Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristen im pOT ( 20. Aufl. 2022 )
« erste « vorherige 1 ... 4 5 6 7 [8] 9 10 11 12 ... 19 nächste » letzte »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
-rantanplan-

-rantanplan-
Es gibt eine ganz alte Weisheit dazu:

Jura ist nicht dazu geeignet, Leute zu erziehen.
01.03.2023 22:34:23  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RushHour

rushhour
Bei dem Konfliktniveau kann man nur instant ausziehen, ob im Recht oder nicht. Jede juristische Klärung wird dauern, und wenn Dich jemand in der Zeit monatelang in der eigenne Bude schikaniert gibts entweder irgendwann Gewalttaten oder jemand dreht sonstwie komplett durch.

Schnell weg und den Schaden fürs Seelenheil abschreiben.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 03.03.2023 11:49]
03.03.2023 11:43:33  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RushHour

rushhour
@ Rantanplan

 

 
Zitat von -rantanplan-

 
Zitat von RushHour

...


Solange P nicht unter Betreuung steht gehen die Rechnungen erstmal wirksam bei P zu. Allerdings erfordert Verzug Verschulden, das würde ich im Einzelfall hinterfragen, und dann fällt mir nur noch Treu und Glauben ein. Also unterhalb angeordneter Betreuung wird's eher schwierig.






Merci! Nee, aber kann zB einfach Drucktext in Größe 12 nicht mehr lesen, oder nur mit Lupe und großer Mühe und hoher Fehlerquote. Und eben auch keien drölfzigstellige IBAN mehr fehlerfrei tippen oder schreiben. Sowas halt.


Interessehalber: Man kann also als Privatperson keine spezifische "rechtsfähige" Adresse angeben? Etwa die des Anwaltes, oder sonst eines Bevollmächtigten? Um die eigene Meldeadresse kommt man nicht herum?
03.03.2023 11:48:52  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
chuck.sports

Marine NaSe
Richte doch einen Nachsendeauftrag ein. Dauert zwar 2-3 Tage länger und kostet ein paar Euro im Jahr. Spart dir aber ggf. ein paar andere Themen.
03.03.2023 13:10:56  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von RushHour

Interessehalber: Man kann also als Privatperson keine spezifische "rechtsfähige" Adresse angeben? Etwa die des Anwaltes, oder sonst eines Bevollmächtigten? Um die eigene Meldeadresse kommt man nicht herum?


Erklärungen gehen rein tatsächlich zu, die Meldeadresse ist irrelevant.

Eine Pflicht zur Rücksichtnahme auf den Vertragspartner durch Beachtung solcher Adressangaben kann sich aber aus einem laufenden Vertragsverhältnis als Nebenpflicht ergeben, d.h. die können dann ggf. eben keine Mahngebühren verlangen.
03.03.2023 13:33:57  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RushHour

rushhour
Merci nochmal.

Nachsendeantrag geht nicht, Person gehört in die Generation, die auch häufig noch Privatpost bekommt (und wo ein Lesefehler unwichtig wäre, und die Motivation, das mit Geduld hinzubekommen, auch viel höher ist). Die will ich ja nicht nach Hause haben.


Ich mache mir am besten einen Stempel "Adresse ungültig, Annahme verweigert, zurück an Absender. Neue Anschrift XYZ:" und knalle das einfach immer drauf und dann zurück in den Briefkasten.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 04.03.2023 19:11]
04.03.2023 19:07:27  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
böse gucken
Boah BOAH! Ich bekomme einen EPISCHEN HASSANFALL!!

Wir haben eine neue Zwangsverwaltung reinbekommen (Grundstück wird beschlagnahmt, meistens weil der Finanzierungskredit nicht bedient wird).

Jetzt kam die Kollegin von der Inbesitznahme zurück:

Wohl seit Monaten vom Eigentümer verlassenes Haus, eine Ladung zum Haftantritt lag rum - und im ganzen Haus sind buchstäblich hunderte tote Pythons in Plastikboxen, etwa 30 in der Tiefkühltruhe (Veterinär meinte, dass die Tiere sehr aggressiv werden, wenn sie sich gerade häuten, und dass man sie damit dann halt umbringen kann, wenn man ein dummes Schwein ist), und dutzende tote Hühner in einer Art Schuppen, alle jämmerlich verhungert und verdurstet! Katzen gab's wohl auch, aber die scheinen sich verkrümelt zu haben.

