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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristen im pOT ( 20. Aufl. 2022 )
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von leslie

Heisst, auch er kann uns erst von seiner Seite aus, nach dieser Zeit fristgerecht kündigen mit erweiterung der Kündigsfrist von 3 Monaten nach §573a BGB?


Die Frist verlängert sich um drei Monate, wenn er den 573a zieht. Und selbst wenn er das tut, könnt ihr wieder den 574 ziehen:
 
(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.



Und dann sind wir schnell wieder an dem Punkt, dass er euch ohne Gericht nicht rausbekommt, und wenn er sich auf seinen dünnen Scheitel stellt.
06.01.2023 9:18:39  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von leslie

Heisst, auch er kann uns erst von seiner Seite aus, nach dieser Zeit fristgerecht kündigen mit erweiterung der Kündigsfrist von 3 Monaten nach §573a BGB?


Korrekt.
06.01.2023 11:57:18  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
Mieterrechtsschutz nun abgeschlossen, startet am 7.3.

Wir bezahlen nix und halten den Ball flach bis zum Scharfschalten der Versicherung. Meanwhile, werde ich die Temperaturen in den Zimmer dokumentieren und meinen Sturz am Hausaufgang zur Wohnungstür, auf den random Treppen ohne Handlauf. Außerdem die Zugluft im Wohnzimmer.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von leslie am 06.01.2023 13:10]
06.01.2023 13:05:03  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Würde mich wundern, wenn die rsv hier schon greift, da das eindeutig ein Zweckabschluss ist. Ein brennendes Haus kann man nicht versichern. Warum sollte dir die Versichertengemeinschaft den Rechtsstreit bezahlen, wenn du bislang überhaupt nichts in den Topf eingezahlt hast?

e. Der Versicherungsfall ist hier bereits vor Vertragsschlusses eingetreten, daher besteht insoweit kein Versicherungsschutz. Das hat mit der Wartezeit nichts zu tun.

e. Ich verstehe glaub nicht, worum es hier gehen soll. Für die Lampe hast du ja eh Abwehrdeckung.

So richtig verstehe ich den ganzen Terz um die 200 Euro aber eh nicht. Auf jeden Fall wäre das kein Mandat, worauf ich besonders viel Lust hätte. Wenn ich das alles so schon lese... :rolleyes:
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 06.01.2023 14:42]
06.01.2023 14:31:55  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von leslie

Meanwhile, werde ich die Temperaturen in den Zimmer dokumentieren



Laut Handwerkerthread passten die aber nun oder?
06.01.2023 16:54:04  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Würde mich wundern, wenn die rsv hier schon greift, da das eindeutig ein Zweckabschluss ist. Ein brennendes Haus kann man nicht versichern. Warum sollte dir die Versichertengemeinschaft den Rechtsstreit bezahlen, wenn du bislang überhaupt nichts in den Topf eingezahlt hast?

e. Der Versicherungsfall ist hier bereits vor Vertragsschlusses eingetreten, daher besteht insoweit kein Versicherungsschutz. Das hat mit der Wartezeit nichts zu tun.

e. Ich verstehe glaub nicht, worum es hier gehen soll. Für die Lampe hast du ja eh Abwehrdeckung.

So richtig verstehe ich den ganzen Terz um die 200 Euro aber eh nicht. Auf jeden Fall wäre das kein Mandat, worauf ich besonders viel Lust hätte. Wenn ich das alles so schon lese... :rolleyes:



Bei unbegründeten Fällen, tritt eine passiver Rechtsschutz der PHV:

 
Was bedeutet passiver Rechtsschutz in der Privathaftpflicht?
Eine private Haftpflichtversicherung hat zwei grundlegende Funktionen: Zum einen kommt sie bei berechtigten Schadensersatzforderungen für die Kosten auf. Zum anderen wehrt sie unbegründete Ansprüche gegen Sie ab.

