Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Rundfunkbeitrag ist geil! ( fka GEZ )
« erste « vorherige 1 ... 44 45 46 47 [48] 49 50 nächste » letzte »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
OPA Max

OPA Max
 
Zitat von Lightspeed

Meine Freundin wollte dem Verein die Einzugsermächtigung entziehen und selbst einen Dauerauftrag machen.

Sie würde gerne eine monatliche Überweisung tätigen, aber auf der Seite steht, dass dies "[...]nicht vorgesehen[...]" sei.
Was genau soll das nun heißen? Darf man nun nicht einen monatlichen Dauerauftrag erstellen? Was spricht dagegen? Was sind die folgen der Missachtung?


ich bezahle monatlich, nach den ersten zwei monaten kam ein brief mit..."keine monatliche zahlung vorgesehen...blablabla" seitdem nichts mehr, sollen die doch klarkommen das ich entscheide wie mein geld flöten geht.

Cain bezahlt täglich.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von OPA Max am 19.06.2015 22:22]
19.06.2015 22:21:30  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Lohnsteuerkarte

Arctic
verschmitzt lachen
Barzahlung ist auch nicht vorgesehen.
20.06.2015 8:16:58  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von thedarkdog

[...]

Am Rande ein interessantes Video zur rechtlichen Seite was den Rundfunkbeitrag angeht:

http://www.youtube.com/watch?v=NoQolNOOPLc

Dazu noch etwas zur Theorie man wolle bar zahlen:

http://www.youtube.com/watch?v=s2yIrRLQ7Xw


Du liebe Zeit. Ein Video, um zu erklären, dass der Rundfunkstaatsvertrag kein zivilrechtlicher Vertrag ist und man den nicht ablehnen kann? Puh. PUH.
An wen richtet sich das überhaupt? In den Kommentaren wird über die "NWO" und "Amtsanmaßung" gequatscht, als ob bei solchen Menschen diese Nachricht überhaupt ankommt. Die leben doch in einer Fantasiewelt.
20.06.2015 9:58:20  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[2XS]Nighthawk

AUP [2XS]Nighthawk 04.05.2015
verschmitzt lachen
Oder im Königreich Bayern.
20.06.2015 10:23:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Lightspeed

AUP Lightspeed 20.06.2011
 
Zitat von OPA Max

 
Zitat von Lightspeed

Meine Freundin wollte dem Verein die Einzugsermächtigung entziehen und selbst einen Dauerauftrag machen.

Sie würde gerne eine monatliche Überweisung tätigen, aber auf der Seite steht, dass dies "[...]nicht vorgesehen[...]" sei.
Was genau soll das nun heißen? Darf man nun nicht einen monatlichen Dauerauftrag erstellen? Was spricht dagegen? Was sind die folgen der Missachtung?


ich bezahle monatlich, nach den ersten zwei monaten kam ein brief mit..."keine monatliche zahlung vorgesehen...blablabla" seitdem nichts mehr, sollen die doch klarkommen das ich entscheide wie mein geld flöten geht.

Cain bezahlt täglich.


Kannste mir die Bankdaten von denen einmal schicken? Ich habe sie gerade auf die schnelle ned gefunden.

Ich denke, als Verwendungszweck reicht dann die Mandatsnummer, oder?
20.06.2015 11:04:27  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
j4ke`

Phoenix
Habe noch nie den Rundfunkbeitrag gezahlt, obwohl ich laut denen muss. Hatte auch schon lauter Infoschreiben bekommen, dann noch einen Besuch vom Gerichtsvollzieher (der dann, nachdem er mir nicht zeigen konnte, dass alles rechtens ist, wieder gegangen ist) und seitdem nie wieder was gehört.

Kann die Videos von inibini bei YouTube nur empfehlen.
20.06.2015 11:57:28  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Toppa

Toppa
 
Zitat von OPA Max

Cain bezahlt täglich.



Das wäre tatsächlich eine tolle Idee! Breites Grinsen
Würde nur die Übersichtlichkeit in der Kontoführung etwas versauen.

 
Zitat von j4ke`

..., dann noch einen Besuch vom Gerichtsvollzieher (der dann,
nachdem er mir nicht zeigen konnte, dass alles rechtens ist, wieder gegangen ist) und seitdem nie wieder was gehört.



Wie kann denn sowas passieren? Wie ist das genau abgelaufen?
20.06.2015 14:34:51  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
hödyr

hödyr
 
Zitat von OPA Max

Cain bezahlt täglich.


Mal ohne Scheiss, das geht doch? Wenns dann vielleicht nicht genau aufgeht würd ich einfach weniger Überweisen, dann dürfen die wegen n paar Cent auch noch ne Mahnung schreiben
20.06.2015 14:39:35  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Herr der Lage

AUP Herr der Lage 16.10.2014
verschmitzt lachen
 
Zitat von j4ke`

Habe noch nie den Rundfunkbeitrag gezahlt, obwohl ich laut denen muss. Hatte auch schon lauter Infoschreiben bekommen, dann noch einen Besuch vom Gerichtsvollzieher (der dann, nachdem er mir nicht zeigen konnte, dass alles rechtens ist, wieder gegangen ist) und seitdem nie wieder was gehört.



