECHTSGRUNDLAGE???“. Hast du getrunken?
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Ich würde dir jetzt gerne für deine bräsigen Posts auch auf deine Fresse hauen, sagen "ja er hat halt aggressiv gepostet" und legal damit wegkommen.
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Das müsste dann ein Gericht entscheiden, ob dein subjektives Bedrohungsempfinden des Zwerges aus dem Schwulenforum für Putativnotwehr reicht.
Das gilt für dich und mich genauso wie für jeden Polizisten der Putativnotwehr anwendet und dafür Strafverfolgung erfährt.
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Nach altägyptischem Seerecht darf man Bullen kloppen. Wissen auch nur die wenigsten!
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| Zitat von Poliadversum
Das müsste dann ein Gericht entscheiden, ob dein subjektives Bedrohungsempfinden des Zwerges aus dem Schwulenforum für Putativnotwehr reicht.
Das gilt für dich und mich genauso wie für jeden Polizisten der Putativnotwehr anwendet und dafür Strafverfolgung erfährt.
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Das ist richtig und danke dass du nicht sonen infantilen Hefeschen Logorrhö darbietest, aber wie gesagt, mein Problem war dass Lwis es scheinbar so dargestellt hat, als wenn er jedem eine reinhauen könnte weil es einfach geht. Wie ein "unmittelbarer Zwang" mit "aggressives Stehen" vereinbar ist, will mir einfach nicht in den Kopp.
Beispiele wann man gemessen daran aufs Maul bekommen kann lasse ich mal weil ansonsten Hefe wieder hier mit irgendwelchen Beleidigungen ankommt.
/ | Zitat von Bullitt
Nach altägyptischem Seerecht darf man Bullen kloppen. Wissen auch nur die wenigsten!
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Sich nicht frei von Bullen kloppen lassen = Bullen verprügeln. ok.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Muh!]Shadow am 11.10.2020 22:43]
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| Zitat von [Muh!]Shadow
| Zitat von Poliadversum
Das müsste dann ein Gericht entscheiden, ob dein subjektives Bedrohungsempfinden des Zwerges aus dem Schwulenforum für Putativnotwehr reicht.
Das gilt für dich und mich genauso wie für jeden Polizisten der Putativnotwehr anwendet und dafür Strafverfolgung erfährt.
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Das ist richtig und danke dass du nicht sonen infantilen Hefeschen Logorrhö darbietest, aber wie gesagt, mein Problem war dass Lwis es scheinbar so dargestellt hat, als wenn er jedem eine reinhauen könnte weil es einfach geht. Wie ein "unmittelbarer Zwang" mit "aggressives Stehen" vereinbar ist, will mir einfach nicht in den Kopp.
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Weil der, der da in Angriffshaltung steht, dir oder jemand anderem möglicherweise gleich Schaden zufügt.
Ich weiß nicht was für ein Szenario du dir jetzt da vorstellst, dass du keinen Zusammenhang erkennen kannst. Wenn du auf irgendeinem Maisfeld breitbeinig rumstehst und der Wachtmeister Schawuppke dahergelaufen kommt und dir eine über die Rübe brät deshalb, dann ist das freilich keine Putativnotwehr.
Wenn du aber bei deiner Ex in der Wohnung bist, auf Anweisungen der Polizei nicht reagierst, nicht gehen willst, und dann in Kampfhaltung übergehst, dann sieht das anders aus.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poliadversum am 11.10.2020 22:48]
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Schattner beruhige dich doch bitte.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von M@buse am 11.10.2020 22:48]
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Alles in allem mal wieder ein schöner Beweis dass recht haben nicht gleich richtig handeln bedeutet.
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Hat der Waffenthread eigentlich eine Whatsappgruppe? Oder wie pfeift Lwis immer so schnell seine Rüden herbei, wenn Kritik geäußert wird?
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Wenns denn nun Kritik und nicht einfach nur ne dämliche und faktisch komplett falsche Aussage gewesen wäre die Anstoß der Diskussion war, könnte man schmunzeln.
Aber so, eher meh.
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Ja es stimmt, bei mir blinkt sofort ein Alarm wenn gegen die Polizei oder für Tempolimits gepostet wird. Jetzt ist es raus.
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Thema: pOT-News ( noch neuer - noch besser ) |