Falls notwendig, geht die Versicherung gegen unberechtigte Forderungen auch gerichtlich vor. Dabei trägt die Gesellschaft alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Die Privathaftpflicht bietet Ihnen somit eine Art passiven Rechtsschutz, der jedoch nicht mit einer Rechtsschutzversicherung zu verwechseln ist.

Ansprüche können unter anderem unberechtigt sein, wenn Sie den betreffenden Schaden gar nicht oder nicht schuldhaft verursacht haben und daher keine rechtliche Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz besteht.




 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von leslie

Meanwhile, werde ich die Temperaturen in den Zimmer dokumentieren



Laut Handwerkerthread passten die aber nun oder?



Wohnzimmer stand jetzt 18,9°, den ganzen Tag 18,3°. Küche 18,5-19,1°, Büro 19,5-20°.

Er hat 100% den Kessel hochgedreht bzw. Druck. Ich werds trotzdem dokumentieren.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von leslie am 06.01.2023 22:45]
06.01.2023 22:43:26  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Und auf welche Temperatur sind die jeweiligen Thermostate eingestellt?

Und wenn du die auf beispielsweise 30°C drehst, geht die Temperatur auch nicht höher?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 06.01.2023 23:24]
06.01.2023 23:24:08  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Icefeldt

Und auf welche Temperatur sind die jeweiligen Thermostate eingestellt?

Und wenn du die auf beispielsweise 30°C drehst, geht die Temperatur auch nicht höher?



Stehen auf 20° alle und sollten, wie bei ihm (seiner Meinung nach), auch bei maximal 20,1° sein. Im Mietvertrag steht auch, dass nur abgeändert werden kann durch den Vermieter und vorheriger Anmeldung... .

Hab ich nicht ausprobiert, weil das Rad mit Tesa fest gemacht wurde von ihm :')
07.01.2023 18:07:37  Zum letzten Beitrag
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Hackerschrecker

haeggis
 
Zitat von leslie

[..]
Hab ich nicht ausprobiert, weil das Rad mit Tesa fest gemacht wurde von ihm :')



Erschrocken
Ist das hier der Jura- oder der Fun-Thread ?
07.01.2023 18:57:43  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Hackerschrecker

 
Zitat von leslie

[..]
Hab ich nicht ausprobiert, weil das Rad mit Tesa fest gemacht wurde von ihm :')



Erschrocken
Ist das hier der Jura- oder der Fun-Thread ?



Da der Scheiss im Mietvertrag steht, hab ich was Schiss das abzumachen und er hat sich alles abfotografiert.

Heute kam der Brief der Versicherung, heute flogen Türen und laute Telefonate. peinlich/erstaunt
07.01.2023 19:26:27  Zum letzten Beitrag
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Hackerschrecker

haeggis
Und als du bei der Wohnungsbesichtigung die festgeklebten Thermostate gesehen hast, hat dich was genau daran gehindert schnell wegzulaufen?


Was ist eigentlich der Sinn dahinter, ihr müsst als Mieter eure Heizkosten doch selber zahlen? Kann dem Vermieter doch eigentlich egal sein?


(ich weiß, dass meine Fragen hier nicht zur Lösung beitragen, aber es interessiert micht jetzt einfach)
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Hackerschrecker am 07.01.2023 20:18]
07.01.2023 20:18:09  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von leslie

 
Zitat von Hackerschrecker

 
Zitat von leslie

[..]
Hab ich nicht ausprobiert, weil das Rad mit Tesa fest gemacht wurde von ihm :')



Erschrocken
Ist das hier der Jura- oder der Fun-Thread ?



Da der Scheiss im Mietvertrag steht, hab ich was Schiss das abzumachen und er hat sich alles abfotografiert.

Heute kam der Brief der Versicherung, heute flogen Türen und laute Telefonate. peinlich/erstaunt


Hat euer Mietvertrag eine salvatorische Klausel?
07.01.2023 23:51:29  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Hackerschrecker

Und als du bei der Wohnungsbesichtigung die festgeklebten Thermostate gesehen hast, hat dich was genau daran gehindert schnell wegzulaufen?