Und als ich neulich bei der Schufa wegen einer Selbstauskunft angerufen hab, hörte ich nur Lachen im Hintergrund und dann schickten sie mir ein Stück Klopapier per Post.
Muss sich wohl um einen Fehler handeln.
20.06.2015 15:23:21  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
j4ke`

Phoenix
 
Zitat von Toppa

 
Zitat von j4ke`

..., dann noch einen Besuch vom Gerichtsvollzieher (der dann,
nachdem er mir nicht zeigen konnte, dass alles rechtens ist, wieder gegangen ist) und seitdem nie wieder was gehört.



Wie kann denn sowas passieren? Wie ist das genau abgelaufen?




Naja wie es halt so üblich ist. Der Typ kam an, nachdem er sich vorher per Brief angekündigt hatte. Er klingelte dann, ich war mit einem Kumpel dann zu Hause und habe ihm auf gemacht und das auch per Video festgehalten. Ihm passte das nicht so sehr, jedoch gilt Hausrecht und deshalb hatten wir weiter gefilmt. Jedenfalls hatte er gefragt ob ich zahlen kann und ich sagte sowas wie "joa, ich MÖCHTE zahlen, wenn alles rechtens ist." Dann meinte er sowas wie "Natürlich ist alles rechtens." Daraufhin wollte ich den Auftrag von ihm sehen und er zeigte mir diesen. Dieser war jedoch nicht unterschrieben und mit "i. A./V." und dann war auch kein Name darunter.

Natürlich hatte ich die ZPO, das BGB und des GG parat und konnte ihm einige Dinge zeigen:

BGB 126 Abs. 1 >> jedes behördliche Schreiben muss eine Unterschrift besitzen
Dazu kam, dass der Vollstreckungsauftrag mit "i. V. oder i. A." unterzeichnet wurde, was nicht sein darf - muss eigenhändig sein und deshalb auch ungültig
Dann noch Verwaltungverfahrensgesetz z. B. § 8 Abs. 6 Punkt 4. wo da steht "Ein Vollstreckungsauftrag muss beinhalten: Die Bezeichnung der Person des Vollstreckungsgläubigers" und eine Institution oder dergleichen ist keine Person und somit war es auch nichtig.

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass ausschließlich ein Richter selbst(!) den Vollstreckungsauftrag unterschreiben muss mit vollem Namen und das war halt nicht gegeben, sondern irgendwer halt. Demzufolge war es nicht rechtens. Ich hatte ihm das alles per Gesetzen gezeigt und danach ist er wieder abgedackelt und wichtig ist auch, dass immer wieder gesagt wird, dass du zahlen möchtest, da sonst die Akte geschlossen wird und es folgt eine Kontopfändung (die nur durch das Finanzamt und Krankenkassen(?) erfolgen darf, was viele auch nicht wissen, aber das ist eine andere Geschichte).

Das waren nur einige Punkte, es gibt noch zahlreiche mehr, die nicht rechtens waren und die fielen mir nur gerade spontan ein, weil es schon eine Weile her ist. Aber ich finde es immer wieder amüsant, dass einige noch schön zahlen, weil sie denken, sie müssten.

edit:// Achja und natürlich wird das niemals ein Richter unterschreiben, da der Rundfunkbeitrag eine "nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung" ist, wie es auf deren Seite im Impressum angegeben wird. Was bedeutet das? Die können a) nicht verklagt werden und b) die können auch keinen verklagen. Augenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von j4ke` am 20.06.2015 18:13]
20.06.2015 18:09:41  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
kRush*

kRush*
...
Du hast vergessen true story drunter zu schreiben.
20.06.2015 18:19:20  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
j4ke`

Phoenix
Achja, der Typ war dann zum Schluss natürlich nicht mehr so freundlich wie zu Beginn und es fiel mir auch extrem schwer ruhig zu bleiben, aber durch die Hilfe von der Skype-Gruppe von "Heimat und Recht" (daher hatte ich auch meine intensive Vorbereitung und konnte immer wieder fragen stellen) und wurde so auch immer wieder ermutigt. Anders hätte ich es mir auch nicht getraut. Und gut, dass mein Kumpel dabei war.
20.06.2015 18:27:33  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Herr der Lage

AUP Herr der Lage 16.10.2014
GEZ-Mitarbeiter hate him! Find out this one weird trick!


Mal ernsthaft:
Wenn du denkst, da das Ei des Kolumbus entdeckt zu haben, schreib doch mal einem Fernsehsender.

