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 Thema: Dem Hass CCXXII ( Cyberhass 2077 )
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Crosshead

AUP Crosshead 25.01.2016
 
Zitat von oetzli

 
Zitat von Crosshead

Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.


Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.



Er sagt er kann nix dafür, weil die Rechnung vom Gärtner erst jetzt kam: Das Gesetz erlaubt es dem Vermieter ausdrücklich, solche Nachforderungen nachträglich geltend zu machen (§ 556 III 3 BGB).
13.06.2018 8:37:36  Zum letzten Beitrag
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Teh Wizard of Aiz

AUP Teh Wizard of Aiz 17.08.2009
unglaeubig gucken
 
Zitat von Crosshead

 
Zitat von oetzli

 
Zitat von Crosshead

Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.


Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.



Er sagt er kann nix dafür, weil die Rechnung vom Gärtner erst jetzt kam: Das Gesetz erlaubt es dem Vermieter ausdrücklich, solche Nachforderungen nachträglich geltend zu machen (§ 556 III 3 BGB).



580¤? War das ein herrschaftlicher Park? Oder hat der Vermieter was neu anlegen lassen? Dann darf er das aber nur prozentual als Mieterhöhung einbringen.
13.06.2018 8:43:09  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von Crosshead

 
Zitat von oetzli

 
Zitat von Crosshead

Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.


Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.



Er sagt er kann nix dafür, weil die Rechnung vom Gärtner erst jetzt kam: Das Gesetz erlaubt es dem Vermieter ausdrücklich, solche Nachforderungen nachträglich geltend zu machen (§ 556 III 3 BGB).


So so, er hat es also nicht zu vertreten. Dann hat er bestimmt Nachweise, dass er die Rechnungsstellung mehrfach beim Gärtner angemahnt hat. Und dass er die Arbeiten im Garten nicht mitbekommen hat, kann er sicher auch belegen.

Ich sag mal, da könnte sich eine Rechtsschutzversicherung lohnen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 13.06.2018 8:45]
13.06.2018 8:45:13  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Ich hab ja ne Rechtsschutz, aber bisher ist nix passiert, wofür ich die mal nutzen könnte. traurig
13.06.2018 8:47:22  Zum letzten Beitrag
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Raster

AUP Raster 26.12.2008
 
Zitat von Teh Wizard of Aiz

 
Zitat von Crosshead

 
Zitat von oetzli

 
Zitat von Crosshead

Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.


Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.



Er sagt er kann nix dafür, weil die Rechnung vom Gärtner erst jetzt kam: Das Gesetz erlaubt es dem Vermieter ausdrücklich, solche Nachforderungen nachträglich geltend zu machen (§ 556 III 3 BGB).



580¤? War das ein herrschaftlicher Park? Oder hat der Vermieter was neu anlegen lassen? Dann darf er das aber nur prozentual als Mieterhöhung einbringen.


Wenn wöchentlich jemand zum mähen, gießen, schneiden usw kommt ist ein tausender im Jahr weg.
13.06.2018 8:51:42  Zum letzten Beitrag
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Teh Wizard of Aiz

AUP Teh Wizard of Aiz 17.08.2009
 
Zitat von Raster

 
Zitat von Teh Wizard of Aiz

 
Zitat von Crosshead

 
Zitat von oetzli

 
Zitat von Crosshead

Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.


Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.



Er sagt er kann nix dafür, weil die Rechnung vom Gärtner erst jetzt kam: Das Gesetz erlaubt es dem Vermieter ausdrücklich, solche Nachforderungen nachträglich geltend zu machen (§ 556 III 3 BGB).



580¤? War das ein herrschaftlicher Park? Oder hat der Vermieter was neu anlegen lassen? Dann darf er das aber nur prozentual als Mieterhöhung einbringen.


Wenn wöchentlich jemand zum mähen, gießen, schneiden usw kommt ist ein tausender im Jahr weg.