Was ist eigentlich der Sinn dahinter, ihr müsst als Mieter eure Heizkosten doch selber zahlen? Kann dem Vermieter doch eigentlich egal sein?


(ich weiß, dass meine Fragen hier nicht zur Lösung beitragen, aber es interessiert micht jetzt einfach)



Wir haben es nichtmal gemerkt, da es ja Tesafilm ist + wir waren in einer Situation, in der wir wenig Spielraum hatten + er machte einen tollen Eindruck.

Er hat uns heute darum gebeten, die großen Fenster nicht mehr zu öffnen, da man diese nur mit zwei Personen öffnen darf, da sie eine "Fehlkonstruktion" sind und die Scharniere brechen könnten. Er und "Andere" hätten gesehen, dass wir sie zum Lüften geöffnet hatten (hatten wir tatsächlich im Sommer, als es 40° waren und wir hatten Holzleisten als Stütze drunter. Weiß er natürlich nicht, thematisiere ich auch nicht.

Im Mietvertrag steht tatsächlich etwas dazu:
 
Die beiden großen Fensterflügel im Nord- und Südzimmer müssen beim seitlichen Öffnen zum Putzen des Außenfensters unbedingt! von einer 2. Person zur Entlastung gehalten werden, um die Scharniere wegen des hohen Gewichts nicht zu überfordern. Bei Bedarf hilft hierbei der Vermieter.



Steht halt nur nichts, dass man sie nicht zum Lüften öffnen darf. Schade für ihn. Er hat uns in seiner E-Mail nun mitgeteilt sie auch nicht mehr zum Lüften zu öffnen und dafür nur noch die Eckfenster zu verwenden.

Keine Ahnung inwiefern wir dem zustimmen müssen oder ob wirs ignorieren können und ob das juristisch überhaupt in Ordnung ist Breites Grinsen

 
Zitat von Abso

 
Zitat von leslie

 
Zitat von Hackerschrecker

 
Zitat von leslie

[..]
Hab ich nicht ausprobiert, weil das Rad mit Tesa fest gemacht wurde von ihm :')



Erschrocken
Ist das hier der Jura- oder der Fun-Thread ?



Da der Scheiss im Mietvertrag steht, hab ich was Schiss das abzumachen und er hat sich alles abfotografiert.

Heute kam der Brief der Versicherung, heute flogen Türen und laute Telefonate. peinlich/erstaunt


Hat euer Mietvertrag eine salvatorische Klausel?



Entweder ich erkenne sie nicht oder wir haben keine im Vertrag. Wieso?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von leslie am 08.01.2023 21:12]
08.01.2023 21:09:11  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Das ist großenteils Blödsinn was er da versucht.

Solange ihr nichts beschädigt geht eure Vermieter es einen Dreck an, auf welche Temperatur ihr heizt oder wann ihr welche Fenster aufmacht. Genau genommen beseitigt ihr einen Mangel, wenn ihr den Tesa wegmacht.

Solche Beschränkungen des Mietgebrauchs in Mietverträgen sind, ohne sie gesehen zu haben, mit großer Wahrscheinlichkeit unwirksam (§ 307 BGB).

Und selbst wenn man das einmal anders sehen würde und der Mieter dann z.B. ein Fenster beschädigt: Dafür gibt es Versicherungen. Mietrechtlich passiert da nix, solange das nicht Vorsatz ist.

Seid nicht so furchtsam, es ist nämlich eure Wohnung. Seine Immobilie, aber das ist rechtlich was ganz anderes.
08.01.2023 21:18:19  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von leslie

Entweder ich erkenne sie nicht oder wir haben keine im Vertrag. Wieso?


In vielen Verträgen steht ganz unten sinngemäß "Und wenn hier irgendwas nichtig sein sollte, berührt das den sonstigen Vertragsinhalt nicht." Steht das nicht drin, ist der Vertrag ggf. in Gänze nichtig. Das wäre für euch günstig, weil dann z.B. auch der Kündigungsausschluss wegfiele.

