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 Thema: CS:S Account über?
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FluffyBazZ

Arctic
Hey, ich habe dank meines super Gedächtnisses meine ganzen Daten für meinen CS:S Account vergessen (auch email usw.) und vllt liegts daran das ich ihn seit 2jahren nicht mehr benutz habefröhlich, aber da mein kollege das jetzt auch hat und ich früher recht gut war (KEIN PRO), wollte ich mal durchfragen, ob noch jemand einen CS:S Account über hat oder verschenkt.

Bitte meldet euch, würde mich freuen.

Danke.

PS: falls ich so etwas nicht posten darf -> Tut mir leid!
Habe in den regeln zumindest nichts darüber gelesen, kann sein dass ich es vielleicht überlesen habe, weiß ich nicht
19.08.2013 19:40:54  Zum letzten Beitrag
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[WOOT]aCid

Leet
Accounttrading ist generell verboten und hier wirst du wohl auch niemanden finden der dir einfach nen Account schenkt. Zumal das Spiel doch auch nicht mehr so teuer ist.
19.08.2013 21:17:47  Zum letzten Beitrag
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SkunkyVillage

PpdpP - SkunkyVillage
 
Zitat von [WOOT]aCid

Accounttrading ist generell verboten und hier wirst du wohl auch niemanden finden der dir einfach nen Account schenkt. Zumal das Spiel doch auch nicht mehr so teuer ist.


Quatsch, in Deutschland absolut legal.
20.08.2013 1:53:38  Zum letzten Beitrag
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Zunami das Dod0

AUP Zunami das Dod0 22.02.2014
 
You may not reveal, share or otherwise allow others to use your password or Account. You agree that you are personally responsible for the use of your password and Account and for all of the communication and activity on Steam that results from use of your login name and password. You may not sell or charge others for the right to use your Account, or otherwise transfer your Account, nor may you sell, charge others for the right to use, or transfer any Subscriptions other than if and as expressly permitted by this Agreement (including any Subscription Terms or Rules of Use).



http://store.steampowered.com/subscriber_agreement/
20.08.2013 8:03:16  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 08.03.2009
Skunyy hat nur verboten und illegal verwechselt.
22.08.2013 21:03:26  Zum letzten Beitrag
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SkunkyVillage

PpdpP - SkunkyVillage
 
Zitat von Zunami das Dod0

 
You may not reveal, share or otherwise allow others to use your password or Account. You agree that you are personally responsible for the use of your password and Account and for all of the communication and activity on Steam that results from use of your login name and password. You may not sell or charge others for the right to use your Account, or otherwise transfer your Account, nor may you sell, charge others for the right to use, or transfer any Subscriptions other than if and as expressly permitted by this Agreement (including any Subscription Terms or Rules of Use).



http://store.steampowered.com/subscriber_agreement/


EULAs und sonstige Lizenzbestimmungen sind in Deutschland nicht gültig, zumindest nicht die Passagen, die sich über geltendes Recht stellen.

Man kann keine Gesetze mit Lizenzbestimmungen und Verträgen aushebeln. Unmöglich.
27.08.2013 15:57:45  Zum letzten Beitrag
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Redh3ad

AUP Redh3ad 11.10.2009
froehlich grinsen
Dann versuch das mal in Deutschland durchzusetzen, wenn Valve deinen Account sperrt.
27.08.2013 21:58:39  Zum letzten Beitrag
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SkunkyVillage

PpdpP - SkunkyVillage
 
Zitat von Redh3ad

Dann versuch das mal in Deutschland durchzusetzen, wenn Valve deinen Account sperrt.


Das ändert nichts an der Tatsache, dass man das einfach so abnicken sollte. Wo ist denn das Rechtsempfinden der Menschen?

"Ist halt so" ist reines Biedermeiertum.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SkunkyVillage am 28.08.2013 14:58]
28.08.2013 14:55:50  Zum letzten Beitrag
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Zunami das Dod0

AUP Zunami das Dod0 22.02.2014
STEAM fragt dich bei der Installation (auch in Deutschland) ob du die SSA gelesen hast und den dortigen Angaben zustimmst.
Wenn du nicht zustimmen willst, kannst du STEAM auch nicht benutzen.

Da du das wohl auch schon mal zugestimmt hast, bist du auch damit einverstanden deinen Account nicht zu verleihen, zu verkaufen, etc.

Das "Rechtsempfinden" wird also eher dadurch gestört, dass du dich nicht an die Vorschriften halten willst.

