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| Zitat von oetzli
| Zitat von Crosshead
Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.
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Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.
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Er sagt er kann nix dafür, weil die Rechnung vom Gärtner erst jetzt kam: Das Gesetz erlaubt es dem Vermieter ausdrücklich, solche Nachforderungen nachträglich geltend zu machen (§ 556 III 3 BGB).
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| Zitat von Crosshead
| Zitat von oetzli
| Zitat von Crosshead
Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.
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Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.
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Er sagt er kann nix dafür, weil die Rechnung vom Gärtner erst jetzt kam: Das Gesetz erlaubt es dem Vermieter ausdrücklich, solche Nachforderungen nachträglich geltend zu machen (§ 556 III 3 BGB).
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580¤? War das ein herrschaftlicher Park? Oder hat der Vermieter was neu anlegen lassen? Dann darf er das aber nur prozentual als Mieterhöhung einbringen.
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| Zitat von Crosshead
| Zitat von oetzli
| Zitat von Crosshead
Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.
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Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.
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Er sagt er kann nix dafür, weil die Rechnung vom Gärtner erst jetzt kam: Das Gesetz erlaubt es dem Vermieter ausdrücklich, solche Nachforderungen nachträglich geltend zu machen (§ 556 III 3 BGB).
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So so, er hat es also nicht zu vertreten. Dann hat er bestimmt Nachweise, dass er die Rechnungsstellung mehrfach beim Gärtner angemahnt hat. Und dass er die Arbeiten im Garten nicht mitbekommen hat, kann er sicher auch belegen.
Ich sag mal, da könnte sich eine Rechtsschutzversicherung lohnen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 13.06.2018 8:45]
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Ich hab ja ne Rechtsschutz, aber bisher ist nix passiert, wofür ich die mal nutzen könnte.
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| Zitat von Teh Wizard of Aiz
| Zitat von Crosshead
| Zitat von oetzli
| Zitat von Crosshead
Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.
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Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.
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Er sagt er kann nix dafür, weil die Rechnung vom Gärtner erst jetzt kam: Das Gesetz erlaubt es dem Vermieter ausdrücklich, solche Nachforderungen nachträglich geltend zu machen (§ 556 III 3 BGB).
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580¤? War das ein herrschaftlicher Park? Oder hat der Vermieter was neu anlegen lassen? Dann darf er das aber nur prozentual als Mieterhöhung einbringen.
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Wenn wöchentlich jemand zum mähen, gießen, schneiden usw kommt ist ein tausender im Jahr weg.
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| Zitat von Raster
| Zitat von Teh Wizard of Aiz
| Zitat von Crosshead
| Zitat von oetzli
| Zitat von Crosshead
Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.
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Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.
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Er sagt er kann nix dafür, weil die Rechnung vom Gärtner erst jetzt kam: Das Gesetz erlaubt es dem Vermieter ausdrücklich, solche Nachforderungen nachträglich geltend zu machen (§ 556 III 3 BGB).
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580¤? War das ein herrschaftlicher Park? Oder hat der Vermieter was neu anlegen lassen? Dann darf er das aber nur prozentual als Mieterhöhung einbringen.
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Wenn wöchentlich jemand zum mähen, gießen, schneiden usw kommt ist ein tausender im Jahr weg.
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Klar, im jahr schon. Dann habe ich das falsch verstanden; das klang so, als ob das nur für zwei Monate wäre.
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| Zitat von oetzli
| Zitat von Crosshead
Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.
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Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.
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Genau.Bis zu einem Jahr nachträglich könnnen die Rechnungen verschicken. Danach ist zu spät.
/e Viel zu langsam.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von JochenPeter am 13.06.2018 8:57]
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| Zitat von Teh Wizard of Aiz
Klar, im jahr schon. Dann habe ich das falsch verstanden; das klang so, als ob das nur für zwei Monate wäre.
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Oh. Nur 2 Monate ist sportlich, hab ich überlesen
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| Zitat von Absonoob
| Zitat von Crosshead
| Zitat von oetzli
| Zitat von Crosshead
Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.
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Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.
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Er sagt er kann nix dafür, weil die Rechnung vom Gärtner erst jetzt kam: Das Gesetz erlaubt es dem Vermieter ausdrücklich, solche Nachforderungen nachträglich geltend zu machen (§ 556 III 3 BGB).