Aber siehe rantanplan, fühl dich da bloß nicht berufen, voreilig irgendwas zu bestätigen, zuzusagen, whatever. Schweigen kann eh keine Zustimmung sein*.

*: Ja liebe Kaufleute, ich weiß. Ihr seid nicht gemeint.

¤: Und wenn man das Fenster ohne Einweisung und Hilfspersonal nicht öffnen kann ohne es kaputtzumachen, dann ist das keine normale Regelung, sondern ein Mangel an der Mietsache, mfM. Nächstes Jahr heult er dann rum, ihr hättet zu wenig gelüftet, lel.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 08.01.2023 21:42]
08.01.2023 21:41:00  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
Ich antworte auf solche Mails mit "Zur Kenntnis genommen." oder in dem Fall "Vielen Dank für die Auffrischung und Weiterleitung der Hinweise. Ihre Nachricht haben wir zur Kenntnis genommen."

Wenn jemand eine bessere Antwort hat, die nichts bestätigt ausser das wir die Mail gelesen haben, immer her damit.

/e: Wegen der Klausel schaue ich morgen nochmal.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von leslie am 08.01.2023 23:29]
08.01.2023 23:29:33  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von leslie

Wenn jemand eine bessere Antwort hat



Wieso überhaupt antworten?
08.01.2023 23:54:07  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von leslie

Wenn jemand eine bessere Antwort hat



Wieso überhaupt antworten?



Aus Höflichkeit und unserer eigenen Psyche.

Ich wills nochmal erwähnen. Die letzte 3 Wohnungen, hatten wir dermaßen viel Streß und Streit mit Vermieter oder Wohnungsfirmen, dass uns sone Sachen sehr aus der Bahn werfen.
09.01.2023 8:44:36  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von leslie

 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von leslie

Wenn jemand eine bessere Antwort hat



Wieso überhaupt antworten?



Aus Höflichkeit und unserer eigenen Psyche.


Es hat für euch keinen Vorteil, das zu tun.
09.01.2023 8:45:12  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Abso

 
Zitat von leslie

 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von leslie

Wenn jemand eine bessere Antwort hat



Wieso überhaupt antworten?



Aus Höflichkeit und unserer eigenen Psyche.


Es hat für euch keinen Vorteil, das zu tun.



Stimmt. Es ist lediglich für unsere mentale Verfassung.

Können wir solche Mails einfach ignorieren? Die Antwort, die ich oben genannt habe, ist nicht Neutral genug?
09.01.2023 9:17:54  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Durch dein "zur Kenntnis genommen" hast du die Zustellung gegenüber dem Vermieter halt nachgewiesen.
Hast du nix von. Kannste dir sparen.
Davon hat nur der Vermieter vllt irgendwann einmal einen Vorteil.
09.01.2023 9:33:41  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Icefeldt

Durch dein "zur Kenntnis genommen" hast du die Zustellung gegenüber dem Vermieter halt nachgewiesen.
Hast du nix von. Kannste dir sparen.
Davon hat nur der Vermieter vllt irgendwann einmal einen Vorteil.



Verstanden. Werde nicht mehr reagieren.
09.01.2023 9:57:37  Zum letzten Beitrag
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The_Demon_Duck_of_Doom

the_demon_duck_of_doom
Habe eben eine Mail von Google erhalten, ein Restaurant hat sich über eine Berwertung von mir beschwert, ich wäre gar kein Kunde, die Bewertung geschäftsschädigend, yadda, yadda.

Well no shirt, shetlock, der Besuch war im Sommer 2016 als Gruppe im Rahmen einer Ausbildung, die ich in Hamburg gemacht habe. Keine Ahnung, wer damals den Tisch bestellt hat, aber es ist offensichtliches weglayern des unerwünschten Beitrages geplant.

