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Was tun?
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Ich mach's kurz:
Letztes jahr hatte ich mir von einem damaligen Freund eine Schwalbe geliehen, weil ich dringend ein Fortbewegungsmittel gebraucht habe:
Das Teil hab ich 3 Monate genutzt und selber mit so nem Rollerkennzeichen für 60¤ angemeldet. Nach den 3 Monaten hab ich ihm gesagt, dass ich sie nicht mehr brauche. Da meinte er, er hätte sobald keine Zeit das Teil jetzt abzuholen.
Die Tage gingen ins Land.
1 Monat vor Ablauf des Kennzeichens hab ich ihn nochmal angeschrieben, dass er sie doch jetzt abholen kann weil sie dann wenigstens noch fahrbereit ist. Außerdem haben mich meine Eltern angerufen und darauf hingewiesen, dass das Teil immer noch Platz in der Garage klaut. Da war das Verhältnis aus anderen Gründen zu besagtem Freund schon im Arsch. Er meinte "hm nee, hier in Bremen wird die mir sicher geklaut oder demoliert und ich hab auch keine Garage, kann die nicht noch bei deinen Eltern in der Garage stehen".
Ich: Ok.
Jetzt hab ich erfahren, dass er anderen Leuten gegenüber nette Dinge erzählt, ich sei ein - zensiert - und blablabla und würde ihm die Schwalbe nicht wiedergeben
Na ja, jetzt hab ich ihn angeschrieben das er mir einfach sagen soll, wann er sie abholen kann, damit ich da irgendwie einen Termin koordiniert bekomme. Allerdings wird er die Schwalbe auch diesmal nicht abholen, ich bin mir da sehr sicher.
So langsam nervt mich das aber. Wie kann ich das Problem lösen? Ich will mich mit dem blöden Ding nicht mehr befassen
Hab ich das Recht beim nächsten Sperrmüll zu meinen Eltern zu fahren und das Ding dazuzustellen
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ja, verkauf es
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Ich hätte auch gern son Dingen. Steht in Achim?
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bringen oder verscherbeln \o/
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du hast vor allem das Recht die Leihgabe dem Besitzer zurückzubringen
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| Zitat von *Viper*
du hast vor allem das Recht die Leihgabe dem Besitzer zurückzubringen
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da ist ja schon dieser ominöse freund.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GHeissi am 25.08.2009 9:17]
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oder verlang halt miete für den abstellplatz bei dir. 100¤ im monat oder so.
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| Zitat von *Viper*
du hast vor allem das Recht die Leihgabe dem Besitzer zurückzubringen
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Ich hätte sie auch gebracht - als sie noch angemeldet war. Da wollte er ja nicht. Und ja, sie steht in Achim.
Wie sieht das denn rechtlich nun aus? Ich will sie ja nicht behalten, nur loswerden
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Templar am 25.08.2009 9:20]
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| Zitat von Templar
Außerdem haben mich meine Eltern angerufen und darauf hingewiesen, dass das Teil immer noch Platz in der Garage klaut. | |
Da fällt mir doch wieder ein, dass mein alter Roller immer noch ölend und kaputtgestanden bei meinen Eltern steht /o\
Notiz an mich selbst:
Nach den Klausuren erstmal schrauben gehen \o/
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bring ihm das teil doch vorbei.
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| Zitat von yuri_orlov
bring ihm das teil doch vorbei.
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das ding ist soweit ich das sehe nicht mehr fahrberechtigt, von demher hat er wohl nicht gross lust das teil vorbeizubringen.
ich bezweifle jedoch dass du ihn zwingen kannst es zu holen, schliesslich hast du es ja geliehen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 25.08.2009 9:26]
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| Zitat von yuri_orlov
bring ihm das teil doch vorbei.
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Würde ich machen : Wenn sie angemeldet wäre. Und das war sie ja und da hatte ich das auch angeboten.
So sehe ich es nicht ein
1.) Geld für ein Nummerschild auszugeben
oder
2.) Einen Hänger zu mieten
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Ich bezweifle das es einen Vertrag drüber gibt.
