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Gibt es eigentlich eine Aussage dazu, warum der Böllerverkauf verboten ist, das Böllern aber nicht?
Hat es was damit zu tun, dass der Staat so nicht öffentlich zeigen muss, dass er nicht mehr fähig oder willig ist, Regeln durchzusetzen?
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| Zitat von [Dicope]
Gibt es eigentlich eine Aussage dazu, warum der Böllerverkauf verboten ist, das Böllern aber nicht?
Hat es was damit zu tun, dass der Staat so nicht öffentlich zeigen muss, dass er nicht mehr fähig oder willig ist, Regeln durchzusetzen?
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Also je nach Bundesland ist auch das Böllern verboten bzw. war es vor Klagen.
NRW gab's dazu ja meine ich jetzt ein Urteil.
Und das Durchsetzen kannste halt leider auch vergessen Stadt wie Land. Wirst nicht mehr fertig, bzw. aufm Land brauchst nicht anfangen. Also Grundlage erstmals verbieten eh beste Idee.
Krankenhäuser stellen sich hier wohl schon drauf ein, um nach Triage Logik dann halt sowas wie nen abgerissen Polenböllerfinger soweit zu verarzten wie es sein muss. Minimal Kapazitätsbindend eben. Nachdem gerade so viele wie möglich auf die Covid Stationen verlagert werden.
Darum geht's beim Verbot ja, die KKH Kapazitäten nicht an so ne Kacke zu binden.. Versteht der deutsche Böllermichel eben nicht...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Che Guevara am 20.12.2020 23:21]
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Weil Verkauf ja zu bestimmt gefühlten 99% reicht. Wer hortet das Zeug schon.
Außerdem hat Bayern Ausgangssperre. Also in der Stadt nach 21 Uhr biste drin, oder Polizei Kontrolle.
Land wie gesagt schwierig, wenn man sich da in Tschechien/Polen eingedeckt hat.
Wir werden sehen was es wird.
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Kauf von Böllern funktioniert noch online und offenbar versuchen es auch Arschlöcher mit "vorbestellen und abholen".
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Boah wie ich es bin.
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| Zitat von -=[R]o$a|PuD3[L]^
Kauf von Böllern funktioniert noch online und offenbar versuchen es auch Arschlöcher mit "vorbestellen und abholen".
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Als Berliner kannste legal mit dem Bus nach Polen fahren und dich da eindecken. Quarantäne ist nicht nötig. Irgendeine Lücke in der Verordnung.
So lecke er mich doch nach Corona.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von zapedusa am 20.12.2020 23:44]
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| Zitat von Bombur
| Zitat von -Riddick-
der Cousin meiner Schwester
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Aber nicht Deiner?
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Wieso gibst du nicht direkt zu, dass dein Gedanke "das ist doch noch ein Bruder" war, mein provinzieller Freund?
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In NRW gibt es übrigens auch jetzt wieder _keine_ rechtlich verbindende Kontaktbeschränkung im Privaten:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-17_coronaschvo_ab_18.12.2020_lesefassung.pdf
In § 2 Abs. 1b wird weiterhin nur der Bezug zum öffentlichen Raum hergestellt. Alle anderen Länder beziehen sich im Gegensatz dazu explizit auf private Räume und Grundstücke.
Auf der Internetseite schreibt das Land NRW das auch ganz deutlich:
| Welche Kontaktbeschränkungen gelten?
Die Kontaktbeschränkungen bleiben weiterhin bestehen: Private Treffen im öffentlichen Raum ohne Einhaltung des Mindestabstandes sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich aber fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen.
Eine Ausnahme gilt vom 24. bis zum 26. Dezember 2020:
Mit wie vielen Menschen darf ich mich an Weihnachten und Silvester treffen?
Vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 dürfen zusätzlich zum eigenen Hausstand weitere vier Personen aus dem engsten Familienkreis hinzukommen. Auch hier zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Zum engsten Familienkreis gehören: Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder. Auch deren Haushaltsangehörige dürfen dazukommen, sofern die Anzahl von vier Personen über 14 Jahre außerhalb des eigenen Hausstandes nicht überstiegen wird.