Was kann ich jetzt tun, außer Google eine Mail mit dem Sachverhalt zu schreiben?
09.01.2023 12:20:42  Zum letzten Beitrag
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Kalenz

AUP Kalenz 02.10.2011
Ohne Jura Kenntnisse, aber dazu habe ich schon oft folgendes Vorgehen gelesen:
Bewertung löschen und neue schreiben, in der man neben der schlechten Rezension auch noch erwähnt, dass das Restaurant einen dazu drängen will negative Bewertungen löschen zu lassen.
09.01.2023 12:24:31  Zum letzten Beitrag
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The_Demon_Duck_of_Doom

the_demon_duck_of_doom
Man müsste Google mal fragen, wie diese Mistbude nach sechseinhalb Jahren so sicher sein kann, dass sie mich nicht kennt. Speichert das Restaurant etwa so lange persönliche Daten? *DSGVO-Musterbrief such*
09.01.2023 12:31:47  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Ganz grundsätzlich: es handelt sich um ein Verfahren zwischen Google und dem Restaurant. Du bist juristisch da also nicht wirklich eingebunden.

Für Google ist das Tagesgeschäft, die bekommen tagtäglich solche Schreiben, in denen sie aufgefordert werden, Bewertungen zu löschen. Gibt Kanzleien, die sich darauf spezialisieren. Das läuft immer gleich ab: man nimmt alle schlechten Bewertungen des Ladens, den man vertritt, sammelt die in einem Brief und schickt an Google, dass der Laden diese Personen als Kunden nicht kennt. Google muss als Betreiberin eines Bewertungsportal unwahre Bewertungen löschen. Wer nie Kunde war, schreibt offensichtlich die Unwahrheit. Die Beweislast liegt jetzt bei Google, beweisen zu müssen, dass die Bewertungen echt sind. Das ist sachgerecht. Als Ladenbetreiber würdest du dumm dastehen, beweisen zu müssen, dass jemand nicht Kunde bei dir war.
Google kann das natürlich nicht beweisen, darum schreiben sie dich an. Wenn du irgendeinen Nachweis liefern kannst (Abrechnung, Kontoauszug o.ä.), dann ist schnell klar, dass deine Bewertung korrekt ist und bleiben darf. Zur Not beschreibst du genauer was zum Besuch. Letzteres oder keine Antwort an Google führt dann aber wahrscheinlich dazu, dass deine Bewertung gelöscht wird. Weiter passiert nichts.

Den DSGVO-Brief kannst du dir im Prinzip auch sparen. Der Laden hat nicht kleinteilig untersucht, dass wirklich du niemals Kunde warst und dabei ein jahrelanges Archiv durchwühlt. Die Behauptung macht man pauschal in Bezug auf alle schlechten Bewertungen und schaut gar nichts nach.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 09.01.2023 12:42]
09.01.2023 12:38:39  Zum letzten Beitrag
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The_Demon_Duck_of_Doom

the_demon_duck_of_doom
Das hab ich schon so verstanden/gedacht, dann werd ich mal eine längere Mail an Google schreiben, mehr hab ich nicht.
Danke.
09.01.2023 12:45:20  Zum letzten Beitrag
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Slutti

AUP Slutti 26.02.2010
Blarg.
Mietrechtsfrage.

Ich habe ~6 Jahre in einer WG gelebt, in der es öfter zu Mieterwechseln gekommen ist.
Die Absprache war immer, dass die anteilige Kaution vom Mieter, der neu einzieht, an den Ausziehenden gezahlt wird, damit
der Vermieter sich nicht daraum kümmern muss.
Natürlich ohne Quittung oder irgendwas Hässlon Alle waren immer froh, dass es recht unkompliziert mit dem Vermieter abgelaufen ist.
Jetzt bin ich der Letzte, der die WG aufgelöst hat und die Wohnung verlassen hat.
Nun behauptet der Vermieter, dass an ihn NIE (in 28 Jahren) eine Kaution gezahlt wurde,
sondern dass es ursprünglich nur eine Bankbürgschaft gegeben hat.
In meinem Vertrag steht allerdings, dass eine Kaution von 990,- ¤ zu zahlen ist, mit dem Vermerk "liegt im Sparbuch vor!".