"Er brachte das ganze System zu Fall! - Wer ist dieser Mann?"
20.06.2015 19:11:34  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Phillinger

AUP Phillinger 11.02.2013
 
Zitat von j4ke`

 
Zitat von Toppa

 
Zitat von j4ke`

..., dann noch einen Besuch vom Gerichtsvollzieher (der dann,
nachdem er mir nicht zeigen konnte, dass alles rechtens ist, wieder gegangen ist) und seitdem nie wieder was gehört.



Wie kann denn sowas passieren? Wie ist das genau abgelaufen?




Naja wie es halt so üblich ist. Der Typ kam an, nachdem er sich vorher per Brief angekündigt hatte. Er klingelte dann, ich war mit einem Kumpel dann zu Hause und habe ihm auf gemacht und das auch per Video festgehalten. Ihm passte das nicht so sehr, jedoch gilt Hausrecht und deshalb hatten wir weiter gefilmt. Jedenfalls hatte er gefragt ob ich zahlen kann und ich sagte sowas wie "joa, ich MÖCHTE zahlen, wenn alles rechtens ist." Dann meinte er sowas wie "Natürlich ist alles rechtens." Daraufhin wollte ich den Auftrag von ihm sehen und er zeigte mir diesen. Dieser war jedoch nicht unterschrieben und mit "i. A./V." und dann war auch kein Name darunter.

Natürlich hatte ich die ZPO, das BGB und des GG parat und konnte ihm einige Dinge zeigen:

BGB 126 Abs. 1 >> jedes behördliche Schreiben muss eine Unterschrift besitzen
Dazu kam, dass der Vollstreckungsauftrag mit "i. V. oder i. A." unterzeichnet wurde, was nicht sein darf - muss eigenhändig sein und deshalb auch ungültig
Dann noch Verwaltungverfahrensgesetz z. B. § 8 Abs. 6 Punkt 4. wo da steht "Ein Vollstreckungsauftrag muss beinhalten: Die Bezeichnung der Person des Vollstreckungsgläubigers" und eine Institution oder dergleichen ist keine Person und somit war es auch nichtig.

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass ausschließlich ein Richter selbst(!) den Vollstreckungsauftrag unterschreiben muss mit vollem Namen und das war halt nicht gegeben, sondern irgendwer halt. Demzufolge war es nicht rechtens. Ich hatte ihm das alles per Gesetzen gezeigt und danach ist er wieder abgedackelt und wichtig ist auch, dass immer wieder gesagt wird, dass du zahlen möchtest, da sonst die Akte geschlossen wird und es folgt eine Kontopfändung (die nur durch das Finanzamt und Krankenkassen(?) erfolgen darf, was viele auch nicht wissen, aber das ist eine andere Geschichte).

Das waren nur einige Punkte, es gibt noch zahlreiche mehr, die nicht rechtens waren und die fielen mir nur gerade spontan ein, weil es schon eine Weile her ist. Aber ich finde es immer wieder amüsant, dass einige noch schön zahlen, weil sie denken, sie müssten.

edit:// Achja und natürlich wird das niemals ein Richter unterschreiben, da der Rundfunkbeitrag eine "nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung" ist, wie es auf deren Seite im Impressum angegeben wird. Was bedeutet das? Die können a) nicht verklagt werden und b) die können auch keinen verklagen. Augenzwinkern


Cool.

Wie hältst du es eigentlich so mit Kreisverkehren?
20.06.2015 21:53:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
GLG|Assassin

Gordon
Unabhängig vom restlichen Geblubber:

 
Zitat von j4ke`

BGB 126 Abs. 1 >> jedes behördliche Schreiben muss eine Unterschrift besitzen



Das ist falsch, insbesondere die Begründung ist haarsträubend.
In der heutigen Zeit schon mal einen unterschriebenen Steuerbescheid gesehen? Alle "nichtig", oder?


Bei "Behörden" gilt öffentliches Recht und kein Privatrecht, dein BGB kannst also im Schrank stehen lassen.

Und § 126 BGB gilt grds. auch nicht entsprechend, daher ist bei behördlichen Schreiben und auch bei Vollstreckungsaufträgen auch keine eigenhändige Unterschrift notwendig. Selbst bei Vollstreckungsaufträgen ist daher z.B. ein Beglaubigungsvermerk ausreichend. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes übrigens bereits 1979 festgestellt (GmS-OGB 1/78, BGHZ 75, 340, 349 f.; vgl. aktuell z.B. BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14).


// Hier der Edit:


Anmerken möchte ich noch, dass der BGH klarstellt, dass wohl auch formfreie Vollstreckungsaufträge möglich sind und nur in dem Streitfall wegen der Besondherheit der Gerichtskosten hier Unterschrift/Beglaubigung annimmt.

Ich denke sowieso, du beziehst dich mit deinen Ausführungen eher auf die Vollstreckungsersuchen des Beitragsservices (welche etwa das LG Tübingen v. 19.05.2014 - 5 T 81/14 kritisiert, Verfahren beim BGH noch anhängig).