Ich will diesem Typen so sehr die Fresse polieren, das kann ich gar nicht beschreiben!
06.03.2023 13:08:15  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
traurig
06.03.2023 14:18:47  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
OK, die Kripo hat jetzt noch 2 tote Hunde und einige tote Kaninchen gefunden Wütend Wütend traurig

Ich weiß schon, warum ich kein Strafrecht mache, aber manchmal kommt man damit ja auch als Zivilrechtler in Berührung. Gottseidank ist das nicht "mein" Fall, außer betreffend eine Randfrage.
07.03.2023 8:44:04  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Bois -

hat sich einer von Euch mal mit Zertifizierungen zum Compliance Officer beschäftigt? Es gibt da ja offensichtlich eine unglaubliche Vielzahl unterschiedlicher Angebote (Butze, TÜV, IHK, etc)..
09.03.2023 7:59:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Ihr erinnert euch vielleicht an die Story mit dem Widerrufsjoker im Mietrecht, innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen mangels Belehrung und ohne Entschädigung für die Nutzung?

Nun, unser dazu anhängiges Berufungsverfahren wurde mit Rücksicht auf eine zu dieser Rechtsfrage beim BGH anhängige Revision ausgesetzt. Dort hatte das LG Berlin ebenfalls zugunsten des Mieters entschieden.

Gerade teilt mir der BGH mit, dass die Revision nach Hinweis gem. § 552a ZPO Breites Grinsen zurückgenommen wurde.

09.03.2023 15:43:46  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Noice Breites Grinsen
10.03.2023 7:26:00  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Ihre Dudeheit

Arctic
Huhu, ich bin grad in der Zivilrechtsstation und mein Richter hat mir ne eigentlich leichte Aufgabe bzw. Akte mitgegeben. Aber irgendwie steh ich auf dem Schlauch.

Der Richter meinte, dass der Gegenstand des Prozesses völlig unwichtig sei und er nur wissen möchte, was der nächste Schritt ist (Verfügung? Beschluss etc?) bzw. wie die folgende Erklärung des Beklagten, die er direkt nach der Verteidigungsanzeige übermittelt hat, auszulegen sei.

"In dem Rechtsstreit (...) wird der Beklagte im Erledigungsinteresse die Klageforderung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen"

Ein Anerkenntnis gemäß § 307 ZPO lese ich da zumindest nicht raus, da sich der Beklagte ja eben nicht dahingehend erklärt, sich dem Klageanspruch als einem zu Recht bestehenden Anspruch zu unterwerfen.
Aber wie ist die Erklärung dann zu verstehen bzw. auszulegen und was sollte der Richter wohl als nächstes veranlassen?
10.03.2023 15:11:43  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Hmm, ich würde das erstmal als eine Zahlungs Ankündigung verstehen. In der Regel erfolgt die Zahlung dann auch zeitnah. Der Kläger muss dann für erledigt erklären.

Ich würde das dem Kläger mit Frist zur Stellungnahme schicken, 2-3 Wochen. Bis dahin wird sich der Kläger schon zur Zahlung äußern. Sollte keine Zahlung eingehen, wäre vermutlich eine mündliche Verhandlung zu bestimmen.

Als Anerkenntnis würde ich es auch nicht auslegen. Zudem hätte das gegenüber der Erledigung auch kostenmäßig Nachteile.

e. Bei Unklarheiten ist es auch nicht unüblich, den Beklagten einfach zu bitten, mitzuteilen, wie er seine Erklärung prozessual verstanden wissen will. Aber ich würde erstmal wie oben vorgeschlagen vorgehen. Vermutlich geht die Zahlung in den nächsten Tagen ein, dann hat sich das alles eh erledigt.