Der Vermieter ist leider sehr alt, ist sich aber absolut sicher, dass es nie eine Kaution gegeben hat.
Habe ich da jetzt irgendeine Chance das einzufordern?
Ist der Vermerk "liegt im Sparbuch vor!" genug Beweis?
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Slutti am 09.01.2023 13:25]
09.01.2023 13:19:33  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Slutti

Blarg.
Mietrechtsfrage.

Ich habe ~6 Jahre in einer WG gelebt, in der es öfter zu Mieterwechseln gekommen ist.
Die Absprache war immer, dass die anteilige Kaution vom Mieter, der neu einzieht, an den Ausziehenden gezahlt wird, damit
der Vermieter sich nicht daraum kümmern muss.
Natürlich ohne Quittung oder irgendwas Hässlon Alle waren immer froh, dass es recht unkompliziert mit dem Vermieter abgelaufen ist.
Jetzt bin ich der Letzte, der die WG aufgelöst hat und die Wohnung verlassen hat.
Nun behauptet der Vermieter, dass an ihn NIE (in 28 Jahren) eine Kaution gezahlt wurde,
sondern dass es ursprünglich nur eine Bankbürgschaft gegeben hat.
In meinem Vertrag steht allerdings, dass eine Kaution von 990,- ¤ zu zahlen ist, mit dem Vermerk "liegt im Sparbuch vor!".

Der Vermieter ist leider sehr alt, ist sich aber absolut sicher, dass es nie eine Kaution gegeben hat.
Habe ich da jetzt irgendeine Chance das einzufordern?
Ist der Vermerk "liegt im Sparbuch vor!" genug Beweis?



Es muss ja eine Bankquitting geben von demjenigen, der damit angefangen hat. Also eine Überweisung. Allgemein muss ein Vermieter alle Sparbücher, Konten etc dokumentiert haben, insofern es bezahlt und angelegt wurde.

Also muss es einen Beweis für die Kaution geben und auch, ob sie bereits ausgezahlt wurde und an wen. Es kann ja sein, dass er durch die Auszüge, die Kaution der originalen Person bereits gezahlt hat und du somit rausfällst. Er muss das Ganze ja auch steuerlich festhalten (glaube ich).

Wenn es im Vertrag steht und er es nicht nachweisen kann, dass er die Kaution bezahlt hat und du aber beweisen kannst, dass ihr die Kaution bezahlt habt, sollte es doch klar sein?
09.01.2023 13:27:57  Zum letzten Beitrag
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Slutti

AUP Slutti 26.02.2010
Das Problem ist ja, dass ich nicht beweisen kann eine Kaution bezahlt zu haben, weil es immer von Mieter zu Mieter gegeben wurde :/ im Gutglauben, dass beim Vermieter die "Originalkaution" liegt, die dann an den letzten Ausziehenden geht.
Ich kann halt nur nachweisen, dass im Vertrag handschriftlich vermerkt ist, dass die Kaution "im Sparbuch vorliegt".

Hab den Vermieter gefragt, ob er nicht mal in seinen Unterlagen nachschauen kann. Aber der sagt nur, dass sei so lang her und er hätte so viele Wohnungen vermietet, das wäre zu viel Arbeit und er sei sich ja sicher Hässlon

Hrnz, ich frag mich halt, ob ich rechtlich überhaupt ne Chance habe, ohne Nachweis einer Zahlung meinerseits.
Wahrscheinlich ist der Vermerk im Vertrag nicht genug :/?
[Dieser Beitrag wurde 6 mal editiert; zum letzten Mal von Slutti am 09.01.2023 13:34]
09.01.2023 13:30:17  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristen im pOT ( 20. Aufl. 2022 )
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09.11.2022 12:34:41 Atomsk hat diesem Thread das ModTag 'juristen' angehängt.
09.10.2022 17:22:46 statixx hat den Thread-Titel geändert (davor: "Juristen im POT")

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