Klar, im jahr schon. Dann habe ich das falsch verstanden; das klang so, als ob das nur für zwei Monate wäre.
13.06.2018 8:53:16  Zum letzten Beitrag
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JochenPeter

Russe BF
 
Zitat von oetzli

 
Zitat von Crosshead

Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.


Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.


Genau.Bis zu einem Jahr nachträglich könnnen die Rechnungen verschicken. Danach ist zu spät.
/e Viel zu langsam.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von JochenPeter am 13.06.2018 8:57]
13.06.2018 8:55:24  Zum letzten Beitrag
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Raster

AUP Raster 26.12.2008
 
Zitat von Teh Wizard of Aiz

Klar, im jahr schon. Dann habe ich das falsch verstanden; das klang so, als ob das nur für zwei Monate wäre.


Oh. Nur 2 Monate ist sportlich, hab ich überlesen Breites Grinsen
13.06.2018 8:56:38  Zum letzten Beitrag
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horscht(i)

AUP horscht(i) 14.09.2014
 
Zitat von Absonoob

 
Zitat von Crosshead

 
Zitat von oetzli

 
Zitat von Crosshead

Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.


Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.



Er sagt er kann nix dafür, weil die Rechnung vom Gärtner erst jetzt kam: Das Gesetz erlaubt es dem Vermieter ausdrücklich, solche Nachforderungen nachträglich geltend zu machen (§ 556 III 3 BGB).


So so, er hat es also nicht zu vertreten. Dann hat er bestimmt Nachweise, dass er die Rechnungsstellung mehrfach beim Gärtner angemahnt hat. Und dass er die Arbeiten im Garten nicht mitbekommen hat, kann er sicher auch belegen.

Ich sag mal, da könnte sich eine Rechtsschutzversicherung lohnen.


Sehe ich ähnlich. Er soll erst mal die Rechnungseinforderung ordentlich nachweisen. Oh, und die Originalrechnung wäre auch interessant. Oder hast du die schon erhalten?
13.06.2018 9:14:10  Zum letzten Beitrag
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Atani

Arctic
13.06.2018 9:40:43  Zum letzten Beitrag
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AcidPils

AcidPils
So muss sich die Vorstufe zu nem Burnout anfühlen traurig

Mal sehen ob ein Tag krank was bringt und ich mal meine Aufgaben aufschreiben kann die ich auf Arbeit so hab.
Und dann noch vor dem Urlaub mit meiner Chefin drüber reden.

Acid
13.06.2018 9:51:03  Zum letzten Beitrag
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[oMD]psychodaddy

X-Mas Arctic
traurig gucken
Slebsthass: Ich habe mich in nem Meeting so aufgeführt, wie ich das nicht wollte. Bin aber stinksauer geworden, nicht zuletzt wegen einem nicht so schönen Move des Chefs.

So sauer wurde ich, da ich meine Teams schützen wollte, zielführend ist aber emotionales Auftreten leider selten.
13.06.2018 9:58:39  Zum letzten Beitrag
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Siggi

siggi
Genau, du Arsch.
13.06.2018 10:46:20  Zum letzten Beitrag
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AcidPils

AcidPils
Das heisst "Genau, Sie Arsch"
Immer freundlich bleiben.

Acid
13.06.2018 10:50:26  Zum letzten Beitrag
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zapedusa

AUP zapedusa 25.10.2015
Mail vom Vermieter. Sinngemäß:

 
Sehr geehrter Herr zape,

ich will dir mitteilen, dass Zahlungen, die nicht auf das vereinbarte Konto gehen, in Zukunft nicht mehr berücksichtigt werden.

Fick dich

Landlord



Hä?

