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Das sollte eigentlich in eurem Reglement oder wie das in Deutschland auch immer heisst geregelt sein (bzw. wenn es nicht gesondert geregelt ist dann gilt Kopfstimmrecht).
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Im Zweifel einfach bei der Gemeinde nachfragen. Habe ich auch so gemacht, danach schriftlich von der Gemeinde die Bestätigung gehabt dass meine nicht bewilligungspflichtig ist.
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Kopfprinzip war das Stichwort, danke. Wir haben wohl Objektprinzip, insgesamt 3
Eigentümer mit je 2 Wohneinheiten, bei allen zählen die Stimmen doppelt.
Das müsste man aufs Wertprinzip umändern, wird aber natürlich niemals eine Mehrheit finden
Überlege eh zu verkaufen. Mal schauen.
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im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb (§ 35 Absatz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen,
Das ist das Problem denke ich. Alle Verwandten, Freunde und Bekannten im außenbereich haben sämtliche Gartenhütten usw. niemals angefragt. Diejenigen, die es getan haben, haben es nicht genehmigt bekommen inkl mehrmals Kontrollen, ob nicht doch eine hingestellt worden ist
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| Zitat von Switchie
Diejenigen, die es getan haben, haben es nicht genehmigt bekommen inkl mehrmals Kontrollen, ob nicht doch eine hingestellt worden ist
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Was?
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Da hat das Bauamt dann nach Feierabend noch ne kleine Tour gemacht, um mal unverbindlich übern Zaun zu gucken.
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Ja, aber warum wurde es nicht bewilligt?
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| Zitat von Shooter
Ja, aber warum wurde es nicht bewilligt?
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Hat der explizit im Post dargestellt.
Weil die das Kriterium nicht erfüllt haben.
Wer lang fragt, geht lang irr.
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Bist du bescheuert? Außerhalb der Stadt bauen führt zu Zersiedelung und generell langfristig zu einem Untergang der deutschen Landschaft und des Volkskörpers an sich. ALLE Bauten außerhalb sind eigentlich SOFORT anzuzünden, wenn kein Bauer drin wohnt.
Deshalb graut es mir vor dem Bauantrag. Ich weiß doch, dass ich dann endlich mal erfahre, wo die ganzen schönen Steuern hingehen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 12.04.2021 19:43]
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| Zitat von Che Guevara
Hat der explizit im Post dargestellt.
Weil die das Kriterium nicht erfüllt haben.
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Ja, das versteh ich nicht wirklich muss ich gestehen, deswegen die Nachfrage
Bzw. das klingt so als ob nur Landwirte und Forstwarte sowas bauen dürfen, und das will mir nicht in den Kopf
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=> Sonstiges Vorhaben, nicht privilegiert, grundsätzlich nicht zulässig.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 12.04.2021 19:53]
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Natürlich nicht, aber wenn du nicht nachfragst, dann fährt da auch niemand zufällig vom Amt vorbei. Und im Zweifel weiß der natürlich nicht, ob die Hütte da genehmigt wurde, wenn er sie nicht auf dem Schreibtisch hatte.
Das ist einer der Bereiche, wo glaube ich heute noch am meisten beschissen und getrickst wird. Wie ein Bekannter von mir, denen beim Fundament dann aufgefallen ist, dass das Haus aus statischen Gründen einen Keller benötigt, den sie vorher nicht genehmigt bekommen haben.
Ich kann ja verstehen, dass hier nicht jeder Pling einen Mietbunker auf den alten Acker packen soll, aber manche Sachen, gerade auf bereits bebauten Flächen, einfach pauschal zu untersagen, beißt sich irgendwie mit meinem ganz persönlichen Bauchgefühl.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 12.04.2021 20:04]
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Ok, das ist krass. Wie gesagt, für meine Gartenhütte (aka Sternwarte) brauchte ich keine Bewilligung da zu klein. Wüsste jetzt gar nicht mit welchen Vorschriften ich hier zu kämpfen hätte wenn die einen Quadratmeter grösser wäre...
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Das ist tatsächlich der einzige Nachteil, wenn man im Außenbereich wohnt und nicht irgendwo, wo es einen B-Plan gibt.