Aber eigentlich musst du eh viel Glück haben, einen Account geschenkt zu bekommen.
29.08.2013 8:37:49  Zum letzten Beitrag
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Glätteisen

AUP Glätteisen 15.02.2012
Wenn diese "Vorschriften" jetzt nur AGBs sind dann können sie sich nicht über deutsches Recht hinwegsetzen.
29.08.2013 12:37:16  Zum letzten Beitrag
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Zunami das Dod0

AUP Zunami das Dod0 22.02.2014
Von welchem Deutschen Recht redet ihr eigentlich genau? Mata halt...
29.08.2013 13:08:35  Zum letzten Beitrag
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SkunkyVillage

PpdpP - SkunkyVillage
 
Zitat von Zunami das Dod0

STEAM fragt dich bei der Installation (auch in Deutschland) ob du die SSA gelesen hast und den dortigen Angaben zustimmst.
Wenn du nicht zustimmen willst, kannst du STEAM auch nicht benutzen.

Da du das wohl auch schon mal zugestimmt hast, bist du auch damit einverstanden deinen Account nicht zu verleihen, zu verkaufen, etc.

Das "Rechtsempfinden" wird also eher dadurch gestört, dass du dich nicht an die Vorschriften halten willst.

Aber eigentlich musst du eh viel Glück haben, einen Account geschenkt zu bekommen.


Unsinn. Besuch eine Rechtsveranstaltung an einer Hochschule deiner Wahl und du wirst mitbekommen, dass Klauseln die dort drinne stehen keine Gültigkeit in Deutschland haben, wenn sie sich mit geltendem Recht beißen. Da ist es auch scheißegal, ob du die EULA akzeptierst oder nicht.

Gesetz > Vertrag
Immer

Egal ob unterschrieben oder nicht.
02.09.2013 19:55:31  Zum letzten Beitrag
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Kalle die Banane

AUP Kalle die Banane 06.11.2010
"Für in der EU ansässige Abonnenten gilt:

Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass die vorliegende Vereinbarung als im Großherzogtum Luxemburg abgeschlossen gilt und dass luxemburgisches Recht unter Ausschluss des luxemburgischen Kollisionsrechts...blabla"
02.09.2013 20:11:14  Zum letzten Beitrag
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Zunami das Dod0

AUP Zunami das Dod0 22.02.2014
 
Zitat von SkunkyVillage

Gesetz > Vertrag
Immer

Egal ob unterschrieben oder nicht.


Dann sag doch endlich von welchem Gesetz du immer sprichst! Breites Grinsen
03.09.2013 8:03:25  Zum letzten Beitrag
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dlx

TF2 Medic
Problem ist nur der himmelweite Unterschied von Recht haben und Recht bekommen.
05.09.2013 18:17:31  Zum letzten Beitrag
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SkunkyVillage

PpdpP - SkunkyVillage
 
Zitat von Zunami das Dod0

 
Zitat von SkunkyVillage

Gesetz > Vertrag
Immer

Egal ob unterschrieben oder nicht.


Dann sag doch endlich von welchem Gesetz du immer sprichst! Breites Grinsen


http://www.computerbase.de/news/2012-07/trotz-eugh-urteil-kein-gebrauchthandel-fuer-steam/

Viel Spaß.
18.09.2013 2:20:03  Zum letzten Beitrag
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[WOOT]aCid

Leet
Heißt das etwa ich dürfte meine benutzten Game Keys z.B. auf Ebay verkaufen und würde damit davonkommen?

Was ist das denn für ein bescheuertes System?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [WOOT]aCid am 18.09.2013 3:35]
18.09.2013 3:34:58  Zum letzten Beitrag
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Zunami das Dod0

AUP Zunami das Dod0 22.02.2014
 
Zitat von SkunkyVillage

http://www.computerbase.de/news/2012-07/trotz-eugh-urteil-kein-gebrauchthandel-fuer-steam/

Viel Spaß.


Und jetzt?

Er hier sagt z. B. folgendes:
 

 
Zitat von Highspeed Opi

Gesetz > AGB

Stimmt so nicht.
Damit, dass du einen Account bei Steam eröffnest, verzichtest du auf dein Recht!
Mit der AGB akzeptierst du, dass das bei Steam gekauft und heruntergeladene Spiel an den Account gebunden wird.
Der Account widerum darf NICHT verkauft werden.

(Du hast ja weiterhin die möglichkeit dir wo anders das Spiel zu kaufen)
Schwieriger wird es bei Retail Spielen, die zwanghaft und unumgänglich an den Account gebunden werden.
Hier müsste Potential zum Einspruch dagen gelten müssen nach dem Urteil.



Auch sehr interessant ist dieser Beitrag:
 

 
Natürlich darf ich ihn trotzdem verkaufen ! Steam darf mir das nicht verbieten ob sie meinen account sperren oder nocht is ne ganz andere Kiste, dort hat steam das Hausrecht, aber am verkauf dürfen sie mich nicht hindern, da steam nicht über dem Gesetz steht.