Ans Telefon ist der Sohn nicht gegangen, also habe ich ihn per Mail gefragt, wo sein Problem ist. Antwort: "Ach, das war so allgemein in die Runde der Mieter. Bei dir ist alles in Ordnung." Dann talk mich doch nicht direkt an, du Verbrecher!
13.06.2018 11:04:20  Zum letzten Beitrag
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Peniskuh

AUP Peniskuh 03.12.2018
Ich hab Mal der Dame bei o2 gesagt, dass sie sich ihren Vertrag wo reinschieben kann.
Dann hat sie aufgelegt traurig

E: Zwischen zape soll Mal lieber Miete zahlen. Ansonsten stehen bald die Hooligans gegen Mietnomaden vor der Tür
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Peniskuh am 13.06.2018 11:05]
13.06.2018 11:04:31  Zum letzten Beitrag
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zapedusa

AUP zapedusa 25.10.2015
Ich zahle mit meinem guten Namen. Ahu!
13.06.2018 11:06:37  Zum letzten Beitrag
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[oMD]psychodaddy

X-Mas Arctic
MVG wird morgen bestreikt. Ausgerechnet morgen wo Home-Office wegen Terminen nicht möglich ist... Mal probieren, ein Taxi vorzubestellen.

Scheiss MVG/Nahverkehrsbetriebe, sollen den Gewerkschaften halt Mal einen anständigen Vorschlag unterbreiten und es nicht auf meinem Rücken austragen.
13.06.2018 11:27:37  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
Der kleine Mexikaner jetzt angespannt
13.06.2018 11:43:02  Zum letzten Beitrag
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Crosshead

AUP Crosshead 25.01.2016
 
Zitat von horscht(i)

 
Zitat von Absonoob

 
Zitat von Crosshead

 
Zitat von oetzli

 
Zitat von Crosshead

Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.


Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.



Er sagt er kann nix dafür, weil die Rechnung vom Gärtner erst jetzt kam: Das Gesetz erlaubt es dem Vermieter ausdrücklich, solche Nachforderungen nachträglich geltend zu machen (§ 556 III 3 BGB).


So so, er hat es also nicht zu vertreten. Dann hat er bestimmt Nachweise, dass er die Rechnungsstellung mehrfach beim Gärtner angemahnt hat. Und dass er die Arbeiten im Garten nicht mitbekommen hat, kann er sicher auch belegen.

Ich sag mal, da könnte sich eine Rechtsschutzversicherung lohnen.


Sehe ich ähnlich. Er soll erst mal die Rechnungseinforderung ordentlich nachweisen. Oh, und die Originalrechnung wäre auch interessant. Oder hast du die schon erhalten?



Originalrechnung hab ich. 30 Stunden à 30¤ plus 100¤ für Gerätegebühr.
Der Tipp mit der Rechnungsanforderung ist gut und Rechtsschutz haben wir. Vermieter war eine absolute Katastrophe, dem gönne ich keinen Cent. Hat uns schon viel zu sehr abgezockt mit Nebenkosten als wir da noch gewohnt haben.
13.06.2018 12:09:38  Zum letzten Beitrag
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[GHF]Cop

AUP [GHF]Cop 08.11.2018
 
Zitat von [oMD]psychodaddy

MVG wird morgen bestreikt. Ausgerechnet morgen wo Home-Office wegen Terminen nicht möglich ist... Mal probieren, ein Taxi vorzubestellen.

Scheiss MVG/Nahverkehrsbetriebe, sollen den Gewerkschaften halt Mal einen anständigen Vorschlag unterbreiten und es nicht auf meinem Rücken austragen.



Da fehlt noch der Hinweis, das andere Länder wie zum Beispiel Nordkorea oder Iran das besser im Griff haben.
13.06.2018 12:20:52  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von Crosshead

 
Zitat von horscht(i)

 
Zitat von Absonoob

 
Zitat von Crosshead

 
Zitat von oetzli

 
Zitat von Crosshead

Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.


Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.



Er sagt er kann nix dafür, weil die Rechnung vom Gärtner erst jetzt kam: Das Gesetz erlaubt es dem Vermieter ausdrücklich, solche Nachforderungen nachträglich geltend zu machen (§ 556 III 3 BGB).


So so, er hat es also nicht zu vertreten. Dann hat er bestimmt Nachweise, dass er die Rechnungsstellung mehrfach beim Gärtner angemahnt hat. Und dass er die Arbeiten im Garten nicht mitbekommen hat, kann er sicher auch belegen.

