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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Hausbauthread XIX ( Nobilia ist, glaube ich, so das absolute Minimum )
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Buxxbaum

AUP Buxxbaum 13.12.2009
Welche Bank ist das wo man als Geschäftsführer nur 11k¤ verdient?
24.10.2021 22:24:17  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
 
Zitat von Buxxbaum

Welche Bank ist das wo man als Geschäftsführer nur 11k¤ verdient?




Ist ggf netto gemeint und/oder eher Filialleiter? peinlich/erstaunt
24.10.2021 22:25:42  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
oder es ist einfach alles frei erfunden
24.10.2021 22:33:37  Zum letzten Beitrag
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[smith]

AUP [smith] 29.07.2010
Hm, wenn ich mich "an den Mieterschutzbund" wenden möchte, gehe ich da tatsächlich zum https://www.mieterschutzbund.de/, zu einem örtlichen Unterverein des Deutschen Mieterbunds, zu einem ganz lokalen Mieterschutzbund oder zu noch einem anderen Verein?

Hat da schon jemand positive Erfahrungen mit einem der Vereine gemacht?
In meiner naiven Vorstellung gab es nur "den einen" Mieterschutzbund, den ich bisher gottseidank noch nicht gebraucht habe.

Entschuldigt bitte wenn die Frage sehr dumm ist peinlich/erstaunt
24.10.2021 22:45:12  Zum letzten Beitrag
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Hackerschrecker

haeggis
Ich hab vor ein paar Jahren mal ein konkrete Frage von Mieterbund24 beantworten lassen.
Hab da mein Mietvertrag eingescannt und mit der Frage hingeschickt. Antwort kam nach ein paar Tagen. Hat dann einmalig 25¤ gekostet.
24.10.2021 22:56:18  Zum letzten Beitrag
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M'Buse

AUP M@buse 22.12.2015
 
Zitat von Buxxbaum

Welche Bank ist das wo man als Geschäftsführer nur 11k¤ verdient?



Vielleicht eine kleine Sparkasse oder Volksbank?
24.10.2021 23:07:12  Zum letzten Beitrag
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~


25.10.2021 7:59:47  Zum letzten Beitrag
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caschta

AUP caschta 16.06.2013
 
Zitat von Buxxbaum

Welche Bank ist das wo man als Geschäftsführer nur 11k¤ verdient?

Zeit typisch die Angaben immer super ungenau um mehr Aufmerksamkeit zu erregen. Wie oft mir das aufn Sack ging. Brutto netto? Miete als eigener Anteil oder Haushalt? Nebeneinkünfte mit einberechnet oder nicht? Echt bescheuert.
25.10.2021 8:05:49  Zum letzten Beitrag
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Flitzpiepe42

AUP Flitzpiepe42 07.10.2019
Frage
Hat sich hier jemand mit Kaminen und Sinn oder Unsinn mit Brauchwassererwärmung beschäftigt?

Lohnt das? Muss der Kamin dafür mindestens zwei Fußballhallen beheizen? Ergibt das Neben Solarthermie noch Sinn?

PS: Das damalige Bauprojekt wurde es nicht fröhlich
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Flitzpiepe42 am 25.10.2021 8:19]
25.10.2021 8:19:26  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Kommt mal aus euren Blasen raus Mata halt... das ist doch ein normales GF Gehalt
25.10.2021 8:20:50  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Der erste major pain mit unserem Projekt ist da. Hintergrund: Alle Häuser der Siedlung wurden 1994 oder so von der Stadt veräußert, vorher waren das Offiziershäuser der Engländer. Beide NAchbarn (rechts und links) haben einen Stapel Dokumente von diesem Kauf damals, wir haben dieses Jahr von den Vorbesitzern dahingehend nichts bekommen.

a) Es findet sich im Kaufvertrag von 1994 folgender Passus mit Anhang:





Unser Haus ist links. Hinten im Garten bei uns ist ein Revisionsschacht unter einem Gulli (in der Skizze oben links), in dem offenbar das Regenwasser von uns und dem Nachbarn gesammelt wird und an den Kanal vorm Haus (dicke Linie unten) geleitet wird.
Den Revisionsschacht wollen wir überbauen. Soweit ich das erfahren habe, muss es für sowas mindestens einen Revisionsschacht geben, wir müssten den also verlegen. Das wäre teuer.
Beim Kauf haben wir von diesen Dingen nichts gesagt bekommen, und die Vorbesitzer müssen es gewusst haben, es war ja Teil ihres Kaufvertrags. Klingt erstmal nach einer Sache für Kaufpreisminderung, oder? (Wir haben den Makler explizit nach dem Zweck des Gullis gefragt, er wusste es nicht!)

b) Folgender Brief ging 1999 an alle Besitzer der Häuser der Siedlung.



