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| Zitat von eupesco
Dienstags sind die Mitarbeiter der Ämter leistungsfähiger.
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Knüppeln die die Leute persönlich weg, oder was?
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| Zitat von Bombur
| Zitat von eupesco
Dienstags sind die Mitarbeiter der Ämter leistungsfähiger.
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Knüppeln die die Leute persönlich weg, oder was?
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genau und im Anschluss schicken sie dann die auszufüllenden Totenscheine per Fax noch an Subbehörden in Indien. Das ist mit hohem Aufwand verbunden und daher an einem Dienstag öfter durchführbar.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von eupesco am 10.01.2021 12:33]
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Ich bin zu blöd zum Googlen...
Ich suche nach der neuen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-
verordnung und finde nur #11, welche heute ausläuft. Mensch, Markus, wo hast du den Kram versteckt!?
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| Zitat von horscht(i)
Ich bin zu blöd zum Googlen...
Ich suche nach der neuen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-
verordnung und finde nur #11, welche heute ausläuft. Mensch, Markus, wo hast du den Kram versteckt!?
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https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Da findet man immer alles. Kann halt sein, dass man sich aus der letzten Infektionsschutzordnung und der aktuellen Änderung eine neue basteln darf.
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| Zitat von Tobit
Kann mir mal ein Jurist bestätigen, dass ihr unter "unbeschadet" das selbe versteht wie ich?
| § 25
Regelungen bei einer erhöhten Sieben-Tage-Inzidenz
„(1) 1Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100%u202F000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten, so sind unbeschadet der §§ 2 und 3 touristische Tagesausflüge für Personen, die in dem betreffenden Landkreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt wohnen, über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. 2Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat die Überschreitung des Inzidenzwertes nach Satz 1 ortsüblich bekanntzumachen. 3Sie kann das Außerkrafttreten der Regelungen nach Satz 1 anordnen, wenn der in Satz 1 bestimmte Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. 4Im Fall des Satz 1 können die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden der betroffenen Landkreise oder kreisfreien Städte ferner anordnen, dass touristische Tagesausflüge in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind. | |
§2 regelt die ganzen Ausnahmen und wurde durch die neue Verordnung auch nicht geändert.
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In der Begründung der Staatsregierung zur Änderung steht
| Die Regelung des § 25 Abs. 1 Satz 1 ist daher erforderlich, um die Mobilität hinsichtlich touristischen Tagesausflügen, d. h. Ausflügen, die der Freizeitgestaltung (z. B. Wandern, Spazierengehen, freizeitsportliche Aktivitäten) dienen, aus Gebieten mit besonders hoher Inzidenz heraus einzuschränken und auf diese Weise eine Ausbreitung des Infektionsgeschehens zu unterbinden. | |
Liest sich für mich so als steht die Ausnahme mit dem Sport nur noch drin, damit der FCB im Zeifelsfall zum Auswärtsspiel fahren darf.
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Ginger root and meteorite dust: the Steiner Covid cures offered in Germany
| But Germany is also a country where some people who fall severely ill with Covid-19 can find themselves taken to hospitals where they are treated, under sedation and without a formalised opt-in procedure, with ginger-soaked chest compresses and homeopathic pellets containing highly diluted particles of iron supposedly harvested from shooting stars that have landed on earth. | |
| The clinic insisted that the alternative remedies it used were "adjunct therapies" that complement conventional treatments. Common remedies used at the three German Steiner hospitals that have treated coronavirus patients over the last year Havelhöhe, Stuttgarts Filderklinik and Herdecke in the Ruhr valley were first advocated in a March article in the medical journal published by the Steiner movements global centre in Dornach, Switzerland, an expressionist congress hall with not a single right angle.
They include moist chest compresses with powdered ginger root, mustard flour or yarrow tea, as well as "potentized phosphorus and correspondingly potentized meteoritic iron" in the form of homeopathic pellets. Wala, a manufacturer based in Germany, told the Observer its pellets, which have also been widely prescribed as a preventative for Covid-19 at Steiner care homes for disabled people, contain ground-down remnants of meteorites that havent fully burnt up after entering the earths atmosphere. | |
| A Havelhöhe spokesperson said there were no scientific studies proving that these remedies worked, and there had not been enough time to carry out trials. "But we noticed that they do the people good." | |
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von RedAngel am 10.01.2021 14:14]
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| Zitat von [KdM]MrDeath
| Zitat von Tobit
[URL]
| [...] nur noch 15 Kilometer außerhalb ihres Landkreises oder ihrer Stadt bewegen - [...] | |
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moment mal, die 15km gelten abr landkreis/stadgrenze?
wtf? d.h. wenn ich am rand des landkreises wohn darf ich mich zwar 70 km quer durch den landkreis+15 km in die eine richtung, aber nur 15 km in die andere richtung bewegen?
watn das fürn mist.
wenns eh nur "privates" betrifft, warum dann nicht 15 km radius um eigenen wohnort, fertig?