Ich sag mal, da könnte sich eine Rechtsschutzversicherung lohnen.


Sehe ich ähnlich. Er soll erst mal die Rechnungseinforderung ordentlich nachweisen. Oh, und die Originalrechnung wäre auch interessant. Oder hast du die schon erhalten?



Originalrechnung hab ich. 30 Stunden à 30¤ plus 100¤ für Gerätegebühr.
Der Tipp mit der Rechnungsanforderung ist gut und Rechtsschutz haben wir. Vermieter war eine absolute Katastrophe, dem gönne ich keinen Cent. Hat uns schon viel zu sehr abgezockt mit Nebenkosten als wir da noch gewohnt haben.


Wie kann man denn mit Mebenkosten abgezockt werden? Da gibt es klare Vorgaben.
13.06.2018 15:17:36  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von [oMD]psychodaddy

Slebsthass: Ich habe mich in nem Meeting so aufgeführt, wie ich das nicht wollte. Bin aber stinksauer geworden, nicht zuletzt wegen einem nicht so schönen Move des Chefs.

So sauer wurde ich, da ich meine Teams schützen wollte, zielführend ist aber emotionales Auftreten leider selten.



Details, bitte.
13.06.2018 15:19:26  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
Alle weimen.
13.06.2018 15:21:31  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
@Crosshead:

Muss man das dann nicht eh aufs komplette Jahr umlegen?

Wenn da beispielsweise 1x im Jahr der Gärtner kommt und eine Riesenaktion startet, kann das doch nicht sein, dass dir der komplette Betrag auf 2 Monate gepackt wird?

Oder hab ich da nun einen Denkfehler?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 13.06.2018 15:24]
13.06.2018 15:22:32  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
Ja das interessiert mich auch.
13.06.2018 15:25:35  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
Heute auch geil. Wollte für heute so ein Trinkwasseruntersucher bei mir in die Bude. Habe mit ihm vorher einen Termin vereinbart. Aber wer kreuzte nach 20 Minuten über der Zeit immer noch nicht auf? Genau, der Typ. Habe ihn telefonisch nicht erreicht, darum in seiner Firma angerufen. Ergebnis: Typ steckt im Stau (klar, kann man nicht vorher wissen, schließlich ist Hamburg bekannt dafür, dass es dort morgens nie Stau gibt).

Termin kann also nicht stattfinden. Da meinte die Olle am Telefon noch, sie würden dann protokollieren, dass ich den Termin abgesagt hätte. Habe gefragt, was die Scheiße soll und sie gebeten, ins Protokoll einzutragen, dass ihr blöder Kollege das mit dem Termin verkackt hat und ich den Termin ganz sicher nicht abgesagt habe. Schließlich war ich zum vereinbarten Zeitpunkt da.

Erst muss man denen noch nachlaufen, obwohl die was von einem wollen, und dann versuchen sie ihr Unvermögen auch noch anderen Leuten in die Schuhe zu schieben. Was für Wichser.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 13.06.2018 15:39]
13.06.2018 15:30:58  Zum letzten Beitrag
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Phillinger

AUP Phillinger 11.02.2013
Rechnung folgt.
13.06.2018 15:32:40  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von Phillinger

Rechnung folgt.



Genau deswegen habe ich den Vollpfosten gleich klargemacht, dass sie mit so einer Scheiße wie kostenpflichtigem Zweittermin gar nicht erst ankommen brauchen.
13.06.2018 15:35:01  Zum letzten Beitrag
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MUR.doc

AUP MUR.doc 10.09.2008
 
Zitat von Bregor

Ich hab ja ne Rechtsschutz, aber bisher ist nix passiert, wofür ich die mal nutzen könnte. traurig


Lieber haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben - wie mit Kondomen
13.06.2018 15:37:20  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Dem Hass CCXXII ( Cyberhass 2077 )
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