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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristen im pOT ( 20. Aufl. 2022 )
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-rantanplan-

-rantanplan-
Meine Erfahrung sagt was anderes. Sowas wie gewachsener Dorfkern, war schon immer so, dann Schuppen erneuert, Elterngeneration hatte immer miteinander geschwätzt und alles per Handschlag gemacht (was ja für die Rechtsnachfolger blöderweise verbindlich sein kann) und jetzt streiten sich die Erben beider Grundstücke...
05.03.2024 18:41:32  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Die Duldung zu beweisen ist idr halt problematisch, zumindest in den Fällen, die ich hatte. In einem meiner Verfahren muss der Mandant sein Gebäude wohl sogar lotrecht an der Grenze abreißen lassen, obwohl das Gebäude schon seit 100 Jahren so steht. Einfach weil von den Voreigentümern keiner mehr lebt... Bitter. Bin froh, dass ich das Nachbarrecht zwischenzeitlich an die jüngeren Anwälte abgeben konnte.
05.03.2024 19:02:30  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Der März war der anstrengendste und umsatzreichste Monat der letzten 12 Monate. War das bei Euch auch so?
28.03.2024 20:16:54  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Auch wenn ich nicht Jurist, sondern Steuerberater bin: ja, ich denke aber, dass April nochmal mehr wird
29.03.2024 7:02:26  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Hier geht's auch rund.

Schlechte Nachrichten für Lindner und andere Überholspurabonnenten:

Die (bezahlte) Fast-Lane-Praxis an den Flughäfen wird wohl als Korruption eingestuft. Sagt ein Strafrechtsprof, er kann dafür sogar den BGH zitieren.

 
Die Mitarbeiter der Fluglinien machen sich deshalb wegen Bestechung (§ 334 StGB) und die Warteschlangenmanager des Flughafenbetreibers wegen Bestechlichkeit (§ 332 StGB) strafbar. Dass Vorteilsgeber (hier: Airline-Mitarbeiter) und die von der zeitlichen Bevorzugung Begünstigten (hier: Premium-Passagiere) nicht personenidentisch sind, steht nach einhelliger Auffassung einer Strafbarkeit wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit nicht entgegen.

Aber auch die Passagiere, die den "Premiumservice" in Anspruch nehmen, könnten mit ihrem systemerhaltenden Beitrag strafbare Beihilfe leisten.



 
Zumindest jeder, der diesen Beitrag gelesen hat, kann sich in Zukunft nicht mehr auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum (§ 17 StGB) berufen.


Breites Grinsen
30.03.2024 11:45:13  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Breites Grinsen wow
30.03.2024 13:29:04  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Die Uni bezahlt ihm wohl keinen Premium CheckIn.
30.03.2024 13:34:09  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Das ist doch ein Aprilscherz oder? Breites Grinsen
30.03.2024 18:53:42  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ach nee? mit den Augen rollend
30.03.2024 19:32:38  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Ja sorry. Hab mich Dienstag schon in der Pöbelschlange gesehen.
30.03.2024 19:35:10  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Ich zeig dich an, mein Freund.
30.03.2024 20:21:38  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Artikeldatum ist 30.3., aber vielleicht sind das Zeitreisende!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 01.04.2024 6:14]
01.04.2024 6:14:05  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Anscheinsvollmachthaftung extrem

Urteil direkt

Hm. Mag im Ergebnis vertretbar sein, wobei - welcher gewöhnliche Leistungsempfänger denkt an sowas oder weiß das gar?

Mich irritiert daran besonders, dass es die Sozialgerichtsbarkeit offenbar nicht für erforderlich hält, selbst beim Rückgriff auf BGB AT irgendwelche Nachweise von außerhalb ihrer eigenen Kommentarblase in ihre Urteile zu schreiben.
02.04.2024 19:28:04  Zum letzten Beitrag
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[TDE]Killersemmel

AUP [TDE]Killersemmel 27.02.2015
Sehr verkürzt aber hoffentlich ausreichend.

Wenn ich im elektronischen Handelsregister den Eintrag zu einer Gesellschaft habe:

2016 Abwicklung
Die Gesellschaft ist aufgelöst

2019
Die Abwicklung ist beendet
Die Gesellschaft ist gelöscht


Kann ich aus diesem Abschluss und fehlenden weiteren Eintragungen entnehmen, dass es keine Rechtsnachfolge für dieses Unternehmen gibt oder wäre das ein Fehlschluss?
03.04.2024 9:36:07  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Das wäre je nach Vektor ein Fehlschluss. Es gibt keine Gesamtrechtsnachfolge wie bei einer Verschmelzung oder so, aber was mit einzelnen Rechten und Pflichten passiert ist kannst du daraus nicht ablesen.
03.04.2024 21:13:37  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Am besten bei northdata schauen, was die Personen danach so gemacht haben. peinlich/erstaunt
03.04.2024 21:22:53  Zum letzten Beitrag
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LeTschegg

AUP LeTschegg 15.02.2009
Gibts im deutschen Recht ein Äquivalent zur Säumnisbeschwerde und hat das schon mal jemand eingebracht?