Hier die nächste Problematik:

 
Zitat von j4ke`

Dann noch Verwaltungverfahrensgesetz z. B. § 8 Abs. 6 Punkt 4. wo da steht "Ein Vollstreckungsauftrag muss beinhalten: Die Bezeichnung der Person des Vollstreckungsgläubigers" und eine Institution oder dergleichen ist keine Person und somit war es auch nichtig.



Hab ich erst nicht gefunden, weiß nicht, was du damit meinst.
Es gibt lauter verschiedene Verwaltungsverfahrensgesetze, je nach Bundesland und dann auch noch eins für den Bund. Die von dir genannte Passage konnte ich auf Anhieb nur im Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt finden (kommst du da her?). In diesem Fall würde ich mir an deiner Stelle auch die §§ 5, 7 und 7a dieses Gesetzes anschauen.


 
Zitat von j4ke`

Dazu kam, dass der Vollstreckungsauftrag mit "i. V. oder i. A." unterzeichnet wurde, was nicht sein darf - muss eigenhändig sein und deshalb auch ungültig

[....]


Wichtig ist noch zu erwähnen, dass ausschließlich ein Richter selbst(!) den Vollstreckungsauftrag unterschreiben muss mit vollem Namen und das war halt nicht gegeben, sondern irgendwer halt. Demzufolge war es nicht rechtens.



Das erste vermag ich nicht aus dem BGH-Beschluss und auch nicht aus dem Beschluss des LG Tübingen abzuleiten (Schon gar nicht aus dem Gesetz, weil du nicht schreibst welches du meinst. Und schreib bitte nicht BGB). Kannst du das näher ausführen?

So kritisiert das LG Tübingen ja gerade die im LVwVG BW niedergelegten Erfordernisse
a) unzweideutige Nennung die Vollstreckungsbehörde

b) Bezeichnung des zu vollstreckenden Verwaltungsaktes

c) Unterschriftsproblematik -wobei das LG Tübingen nicht auf den Beglaubigungsvermerk eingeht- jedoch natürlich des Behördenleiters/Beauftragten. Wie kommst du ausgerechnet auf einen Richter?
Und das LG Tübingen spricht sogar von "Beauftragten". Wie soll dann i.A. unzulässig sein?


/// Nicht böse sein, formal ist da offensichtlich sehr viel im Argen, was das Urteil ja auch zeigt. Aber die Argumente in deinem Post kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 21.06.2015 0:23]
20.06.2015 22:32:12  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
20.06.2015 23:19:26  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
GLG|Assassin

Gordon
Ich bin kein Anwalt peinlich/erstaunt

Ich hatte doch in meinem oberen Post eigentlich noch mehr geschrieben?! Editier ich mal kurz rein..
20.06.2015 23:41:51  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
j4ke`

Phoenix
 
Zitat von Herr der Lage

Mal ernsthaft:
Wenn du denkst, da das Ei des Kolumbus entdeckt zu haben, schreib doch mal einem Fernsehsender.



Habe ich nie behauptet und wie auch schon geschr. habe ich das nur durch die Unterstützung der Leute von "Heimat und Recht" hinbekommen, da die mich da echt gut beraten hatten und es auch jetzt noch machen.

@ GLG|Assassin

Hey, das mag vllt. alles sein, was Du da schreibst, doch bitte bedenke, dass a) die Frage eigentlich nur war, wie das ablief und b) ich den Text (mit Gesetzen) alles aus dem Effeff geschrieben habe ohne groß noch mal nachzuschauen. Sollten dich wirklich die gesetzlichen Grundlagen interessieren, dann kannst schau Dir bitte folgendes an:

http://heimatundrecht.de/sites/default/files/dokumente/10%20Punkte%20Plan%20gegen%20die%20ARD%20ZDF%20Deutschlandradio.pdf

Dazu noch dieses Video (für nähere Erklärungen):
https://www.youtube.com/watch?v=E_QK5kHsIbQ

Da wird es weitaus besser erklärt, als ich es hier kann, zumal ich schon aus dem Thema wieder etwas raus bin und damit schon ein wenig abgeschlossen habe. Gerne wie gesagt auch die Videos von inibini zu der Thematik!

Eine Sache noch, ich nutze natürlich das BGB, weil es sich um eine Firma handelt:

https://www.upik.de/ae0daaff60dc84e69d03dd740ee35a37/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=1&crypt=34e22b9348b2dd941fb669b96936e02b&code=355dy&senden=Weiter

Erste Zeile: Eingetragener Firmenname: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

(Falls der Link nicht geht, dann auf upik.de und da bei Suche den o. a. Firmennamen eintragen und halt das Land wählen. Deshalb benutze ich das BGB - Firma = Privatrecht.