Ist der Beklagte denn anwaltlich vertreten? Denn eigentlich schließt man sich dann schon mal der erwarteten Erledigungserklärung an und erklärt Kostenübernahme. Das kommt in solchen Fällen am günstigsten, da sich die gk ermäßigen und keine Terminsgebühr anfällt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 10.03.2023 15:26]
10.03.2023 15:22:43  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Ihre Dudeheit

Arctic
Vielen Dank, das klingt sehr plausibel! Ja ich würde eigentlich auch direkt Hinweis an den Beklagten geben, dass er sich doch bitte eindeutig erklären sollte - aber mein Richter wird mir das Ding sicher nicht ohne Grund gegeben haben bzw wahrscheinlich was anderes von mir erwarten Breites Grinsen.

Japp, der Beklagte ist anwaltlich vertreten.
10.03.2023 15:37:13  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Erfüllungsankündigungen des Beklagten sind prozessual ja erstmal unerheblich, nur der Kläger kann zuerst eine Erledigungserklärung abgeben (also außer umgekehrte Rolle, Widerklage und so). Ein Anerkenntnis ist das da m.E. sicher nicht.

Aber: Wenn es darum geht, mit so einer Ankündigung z.B. einen nahen Termin oder eine Frist zu verschieben, dann kann das auch (unlautere) Verzögerungstaktik sein. Muss an die Gegenseite raus, rechtliches Gehör, besser an beide, mit einer Verfügung: Hinweis, dass das Gericht diese Erklärung nicht als Anerkenntnis betrachtet, und eventuell "Der Termin vom ... bleibt bestehen."

¤: Und: Auf die Kostenfolge von KV 1211 Nr. 4 GKG wird hingewiesen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 10.03.2023 16:05]
10.03.2023 16:02:52  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Apache

apache
Angenommen es gibt folgenden, rein fiktiven Fall: in einem Wohngebiet (Neubausiedlung) gibt es eine augenscheinlich öffentliche Straße. Dort sind keinerlei Schilder bzgl. eines Parkverbots angebracht. Ein sicherheitsdienst läuft da aber regelmäßig rum und verteilt Verwarnungen in Form von kleinen Zetteln am Scheibenwischer. Aussage dieses sicherheitsdienstes ist „nach 6 Verwarnungen wird abgeschleppt“.
Wäre sowas überhaupt rechtens? Dürften die überhaupt die Kennzeichen bei sich irgendwo vermerken (Stichwort Datenschutz) - müssen Zonen in denen man nicht parken darf nicht auch als solche gekennzeichnet werden?
21.03.2023 19:55:26  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Das lässt sich so nicht beantworten, da nicht klar ist, auf wessen Geheiß dieser "Sicherheitsdienst" tätig wird und ob vielleicht doch besondere Regeln für die öffentliche Straße gelten.
21.03.2023 20:16:49  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Da hier im ruhenden Verkehr rumgewurschtelt würde und möglicherweise nicht völlig offensichtlich ist, inwiefern das öffentlicher Grund, Privatgrund oder irgendwas dazwischen ist, würde ich vermutlich zur Gemeinde bzw. zum Ordnungsamt latschen und mal nachfragen. Kann ja von "legitime Überwachung eines schlecht gekennzeichneten Privatgeländes" bis "kriminelle Masche" alles Mögliche sein.
21.03.2023 21:10:02  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
mc.smurf

tf2_soldier.png
Evtl. Privatstraße? Ich hab das Gefühl, dass da irgendeine wichtige Info noch fehlt oder entgangen ist Breites Grinsen
21.03.2023 21:25:04  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Abtei*