An Silvester und am Neujahrstag gilt: Private Treffen im öffentlichen Raum sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich aber fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen. | |
Was sagte Armin noch letzte Woche von Schlupflöchern?
| „Uns war besonders wichtig, dass das gemeinsam geschieht, dass in allen 16 deutschen Ländern die gleichen Regeln gelten.“ Das Ziel müsse sein, „jetzt nicht wieder das Schlupfloch zu suchen“ | |
Wer feiert Weihnachten schon draußen? Haben die Lack gesoffen in der Staatskanzlei NRW? Wie unseriös ist das bitteschön?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 21.12.2020 7:50]
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In Hessen ist die ganze Zeit nur vom öffentlichen Raum die Rede.
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Ok Hessen habe ich nicht geprüft. Ich meine aber, dass da auf Stadt- und Kreisebene noch einiges geregelt wird über Verfügungen (z.B. FFM).
Aber wieso wird dann großartig die gemeinsame Umsetzung des Beschlusses gefeiert, wenn es nicht alle Länder gleichsam umsetzen?
/e: Ha:
| (4) Für private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird eine Beschränkung auf den eigenen und einen weiteren Hausstand, jedoch in jedem Fall auf höchstens fünf Personen, dringend empfohlen; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Dabei wird die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände dringend empfohlen. | |
Okay "dringend empfohlen". Immerhin hat man es erwähnt.
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 21.12.2020 8:01]
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| Zitat von Kung Schu
In NRW gibt es übrigens auch jetzt wieder _keine_ rechtlich verbindende Kontaktbeschränkung im Privaten:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-17_coronaschvo_ab_18.12.2020_lesefassung.pdf
In § 2 Abs. 1b wird weiterhin nur der Bezug zum öffentlichen Raum hergestellt. Alle anderen Länder beziehen sich im Gegensatz dazu explizit auf private Räume und Grundstücke.
Auf der Internetseite schreibt das Land NRW das auch ganz deutlich:
| Welche Kontaktbeschränkungen gelten?
Die Kontaktbeschränkungen bleiben weiterhin bestehen: Private Treffen im öffentlichen Raum ohne Einhaltung des Mindestabstandes sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich aber fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen.
Eine Ausnahme gilt vom 24. bis zum 26. Dezember 2020:
Mit wie vielen Menschen darf ich mich an Weihnachten und Silvester treffen?
Vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 dürfen zusätzlich zum eigenen Hausstand weitere vier Personen aus dem engsten Familienkreis hinzukommen. Auch hier zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Zum engsten Familienkreis gehören: Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder. Auch deren Haushaltsangehörige dürfen dazukommen, sofern die Anzahl von vier Personen über 14 Jahre außerhalb des eigenen Hausstandes nicht überstiegen wird.
An Silvester und am Neujahrstag gilt: Private Treffen im öffentlichen Raum sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich aber fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen. | |
Was sagte Armin noch letzte Woche von Schlupflöchern?
| „Uns war besonders wichtig, dass das gemeinsam geschieht, dass in allen 16 deutschen Ländern die gleichen Regeln gelten.“ Das Ziel müsse sein, „jetzt nicht wieder das Schlupfloch zu suchen“ | |
Wer feiert Weihnachten schon draußen? Haben die Lack gesoffen in der Staatskanzlei NRW? Wie unseriös ist das bitteschön?
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Das ist halt Feigheit vor dem Feind.
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- Die Wohnung ist unverletzlich. Da gibt es keine Ausnahmen.
- Ok, die gibt es schon. Aber halt nur für schwere Dinge wie Ruhestörungen, nicht für Pandemien.
- Diese Bilder wollen wir nicht.
- Es geht den Staat nicht an, wie ich Weihnachten feier.
Pick your favorite. ¯\_(ツ)_/¯
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| Zitat von [Dicope]
- Die Wohnung ist unverletzlich. Da gibt es keine Ausnahmen.
- Ok, die gibt es schon. Aber halt nur für schwere Dinge wie Ruhestörungen, nicht für Pandemien.