Spiele mit dem Gedanken sowas mal anzugehen, man findet nur nicht viel, ob es tatsächlich was bringt (hab keinen finanziellen Schaden durch die Behörden(-nicht-)arbeit
05.04.2024 12:43:08  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Ich glaube unser Pendant wäre die Untätigkeitsklage, 75 VwGO.

https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html
05.04.2024 12:45:14  Zum letzten Beitrag
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LeTschegg

AUP LeTschegg 15.02.2009
 
Zitat von Abso

Ich glaube unser Pendant wäre die Untätigkeitsklage, 75 VwGO.

https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html




Danke, ja das klingt so.

Hat sowas schonmal jemand hier durchgezogen?
05.04.2024 12:47:07  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Ich hab's insgesamt zweimal nachdrücklich angeboten, der Verwaltungsakt konnte dann jeweils urplötzlich doch innerhalb der von mir gesetzten Frist vorgenommen werden.
05.04.2024 12:48:21  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Damit drohen kann man, vielleicht wird dann schneller an deiner Sache gearbeitet. Es wirklich durchziehen, weiß nicht. Du hast ein Kostenrisiko und keine befriedigenden Gewinnchancen. Das Ergebnis der Klage ist nur die Feststellung, dass die Sache hätte bearbeitet werden müssen und jetzt aber auf jeden Fall bis dannunddann entschieden werden soll!!!
Wenn dich so eine Entscheidung glücklich macht, hau rein.

Kostenfallen sind aber: es liegt ein "zureichender Grund" vor, dann wird das Verfahren sofort ausgesetzt oder die Sache wird dann schnell erledigt und das Gericht findet, dass du hier nicht hättest klagen müssen.
05.04.2024 13:18:56  Zum letzten Beitrag
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LeTschegg

AUP LeTschegg 15.02.2009
 
Zitat von Armag3ddon

Damit drohen kann man, vielleicht wird dann schneller an deiner Sache gearbeitet. Es wirklich durchziehen, weiß nicht. Du hast ein Kostenrisiko und keine befriedigenden Gewinnchancen. Das Ergebnis der Klage ist nur die Feststellung, dass die Sache hätte bearbeitet werden müssen und jetzt aber auf jeden Fall bis dannunddann entschieden werden soll!!!
Wenn dich so eine Entscheidung glücklich macht, hau rein.

Kostenfallen sind aber: es liegt ein "zureichender Grund" vor, dann wird das Verfahren sofort ausgesetzt oder die Sache wird dann schnell erledigt und das Gericht findet, dass du hier nicht hättest klagen müssen.



Das ist irgendwie meine Sorge dabei. Mir geht die Behörde einfach auf den Sack,ich warte seit fast einem Jahr auf nen Bescheid, trotz Hinterhertelefoniererei. Und wie erwähnt entsteht mir kein finanzieller Schaden, ich wills nur endlich erledigt haben. Aussagen der Mitarbeiter*innen sind mal "haben Sie in den nächsten Wochen" bis "kann Ihnen nicht sagen, wie lang es noch dauert".

Frag mich halt ob ne Säumnisbeschwerde tatsächlich irgendeinen Mehrwert hätte, und natürlich können Kosten entstehen.

Absos Fall, dass es dann auf einmal zufällig schnell geht warad halt ideal.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von LeTschegg am 05.04.2024 13:34]
05.04.2024 13:33:30  Zum letzten Beitrag
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RedAngel

Leet
 
Zitat von Armag3ddon

Damit drohen kann man, vielleicht wird dann schneller an deiner Sache gearbeitet. Es wirklich durchziehen, weiß nicht. Du hast ein Kostenrisiko und keine befriedigenden Gewinnchancen. Das Ergebnis der Klage ist nur die Feststellung, dass die Sache hätte bearbeitet werden müssen und jetzt aber auf jeden Fall bis dannunddann entschieden werden soll!!!
Wenn dich so eine Entscheidung glücklich macht, hau rein.

Kostenfallen sind aber: es liegt ein "zureichender Grund" vor, dann wird das Verfahren sofort ausgesetzt oder die Sache wird dann schnell erledigt und das Gericht findet, dass du hier nicht hättest klagen müssen.