Einfach verkaufen - die Dinger bringen noch Geld.
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Weiterverleihen
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Hättest das Teil einfach vor seine Haustür stellen sollen.
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ihm ne frist setzen bis wann er das ding abholen soll, ansonsten wirst du es einfach aufn gehweg bei dir stellen.
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| Zitat von Icefeldt
ihm ne frist setzen bis wann er das ding abholen soll, ansonsten wirst du es einfach aufn gehweg bei dir stellen.
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Was Ordnungsamt oder Polizei nicht gut finden und dem Besitzer deshalb Ärger machen werden.
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In den sauren Apfel beißen und ihm das Ding vor die Wohnhaft stellen; Schlüssel in seinen Briefkasten stecken. Das ist das einzig richtige was du machen kannst.
Für die Lösung die dir zu schaffen machen wird, gibts sicher im bürgerlichen Gesetzbuch eine Lösung zu dem Fall. Ich würd davon aber abraten.
Miet einen Transporter und fahr ihm das nach Hause.
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Habs damals so gemacht: Ultimatum stellen (Bis zu dem und dem Datum) und nach 2 Wochen verstreichen das Ding aufn Müll geworfen.
Da gings aber auch nur um einen alten Eastpack Rucksack
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Einfach mal aufhören zu schreiben und miteinander sprechen könnte ein Anfang sein.
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| Zitat von Ibanez2000
In den sauren Apfel beißen und ihm das Ding vor die Wohnhaft stellen; Schlüssel in seinen Briefkasten stecken. Das ist das einzig richtige was du machen kannst.
Für die Lösung die dir zu schaffen machen wird, gibts sicher im bürgerlichen Gesetzbuch eine Lösung zu dem Fall. Ich würd davon aber abraten.
Miet einen Transporter und fahr ihm das nach Hause.
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Aber unter Zeugen und Fotos von der Aktion machen. Sonst wird am Ende noch behauptet es wäre nie irgendwas vor seiner Haustür oder in seinem Briefkasten gewesen.
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Eins muss aber klar sein: Wenn das Ding ohne seine Einverständnis aufn Müll geht/verkauft wird, wars das mit der Freundschaft
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| Zitat von buschi
Einfach mal aufhören zu schreiben und miteinander sprechen könnte ein Anfang sein.
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so ist es. telefon und gut ist.
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Nicht soviel Wind drum machen.
Sowieso mit ihm verkracht? Fahrs zu ihm, stell es mit nem Schloss in die Nähe seiner Wohnung, beide Schlüssel in den Briefkasten, alternativ in ebay setzen.
Du siehst noch Hoffnung? Dasselbe machen, aber eher an nem Platz aufstellen, der vor Wind, Wetter und Deppen geschützt ist.
Ob du das mit ihm klären kannst, warum er hinter deinem Rücken seine Version der Geschichte erzählt, die ja scheinbar gelogen ist... keine Ahnung.
/e: Bevor man mich falsch versteht: nicht das Ding nochmal anmelden, in nen Hänger stellen, festmachen, los tuckern. Klar kostet das was, aber wenn dir das zu teuer ist um den Murks zu regeln, kanns dich nicht genug stören.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von L.T. Wutze am 25.08.2009 9:51]
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Auseinander bauen und jede Woche eine kleine Schraube per Post schicken.
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Mach n Rätsel draus.
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Da ihr anderweitig nichts abgesprochen habt, musst DU ihm die Sache bringen.
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| Zitat von JoggingbuxenJoe
Da ihr anderweitig nichts abgesprochen habt, musst DU ihm die Sache bringen.
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Korrekt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/604.html , allerdings nur wenn die Rückgabe gefordert wird. Der Leiher hat hier die Leihe aber bereits beendet wenn ich das richtig sehe. Wär vlt. auch mal ne Maßnahme die Verjährungsfristen anzuschauen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Ibanez2000 am 25.08.2009 10:08]
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Thema: Leihgabe wird nicht abgeholt ( Was tun? ) |