Mich kotzt das trotzdem massiv an, ich weiß, dass 99,9% der Gartenhütten illegal errichtet worden sind, interessiert glaub ich auch niemanden. Ich wurde ja schon böse angeraunzt, was mein einfallen würde, einfach den guten, toten Nadelholzbestand abzuholzen und durch Obstbäume zu ersetzen. Ich möge doch bitte eine „Antrag auf Ausnahme vom Verbot des Landschaftsplans zur Umnutzung einer Gehölzfläche“ stellen, zweifach schriftlich, man würde sich dann mit einem Terminvorschlag für einen ersten Ortstermin melden. Bei knapp 1500qm totem Holz. Die spinnen.
¤:Ich hätte nicht mal das Stelzenhaus für die Kinder bauen dürfen, merke ich gerade. Wie lächerlich.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kabelage am 12.04.2021 21:20]
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Ich hab hier tatsächlich eine 30 Jahre alte Baugenehmigung für meine Gartenlaube. Alman am Werk gewesen. <3
Hat allerdings auch eher so 65-70 m³ und wird gerade nach Theseus'scher Art "repariert".
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In welchem Bundesland? Und im Außenbereich?
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Ah, nee, nicht im Außenbereich. Niedersachsen.
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Niedersachsen darf ja bis 40m³, Bayern sogar bis 75m². Nur in Sachsen ist Peak-Alman gefragt, ggf. bereits am 10m³ genehmigen lassen.
Was für ein Clusterfuck.
Und was bin ich grad froh, dass zwei Hütten bei unserem künftigen eingetragen und genehmigt sind Hätte man zwar nicht machen müssen, aber so kann keiner mehr was.
War da aber nicht was mit "muss genehmigt sein wenn Wasser und/oder Strom dorthin gelegt werden?" Zumindest die eine Gartenhütte hat Strom, da ist derzeit ne Theke, Musikanlage und Sitzgarnitur drin
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Kumpel hat jetzt in seinem Garten n Pool mit 3 x 10 Meter, Außenbereich, natürlich ohne Genehmigung. NRW. Man sieht den Trümmer sogar bei Google maps
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| Zitat von Real_Futti
Ist ein Pool denn genehmigungspflichtig?
Ich bau ja nicht in die Höhe und ob ich nun ein Loch im Garten habe oder nicht
Oder muss man da Gebühr bei der Schwimmbad-Gema zahlen?
Und ich geh mal von 60 Kubik aus. Da braucht es dann so 60h für eine Füllung
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Dir ist klar was Du da an Trinkwasser reinballern musst also so in m² oder war es m³?
Nebst Abwasser. Und es ist ein Riesenloch usw.
Aber ja auch dafür gibt's Auflagen. Ist immer noch Deutschland hier.
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Als ob das einer mit Trinkwasser füllt
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| Zitat von gwc
Als ob das einer mit Trinkwasser füllt
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Ich hoffe Du machst Witze.
Ja die werden ziemlich oft mit Trinkwasser gefüllt.
Weil die Scheiße nichts kostet.
Daher gibt's Gemeinden die das mit Auflagen verbieten möchten.
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Ich kenn keinen, der nicht ne eigene Grundwasserpumpe dafür hat.
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| Zitat von gwc
Ich kenn keinen, der nicht ne eigene Grundwasserpumpe dafür hat.
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Gibt hier in der Gegend wenig Grundwasserpumpen, die haben irgendwo in der Ecke vor 10 Jahren oder so paar Sachen umgebaut um n paar geschützte Wasserläufe weiter abzuschotten und seitdem ist der Grundwasserspiegel soweit gesunken, dass viele ältere Pumpen nicht mehr tief genug sitzen.
Quasi alle Neubauten aus der Zeit danach haben keine eigene Pumpe mehr im Garten - unser Mietshaus ist ne Ausnahme, und hat nen verdammt tiefen Brunnen.
Pools hingegen haben hier viele, das ist vollkommen normal, dass die über den Außenanschluß vom Haus befüllt werden. Ob die Leute jetzt hunderte Quadratmeter Rasen immer perfekt grün halten, oder auf derselben Fläche nen Pool versenkt haben und den einmal befüllen (und dann den Scheiss immer durchfiltern) ist jetzt auch nicht so der Riesen-Unterschied.
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Ja, wird regional sicher sehr unterschiedlich sein. Hier in der Ecke findest du selten einen Garten ohne Grundwasserpumpe und dementsprechend werden auch Pools befüllt.
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Thema: Hausbauthread XVI ( Senor MadMax sucht das Glück ) |