Dazu kommt, dass doch nur Firmen eine Umsatzsteuernummer haben oder irre ich da?

http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html

Du kannst mein erstes verlinktes Video gerne auseinander nehmen und mir da Deine Unstimmigkeiten schreiben - würden mich wirklich interessieren. Ich bin ab Mittwoch/Donnerstag wieder in meiner Wohnung und könnte dann meine Unterlagen nutzen ich würde mich gerne auch eine eine fachliche Diskussion einlassen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von j4ke` am 22.06.2015 9:38]
22.06.2015 9:34:25  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Bei der geballten Kompetenz kann die BRD GmbH echt einpacken!

Wozu habe ich nur 6 Jahre Jura studiert, wenn man sich anscheinend die Welt auch machen kann, widewide wie sie einem gefällt!
22.06.2015 17:31:06  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Futura

Babybender
 
Zitat von j4ke`

 
Zitat von Toppa

 
Zitat von j4ke`

..., dann noch einen Besuch vom Gerichtsvollzieher (der dann,
nachdem er mir nicht zeigen konnte, dass alles rechtens ist, wieder gegangen ist) und seitdem nie wieder was gehört.



Wie kann denn sowas passieren? Wie ist das genau abgelaufen?




Naja wie es halt so üblich ist. Der Typ kam an, nachdem er sich vorher per Brief angekündigt hatte. Er klingelte dann, ich war mit einem Kumpel dann zu Hause und habe ihm auf gemacht und das auch per Video festgehalten. Ihm passte das nicht so sehr, jedoch gilt Hausrecht und deshalb hatten wir weiter gefilmt. Jedenfalls hatte er gefragt ob ich zahlen kann und ich sagte sowas wie "joa, ich MÖCHTE zahlen, wenn alles rechtens ist." Dann meinte er sowas wie "Natürlich ist alles rechtens." Daraufhin wollte ich den Auftrag von ihm sehen und er zeigte mir diesen. Dieser war jedoch nicht unterschrieben und mit "i. A./V." und dann war auch kein Name darunter.

Natürlich hatte ich die ZPO, das BGB und des GG parat und konnte ihm einige Dinge zeigen:

BGB 126 Abs. 1 >> jedes behördliche Schreiben muss eine Unterschrift besitzen
Dazu kam, dass der Vollstreckungsauftrag mit "i. V. oder i. A." unterzeichnet wurde, was nicht sein darf - muss eigenhändig sein und deshalb auch ungültig
Dann noch Verwaltungverfahrensgesetz z. B. § 8 Abs. 6 Punkt 4. wo da steht "Ein Vollstreckungsauftrag muss beinhalten: Die Bezeichnung der Person des Vollstreckungsgläubigers" und eine Institution oder dergleichen ist keine Person und somit war es auch nichtig.

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass ausschließlich ein Richter selbst(!) den Vollstreckungsauftrag unterschreiben muss mit vollem Namen und das war halt nicht gegeben, sondern irgendwer halt. Demzufolge war es nicht rechtens. Ich hatte ihm das alles per Gesetzen gezeigt und danach ist er wieder abgedackelt und wichtig ist auch, dass immer wieder gesagt wird, dass du zahlen möchtest, da sonst die Akte geschlossen wird und es folgt eine Kontopfändung (die nur durch das Finanzamt und Krankenkassen(?) erfolgen darf, was viele auch nicht wissen, aber das ist eine andere Geschichte).

Das waren nur einige Punkte, es gibt noch zahlreiche mehr, die nicht rechtens waren und die fielen mir nur gerade spontan ein, weil es schon eine Weile her ist. Aber ich finde es immer wieder amüsant, dass einige noch schön zahlen, weil sie denken, sie müssten.

edit:// Achja und natürlich wird das niemals ein Richter unterschreiben, da der Rundfunkbeitrag eine "nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung" ist, wie es auf deren Seite im Impressum angegeben wird. Was bedeutet das? Die können a) nicht verklagt werden und b) die können auch keinen verklagen. Augenzwinkern


Warum ist i.V. nicht korrekt? Und nein, es heisst nicht "in Vertretung".
22.06.2015 17:35:30  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
WechselMalDieFarbe

Arctic
Wir hatten ja gehofft, dass du die GEZ endlich mal lawyerst. Haste wieder nicht gemacht.
22.06.2015 17:35:54  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
GLG|Assassin

Gordon
nicht viel Zeit - nur "kurz"
 
Zitat von j4ke`

 
Zitat von Herr der Lage

Mal ernsthaft:
Wenn du denkst, da das Ei des Kolumbus entdeckt zu haben, schreib doch mal einem Fernsehsender.



Habe ich nie behauptet und wie auch schon geschr. habe ich das nur durch die Unterstützung der Leute von "Heimat und Recht" hinbekommen, da die mich da echt gut beraten hatten und es auch jetzt noch machen.