HAben wir auch nichts von erfahren beim Kauf, obwohl wir explizit nach Schadstoffen usw. gefragt haben. In unserem Vertrag steht:
 
Insbesondere sind uns weder Altlasten noch andere schädliche Bodenveränderungen
des Grundstücks oder des Gebäudes noch ein Verdacht hierauf bekannt (auch keine
Verwendung von Asbest).


Auch ein Fall für den Anwalt? Immerhin sollten wir untersuchen lassen, ob unsere Böden davon betroffen sind. Ein Verdacht bestand ja wohl mindestens, und den Brief haben sie garantiert auch bekommen.
25.10.2021 9:21:54  Zum letzten Beitrag
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[WHE]MadMax

Phoenix
 
Zitat von Flitzpiepe42

Hat sich hier jemand mit Kaminen und Sinn oder Unsinn mit Brauchwassererwärmung beschäftigt?

Lohnt das? Muss der Kamin dafür mindestens zwei Fußballhallen beheizen? Ergibt das Neben Solarthermie noch Sinn?

PS: Das damalige Bauprojekt wurde es nicht fröhlich



Wir haben hier im miethaus Solarthermie und wasserführenden Kamin, letzterer - wie die Heizung auch - Buderus.
Selbst nach 2x Nachlegen vom Feuerholz wird bei dem Teil die Metall-Außenhaut nicht warm, der Speckstein obendrauf nur handwarm. Alles an Wärme was er abstrahlt geht vorne über die Glastür in den Raum. Der ganze Rest wird zur Erwärmung des Wassers genutzt.
Resultat: Mit Kamin und Solarthermie (4 Platten) haben wir für 145qm ca. 50 Euro/Monat an Gaskosten für Heizung und Warmwasser.
Als Kamin zum Heizen des Wohnzimmers wäre mein Fazit: Mangelhaft. Um das Wasser für ne Badewanne vorzuheizen und dabei Gas zu sparen: ja, geht. Dafür verballerste Holz, wenn Du das nicht für lau bekommst isses auch ne Milchmädchenrechnung.
Fürs Wohlfühl-Feeling würde ich selbst nur nen Standard-Kamin ohne Wasserführung aufstellen.
25.10.2021 9:25:32  Zum letzten Beitrag
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Spangenkopf

Arctic
@oli:

Also bei a) würde ich die Chancen schlecht einstufen. Gekauft wie gesehen und ob ihr da jetzt die Leitung überbauen wollt oder so ist ja nicht Gegenstand des Hauskaufs. Da wird auch das fallrohr zu sehen sein und ein Schacht, also es wurde jetzt auch nicht geheimgehalten, dass da ne Leitung liegen könnte. Aber ist doch auch egal, den Schacht versetzen, Leitung um den Anbau rum laufen lassen und den Anbau da auch mit anschließen, ist doch kein Problem. Ist auch nur regenwasser, wenn das gefälle nicht reicht, dann macht man den Schacht einfach als sammelschacht mit Überlauf. Für den Anbau wird doch eh gebuddelt , da ist das ja nicht viel mehr Aufwand.

Bei b) könnte man es versuchen, ob das eine Täuschung war und absichtlich nichts davon erzählt wurde.
25.10.2021 9:42:52  Zum letzten Beitrag
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DeineOmi

deineomi
 
Zitat von Spangenkopf

@oli:

Also bei a) würde ich die Chancen schlecht einstufen. Gekauft wie gesehen und ob ihr da jetzt die Leitung überbauen wollt oder so ist ja nicht Gegenstand des Hauskaufs. Da wird auch das fallrohr zu sehen sein und ein Schacht, also es wurde jetzt auch nicht geheimgehalten, dass da ne Leitung liegen könnte. Aber ist doch auch egal, den Schacht versetzen, Leitung um den Anbau rum laufen lassen und den Anbau da auch mit anschließen, ist doch kein Problem. Ist auch nur regenwasser, wenn das gefälle nicht reicht, dann macht man den Schacht einfach als sammelschacht mit Überlauf. Für den Anbau wird doch eh gebuddelt , da ist das ja nicht viel mehr Aufwand.

