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Juristen bitte hier entlang!
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Guten Abend geehrtes pOT.
Letztens fand in einem Dorf H. eine Party statt, auf der vier Personen (2m + 2w) ihren 18. Geburtstag feierten. Auf dieser Party waren eine Menge Leute eingeladen (ca. 150). Hauptsächlich von einer Schule aus einer Altersstufe, da die Vier auch in die gleiche Stufe gehen.
An dieser Schule gibt es ein Mädchen, dass man als Flittchen bezeichnen kann. Aus diesem Grund ist sie allgemein unbeliebt.
Auf dieser Party wurde an der Klause, in der gefeiert wurde ein Zettel angebracht. Auf diesem stand:
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[Das Bild des Flittchens - rot durchgestrichen]
(NAME), deine Anwesenheit ist hier so erwünscht, wie ein Anruf beim Ficken!
[Ihre Handynummer]
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Eine unbekannte Person teilte dem Flittchen von diesem Zettel mit. Sie erstattete Anzeige gegen die Vier Partygastgeber. Es wird ein Verweis von der Schule angestrebt.
/Tatbestand
Fragen:
1)Ist diese Anzeige eine Anzeige wert?
2)Wenn ja: Mit welchem Strafmaß oder welcher Strafregelung ist zu rechnen?
3)Hat die Angegebene Handynummer Auswirkung auf das Strafmaß?
4)Ist es strafbar dem Flittchen zu raten, die Anzeige zurückzuziehen, weil sie sonst ein sehr schweres 12 Schuljahr haben wird? (Formuliert im Sinne des Flittchens) --> also keine Drohung, sondern ein Rat.
Danke im Vorraus für alle Konstruktiven Beiträge. Danke an alle Spammer für die Auflockerung.
Tread frei.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von raenkie am 08.07.2007 23:31]
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Anzeige wegen Rufmord?
Wenns ein Mann wär, wüds nen geiler Hengst sein. Ihr seid schon irgendwie selber schuld.
Aber ist ja irgendwie klar, dass Flittchen für Nerds allgemein unbeliebt sind, weil alle ran dürfen, nur sie nicht.
gute nacht
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allgemeine frage. ist sowas ein fall für ein zivilgericht oder strafgericht?
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Plz Nummer von der Dame .
Hallo ein Mädel das wohl leicht zu haben is und ihr schließt die aus O_o. Klingt alles sehr kindisch. Was hat die Schule damit am Hut wenn das keine schulische Veranstaltung war?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von weedjunkie³ am 08.07.2007 23:33]
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Wo zur Hölle kommst du her dass man dort für Scheiße außerhalb von der Schule verwiesen werden kann?
Ma ganz nüchtern betrachtet, ich würde mich eher weniger in gefahr sehen, das Ganze war zwar etwas barsch, aber ich wüsste nicht was an der Aussage strafbar sein könnte.
Das mit der Telefonnummer versteh ich allerdings nicht, wozu habt ihr die auf das Plakat gemacht? Damit sie jemand anruft und einlädt? :Mata:
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FredBert am 08.07.2007 23:35]
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wer davon warst du?
von der drohung würd ich abraten.
klingt insgesamt alles sehr kindisch von "den vieren".
lernt einfach draus.
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| Zitat von raenkie
An dieser Schule gibt es ein Mädchen, dass man als Flittchen bezeichnen kann. Aus diesem Grund ist sie allgemein unbeliebt.
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Aus diesem Grund?
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| Zitat von raenkie An dieser Schule gibt es ein Mädchen, dass man als Flittchen bezeichnen kann. Aus diesem Grund ist sie allgemein unbeliebt.
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Ab dem Moment wart ihr sowieso schon unten durch bei mir, huhu das Mädel ist ein Flittchen, böse böse. Fänd einen Verweis da nicht schlimm, sowas ist einfach zu dämlich.
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| Zitat von FredBert
Wo zur Hölle kommst du her dass man dort für Scheiße außerhalb von der Schule verwiesen werden kann?
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Also sowas hab ich schon öfters gehört.