@ GLG|Assassin

Hey, das mag vllt. alles sein, was Du da schreibst, doch bitte bedenke, dass a) die Frage eigentlich nur war, wie das ablief und b) ich den Text (mit Gesetzen) alles aus dem Effeff geschrieben habe ohne groß noch mal nachzuschauen. Sollten dich wirklich die gesetzlichen Grundlagen interessieren, dann kannst schau Dir bitte folgendes an:

http://heimatundrecht.de/sites/default/files/dokumente/10%20Punkte%20Plan%20gegen%20die%20ARD%20ZDF%20Deutschlandradio.pdf

Dazu noch dieses Video (für nähere Erklärungen):
https://www.youtube.com/watch?v=E_QK5kHsIbQ

Da wird es weitaus besser erklärt, als ich es hier kann, zumal ich schon aus dem Thema wieder etwas raus bin und damit schon ein wenig abgeschlossen habe. Gerne wie gesagt auch die Videos von inibini zu der Thematik!



Ok.
Inibinis Zeug hab ich mir teilweise angeschaut. Heimat und Recht halte ich gelinde gesagt auch für zumindest fragwürdig, weil halt irgendwelche Sache genannt und dann zum Schein begründet werden. Letztlich scheinen sie sich aber nicht als fundiert zu erweisen.

 
Zitat von j4ke`

Eine Sache noch, ich nutze natürlich das BGB, weil es sich um eine Firma handelt:

https://www.upik.de/ae0daaff60dc84e69d03dd740ee35a37/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=1&crypt=34e22b9348b2dd941fb669b96936e02b&code=355dy&senden=Weiter

Erste Zeile: Eingetragener Firmenname: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

(Falls der Link nicht geht, dann auf upik.de und da bei Suche den o. a. Firmennamen eintragen und halt das Land wählen. Deshalb benutze ich das BGB - Firma = Privatrecht.

Dazu kommt, dass doch nur Firmen eine Umsatzsteuernummer haben oder irre ich da?

http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html

Du kannst mein erstes verlinktes Video gerne auseinander nehmen und mir da Deine Unstimmigkeiten schreiben - würden mich wirklich interessieren. Ich bin ab Mittwoch/Donnerstag wieder in meiner Wohnung und könnte dann meine Unterlagen nutzen ich würde mich gerne auch eine eine fachliche Diskussion einlassen.



Also:

1. Firma = BGB/HGB ist ok. Unanbhängig vom Rechtscharakter des Beitragsservices hast du oben halt von Behörde geschrieben, daher meine Ausführungen dazu. Daher ging ich auch davon aus, dass du diesen Service als Behörde ansiehst

2.
a)Das LG Tübingen (s.o.) scheint durchaus davon auszugehen, dass hier das öffentliche Recht anzuwenden ist. Das ergibt sich aus den verwendeten Begriffen des Verwaltungsakts sowie der Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Eine Problematisierung i.S. von Firma erfolgt nicht und wurde auch bisher von keinem Gericht, von dem ich wüsste, angewendet. Hier kann ich mich natürlich täuschen, da ich die Problematik mit Ausnahme meines obigen Posts nicht verfolge.

b)Zum Rechtscharakter verweise ich auf den ausführlichen Beschluss des Bay. Verfassungsgerichtshof (Vf. 8-VII-12 sowie Vf. 24-VII-12, http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm insb. Rz. 72 ff. "nichtsteuerliche Abgabe" etc.), aus welchem m.E. hervorgeht, dass hier es sich eindeutig um eine öffentlich-rechtliche Abgabe handelt.

c) USt-ID = Firma? Hier liegst du (bzw. eher: Heimat und Recht) falsch bzw. so einfach kann man das nicht sagen.

aa) § 27a Abs. 1 S.2 UStG: Das Bundeszentralamt für Steuern erzeilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine USt-ID, wenn sie diese für ihre innergemeinschaftlichen Erwerbe benötigen.

bb) Selbst der Bund bzw. die Bundesländern / Gemeinden können übrigens darüberhinaus auch Unternehmer (und dann "erst recht" USt-ID!) sein, wenn sie (Achtung!)

- in einzelnen Bereichen -

regelmäßig auch nichtstaatlich ("Betrieb gewerblicher Art") tätig werden, vgl. hierzu § 2 Abs. 3 UStG.

Als Lektüre empfehle ich den Anwendungserlass zum UStG, Abschnitt 2.11. (z.B. hier: http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustae/abs2.11..html)

Und nein, Bund/Länder/Gemeinden sind keine Firmen.

tl;dr: aus der USt-ID kann man alleine noch nichts über den Rechtscharakter aussagen.

Selbiges sollte wohl auch für diese Upik-Nr. gelten, da weiß ich aber nicht um was es geht.



3. Auseinander nehmen werde ich jetzt erstmal nichts, daher ist meine Antwort aus Zeitmangel sehr kurz gehalten.
Wenn ich Zeit und Lust habe, vielleicht diese Woche mal mehr dazu.