- Diese Bilder wollen wir nicht.
- Es geht den Staat nicht an, wie ich Weihnachten feier.
Pick your favorite. ¯\_(ツ_/¯
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I choose §§ 28 Abs. 1 S. 4, 28a IfSG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG, die gesetzliche Grundlage gibt es, aber Recht, Realität und Politik hatten schon immer einen gewissen Abstand...
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So sah das Ende November aus:
| Zitat von -=[R]o$a|PuD3[L]^
Mal nach Bundesländern aufgeschlüsselt:
Einschränkungen für den privaten Bereich: BaWü, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Meck-Pomm, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein (aber mit 10 Personen)
Dringende Empfehlung für privaten Bereich: Hessen
Beschränkung auf den öffentlichen Bereich: NRW, RLP, Sachsen-Anhalt, Thüringen
e/ Danke, hatte das bei MV übersehen
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Uns war besonders wichtig, dass das gemeinsam geschieht, dass in allen 16 deutschen Ländern die gleichen Regeln gelten.
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Kung Schu
In NRW gibt es übrigens auch jetzt wieder _keine_ rechtlich verbindende Kontaktbeschränkung im Privaten:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-17_coronaschvo_ab_18.12.2020_lesefassung.pdf
In § 2 Abs. 1b wird weiterhin nur der Bezug zum öffentlichen Raum hergestellt. Alle anderen Länder beziehen sich im Gegensatz dazu explizit auf private Räume und Grundstücke.
Auf der Internetseite schreibt das Land NRW das auch ganz deutlich:
| Welche Kontaktbeschränkungen gelten?
Die Kontaktbeschränkungen bleiben weiterhin bestehen: Private Treffen im öffentlichen Raum ohne Einhaltung des Mindestabstandes sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich aber fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen.
Eine Ausnahme gilt vom 24. bis zum 26. Dezember 2020:
Mit wie vielen Menschen darf ich mich an Weihnachten und Silvester treffen?
Vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 dürfen zusätzlich zum eigenen Hausstand weitere vier Personen aus dem engsten Familienkreis hinzukommen. Auch hier zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Zum engsten Familienkreis gehören: Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder. Auch deren Haushaltsangehörige dürfen dazukommen, sofern die Anzahl von vier Personen über 14 Jahre außerhalb des eigenen Hausstandes nicht überstiegen wird.
An Silvester und am Neujahrstag gilt: Private Treffen im öffentlichen Raum sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich aber fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen. | |
Was sagte Armin noch letzte Woche von Schlupflöchern?
| „Uns war besonders wichtig, dass das gemeinsam geschieht, dass in allen 16 deutschen Ländern die gleichen Regeln gelten.“ Das Ziel müsse sein, „jetzt nicht wieder das Schlupfloch zu suchen“ | |
Wer feiert Weihnachten schon draußen? Haben die Lack gesoffen in der Staatskanzlei NRW? Wie unseriös ist das bitteschön?
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Das ist halt Feigheit vor dem Feind.
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Ne, das ist das Ausnutzen der Uninformiertheit der Bevölkerung. Außer den ganz schlauen liest sich das doch keiner so genau durch wie hier manche Leute (ich bisher auch nicht) und es heißt ja immer Kontaktbeschränkung blabla, niemand unterscheidet da zwischen öffentlicher Raum und privater Wohnung wenn er darüber diskutiert / philosophiert. Frage mich wieso die selbsternannten "Querdenker" das noch nicht aufgegriffen haben..
Naja, mir eigentlich auch egal mittlerweile. Mein soziales Umfeld ist komplett zum Erliegen gekommen (nicht mal 1 paar Bier wie im Frühjahr draußen) und Weihnachten wird nur mit Kernfamilie (wie immer) gefeiert. Man hat sich so dran gewöhnt. Außer wenn ich mir die vorherigen Jahre so ins Gedächtnis rufe. Da war im Dezember quasi jeder Tag sozial verplant...
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| Zitat von caschta
| Zitat von -rantanplan-
Das ist halt Feigheit vor dem Feind.