Bei b) könnte man es versuchen, ob das eine Täuschung war und absichtlich nichts davon erzählt wurde.



Bei b) ist dann natürlich die Frage, ob der Mangel absichtlich von den Verkäufern unerwähnt blieb.

Bei dem Verkauf meiner Immobilie, die ich nur 6 Jahre besessen habe, ist mir nur ein Bruchteil wieder eingefallen.
Ohne saubere Aktenführung wären mir viele wichtige Punkte für die Käufer einfach entfallen und das nicht böswillig.
25.10.2021 9:52:21  Zum letzten Beitrag
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Admiral Bohm

tf2_spy.png
...
 
Zitat von Flitzpiepe42

Hat sich hier jemand mit Kaminen und Sinn oder Unsinn mit Brauchwassererwärmung beschäftigt?

Lohnt das? Muss der Kamin dafür mindestens zwei Fußballhallen beheizen? Ergibt das Neben Solarthermie noch Sinn?

PS: Das damalige Bauprojekt wurde es nicht fröhlich



Never! Schwer vernünftig zu integrieren und bedarfsgerecht zu befeuern und mit der ganzen Sicherheitstechnik (Dampfexplosion?) noch mehr was kaputt gehen kann.

Einfach eine BWWP + 2-3 kW PV. Absolut wartungsfrei und läuft auch an trüben Tagen gut.

Holz verbrennen ist halt einfach öklogischer Quatsch (lokal und global) und Geld spart man auch nicht. Wenn man unbeding Flammenbild will tut es ein einfacher Kaminofen ohne Wasseranschluss.

Ich habe letztens gelesen, dass Badeöfen von der BImSchV ausgenommen sind. Als Pfennigfuchser kann man also billig sein Badewasser mit Braunkohle aufheizen.
25.10.2021 9:56:25  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
 
Zitat von Spangenkopf

@oli:

Also bei a) würde ich die Chancen schlecht einstufen. Gekauft wie gesehen und ob ihr da jetzt die Leitung überbauen wollt oder so ist ja nicht Gegenstand des Hauskaufs. Da wird auch das fallrohr zu sehen sein und ein Schacht, also es wurde jetzt auch nicht geheimgehalten, dass da ne Leitung liegen könnte. Aber ist doch auch egal, den Schacht versetzen, Leitung um den Anbau rum laufen lassen und den Anbau da auch mit anschließen, ist doch kein Problem. Ist auch nur regenwasser, wenn das gefälle nicht reicht, dann macht man den Schacht einfach als sammelschacht mit Überlauf. Für den Anbau wird doch eh gebuddelt , da ist das ja nicht viel mehr Aufwand.

Bei b) könnte man es versuchen, ob das eine Täuschung war und absichtlich nichts davon erzählt wurde.


Danke für die Notizen.

Es geht mir weniger um die "technische Ausführung", sondern darum, dass beim Verkauf der Bestandteil des vorherigen Vertrags nicht erwähnt wurde, dass ich den Regenwasserabfluss des Nachbarn zu dulden habe. Woher soll ich das wissen?

Buddeln tun wir sowieso, aber voraussichtlich nur ein 1m Streifenfundament. Dieser Revisionsschacht ist begehbar (Leiter), >2m tief (die Rohre liegen sehr tief) und mindestens 1m Durchmesser unten. Wenn wir der Stadt sowas vorhalten müssen und den verlegen müssen, wäre das durchaus Aufwand.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Oli am 25.10.2021 10:34]
25.10.2021 10:33:33  Zum letzten Beitrag
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RedAngel

Leet
 
Zitat von Oli

Der erste major pain mit unserem Projekt ist da. Hintergrund: Alle Häuser der Siedlung wurden 1994 oder so von der Stadt veräußert, vorher waren das Offiziershäuser der Engländer. Beide NAchbarn (rechts und links) haben einen Stapel Dokumente von diesem Kauf damals, wir haben dieses Jahr von den Vorbesitzern dahingehend nichts bekommen.

(...)