 
Zitat von Futura

Warum ist i.V. nicht korrekt? Und nein, es heisst nicht "in Vertretung".



Naja, in Vollmacht ist doch letztlich auch nur eine Vertretung?! Wieso spielt die Unterscheidung
i.V. = Vollmacht/Vertretung hier eine Rolle?
Bei Behörden würde ich persönlich jetzt sagen, ist i.V. halt der "Vertreter", dort wird doch nicht mit Vollmachten gearbeitet.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 22.06.2015 18:45]
22.06.2015 18:36:51  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Richter1k

UT Malcom
wenn das video schon damit beginnt, dass der herr da die existenz dieses landes in Frage stellt ist klar, wohin die reise führt.

es werden davon abgesehen durchaus interessante punkte und für mich als laien auch nachvollziehbare dinge erklärt.

Davon ab, dieses gesamte Konstrukt welches da im Video erläutert wird halte ich dennoch für äußerst fragwürdig.

Dazu, wie der sich in dem Video einen abwichst auf irgendwelche Amtsvertreter. Schau Dir mal die Videos dazu an.
Da sitzt der Örtliche "Stammtisch" und meint, weil man mal ein wenig über das BGB gelesen hat kann man dem Amtsträger schön erklären wie er seinen Job zu machen hat.

Auch im Video selbst "ihr müsst selbst entscheiden" "ihr müsst aber das und das unbedingt machen" "ich übernehme keine verantwortung" bla bla

tl;dr
es gibt sicher valide punkte die hier angesprochen werden aber insgesamt ist das großer hokus pokus.
23.06.2015 7:51:01  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Richter1k

tl;dr
es gibt sicher valide punkte die hier angesprochen werden aber insgesamt ist das großer hokus pokus.


ohgottohgottohgott. 2 Stunden Lebenszeit verschwende ich bestimmt nicht auf so einen Spinner. Der erklärt doch ernsthaft in den ersten 5 Minuten, es sei hinreichend belegt, dass die Bundesrepublik eine Firma und kein Staat sei und deshalb keine Hoheitsgewalt innehaben könne.
Wenn das die Grundlage für den Argumentationsaufbau sein soll, wie können da noch valide Punkte herauskommen?

Das ist vergleichbar damit, dass dir jemand erklärt, das blaue 'e' auf dem Bildschirm sei das Internetsymbol, aber für richtig schnelles Netz müsstest du einen Browser installieren. Danach hörst du dir einen zweistündigen Vortrag über die Struktur des Internets an.
23.06.2015 9:52:32  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Switchie

switchie
verschmitzt lachen
Naja aber immerhin scheint es ja funktioniert zu hsben.
Bis dann demnächst die Ersatzhaft kommt
23.06.2015 9:57:42  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
zapedusa

AUP zapedusa 25.10.2015
Eben. Gerichtsvollzieher sind btw ob der ansteigenden Zahl der Leute, die endlich die Wahrheit erkannt haben, angehalten, sich auf keinerlei Diskussionen einzulassen sobald es in die Richtung BRiD GmbH usw. geht und stattdessen entsprechende Vermerke zu machen, ihre Sachen zu packen und dann das volle Programm nach Vorschrift durchzuziehen, ohne mögliche Spielräume zum Vorteil des Schuldners auszunutzen. Ich finde es immer wieder tragisch, wie irgendwelche Spinner mit ihrem vermeintlichen Wissen andere in die Scheiße reiten, die dann eben Fristen nicht einhalten oder nicht das Gerichtsgebäude betreten und stattdessen davor warten weil sie sonst die BRiD GmbH anerkennen würden und und und. Am Ende gibt es dann die enstprechendenb Konsequenzen, allerdings nur für den Betroffenen während seine "Berater" munter weitermachen und im Internet noch mehr Leuten tolle Tipps geben.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von zapedusa am 23.06.2015 12:31]
23.06.2015 10:07:37  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Richter1k

UT Malcom
böse gucken
was habe ich nur getan.
mein youtube ist nun zur brd gmbh spamplatform mutiert...
23.06.2015 12:17:22  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
]Maestro[

AUP Maestro 24.06.2020
Am besten löschen lassen, Sorry.
23.06.2015 12:18:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Richter1k

UT Malcom
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von Richter1k

tl;dr
es gibt sicher valide punkte die hier angesprochen werden aber insgesamt ist das großer hokus pokus.


ohgottohgottohgott. 2 Stunden Lebenszeit verschwende ich bestimmt nicht auf so einen Spinner. Der erklärt doch ernsthaft in den ersten 5 Minuten, es sei hinreichend belegt, dass die Bundesrepublik eine Firma und kein Staat sei und deshalb keine Hoheitsgewalt innehaben könne.
Wenn das die Grundlage für den Argumentationsaufbau sein soll, wie können da noch valide Punkte herauskommen?