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Das liest sich aber im §25 (vorhin von Tobit zitiert) und unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/ anders:
"In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt."
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| Zitat von Tobit
Kann mir mal ein Jurist bestätigen, dass ihr unter "unbeschadet" das selbe versteht wie ich?
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Behördendeutsch von "unabhängig von"
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| Zitat von RedAngel
| with not a single right angle. | |
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Das wage ich mal zu bezweifeln, bei diesen gefährlichen Steinerspinnern.
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Ich war das, danke!
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Was dazu führt, daß Einwohner von Berlin-Hellersdorf an den Wannsee, aber nicht an den Straussee fahren dürfen?
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| Zitat von Tobit
Kann mir mal ein Jurist bestätigen, dass ihr unter "unbeschadet" das selbe versteht wie ich?
| § 25
Regelungen bei einer erhöhten Sieben-Tage-Inzidenz
„(1) 1Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100%u202F000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten, so sind unbeschadet der §§ 2 und 3 touristische Tagesausflüge für Personen, die in dem betreffenden Landkreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt wohnen, über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. 2Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat die Überschreitung des Inzidenzwertes nach Satz 1 ortsüblich bekanntzumachen. 3Sie kann das Außerkrafttreten der Regelungen nach Satz 1 anordnen, wenn der in Satz 1 bestimmte Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. 4Im Fall des Satz 1 können die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden der betroffenen Landkreise oder kreisfreien Städte ferner anordnen, dass touristische Tagesausflüge in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind. | |
§2 regelt die ganzen Ausnahmen und wurde durch die neue Verordnung auch nicht geändert.
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Link zur ganzen Verordnung bitte, welches Bundesland ist das?
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The one and only Freistaat.
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Gibt's das auch in konsolidierter Fassung?
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| Zitat von Che Guevara
The one and only Freistaat.
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Thüringen?
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| Zitat von Der Tausendbüßler
Beiarn
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Ah, der andere...
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Unbeschadet bedeutet hier: § 25 n.F. ist die speziellere Regelung, die nur touristische Tagesausflüge betrifft. Man könnte auch formulieren: §§ 2 und 3 bleiben unberührt.
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https://nextstrain.org/groups/neherlab/ncov/S.N501
evolutionärer Verlauf der Covid-Mutationen und die jeweiligen Cluster auf einer Weltkarte.
Sieht hübsch und informativ aus, auch wenn ich bisher wegen zu wenig Hintergrundwissen nicht genug Informationen rauslesen kann.
Ich lass es trotzdem einfach mal hier
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| Zitat von -rantanplan-
Unbeschadet bedeutet hier: § 25 n.F. ist die speziellere Regelung, die nur touristische Tagesausflüge betrifft. Man könnte auch formulieren: §§ 2 und 3 bleiben unberührt.
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Das heißt dann doch, dass man für Sport etc. die 15km ignorieren kann
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Was ist eigentlich der aktuelle Stand zur Immunität nach durchstandener Infektion?
Eine Freundin meiner Freundin hat nach einem halben Jahr keine messbaren Antikörper mehr. Kann die sich jetzt also wieder infizieren?
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Anekdote: Ein Schüler hat zweimal mit positivem Test im Abstand von sechs Wochen gefehlt. Einsicht hab ich natürlich keine, vielleicht hat es auch einfach so lange gedauert. Zwischendurch war er natürlich wieder da.
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Wurde in einem der anderen Threads gepostet. Die Antikörper nehmen zwar schneller ab, durch die memory-Zellen können jene aber schneller wieder gebaut werden, da sich der Körper nicht auf was gänzlich neues einstellt, sondern sich "erinnert" wie er mit dem Eindringling umzugehen hat.
(Laienformulierung, sollte das nicht passen muss LoRo oder jemand mit mehr Expertise das besser erklären)
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| Zitat von M`Buse
Was ist eigentlich der aktuelle Stand zur Immunität nach durchstandener Infektion?
Eine Freundin meiner Freundin hat nach einem halben Jahr keine messbaren Antikörper mehr. Kann die sich jetzt also wieder infizieren?
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Man weiß es nicht. Zu beiden Fragen. Wenn jemand Antikörper hat, ist die Antwort klar "Der Körper kennt den Keim noch und kann gezielt reagieren." (<= Immunität), wenn keine Antikörper da sind ist ohne Weiteres keine sichere Aussage möglich. Vermutlich kennt der Körper den Keim noch, aber wie lange? Nobody knows.
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Laufen momentan eigentlich Tests ob Geimpfte noch andere Menschen anstecken können?
Wie testet man sowas überhaupt oder müssen wir schlicht warten?
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Thema: COVID-19 Allgemeine Diskussion II ( Jetzt mit 20% weniger Rendertime ) |