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| Zitat von -rantanplan-
Das Panzermuseum hat mit dem Sd.Kfz. 181 nicht nur die gegenüber einem Triceratops deutlich bessere Panzerung und Bewaffnung zu bieten, sondern eindeutig auch das bessere Barttrimmgerät Ausf. C.
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Aber wer klingt geiler, der V12
oder der Triceratops?
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| Zitat von Real_Futti irgendeinen Amphibienpanzer.
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| Zitat von Buxxbaum
Wie gesagt, reine Eitelkeit.
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MIr ist das zu viel Arbeit, jedes mal ein Gebüsch zu waschen. Am Ende komme ich noch in Bereiche, wo ich sie auch noch durchbürsten muss.
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Ich habe inzwischen so dünnes Haar, vermutlich reicht es, die Tür laut zuzuschlagen.
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Na dann hoffen wir mal, dass da an dem Amtsgericht nicht auch so ein Schwurbelkopf sitzt wie in Weimar.
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Wie läuft das denn mit der Impfung ab wenn meine Mutter COPD und Krebskrank ist? Meldet man sich da selbstständig oder wartet man erst auf ein Einladungsschreiben? Wenn letzteres, wird das durch die Krankenkasse oder den Arzt oder wen ausgelöst?
Anruf bei der Krankenkasse war wenig erfolgreich, die erzählte irgendwas davon dass die KK meine Mutter beim RKI melden müsste, aber das dafür meine Mutter ihre Einwilligung abgeben muss?
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Vertrauensarzt direkt anfragen, der sollte die Antworten haben.
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Das sollte zukünftig als exemplarisches Beispiel für den Begriff 4D-Schach herhalten.
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Muss sie dann eigentlich in jedem Fall sein Gutachten zahlen? Oder nur, wenn sie verliert.
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| Zitat von gwc
Das sollte zukünftig als exemplarisches Beispiel für den Begriff 4D-Schach herhalten.
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Es ist wunderschön
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| Zitat von gwc
Das sollte zukünftig als exemplarisches Beispiel für den Begriff 4D-Schach herhalten.
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höchstens 3D, die Logik ist doch einfach. Jetzt feiern sie sich, weil sie Drosten, den bösen Oberbeschwörer der Regierung gezwungen haben vor Gericht zu erscheinen. Wenn er jetzt in ihrem Sinne ein Gutachten erstellt feiern sie. Wird natürlich nicht passieren. Stattdessen wird er ein Gutachten abliefern, dass die Spinner widerlegt. Das feiern sie trotzdem, die Frage ist nur mit welcher Begründung: Anerkennen werden sie das Gutachten sowieso nicht. Entweder heißt es dann SEHT HER DAS GERICHT IST GEKAUFT/WURDE VON DER REGIERUNG BEAUFTRAGT!!!! VERSCHWÖRUNG!!!!; oder es heißt DROSTEN HAT IN SEINEM GUTACHTEN GELOGEN DESHALB HAT DAS GERICHT FALSCH GEURTEILT!!!!!
Das ist ja das nervige an den Querdenkerleuten: Es ist völlig egal was man macht oder sagt, die drehen es sich immer in die passende Richtung.
Und das unterscheidet sie eben auch von den Leuten, die tatsächlich nur verunsichert sind oder manche Dinge kritisch sehen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 12.02.2021 12:35]
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„Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ (3. Mose 19,18).
Praise the Lord! \o/
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| Zitat von Jellybaby
| Zitat von gwc
Das sollte zukünftig als exemplarisches Beispiel für den Begriff 4D-Schach herhalten.
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höchstens 3D, die Logik ist doch einfach. Jetzt feiern sie sich, weil sie Drosten, den bösen Oberbeschwörer der Regierung gezwungen haben vor Gericht zu erscheinen. Wenn er jetzt in ihrem Sinne ein Gutachten erstellt feiern sie. Wird natürlich nicht passieren. Stattdessen wird er ein Gutachten abliefern, dass die Spinner widerlegt. Das feiern sie trotzdem, die Frage ist nur mit welcher Begründung: Anerkennen werden sie das Gutachten sowieso nicht. Entweder heißt es dann SEHT HER DAS GERICHT IST GEKAUFT/WURDE VON DER REGIERUNG BEAUFTRAGT!!!! VERSCHWÖRUNG!!!!; oder es heißt DROSTEN HAT IN SEINEM GUTACHTEN GELOGEN DESHALB HAT DAS GERICHT FALSCH GEURTEILT!!!!!
Das ist ja das nervige an den Querdenkerleuten: Es ist völlig egal was man macht oder sagt, die drehen es sich immer in die passende Richtung.
Und das unterscheidet sie eben auch von den Leuten, die tatsächlich nur verunsichert sind oder manche Dinge kritisch sehen.
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Die sind doch bestimmt einfach nur darauf aus ein offizielles Dokument von Drosten in der Hand zu haben, so dass sie ihn dann bis in alle Ewigkeit auf den Inhalt festnageln könnten.
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Offizielles Dokument? Du meinst abgesehen von den ganzen Daten und Studien die er schon veröffentlicht hat? Was soll das bringen
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Falls jemand noch Material braucht:
Mai wie immer Ehrenfrau
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*clownsmiley*
/In NRW liegen 15 Minuten dazwischen, weiter südlich kriegt man das sogar in einem einzigen Post hin.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Q=- 8-BaLL am 12.02.2021 14:13]
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Wie man unironisch so eine Scheiße wie mit dem eigenen Inzidenzwert für Schulen abgeben kann.
Großes Kino...
edit: und selbst wenn da irgenswas sinnvoll dran wäre... NRW ist doch eh noch über 50?!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 12.02.2021 14:14]
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Die Eisenmann rückt auf meiner Liste "Warum ich dann doch noch durchgedreht bin" mit zunehmendem Tempo nach vorne
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Faszinierend. Kaum gibt es Ansprüche für Arbeitnehmer bei IfSG-bedingter Schließung der Betreuung gibt es keine Schließung der Betreuung mehr.
Unfuckingfassbar.
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| Zitat von Abso
Faszinierend. Kaum gibt es Ansprüche für Arbeitnehmer bei IfSG-bedingter Schließung der Betreuung gibt es keine Schließung der Betreuung mehr.
Unfuckingfassbar.
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Elaborate?
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https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
Ia gab es im Frühjahr noch nicht:
| 1a) Eine erwerbstätige Person erhält eine Entschädigung in Geld, wenn
1.
Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund dieses Gesetzes vorübergehend geschlossen werden oder deren Betreten, auch aufgrund einer Absonderung, untersagt wird, oder wenn von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird
2.
die erwerbstätige Person ihr Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, in diesem Zeitraum selbst beaufsichtigt, betreut oder pflegt, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen kann, und
3.
die erwerbstätige Person dadurch einen Verdienstausfall erleidet.
Anspruchsberechtigte haben gegenüber der zuständigen Behörde, auf Verlangen des Arbeitgebers auch diesem gegenüber, darzulegen, dass sie in diesem Zeitraum keine zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherstellen können. Ein Anspruch besteht nicht, soweit eine Schließung ohnehin wegen der Schul- oder Betriebsferien erfolgen würde. Im Fall, dass das Kind in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in den Haushalt aufgenommen wurde, steht der Anspruch auf Entschädigung den Pflegeeltern zu. | |
Bei vielen war das de facto sowieso so, weil sie zumindest teilweise in Kurzarbeit waren, es gab aber durchaus auch Leute, bei denen eben keine Kurzarbeit war. Aber die Kita trotzdem zu.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 12.02.2021 14:33]
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| Zitat von Aspe
edit: und selbst wenn da irgenswas sinnvoll dran wäre... NRW ist doch eh noch über 50?!
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Aber die 35 ist doch in greifbarer Nähe.
Also außer vielleicht, es grätscht einem ne Mutante rein, weil man mit Öffnungen rumgespielt hat.
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Die Entzündungswerte des Patienten sinken und sind jetzt nicht mehr im unmittelbar lebensbedrohlichen Bereich, aber immer noch weit über den Ziel- und Normalwerten. Daher haben wir uns beschlossen die sich als wirksam erwiesenen Medikamente teilweise abzusetzen.
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"Auf seinen Wunsch hin, denn er findet die irgendwie blöd und will wieder Skifahren."
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Was ich da raus lese: Die Variante bekommen wir in Deutschland mit unseren Melde- und Testprozessen und Quarantänekontrollen nicht selektiv eingefangen. Also brutallockdown in der Fläche oder "lol get rekt"?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 12.02.2021 15:11]
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Thema: COVID-19 Allgemeine Diskussion II ( Jetzt mit 20% weniger Rendertime ) |