Würde ich alles mit einem Anwalt/einer Anwältin besprechen.
Für das Abwasserrohr wäre sicher interessant zu wissen, ob das dinglich (sprich im Grundbuch) gesichert ist. Verträge gelten sonst grundsätzlich erstmal nur zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien, wenn die Verpflichtungen nicht im nächsten Kaufvertrag weitergegeben werden. Muss man aber im Einzelfall genau anschauen, wie das die aussieht.
25.10.2021 10:33:50  Zum letzten Beitrag
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M'Buse

AUP M@buse 22.12.2015
Sind die PAK noch ein Thema wenn ihr umgebaut habt? Das klingt ja uncool.
25.10.2021 10:36:33  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
 
Zitat von M`Buse

Sind die PAK noch ein Thema wenn ihr umgebaut habt? Das klingt ja uncool.


Nein, aber beim Umbau muss man ggfs. besonders vorsichtig beim Abriss sein oder es sogar von einem Fachmann machen lassen, und Entsorgung spielt ja vielleicht auch eine Rolle. Und es zu prüfen kostet ja auch Geld. (In dem Brief steht ja ganz allgemein zu Häusern von den Alliierten was, ob es bei uns zutrifft weiß ich nicht.)
25.10.2021 10:39:03  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
 
Zitat von Oli

Es geht mir weniger um die "technische Ausführung", sondern darum, dass beim Verkauf der Bestandteil des vorherigen Vertrags nicht erwähnt wurde, dass ich den Regenwasserabfluss des Nachbarn zu dulden habe. Woher soll ich das wissen?





Du hättest dir alle Unterlagen zeigen lassen können. Hätten sie dir dann diese Auflagen vorenthalten, hättest du Grund zur Klage.

Bei der Bodenbelastung hätten die Verkäufer den Passus so besser nicht unterschrieben. Damit würde ich zum Anwalt, so dass der Verkäufer mindestens für die Kosten der Untersuchung aber ggf. auch für etwaige Mehrkosten bei der Beseitigung aufkommt. Habt ihr eine Rechtschutz, die Bau- und Immobiliensachen abdeckt? Oder haben die Verkäufer damals ein Gutachten durchführen lassen und können belegen, dass der Boden unbelastet ist?
25.10.2021 10:54:58  Zum letzten Beitrag
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Lucifer

[ÆON]Lucifer
Mit was wollt ihr den Schacht den überbauen? Ich habe meinen in der Einfahrt auch überpflastert. Wenn ich mal dran muss, müssen halt 2qm Pflastersteine rausgehoben werden.

Es steht aber halt kein Haus drauf Breites Grinsen
25.10.2021 10:59:56  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
 
Zitat von Lucifer

Mit was wollt ihr den Schacht den überbauen? Ich habe meinen in der Einfahrt auch überpflastert. Wenn ich mal dran muss, müssen halt 2qm Pflastersteine rausgehoben werden.

Es steht aber halt kein Haus drauf Breites Grinsen



Schau mal in die Verordnung deiner Stadt und deren Anforderungen an die Entwässerung. Die meisten Gemeinden stellen folgende Anforderung an einen Revisionsschacht:

"Kontrollschächte müssen jederzeit frei zugänglich sein. Sie dürfen nicht überbaut, überpflastert oder überpflanzt werden. "

Man kann einen Revisionsschacht auch ins Gebäudeinnere ziehen, sofern es kein offenes Gerinne ist.
25.10.2021 11:14:05  Zum letzten Beitrag
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Lucifer

[ÆON]Lucifer
Ist schon 10 Jahre, Bestandsschutz Breites Grinsen

[e]"Sie muss jederzeit zugänglich sein und soll möglichst nahe an der Grundstücksgrenze die zur Straßenleitung weist, liegen"

I'm okay with that
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lucifer am 25.10.2021 11:27]
25.10.2021 11:24:48  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
 
Zitat von Flashhead

Du hättest dir alle Unterlagen zeigen lassen können. Hätten sie dir dann diese Auflagen vorenthalten, hättest du Grund zur Klage.


Hmm, okay. Klingt ein bisschen nach "wenn du nicht fragst, brauchen wir es dir auch nicht sagen". Gut, vielleicht haben wir Pech gehabt und müssen den eben auf eigene Kosten verlegen.

/e: Bleibt natürlich die Frage, ob ich den Regenwasserabfluss vom Nachbarn dulden muss, wenn es nie Bestandteil eines Vertrags war, den ich geschlossen habe. verwirrt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Oli am 25.10.2021 11:31]
25.10.2021 11:29:44  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Solange keine offensichtlichen Mängel verschwiegen werden, würde ich so argumentieren. Bei der Bodensache sieht das meiner Meinung nach komplett anders aus, weil der Verkäufer dir hier Brief und Siegel gibt.

@Luci: Wenn mit "jederzeit zugänglich" "zugepflastert" gemeint wäre, könnte man doch auch eine Brandschutztür zumauern und mit "Im Brandfall müsste höchstens kurz die Wand entfernt werden" argumentieren. Breites Grinsen
25.10.2021 11:33:17  Zum letzten Beitrag
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Buxxbaum

AUP Buxxbaum 13.12.2009
Muss sowas nicht irgendwie auch im Grundbuch vermerkt sein? Habe ein ähnliches Thema beim Erbe eines Doppelhauses mit Wegerecht, Abwasserrecht des Nachbarn etc. Das ist aber alles im Grundbuch mit Verweis auf einen "Vertrag" hinterlegt. Kann ja nicht sein, dass der Nachbar seine Rechte verliert nur weil der Verkäufer das dem Käufer nicht mitteilt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Buxxbaum am 25.10.2021 11:46]
25.10.2021 11:43:24  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
 
Zitat von Buxxbaum

Muss sowas nicht irgendwie auch im Grundbuch vermerkt sein? Habe ein ähnliches Thema beim Erbe eines Doppelhauses mit Wegerecht, Abwasserrecht des Nachbarn etc. Das ist aber alles im Grundbuch mit Verweis auf einen "Vertrag" verwiesen.


Ja, vermutlich steht es im Grundbuch. Vor ca. 6 Wochen habe ich bei der Stadt eine Kopie angefordert... Wütend

Wir haben während des Kaufs mehrfach nach genaueren Plänen etc. gefragt, laut Verkäufern haben die sowas nicht. Alle Nachbarn irgendwie schon. Ich vermute, das ist einfach in deren Akten untergegangen.

Der Makler meinte übrigens zum Revisionsschacht bei der Besichtigung, der sei nicht wichtig, höchstens fürs Regenwasser von der Garage. Das wäre dann also eine Falschaussage gewesen. Naja.
25.10.2021 11:47:45  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Es gibt einige Verpflichtungen (öffentliche, gesetzlich, vertraglich), die nicht im Grundbuch eingetragen werden können und trotzdem mitverkauft werden. Klassisches Beispiel ist ein bestehender Mietvertrag. Sprich, da muss nichts zwangsläufig etwas im Grundbuch stehen, trotzdem bestehen gewissse Verpflichtung auch bei Eigentumsübergang weiter.
25.10.2021 11:54:18  Zum letzten Beitrag
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Gottes_Sohn666

Marine NaSe
Du könntest sonst noch einmal bei dem Notar erfragen, ob er einen Auszug vorliegen hat. Im Notarvertrag sind doch eigentlich immer Belastungen explizit aufgenommen und der Notar führt die einzeln nach den Abteilungen auf.

Hilft nichts, wenn es eine Belastung ist, die nicht im GB steht. Aber so könntest du es vielleicht etwas beschleunigen.
25.10.2021 11:58:39  Zum letzten Beitrag
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Lucifer

[ÆON]Lucifer
 
Zitat von Flashhead

Solange keine offensichtlichen Mängel verschwiegen werden, würde ich so argumentieren. Bei der Bodensache sieht das meiner Meinung nach komplett anders aus, weil der Verkäufer dir hier Brief und Siegel gibt.

@Luci: Wenn mit "jederzeit zugänglich" "zugepflastert" gemeint wäre, könnte man doch auch eine Brandschutztür zumauern und mit "Im Brandfall müsste höchstens kurz die Wand entfernt werden" argumentieren. Breites Grinsen



Meine Brandschutztür kann man öffnen Wütend Breites Grinsen
Ich seh das entspannt in dem Fall. Mein Nachbar hat den Deckel im Garten und nen grossen Blumenkübel mit Split aussenrum auf dem Deckel stehen. Die Grenze ist da auf dem Dorf fließend fröhlich
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lucifer am 25.10.2021 12:03]
25.10.2021 12:01:56  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Hausbauthread XIX ( Nobilia ist, glaube ich, so das absolute Minimum )
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