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| Zitat von smoo
Da wird das US-Finanzamt aber nach den Zollkriegen nun die Steuerkriege eröffnen. Vollkommen richtige Entscheidung der Europäer, dort Steuern zu verlangen.
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Das Problem ist eher, dass die europäischen Länder (wie Irland, Niederlande, etc.) solche Steuerdeals mit den Konzernen schließen.
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UCB weimt.
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| Zitat von Gasbrand
Viel relevanter ist hier doch die Frage wie du auf den Preis von 12¤ kommst? Als Gesetzlich Versicherter zahlt man maximal 10¤ zu fuer ein Rezeptarzneimittel. Und nur bei diesen gilt die Festpreisbindung was auch den Apothekenzuschlag beinhaltet. Ansonsten ist alles was freiverkaeuflich ist der freien Kalkulation der Apotheker frei gestellt. (Freiwahl und Sichtwahl)
Ausserdem darf man die Rabattvertraege nicht vergessen, was soweit gefuehrt hat dass es einen Hersteller gab der seine Antibabypille gratis "verkaufen" wollte an die GKV. Die ist naehmlich nur bis zum 21. Lebensjahr erstattungsfaehig und danach wird der "freie" Preis bezahlt, der unabhaengig von der GKV geregelt ist. So wurde versucbt sicb marktanteile zu beschaffen.
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ja, das war unglücklich ausgedrückt. am ende gehts darum, was die gkv zahlt. die rabattverträge tragen schon jetzt dazu bei, das insbesondere generikahersteller ihre pillen verschenken müssen, um nicht vom markt gefegt zu werden*. ist aber schwer nachzuvollziehen, da die verträge geheim sind und nur deren komplettes volumen bekannt ist (findet sich im arzneimittelverordnungsreport).
*kann natürlich auch nur ne schutzbehauptung sein, ist ja aufgrund der datenlage schwer nachzuprüfen. stutzig macht, dass man die selben Medikamente z.B. in den Niederlanden wesentlich billiger bekommt.
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| Zitat von NotOnTour
stutzig macht, dass man die selben Medikamente z.B. in den Niederlanden wesentlich billiger bekommt.
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Ist vollkommen normal und wird durch Parallelimporte reduziert.
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| Zitat von Kinogutschein
| Zitat von NotOnTour
stutzig macht, dass man die selben Medikamente z.B. in den Niederlanden wesentlich billiger bekommt.
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Ist vollkommen normal und wird durch Parallelimporte reduziert.
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Es geht sogar so weit, dass Deutschland als Preisrichtlinie herhaelt und die anderen Laender sagen: wir bezahlen nur deutschlandpreis - X %. Da versuchen die Hersteller natuerlich die Preise hier so hoch wie moeglich zu gestalten. Aber auch da gibt es inzwischen das IQWIG was regelt wie teuer Arzenimittel maximal im Vergleich zu bestehen sein duerfen.
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Danke für die Ergänzungen.
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Gleich mal ne Dyson Sphäre in den Artikel eingebaut, sehr guter Journalismus.
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Tesla hat sich zum Rückflug entschlossen. Da staunen Sie was?
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11GHz, huh? Hat wieder wer seinen mobile Hotspot versehentlich angelassen...
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| Zitat von NotOnTour
Danke für die Ergänzungen.
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Das ganze Thema Abrechnungen mit GKV sowie Arzniemittelpreise ist einfach abgefuckter clusterfuck: z.B. ist ein und dasselbe Johanniskrautpraeparat einmal rezeptpflichting und damit erstattungsfaehig und das andere freiverkaeuflich und selbst zu bezahlen.
Tendenziell besteht auch immer die Gefahr einen Nullretax zu bekommen, also von der GKV das Arzneimittel nicht bezahlt zu bekommen, sobald kleinste Formfehler auftreten. Und bei einem teuren Praeparat muss man dann viele billige verkaufen um das wieder auszugleichen.