Es gibt Sachen, die kann man einfach nicht verkaufen. Z.B. Sachen, die einem gar nicht gehören. An deinem Steam-Account erwirbst du ja gar kein Eigentum. Es ist ein Dienstleistungsvertrag, der zwischen dir und Valve besteht.
Da kann nicht einfach eine der Vertragsparteien daherkommen und eigenmächtig seine Hälfte der Abmachung auf jemand ganz anderen übertragen. Stell dir vor, Valve würde das tun und deinen Steam-Account einfach ohne zu fragen an EA/Origin oder einen anderen Laden verkaufen.

Wie gesagt, der Vertrag besteht zwischen dir und Valve. Wenn du deinen Account "verkaufst", bleibst für Valve trotzdem immer noch du der Vertragspartner und nicht der neue "Besitzer". Mit dem haben die ja nie einen Vertrag abgeschlossen, also besteht für Valve gegenüber dem Käufer auch keinerlei Verpflichtung. Valve kann den Account also einfach sperren oder gleich komplett löschen (wegen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder auch einfach ganz willkürlich) und der neue "Besitzer" hat keinerlei Anspruch, sich darüber zu beschweren. Jedenfalls nicht bei Valve.
Aber er könnte dann höchstwahrscheinlich durchaus von dir den Kaufpreis zurückverlangen. (Je nach dem, wie wasserdicht du die Bedingungen des "Verkauf" des Accounts ausformuliert hast.)



Aber ich befürchte wir kommen hier nicht weiter.
Es haben sich ja bestimmt schon viele Leute gemeldet, die dir ihren Account mit CS:S schenken.
19.09.2013 9:47:44  Zum letzten Beitrag
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Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
 
Zitat von SkunkyVillage

Gesetz > Vertrag
Immer

Egal ob unterschrieben oder nicht.



Nein.
19.09.2013 19:55:00  Zum letzten Beitrag
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SkunkyVillage

PpdpP - SkunkyVillage
 
Zitat von Tigerkatze

 
Zitat von SkunkyVillage

Gesetz > Vertrag
Immer

Egal ob unterschrieben oder nicht.



Nein.


Man darf Gesetze nicht mit Verträgen nichtig machen. Es sei denn es steht im Gesetz geschrieben, dass dies explizit möglich sei.

Das lernst du, sobald du auch nur eine Rechtsveranstaltung besuchst.
14.10.2013 0:41:57  Zum letzten Beitrag
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Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
 
Zitat von SkunkyVillage

Man darf Gesetze nicht mit Verträgen nichtig machen. Es sei denn es steht im Gesetz geschrieben, dass dies explizit möglich sei.



Dass ist Bullshit. Dispositives Recht herrscht im Zivilgesetzbuch vor und enthält keinesfalls jedes mal einen Hinweis darauf. Zudem ist eine Pauschalisierung wie "Gesetz > Vertrag", die du weiter oben gebracht hast und auf die ich mich in meiner Antwort bezogen habe, schlichtweg falsch und bescheinigt dir höchstens, dass du dich mit der Materie noch nie ernsthaft befasst hast. Im Gegenteil: Teilweise enthält das Gesetz selbst die Anordnung, dass die Geltung einer bestimmten gesetzlichen Regelung nicht vertraglich ausgeschlossen werden darf. In anderen Fällen ergibt sich die Einordnung als zwingendes Recht aus dem Schutzzweck der Norm, also auch nicht explizit im Gesetz codiert. Vielleicht solltest du lieber mal besser in deinen Computerbase-Artikeln "Rechtsveranstaltungen" aufpassen.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Tigerkatze am 14.10.2013 21:21]
14.10.2013 21:06:22  Zum letzten Beitrag
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SkunkyVillage

PpdpP - SkunkyVillage
In diesem Kontext besteht aber ein eindeutiges Gesetz und sich mit EULAs davor zu drücken ist nicht rechtens. Einfache Kiste. :>

Edit: Ich muss dazu sagen, dass meine IT-Recht Veranstaltungen schon über zwei Jahre her sind. :>

Edit 2: Ist ja nun auch egal. Breites Grinsen Ich glaub das eigentliche Thema ist schon durch und ich hab auch keine Lust hier ewig weiterzudiskutieren.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von SkunkyVillage am 17.10.2013 0:41]
17.10.2013 0:12:52  Zum letzten Beitrag
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seph`

AUP seph` 19.06.2016
skunk, gibst du etwa nach Erschrocken?
21.10.2013 18:46:17  Zum letzten Beitrag
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 Thema: CS:S Account über?


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