AUP Abtei* 11.06.2012
Frage: mal angenommen jemand war im Fitnessstudio,dort auch im anschluss duschen und umziehen in der Umkleide. Dabei hat wer anders von sich bilder im spiegel gemacht. Dienanderr person war definitiv auf den bildern (halbbekleidet). Es hängt ein Hinweis am Spiegel keine Bilder zu machen. Die person hatte ihn auf das schild verwiesen und gefragt ob er es gelesen hat. Er: ja, ist ihm egal. Die betroffene person ist zum tresen, Mitarbeiter gefragt ob sie überhaupt etwas in dieser Situation machen. Sind gemeisnam zurück in die Kabine hat ihn angesprochen, gebeten zu löschen und beim anschliessenden "löschen" über die Schulter geschaut. Nun weiss man aber leider das je nach telefon dinge bereits nach den klick in der cloud hängen oder das "löschen" nur in den papierkorb verschiebt. Die bilder existieren weiterhin mit easy zugriff für den knipser. Wenn diese bilder jetzt doch ihren weg online schaffen (besonders jetzt, aus rache weil die persons Privatsphäre verletzt sah und ihn beim studio verpetzt hat) wie kann man sich hier ggf sichern oder wehren. Hätte man sich den namen geben sollen, ihn irgendwie im studio vormerken lassen?
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Abtei* am 22.03.2023 9:39]
22.03.2023 9:01:34  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
leslie

leslie
Und da geht der Scheiss mit dem Vermieter weiter. Ich wurde eben zum Gespräch gebeten.

Wenn diese Klausel, aus dem Anhang zum Mietvertrag, noch von 1,5% auf 2,5% verändert werden darf, wird uns gekündigt:
 
Zu § 3.2: Jährliche Veränderung der Nettomiete
Erhöhung Indexmiete für das abgelaufene Jahr, also erstmalig vom 1.1.23 - 31.12.23 jeweils zum folgenden 1.2. des laufenden Jahres, also erstmalig zum 1.2.24. Oberhalb von 1,5% werden nur 50 % berechnet.



Kann mir jemand die Klausel erläutern? Ich raffse gerade nicht.
23.03.2023 12:07:28  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ohne Anwalt zu sein:

Die Miete wird grundsätzlich anhand der Indexmieten erhöht. Allerdings wird das nur bis zu 1,5% voll umgesetzt, darüber hinausgehende Erhöhung der Indexmiete schlägt sich nur zu 50% nieder.

Beispiel:

Indexmiete steigt um 2,1%.

Dann ist deine Mieterhöhung 1,5% + 0,5 * (2,1% - 1,5%) = 1,8%

Indexmiete steigt um 1,0%

Dann ist deine Indexmiete 1,0%, also kein Minimum von 1,5%
23.03.2023 12:10:33  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
leslie

leslie
 
Zitat von Mad_Melone

Ohne Anwalt zu sein:

Die Miete wird grundsätzlich anhand der Indexmieten erhöht. Allerdings wird das nur bis zu 1,5% voll umgesetzt, darüber hinausgehende Erhöhung der Indexmiete schlägt sich nur zu 50% nieder.

Beispiel:

Indexmiete steigt um 2,1%.

Dann ist deine Mieterhöhung 1,5% + 0,5 * (2,1% - 1,5%) = 1,8%

Indexmiete steigt um 1,0%

Dann ist deine Indexmiete 1,0%, also kein Minimum von 1,5%



Ah, ist das nun was positives oder negatives?

/e: Bin bisschen durch, das Gespräch war wieder einfach ein psychologischer Bullshit hoch 10.

Wenn wir das nicht machen, kündigt er uns. Also quasi Erpressung. Das alles soll handschriftlich passieren, ohne Neuaufsetzung oder Änderungsschreiben.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von leslie am 23.03.2023 12:17]
23.03.2023 12:14:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Habt ihr Lust auf Streit?
23.03.2023 12:17:52  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
leslie

leslie
 
Zitat von Abso

Habt ihr Lust auf Streit?



Wir sind so durch mit allem. Klar kann ich da jetzt nen Rechtsstreit draus machen und das über meine Versicherung laufen lassen.

Wir sind aber so am Ende damit, 10 Jahre nur Scheisse mit Vermietern. Die Wohnungspreise sind 200-300¤ teurer als der Laden hier.

Hasse es.

 
Zitat von Mad_Melone

Ohne Anwalt zu sein:

Die Miete wird grundsätzlich anhand der Indexmieten erhöht. Allerdings wird das nur bis zu 1,5% voll umgesetzt, darüber hinausgehende Erhöhung der Indexmiete schlägt sich nur zu 50% nieder.