Das ist vergleichbar damit, dass dir jemand erklärt, das blaue 'e' auf dem Bildschirm sei das Internetsymbol, aber für richtig schnelles Netz müsstest du einen Browser installieren. Danach hörst du dir einen zweistündigen Vortrag über die Struktur des Internets an.



z.B. das die (damals noch) gez gerne mal dazu übergegangen ist, amtshilfe ersuchen direkt auszusprechen, obwohl die gez ja keine behörde war.

oder auch das es einen unterschied macht ob man sagt "nö ich zahl nicht" oder "ich zahle aber"

das sind für mich durchaus valide punkte.

das der rest ganz großer unsinn ist und für jeden leien nur dazu führt das man sinnlosen ärger mit dem gesetz bekommt hatte ich ja schon geschrieben
23.06.2015 12:22:58  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Richter1k

[...]

z.B. das die (damals noch) gez gerne mal dazu übergegangen ist, amtshilfe ersuchen direkt auszusprechen, obwohl die gez ja keine behörde war.


Top, ja. Damit dreht sich die Argumentation im Kreise. Weil aber zwischenzeitlich Beitragsservice durch GEZ ersetzt wurde, erweckt das Argument den Anschein von Korrektheit. Oder so. Anders kann ich mir das nicht erklären.

Darum mal ganz von vorne:

Die Gebühreneinzugszentrale wurde am 01. Januar 2013 umbenannt zum Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio (DR) (kurz: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice).
Jeglicher Schmarrn der durchblicken lässt, dass man hier zwei unterschiedliche Institutionen sieht, die nie was miteinander zu tun hatten, ist Schmarrn. Die GEZ wurde nicht abgeschafft und der Beitragsservice neu geschaffen. Strukturell hat sich nur etwas verändert. Das nur als Voridee zum Sacken lassen.

Der Blabla "die GEZ war keine Behörde" (war sie etwa...FIRMA?!) ist der doch gleiche Blabla, dass der Beitragsservice jetzt eine Firma ist und leitet sich aus dem gleichen Blabla ab, dass die BRD schon damals eine Firma war.

Wie kommt die GEZ / der Beitragsservice dazu, Amtshilfeersuchen zu stellen? Tja. Weil die einen öffentlich-rechtlichen Schirmherren haben. Schon immer hatten, egal wie die geheißen haben. Das sind die Landesrundfunkanstalten, die unter dem geheimen Deckmantel "ARD" hantieren. Um das herauszufinden muss man wahrlich nicht den Da-Vinci-Code knacken. Das ZDF und das Deutschlandradio machen auch noch mit.
Alle diese Akteure (9 Rundfunkanstalten + ZDF + Deutschlandradio) sind entweder Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, d.h. juristische Personen (rechtsfähig!), denen hoheitliche Aufgaben und Rechte gegeben wurden. Hoheitlich bedeutet hier "staatlich".
Die Aufgaben haben die Länder übertragen. Dass die Länder Teil des Staates "BRD" sind, muss ich hoffentlich nicht erklären. Dieses ganze Konstrukt wird doch nur durch den "BRD GmbH"-Krams angezweifelt, weil nach der Logik die BRD keine hoheitlichen Rechte an die Länder vermitteln kann usw. usf.

Der Beitragsservice ist eine Verwaltungseinheit, eine Kooperation der ganzen Rundfunkanstalten, damit nicht jede Anstalt ihre eigene Verwaltung schaffen muss. Der Beitragsservice vertritt deren Rechte, handelt im Namen der Rundfunkanstalten. Deshalb soll der auch nicht rechtsfähig sein, denn Ansprechpartner sind pro Land andere (jur.) Personen. Gläubiger des Beitrags sind die jeweiligen Anstalten im jeweiligen Bundesland, nicht der Beitragsservice. Bescheide vom Beitragsservice laufen im Namen der Landesrundfunkanstalt. Und, jetzt kommt's, Amtshilfeersuchen werden im Namen der Landesrundfunkanstalt gestellt.

Wenn übrigens jemand jemanden verklagen möchte, dann schlage ich vor, die Landesrundfunkanstalten zu verklagen. Aber stattdessen kann man auch ein bisschen Nebelkerzen werfen: "OLOL, der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig, ÜBERLEGT DOCH MAL, das machen die aus HAFTUNGSGRÜNDEN, schwurbeldurbel PASSIVLEGITIMATION".

Soll ich dazu noch mal ein abschließendes Wort sagen? Okay: Landesrundfunkanstalten.*

Spoiler - markieren, um zu lesen:
*: Die Freimaurer des 21. Jahrhunderts
23.06.2015 15:05:51  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Rundfunkbeitrag ist geil! ( fka GEZ )
« erste « vorherige 1 ... 44 45 46 47 [48] 49 50 nächste » letzte »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Thread-Tags:
Mod-Aktionen:
05.09.2015 08:10:01 Atomsk hat diesen Thread geschlossen.

| tech | impressum