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| Zitat von Gasbrand
| Zitat von NotOnTour
Danke für die Ergänzungen.
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Das ganze Thema Abrechnungen mit GKV sowie Arzniemittelpreise ist einfach abgefuckter clusterfuck: z.B. ist ein und dasselbe Johanniskrautpraeparat einmal rezeptpflichting und damit erstattungsfaehig und das andere freiverkaeuflich und selbst zu bezahlen.
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Das macht aber Sinn, das wird so z.B. in Schweden gehandhabt. Die dortige Behörde bewertet die Erstattungsfähigkeit danach, wie effizient das Medikament ist. Und das ist je nach Krankheitsbild/ Alter des Patienten und Vorerkrankungen anders gegeben. Dementsprechend kann die Erstattungsfähigkeit für bestimmte Gruppen eingeschränkt werden.
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| Zitat von Kinogutschein
| Zitat von Gasbrand
| Zitat von NotOnTour
Danke für die Ergänzungen.
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Das ganze Thema Abrechnungen mit GKV sowie Arzniemittelpreise ist einfach abgefuckter clusterfuck: z.B. ist ein und dasselbe Johanniskrautpraeparat einmal rezeptpflichting und damit erstattungsfaehig und das andere freiverkaeuflich und selbst zu bezahlen.
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Das macht aber Sinn, das wird so z.B. in Schweden gehandhabt. Die dortige Behörde bewertet die Erstattungsfähigkeit danach, wie effizient das Medikament ist. Und das ist je nach Krankheitsbild/ Alter des Patienten und Vorerkrankungen anders gegeben. Dementsprechend kann die Erstattungsfähigkeit für bestimmte Gruppen eingeschränkt werden.
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Ich finde das ja selbst sinnvoll und in dem Fall auch richtig so, aber das muss der Arzt dann auch wissen sowie muss man in der Apotheke dann halt aufpassen was man genau abgibt und was verrechnet wird. Und der Patient muss dann auch noch mitmachen.
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| Zitat von Kinogutschein
| Zitat von Gasbrand
| Zitat von NotOnTour
Danke für die Ergänzungen.
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Das ganze Thema Abrechnungen mit GKV sowie Arzniemittelpreise ist einfach abgefuckter clusterfuck: z.B. ist ein und dasselbe Johanniskrautpraeparat einmal rezeptpflichting und damit erstattungsfaehig und das andere freiverkaeuflich und selbst zu bezahlen.
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Das macht aber Sinn, das wird so z.B. in Schweden gehandhabt. Die dortige Behörde bewertet die Erstattungsfähigkeit danach, wie effizient das Medikament ist. Und das ist je nach Krankheitsbild/ Alter des Patienten und Vorerkrankungen anders gegeben. Dementsprechend kann die Erstattungsfähigkeit für bestimmte Gruppen eingeschränkt werden.
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Klingt voll super und sozial: "Der ist so krank, da hilft nichts mehr richtig, da kann er jetzt noch etwas extra bluten!"
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| Zitat von Bombur
| Zitat von Kinogutschein
| Zitat von Gasbrand
| Zitat von NotOnTour
Danke für die Ergänzungen.
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Das ganze Thema Abrechnungen mit GKV sowie Arzniemittelpreise ist einfach abgefuckter clusterfuck: z.B. ist ein und dasselbe Johanniskrautpraeparat einmal rezeptpflichting und damit erstattungsfaehig und das andere freiverkaeuflich und selbst zu bezahlen.
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Das macht aber Sinn, das wird so z.B. in Schweden gehandhabt. Die dortige Behörde bewertet die Erstattungsfähigkeit danach, wie effizient das Medikament ist. Und das ist je nach Krankheitsbild/ Alter des Patienten und Vorerkrankungen anders gegeben. Dementsprechend kann die Erstattungsfähigkeit für bestimmte Gruppen eingeschränkt werden.