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| Zitat von FredBert
Wo zur Hölle kommst du her dass man dort für Scheiße außerhalb von der Schule verwiesen werden kann?
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Die Lehrer bei uns sind Vorsichtig, weil in einigen Foren Drohungen gegenüber Lehrern und Schülern gefallen sind. Also "arbeitet" die Schule auch außerhalb.
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| Zitat von raenkie
An dieser Schule gibt es ein Mädchen, dass man als Flittchen bezeichnen kann. Aus diesem Grund ist sie allgemein unbeliebt.
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das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen.
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Ich bin dafür den Threadstarter zu sperren, es ist offensichtlich, dass er ein totaler VollSpaten ist. Das Mädel jetzt auch noch bedrohen? Ja gehts noch!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von weedjunkie³ am 08.07.2007 23:35]
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| Zitat von [NDA]Keldorn
wer davon warst du?
von der drohung würd ich abraten.
klingt insgesamt alles sehr kindisch von "den vieren".
lernt einfach draus.
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ich war nur ein weiterer partygast.
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Meine Fresse seid ihr dämlich. Also jetzt nicht direkt wg. der Sache, aber einfach und vielmehr, weil ihr keine Flittchen auf Partys wollt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von legendary_hacki am 08.07.2007 23:36]
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Anzeige wegen was überhaupt? Beleidigung?
Würde mir da keine großen Gedanken machen, es müsste ja erstmal bewiesen werden, dass der Zettel von einem der Vieren stammt.
Schulverweis wegen einer angeblichen Urheberschaft des Zettels kann ich mir auch kaum vorstellen.
Aber IANAL
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Gib mal plz die HandyNr. vom Flittchen.
Ich würd mich gern selbst davon überzeugen
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Also ohne auf Sinn oder Unsinn der Zettelaktion einzugehen - wie geil is denn die Flittchentante bitte?
Zeigt die auch jede Disse an, wo der Türsteher sie nicht reinlässt, weil ihm ihre Schuhe nicht gefallen?
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| Zitat von weedjunkie³
Ich bin dafür den Threadstarter zu sperren, es ist offensichtlich, dass er ein totaler VollSpaten ist. Das Mädel jetzt auch noch bedrohen? Ja gehts noch!
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Es geht nur darum, dass die Polizei bei sowas keinen Personenschutz anordnen wird. Und ich habe Angst davor, dass irgendeiner ausrastet und sie fertig macht. Das ist doch keine Drohung, oder?
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Da man vermutlich nicht beweisen kann wer das Plakat angebracht hat wird das sowieso nix. Weder strafrechtlich noch zivilrechtlich.
Edit: Für die Zukunft kann man besser im voraus ein Hausverbot verhängen. Wenn sie dann auftaucht gibts ne Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, das macht doch viel mehr spaß.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ClaytonBigsby am 08.07.2007 23:38]
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| Zitat von raenkie
| Zitat von weedjunkie³
Ich bin dafür den Threadstarter zu sperren, es ist offensichtlich, dass er ein totaler VollSpaten ist. Das Mädel jetzt auch noch bedrohen? Ja gehts noch!
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Es geht nur darum, dass die Polizei bei sowas keinen Personenschutz anordnen wird. Und ich habe Angst davor, dass irgendeiner ausrastet und sie fertig macht. Das ist doch keine Drohung, oder?
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Könnte man schon so auslegen, lass es einfach.
Abgesehen davon glaub ich aber eh nicht dass die Anzeige allzu große Erfolgsaussichten hat...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FredBert am 08.07.2007 23:38]
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| Zitat von FredBert
Könnte man schon so auslegen, lass es einfach.
Abgesehen davon glaub ich auch nicht dass die Anzeige allzu große Erfolgsaussichten hat...
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oK.
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| Zitat von Kane*
Zeigt die auch jede Disse an, wo der Türsteher sie nicht reinlässt, weil ihm ihre Schuhe nicht gefallen?
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"ANTIDISKRIMINININININ-GESETZ, DU PENNER!"