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Ne, das ist das Ausnutzen der Uninformiertheit der Bevölkerung. | |
Das könnte auch sein, vielleicht, ja vielleicht ist das sogar nicht ganz unclever.
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von caschta
| Zitat von -rantanplan-
Das ist halt Feigheit vor dem Feind.
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Ne, das ist das Ausnutzen der Uninformiertheit der Bevölkerung. | |
Das könnte auch sein, vielleicht, ja vielleicht ist das sogar nicht ganz unclever.
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Ja schon, aber warum? Angst vor der gerichtlichen Überprüfung? Hinterher sagen: "Hehe, verarscht, wir haben das wichtigste Grundrecht nie tangiert!!11".
Also ich frage mich da, wo ist es clever, wenn man so tut als wäre es verbindlich geregelt, es aber gar nicht so ist.
/e: Wohlgemerkt, wenn man gleichzeitig irgendwas von Gleichheit faselt. Es ist einfach nur ein Armutszeugnis, dass man es eben nicht geschafft hat, so eine wirklich einschneidende Regelung bundesweit zu Treffen.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 21.12.2020 10:44]
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| Zitat von Kung Schu
Es ist einfach nur ein Armutszeugnis, dass man es eben nicht geschafft hat, so eine wirklich einschneidende Regelung bundesweit zu Treffen.
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Nein, das Armutszeugnis ist/war die monatelange Untätigkeit gefolgt von wochenlanger angespannter Untätigkeit, in Verbindung mit völliger Untätigkeit gegenüber Arbeitgebern.
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| Zitat von Kung Schu
| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von caschta
| Zitat von -rantanplan-
Das ist halt Feigheit vor dem Feind.
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Ne, das ist das Ausnutzen der Uninformiertheit der Bevölkerung. | |
Das könnte auch sein, vielleicht, ja vielleicht ist das sogar nicht ganz unclever.
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Ja schon, aber warum? Angst vor der gerichtlichen Überprüfung? Hinterher sagen: "Hehe, verarscht, wir haben das wichtigste Grundrecht nie tangiert!!11".
Also ich frage mich da, wo ist es clever, wenn man so tut als wäre es verbindlich geregelt, es aber gar nicht so ist.
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Es geht ja darum, die Leute zum Mitmachen zu bewegen, weil ohne geht es nicht.
Die Polizei kann ja nicht rund um die Uhr von Tür zu Tür gehen und sagen, AUFMACHEN CORONA! - und Appelle prallen an nicht wenigen ab oder erreichen sie gar nicht erst.
Subtil eine vermeintliche Pflicht zu installieren, die eigentlich kaum machbar wäre und erst recht nicht durchsetzbar, unterhalb Wuhan-Style-Lockdown, ist deshalb bestimmt einen Versuch wert, natürlich als ein Faktor unter vielen.
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| Zitat von Abso
| Zitat von Kung Schu
Es ist einfach nur ein Armutszeugnis, dass man es eben nicht geschafft hat, so eine wirklich einschneidende Regelung bundesweit zu Treffen.
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Nein, das Armutszeugnis ist/war die monatelange Untätigkeit gefolgt von wochenlanger angespannter Untätigkeit, in Verbindung mit völliger Untätigkeit gegenüber Arbeitgebern.
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Natürlich, aber selbst jetzt bekommt man es nicht hin. Und das obwohl der laxe Lockerungs-Armin zum besonnen Besorgtheits-Armin konvertierte.
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Kung Schu
| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von caschta
| Zitat von -rantanplan-
Das ist halt Feigheit vor dem Feind.
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Ne, das ist das Ausnutzen der Uninformiertheit der Bevölkerung. | |
Das könnte auch sein, vielleicht, ja vielleicht ist das sogar nicht ganz unclever.
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Ja schon, aber warum? Angst vor der gerichtlichen Überprüfung? Hinterher sagen: "Hehe, verarscht, wir haben das wichtigste Grundrecht nie tangiert!!11".
Also ich frage mich da, wo ist es clever, wenn man so tut als wäre es verbindlich geregelt, es aber gar nicht so ist.
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Es geht ja darum, die Leute zum Mitmachen zu bewegen, weil ohne geht es nicht.
Die Polizei kann ja nicht rund um die Uhr von Tür zu Tür gehen und sagen, AUFMACHEN CORONA! - und Appelle prallen an nicht wenigen ab oder erreichen sie gar nicht erst.
Subtil eine vermeintliche Pflicht zu installieren, die eigentlich kaum machbar wäre und erst recht nicht durchsetzbar, unterhalb Wuhan-Style-Lockdown, ist deshalb bestimmt einen Versuch wert, natürlich als ein Faktor unter vielen.
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Ja klar. Aber So ein drohendes Bußgeld ist sicherlich für viele nochmal ein Argument, sich dann vielleicht doch eher an Regeln zu halten. Ob das ganze ein Gamechanger ist? Wahrscheinlich nicht, die Zahlen (Vergleich Bayern/NRW z.B.) werden es nach den Feiertagen zeigen.
Mir geht es ja primär darum, dass man aus meiner Sicht seine Glaubwürdigkeit verspielt. Wer A sagt muss auch B sagen. Stattdessen geht man davon aus, dass die Bevölkerung eh zu doof ist, um in die Verordnungstexte zu schauen?! Das kanns doch nicht sein.
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| Zitat von Kung Schu
| Zitat von Abso
| Zitat von Kung Schu
Es ist einfach nur ein Armutszeugnis, dass man es eben nicht geschafft hat, so eine wirklich einschneidende Regelung bundesweit zu Treffen.
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Nein, das Armutszeugnis ist/war die monatelange Untätigkeit gefolgt von wochenlanger angespannter Untätigkeit, in Verbindung mit völliger Untätigkeit gegenüber Arbeitgebern.
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Natürlich, aber selbst jetzt bekommt man es nicht hin.
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Man wollte es nie hinkriegen. Man wollte hinterher nicht der Depp sein, dessen Einzelmaßnahme jetzt als "schuld an X" gilt, oder die "diese Bilder" verursacht hat. Also spielen Bund, Länder und Kommunen mit ihren Exekutivorganen seit einem Dreivierteljahr Chicken, verursachen unnötig hohe volkswirtschaftliche und "menschliche/soziale" Schäden, drohen die Kontrolle über die Pandemie komplett zu verlieren, und müssen am Ende doch etliche persönliche Freiheiten drastisch einschränken.
Im September wird der Bundestag gewählt. Gefickt werden an vielen Stellen vor Allem relativ junge Familien. Zufall? Ich denke nicht.
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| Zitat von Kung Schu Stattdessen geht man davon aus, dass die Bevölkerung eh zu doof ist, um in die Verordnungstexte zu schauen?! Das kanns doch nicht sein.
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Aus langer Erfahrung muss ich dir sagen, dass die große Mehrheit der Bevölkerung dazu tatsächlich nicht in der Lage ist. Viele würden nicht einmal die Diskussion hier wirklich verfolgen können. Was glaubst du wohl warum die Parolenschwinger so viel Zulauf haben?
¤: Ich dagegen kann einen 12er-Maulschlüssel kaum von einem Drehmomentschlüssel unterscheiden, noch weniger kann ich Exponentialfunktionen interpretieren, die komplizierter als x² sind. Das sollte jetzt keine Arroganz sein da oben, sorry. Jeder hat eben so seine eigenen Fähigkeiten, und Gesetzes- oder Verordnungstexte wirklich zu lesen ist alles andere als einfach.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 21.12.2020 11:06]
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Jou, ihr habt wohl beide Recht.
Die Realität ist scheiße.
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Hier etwas anti-hass: das hiesige Schnelltest Drive-Through ist mal richtig gut. Man muss sich vorher registrieren und kriegt dann ein einstündiges Zeitfenster. Anfahrt und Wartezone und überhaupt alles super organisiert.
Nach rund 20 Minuten Resultat per SMS.
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Thema: COVID-19 Allgemeine Diskussion II ( Jetzt mit 20% weniger Rendertime ) |