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Wegen der glitzernden Fubu Jeans?
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Ich trage bei der Verkehrsteilnahme nur Flecktarn-Cargo, kurz aber.
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Ich glaube du hast zu wenig Rolex-Posts von Fatty gesehen. Fatty hat Unterarme wie ich Oberschenkel.
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Weil sich der Mond in seiner Platte spiegelt? Ich glaub du hast zu wenig Fatty-Posts im Uhrenthread gesehen
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Ich habe doch neulich sogar im Hackfressenthread gepostet, vielleicht wars auch der Brunch, ich weiss es nicht mehr.
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Es wird so oder so regelrecht abstoßend gewesen sein.
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| Zitat von zapedusa
Es wird so oder so regelrecht abstoßend gewesen sein.
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So abstoßend wie seine Wortwahl!
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Nee, Foto schon schlimmer. Mutmaßlich aber.
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Gibt es eigentlich auch Abstandsregeln, wenn Radfahrer Radfahrer überholen? Heute morgen überholte in meinem Sichtfeld ein Rennrad, Fahrer gekleidet als käme er direkt von der Tour de Force, nennen wir ihn Spaßfahrer, einen anderen Radfahrer, der sein Rad offensichtlich als Fortbewegungsmittel nutzt, so knapp, das sich die Lenker berührten. Zu meiner belustigten Erleichterung kam aber nur der Spaßfahrer leicht ins Trudeln, weil das Gesamtgeicht seines Spochtgerätes wohl deutlich niedriger war. Abgesehen das Touchieren auch unter Rädern wohl nicht in Ordnung geht, könnte man dem auch npch mit einem Mindestabstand ans Zeug flicken, wenn man wollte?
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| Zitat von zapedusa
Nee, Foto schon schlimmer. Mutmaßlich aber.
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Was machst du überhaupt in diesem Thread, du hast doch gar keinen Verkehr
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| Zitat von Bombur
Abgesehen das Touchieren auch unter Rädern wohl nicht in Ordnung geht, könnte man dem auch npch mit einem Mindestabstand ans Zeug flicken, wenn man wollte?
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Für was braucht man da noch eine Mindestabstandsargumentation wenn es bereits zur Kollision kam?
Und nein, wenn man als Fahrradfahrer einen anderen Fahrradfahrer überholt gibt es (in Deutschland) keinen vorgeschriebenen Mindestabstand.
/ -> https://www.adac.de/news/mindestabstand-bei-radfahrern/
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 10.04.2024 9:52]
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| Zitat von Bombur
Gibt es eigentlich auch Abstandsregeln, wenn Radfahrer Radfahrer überholen?
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Nope. Berühren nicht okay, ansonsten gilt § 1 StVO.
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Vorsichtig berühren demnach aber OK, oder?
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Ihr müsst das schon Irdo überlassen ob er beim Überholen berührt werden will.
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Bei Gerangel auf dem Rennrad immer in den Unterlenker damit sich da nix verhakt und Ellbogen raus.
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| Zitat von homer is alive
Vorsichtig berühren demnach aber OK, oder?
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Nur wenn der andere das auch will.
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| Zitat von Shooter
| Zitat von homer is alive
Vorsichtig berühren demnach aber OK, oder?
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Nur wenn der andere das auch will.
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(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht, Zärtlichkeit und gegenseitige Rücksicht.
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gilt besonders bei Verkehr, bei denen Arschlöcher involviert sind
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Dabei sollten alle beteiligten Geräte gut geölt sein.
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Verkehrstauglichkeit ist immer wichtig höhöhöhö.
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| Zitat von Bombur
Dabei sollten alle beteiligten Geräte gut geölt sein.
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Ich spuck die immer an, das geht auch.
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Du kennst Straßenverkehr also nur aus dem Fernsehen?
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https://www.autobild.de/artikel/illegales-rennen-auf-der-autobahn-25706077.html
| Bei diesem Raser-Rennen hat das Gericht durchgegriffen. Ein 27 Jahre alter Porsche-Fahrer ist vor dem Pinneberger Amtsgericht zu einer 600-Euro-Geldbuße (60 Tagessätze zu je 10 Euro) und dem Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von anderthalb Jahren verdonnert worden.
Doch nicht nur das: Er muss auch seinen Porsche abgeben, den einst 170.000 Euro teuren 911 GTS ist der Raser los. Er war wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und Beleidigung eines Polizisten angeklagt worden.
Das Fahrzeug sei in den Händen des Angeklagten "eine Waffe", hatte der Staatsanwalt laut SHZ erklärt. In ihrer Urteilsbegründung sprach die Richterin von "Glück, dass es nicht zu einem Unfall gekommen" sei.
Was war passiert? Am 15. April 2023 hatte sich der Porsche-Fahrer auf der A23 zwischen Rellingen und Elmshorn (Schleswig-Holstein) offenbar ein Rennen mit einem Motorrad-Fahrer geliefert.
Das sah das Gericht nach dem Prozess durch diverse Zeugenaussagen als erwiesen an. Die Polizei schrieb damals in einer Pressemitteilung von einer Geschwindigkeit von bis zu 200 km/h. Erlaubt sind dort aber nur 100 km/h. Laut Zeugenaussagen sei das Motorrad dem Porsche mit weniger als einer Fahrzeuglänge gefolgt.
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Wunder passieren, nicht nur in AT, sondern auch mal in DE.
Den Motorradfahrer hat dann keiner erwischt oder was? Kennzeichen blöderweise nur hinten, kann man nix machen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 12.04.2024 8:56]
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| 600-Euro-Geldbuße (60 Tagessätze zu je 10 Euro) | |
Beachtlich. Das Gericht geht davon aus, dass der nur 300€ im Monat zur Verfügung hat.
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Nur noch ein paar Jahre, dann wäre der Wagen abbezahlt gewesen.
/kurz Monate mit Jahren verwechselt
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 12.04.2024 9:02]
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| Zitat von Armag3ddon
| 600-Euro-Geldbuße (60 Tagessätze zu je 10 Euro) | |
Beachtlich. Das Gericht geht davon aus, dass der nur 300€ im Monat zur Verfügung hat.
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Ich habe Fragen.
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Da drängelt also ein Motorradfahrer einen Autofahrer in den Führerscheinverlust.
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Der konnte gar nicht anders
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |