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| Zitat von -rantanplan-
Idiotische Idee, wenn die Cops den Verursacher nicht mehr ermitteln müssen werden ne Menge Leute auf Schäden sitzen bleiben.
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Wieso sollte man auf Schäden sitzen bleiben? Es kann doch bei einer Ordnungswidrigkeit genauso ermittelt werden?
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Ordnungswidrigkeitenrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=10
| Zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit stehen den Behörden grundsätzlich dieselben Mittel
wie im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zur Verfügung. Die Behörden können also z.B.
Beweismittel beschlagnahmen, Wohnungen durchsuchen oder sogar geringfügige körperli-
che Untersuchungshandlungen wie die Entnahme von Blutproben veranlassen. Angesichts
der verhältnismäßig geringen Unrechtsgehalts von Ordnungswidrigkeiten sind allerdings
schwerwiegende Eingriffe wie z.B. die Verhaftung und vorläufige Festnahme oder die Be-
schlagnahme von Postsendungen nicht erlaubt (§ 46 Absatz 3 Satz 1 OWiG). | |
Unabhängig davon:
| Es handelt sich aber hierbei lediglich um eine Bitte aus dem Justizministerium um eine Stellungnahme, die an Fachverbände und die Landesjustizministerien ging. | |
Unabhängig davon, empfinde ich das als nicht-juristische Person
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Was hast du empfunden, DenverCoder9?
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oh, ich wollte erst was anderes schreiben
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Thema: pOT News ( Kann Spuren von Fake-News enthalten ) |