|
|
|
|
Hi Leute,
hab mir am Montag dieser Woche so ne Universalfernbedienung bei Plus gekauft für 8€. Jetzt funzt das Teil mit meiner Anlage nicht. Ergo will ich die zurückbringen.
Kann ich mich da ganz normal auf mein 14 Tägiges Rückgaberecht berufen oder gilt das nur im Versandhandel? Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass die (M)Uschi vom Plus da Probleme macht und mit dann kommt von wegen, dass ich die Verpackung beschädigt hab.
Danke schonmal jetzt
Gruß dentz
|
|
|
|
|
|
|
Gib sie einfach zurück.
Die nehmen sogar ne Kiste mit Steinen.
So schwer?
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von IceTom am 05.07.2007 11:23]
|
|
|
|
|
|
Wie unselbständig kann man eigentlich sein?
|
|
|
|
|
|
|
Warte bis nächste Woche, wenn sie keine mehr dahaben, und sag, daß das Ding defekt ist.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bombur am 05.07.2007 11:25]
|
|
|
|
|
|
Aber um mal die Frage zu beantworten: Die 14 Tage hast du nur im Versandhandel und selbst da wäre es vorbei mit, wenn du die Packung aufmachst - rein rechtlich jedenfalls.
|
|
|
|
|
|
|
Wenn du schon so einen Thread eröffnest bist du wahrscheinlich einfach zu blöd, um das Ding richtig einzustellen.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Bombur
Warte bis nächste Woche, wenn sie keine mehr dahaben, und sag, daß das Ding defekt ist.
| |
Wieso Ausreden benutzen? Geh einfach hin und sag, dass es mit deiner Anlage nicht funktioniert - die werden das Ding schon zurücknehmen.
...als ob der Einzelhandel nur von teuflischen Gestalten regiert wird
|
|
|
|
|
|
|
Plus nimmt auch beschädigte Verpackungen anstandlos zurück - nicht weil sie müssten, sondern als Kundenservice.
@Kane: Bist du sicher? Ich muss doch an die Ware irgendwie rankommen, um sie testen zu können.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Kane*
Aber um mal die Frage zu beantworten: Die 14 Tage hast du nur im Versandhandel und selbst da wäre es vorbei mit, wenn du die Packung aufmachst - rein rechtlich jedenfalls.
| |
Blödsinn. Das Rückgaberecht basiert genau auf der Idee, daß man die Ware prüfen können muß. Was bei ungeöffneter Verpackung eher selten möglich ist. Ausnahmen sind hier nur Dinge, die man vor dem zurückschicken kopieren könnte, wie Musik, Filme oder Software.
|
|
|
|
|
|
|
Discounter nehmen eigentlich fast alles zurück, egal in welchem Zustand
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Herr der Lage
@Kane: Bist du sicher? Ich muss doch an die Ware irgendwie rankommen, um sie testen zu können.
| |
Du darfst die Ware soweit testen, wie du es auch im Ladengeschäft tun könntest.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Bombur
Ausnahmen sind hier nur Dinge, die man vor dem zurückschicken kopieren könnte, wie Musik, Filme oder Software.
| |
Und Lebensmittel.
Essbare Slips kannst du nach'm Zehnjährigen mit deiner Freundin nicht mehr zurückschicken.
|
|
|
|
|
|
|
Eßbare Slips sollten danach sowieso nicht mehr vorhanden sein!
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Levanturo
| Zitat von Bombur
Ausnahmen sind hier nur Dinge, die man vor dem zurückschicken kopieren könnte, wie Musik, Filme oder Software.
| |
Und Lebensmittel.
| |
Bestimmte auf Qualität bedachte Firmen nehmen diese als Kulanz zurück und senden dir ne neue Packung.
Z.b. Kerrygold. Da hab ich mal sogar noch extra ne Tasche und leckeren Käse bekommen
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Bombur
Eßbare Slips sollten danach sowieso nicht mehr vorhanden sein!
| |
Essbare Slips sollten NIE vorhanden sein. Was soll denn das fuer sex sein. Wäh!
Obwohl: man lönnte glutamat da reinpacken - dann wird auch schlechter sex gut - könnte man dann bei 3dsupply verkoofen. findet bestimmt viele abnehmer.
|
|
|
|
|
|
|
Laufen die eigentlich unter Lebensmittel/Süßwaren oder unter Bekleidung?
|
|
|
|
|
|
|
§ 437 BGB:
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden
Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den
Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Holy Bandit am 05.07.2007 11:58]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von uniquederking
| Zitat von Bombur
Eßbare Slips sollten danach sowieso nicht mehr vorhanden sein!
| |
Essbare Slips sollten NIE vorhanden sein. Was soll denn das fuer sex sein. Wäh!
Obwohl: man lönnte glutamat da reinpacken - dann wird auch schlechter sex gut - könnte man dann bei 3dsupply verkoofen. findet bestimmt viele abnehmer.
| |
Naja, der standart 3d Supply Kunde hat aber nichtmal schlechten Sex...
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Smoking44*
Wenn du schon so einen Thread eröffnest bist du wahrscheinlich einfach zu blöd, um das Ding richtig einzustellen.
| |
am wahrscheinlichsten!
geh vorbei und geb das Ding zurück, red mit den Leuten. Wenn du dich nicht zu blöd anstellst kannst du das mit grosser Wahrscheinlichkeit zurückgeben, gerade weil du es gut begründen kannst. Versuch es einfach. Wenn es nicht geht, pech gehabt. Sind nur 8 Euro.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von dino the pizzaman am 05.07.2007 12:47]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Holy Bandit
§ 437 BGB:
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden
Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den
Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen.
| | Die Frage ist, ob ein Mangel vorliegt. Kommt drauf an, ob auf der "Universalbedienung" bzw. auf der Verpackung eindeutig geregelt ist, wo sie geht und wo nicht.
Wenn es draufsteht, dann siehe § 434 I 1
Ansonsten eher auf § 434 I 3 berufen: "Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von mavchen
Naja, der standart 3d Supply Kunde hat aber nichtmal schlechten Sex...
| |
Standard, Standard, Standard, Standard!!!!
Ist das so schwer!?
|
|
|
|
|
|
|
Standart wird Standard.
/e: eigentlich muss man das nur leise vor sich hinmurmeln, dann merkt man schon wie es richtig geschrieben wird. Am besten in einer voll besetzten Straßenbahn oder in der Fußgängerzone.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 05.07.2007 14:09]
|
|
|
|
|
|
Standart gibts halt auch.
|
|
|
|
|
|
|
Der Stehkunst 3D Supply Kunde...
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [KicksAss]Noobie
Standart gibts halt auch.
| |
Ja nur will hier wohl keiner eine Fahne aufstellen und dieses Forum fuer sich und sein Land/seine Truppe beanspruchen.
Also mit d!
|
|
|
|
|
|
|
Und es geht auch nicht um Messe- oder Marktstände...
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [KicksAss]Noobie
Standart gibts halt auch.
| |
Schreibt sich bloß mit e am Ende...
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Du weisst ja, was man über kleine Hände sagt.
|
|
|
|
|
|
|
Süß
|
|
|
|
|
|
Thema: Universalfernbedienung zurückgeben |