Nee, du kannst eine einfache Verpflichtungsklage in Form der Untätigkeitsklage erheben dann sparst du dir das Widerspruchsverfahren. Dann ist nicht Ergebnis der Klage die Feststellung, dass es hätte bearbeitet werden müssen, sondern du bekommst gleich vom Gericht das begehrte Ergebnis. Natürlich nur wenn die Sache entscheidungsreif ist. Das ist so auch der Standardfall der Untätigkeitsklage.

Und jetzt mal als Behördenvertreter gesprochen, das kommt natürlich zigfach vor, das erfolgreiche Untätigkeitsklagen erhoben werden - seien es Klagen auf Erteilung einer begehrten Baugenehmigung, auf Einbürgerung oder auf Zahlung von Wohngeld. Gerade bei letzterem kann ich aus Erfahrung sagen, dass die Fälle dann eben sofort nach Erheben der Klage bearbeitet werden und nicht noch mal ein halbes Jahr herumliegen, bis man sie dann irgendwo hinter dem Schrank findet. So immens ist das Kostenrisiko auch nicht, die wenigsten Behörden lassen sich ja durch Anwälte vertreten. Und im Zweifel hast du notfalls noch § 161 Abs. 3 VwGO.

/e: und die Gerichte sind nicht sonderlich großzügig, was das Aussetzen wegen eines zureichenden Grundes für die Verzögerung angeht. Da braucht es schon wirklich schwerwiegende Gründe, auf die sich die Behörde berufen kann, gerade wenn es schon über ein halbes Jahr dauert.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RedAngel am 06.04.2024 0:19]
06.04.2024 0:15:29  Zum letzten Beitrag
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SpontanerSpartaner

Sniper BF
Hallo, ich bin auf folgendes Gerichtsurteil zum Thema Urlaubsentgelt bei Reduzierung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst gestoßen:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-486-17/.

 
Leitsatz

1. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union darf die Verringerung des Beschäftigungsumfangs nicht dazu führen, dass der von einem Arbeitnehmer vor der Verringerung erworbene und nach der Verringerung angetretene Jahresurlaub mit einem reduzierten Urlaubsentgelt vergütet wird.

2. Angesichts dieser Vorgaben sind § 26 Abs. 1 Satz 1 und § 21 Satz 1 TV-L wegen der mittelbaren Benachteiligung von Teilzeitkräften nichtig, soweit sie das Urlaubsentgelt eines Arbeitnehmers, der nach der Verringerung seiner wöchentlichen Regelarbeitszeit seinen Urlaub antritt, auch in den Fällen nach dem Entgeltausfallprinzip bemessen, in denen der Urlaub aus der Zeit vor der Arbeitszeitreduzierung stammt.



Bezieht sich das Urteil auch ausschließlich auf den ÖD oder lässt sich das universell anwenden? Obwohl das Urteil auf mich sehr eindeutig wirkt, bleibt für mich unklar, wie spezifisch solche Rechtsprechungen sind.
06.04.2024 14:29:43  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Das ist inzwischen gefestigte Rechtsprechung und findet nicht nur im ÖD Anwendung.
06.04.2024 14:40:55  Zum letzten Beitrag
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SpontanerSpartaner

Sniper BF
Danke für die schnelle Bestätigung.
06.04.2024 19:01:08  Zum letzten Beitrag
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LeTschegg

AUP LeTschegg 15.02.2009
 
Zitat von LeTschegg

Gibts im deutschen Recht ein Äquivalent zur Säumnisbeschwerde und hat das schon mal jemand eingebracht?

Spiele mit dem Gedanken sowas mal anzugehen, man findet nur nicht viel, ob es tatsächlich was bringt (hab keinen finanziellen Schaden durch die Behörden(-nicht-)arbeit




Hab die Nummer jetzt am Sonntag samt meiner Dokumentation am die Ombudsstelle der Behörde geschickt...und tatsächlich am Montag ne Antwort bekommen ("weitergeleitet, wir melden uns")
10.04.2024 8:44:45  Zum letzten Beitrag
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Almi

[BC]Alm
...
Angenommen, A+B sind unverheiratet, aber in einer Partnerschaft und bewohnen eine gemeinsame Wohnung. A baut Cannabis auf dem Balkon an. Müsste A diese vor B sichern?
Könnten A+B gemeinsame Pflanzen haben?

12.04.2024 14:50:32  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Saubere Gesetzestechnik:

Konsumcannabisgesetz tötet 450 kg-Schmuggel-Fall

*slowclap*
13.04.2024 10:50:07  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristen im pOT ( 20. Aufl. 2022 )
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09.11.2022 12:34:41 Atomsk hat diesem Thread das ModTag 'juristen' angehängt.
09.10.2022 17:22:46 statixx hat den Thread-Titel geändert (davor: "Juristen im POT")

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