Beispiel:

Indexmiete steigt um 2,1%.

Dann ist deine Mieterhöhung 1,5% + 0,5 * (2,1% - 1,5%) = 1,8%

Indexmiete steigt um 1,0%

Dann ist deine Indexmiete 1,0%, also kein Minimum von 1,5%




Heisst, bei 2,5% wären es dann:
2,5% + 0,5 * (2,1% - 2,5%) = 3,5%

Also statt 1,8% = 23¤, wären es dann 44¤
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von leslie am 23.03.2023 12:26]
23.03.2023 12:18:46  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Nein, bei der vorgeschlagenen Änderungen wären es bei einer Indexmietenänderung von 2,5% auch genau 2,5%. Unter Geltung der alten Regelung wären es 1,5% + 0,5 * (2,5% - 1,5%) = 2,0%
23.03.2023 14:03:27  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
caschta

AUP caschta 16.06.2013
Ich versuche mein Fluggastrechte durchzusetzen, und wie erwartet spielt die Airline kleine Spielchen.

1. Erster Brief mit Zahlungszeitraum verschickt.
2. Verzugsschreiben. Das dann aber zurück kam, weil nicht zustellbar.
3. Erneut nach Adresse gesucht, eine andere gefunden (ein paar Ecken weiter in Düsseldorf) und benutzt.
4. Antwort der Airline relativ zügig, dass sie nicht wissen von welchem Brief ich rede, ob ich ihn bitte erneut schicken könnte. Per E-Mail. Hat mir also eine E-Mail der Airline gegeben.
5. Ich schreibe eine E-Mail. Timeout, connection refused. Ich schreibe noch eine E-Mail (mit meiner Arbeits-E-Mail). Timeout.
6. Ich denke fuck it- ich setze das erste Schreiben erneut auf - mit angepasster Frist.
7. Prompt ein Brief der Airline, ob ich nicht bitte per E-Mail antworten kann.
8. Ich schreibe also erneut eine Mail (3. verschiedener Anbieter), connection Timeout.


Gut, wer bis hierhin nicht vor Langeweile umgefallen ist: Kann mir die Airline im Bezug auf die Sache irgendwie ein Strick draus drehen? Im Sinne von, ja nicht kooperiert, blabla. Ich werde nämlich ganz sicher keinen Cent ausgeben um einen Brief mit meiner E-Mail zu schreiben, um dann ne Mail zu kriegen auf die ich nicht antworten kann.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von caschta am 23.03.2023 15:11]
23.03.2023 15:11:05  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
darkimp

DarkImp
Welche Airline? Da gibts doch diverse Portale wo dir geholfen werden kann.

Brief und Fax und Email, what year is it Breites Grinsen

Mühsam ist es aber immer
23.03.2023 15:14:23  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
caschta

AUP caschta 16.06.2013
Pegasus Airlines in meinem Fall. und ich setze halt auf Brief, weil ich da sicher bin dass ich in keine Falle tappe. nachher wirft mir die airline nach einem jahr vor, dass ich ja nie digital signieret habe und daher alles ungültig ist. Whatever. Breites Grinsen

Und eigentlich ist das für mich Laien garnicht so schwer zu verstehen, solange die nicht irgendwelche Tricks ziehen. Und ich vermute das ist schon der erste Trick. Breites Grinsen Wenns irgendwann nicht weiter geht werd ich vielleicht wen einschalten, aber ne befreundete Anwältin hat mir gesagt, dass sie es genauso gemacht hat. Und hat sogar von Ryanair alles zurück bekommen. peinlich/erstaunt
23.03.2023 15:17:38  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Juristen im pOT ( 20. Aufl. 2022 )
« erste « vorherige 1 ... 4 5 6 7 [8] 9 10 11 12 ... 19 nächste » letzte »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Mod-Aktionen:
09.11.2022 12:34:41 Atomsk hat diesem Thread das ModTag 'juristen' angehängt.
09.10.2022 17:22:46 statixx hat den Thread-Titel geändert (davor: "Juristen im POT")

| tech | impressum