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Klingt voll super und sozial: "Der ist so krank, da hilft nichts mehr richtig, da kann er jetzt noch etwas extra bluten!"
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Also sollte man Hömoopathika deiner Meinung nach voll erstatten?
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Ist es nicht so, dass die Effizienz durch Studien ermittelt wird?
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| Zitat von Bregor
Ist es nicht so, dass die Effizienz durch Studien ermittelt wird?
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Klar ist das so, ist nach Paragraph 22 AMG vorgeschrieben fuer eine Zulassung, und diese ist auch krankheitsspezifisch bzw fuer eine bestimmt Indikation.
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| Zitat von Sentinel2150
Wurde der Ursache jetzt durch Neugeborenenopfer geschädigt?
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Nein, er wurde durch ultrabrutalen Strahlenterror vom BND am Arsch gekitzelt.
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| Zitat von Gasbrand
Also sollte man Hömoopathika deiner Meinung nach voll erstatten?
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Wie kommst Du jetzt darauf?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bombur am 30.08.2016 18:07]
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| Zitat von Bombur
| Zitat von Gasbrand
Also sollte man Hömoopathika deiner Meinung nach voll erstatten?
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Wie kommst Du jetzt darauf?
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Na es hilft nicht und trotzdem soll es die GKV bezahlen.
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Da hast Du mich falsch verstanden, ich bezog mich hierauf:
| Zitat von Kinogutschein
Das macht aber Sinn, das wird so z.B. in Schweden gehandhabt. Die dortige Behörde bewertet die Erstattungsfähigkeit danach, wie effizient das Medikament ist. Und das ist je nach Krankheitsbild/ Alter des Patienten und Vorerkrankungen anders gegeben. Dementsprechend kann die Erstattungsfähigkeit für bestimmte Gruppen eingeschränkt werden.
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Ich stell mir vor, ich habe Krebs, bin Ende 80 und die Schmerzmedikamente sind laut Erstattungstabelle nur noch zu 20% erstattungsfähig. Da bist Du dann direkt mehrfach gefickt.
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| Zitat von Bombur
Da hast Du mich falsch verstanden, ich bezog mich hierauf:
| Zitat von Kinogutschein
Das macht aber Sinn, das wird so z.B. in Schweden gehandhabt. Die dortige Behörde bewertet die Erstattungsfähigkeit danach, wie effizient das Medikament ist. Und das ist je nach Krankheitsbild/ Alter des Patienten und Vorerkrankungen anders gegeben. Dementsprechend kann die Erstattungsfähigkeit für bestimmte Gruppen eingeschränkt werden.
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Ich stell mir vor, ich habe Krebs, bin Ende 80 und die Schmerzmedikamente sind laut Erstattungstabelle nur noch zu 20% erstattungsfähig. Da bist Du dann direkt mehrfach gefickt.
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Ich bezweifle, dass die Restlebensdauer in die Rechnung eingeht.
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Rechtspopulisten: AfD-Chef Meuthen mit tiefgefrorener Torte beworfen
| Die Polizei konnte den Tortenwerfer mittels einer Videoaufzeichnung identifizieren. Der 17-Jährige sei den Beamten im Kreis Harburg als Angehöriger der linken Szene bekannt, hieß es. Der Staatsschutz ermittelt nun gegen den Jugendlichen wegen gefährlicher Körperverletzung. | |
Der alte Sack könnte jetzt auch locker auf der Intensivstation liegen. Ordentlicher Huso-Move.
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Dem hat einfach wer das brain gehackt und deshalb hat er vergessen die Torte aufzutauen.
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Ich finde Tortenwürfe eigentlich immer äußerst witzig, Tiefgefrorenes zu schmeißen ist allerdings husoesk oberster Kategorie. Da hätte er auch gleich ne Packung Rahmspinat nehmen können.
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Thema: pOT-News ( Winter is trumping! ) |