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Also so wie ich das verstehe kann ne Schule eh irgendwie ziemlich viel, die brauchen da nichts gerichtähnliches.
Aber naja, gegen nen Verweis kann man widerspruch einlegen.
Ansonsten hätte der Typ es irgendwie auch verdient.
Achja und ne Anzeige zurückziehen? Dann ermittelt eben der Staatsanwalt wegen interesse der öffentlichkeit an dem Fall.
(kA wie langweilig staatsanwälten aufm dorf ist).
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| Zitat von raenkie
4)Ist es strafbar dem Flittchen zu raten, die Anzeige zurückzuziehen, weil sie sonst ein sehr schweres 12 Schuljahr haben wird? (Formuliert im Sinne des Flittchens) --> also keine Drohung, sondern ein Rat.
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Bomben fürs Flittchen!!!11
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von golloza am 08.07.2007 23:39]
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| Zitat von legendary_hacki
| Zitat von Kane*
Zeigt die auch jede Disse an, wo der Türsteher sie nicht reinlässt, weil ihm ihre Schuhe nicht gefallen?
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"ANTIDISKRIMINININININ-GESETZ, DU PENNER!"
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Ich bezweifle, dass das in diesem Fall greift.
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| Zitat von raenkie
| Zitat von weedjunkie³
Ich bin dafür den Threadstarter zu sperren, es ist offensichtlich, dass er ein totaler VollSpaten ist. Das Mädel jetzt auch noch bedrohen? Ja gehts noch!
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Es geht nur darum, dass die Polizei bei sowas keinen Personenschutz anordnen wird. Und ich habe Angst davor, dass irgendeiner ausrastet und sie fertig macht. Das ist doch keine Drohung, oder?
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Es geht mir nur um ihr Bestes
Guter Fake, dennoch
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| Zitat von legendary_hacki
| Zitat von Kane*
Zeigt die auch jede Disse an, wo der Türsteher sie nicht reinlässt, weil ihm ihre Schuhe nicht gefallen?
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"ANTIDISKRIMINININININ-GESETZ, DU PENNER!"
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mittelbare Wirkung von Grundrechten
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| Zitat von schoen1
| Zitat von raenkie
| Zitat von weedjunkie³
Ich bin dafür den Threadstarter zu sperren, es ist offensichtlich, dass er ein totaler VollSpaten ist. Das Mädel jetzt auch noch bedrohen? Ja gehts noch!
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Es geht nur darum, dass die Polizei bei sowas keinen Personenschutz anordnen wird. Und ich habe Angst davor, dass irgendeiner ausrastet und sie fertig macht. Das ist doch keine Drohung, oder?
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Es geht mir nur um ihr Bestes
Guter Fake, dennoch
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Wenn die Sache gegessen ist, bekommste Beweise!
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| Zitat von raenkie
| Zitat von weedjunkie³
Ich bin dafür den Threadstarter zu sperren, es ist offensichtlich, dass er ein totaler VollSpaten ist. Das Mädel jetzt auch noch bedrohen? Ja gehts noch!
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Es geht nur darum, dass die Polizei bei sowas keinen Personenschutz anordnen wird. Und ich habe Angst davor, dass irgendeiner ausrastet und sie fertig macht. Das ist doch keine Drohung, oder?
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Du/Ihr wollt also sicher gehen dass Sie nicht beschützt wird, falls Sie die Anzeige nicht zurückzieht nachdem ihr Sie bedroht habt und Sie dann auch noch verprügeln müsst O_o?
Macht mir Angst was bei euch abgeht.
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| Zitat von Ibanez2000
| Zitat von legendary_hacki
| Zitat von Kane*
Zeigt die auch jede Disse an, wo der Türsteher sie nicht reinlässt, weil ihm ihre Schuhe nicht gefallen?
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"ANTIDISKRIMINININININ-GESETZ, DU PENNER!"
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mittelbare Wirkung von Grundrechten
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Was bedeutet das?
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Thema: Anklage wegen Partyverbotes ( Juristen bitte hier entlang! ) |