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So so, er hat es also nicht zu vertreten. Dann hat er bestimmt Nachweise, dass er die Rechnungsstellung mehrfach beim Gärtner angemahnt hat. Und dass er die Arbeiten im Garten nicht mitbekommen hat, kann er sicher auch belegen.
Ich sag mal, da könnte sich eine Rechtsschutzversicherung lohnen.
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Sehe ich ähnlich. Er soll erst mal die Rechnungseinforderung ordentlich nachweisen. Oh, und die Originalrechnung wäre auch interessant. Oder hast du die schon erhalten?
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So muss sich die Vorstufe zu nem Burnout anfühlen
Mal sehen ob ein Tag krank was bringt und ich mal meine Aufgaben aufschreiben kann die ich auf Arbeit so hab.
Und dann noch vor dem Urlaub mit meiner Chefin drüber reden.
Acid
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Slebsthass: Ich habe mich in nem Meeting so aufgeführt, wie ich das nicht wollte. Bin aber stinksauer geworden, nicht zuletzt wegen einem nicht so schönen Move des Chefs.
So sauer wurde ich, da ich meine Teams schützen wollte, zielführend ist aber emotionales Auftreten leider selten.
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Das heisst "Genau, Sie Arsch"
Immer freundlich bleiben.
Acid
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Mail vom Vermieter. Sinngemäß:
| Sehr geehrter Herr zape,
ich will dir mitteilen, dass Zahlungen, die nicht auf das vereinbarte Konto gehen, in Zukunft nicht mehr berücksichtigt werden.
Fick dich
Landlord | |
Hä?
Ans Telefon ist der Sohn nicht gegangen, also habe ich ihn per Mail gefragt, wo sein Problem ist. Antwort: "Ach, das war so allgemein in die Runde der Mieter. Bei dir ist alles in Ordnung." Dann talk mich doch nicht direkt an, du Verbrecher!
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Ich hab Mal der Dame bei o2 gesagt, dass sie sich ihren Vertrag wo reinschieben kann.
Dann hat sie aufgelegt
E: Zwischen zape soll Mal lieber Miete zahlen. Ansonsten stehen bald die Hooligans gegen Mietnomaden vor der Tür
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Peniskuh am 13.06.2018 11:05]
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Ich zahle mit meinem guten Namen. Ahu!
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MVG wird morgen bestreikt. Ausgerechnet morgen wo Home-Office wegen Terminen nicht möglich ist... Mal probieren, ein Taxi vorzubestellen.
Scheiss MVG/Nahverkehrsbetriebe, sollen den Gewerkschaften halt Mal einen anständigen Vorschlag unterbreiten und es nicht auf meinem Rücken austragen.
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Der kleine Mexikaner jetzt angespannt
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| Zitat von horscht(i)
| Zitat von Absonoob
| Zitat von Crosshead
| Zitat von oetzli
| Zitat von Crosshead
Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.
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Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.
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Er sagt er kann nix dafür, weil die Rechnung vom Gärtner erst jetzt kam: Das Gesetz erlaubt es dem Vermieter ausdrücklich, solche Nachforderungen nachträglich geltend zu machen (§ 556 III 3 BGB).
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So so, er hat es also nicht zu vertreten. Dann hat er bestimmt Nachweise, dass er die Rechnungsstellung mehrfach beim Gärtner angemahnt hat. Und dass er die Arbeiten im Garten nicht mitbekommen hat, kann er sicher auch belegen.
Ich sag mal, da könnte sich eine Rechtsschutzversicherung lohnen.
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Sehe ich ähnlich. Er soll erst mal die Rechnungseinforderung ordentlich nachweisen. Oh, und die Originalrechnung wäre auch interessant. Oder hast du die schon erhalten?
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Originalrechnung hab ich. 30 Stunden à 30¤ plus 100¤ für Gerätegebühr.
Der Tipp mit der Rechnungsanforderung ist gut und Rechtsschutz haben wir. Vermieter war eine absolute Katastrophe, dem gönne ich keinen Cent. Hat uns schon viel zu sehr abgezockt mit Nebenkosten als wir da noch gewohnt haben.
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| Zitat von [oMD]psychodaddy
MVG wird morgen bestreikt. Ausgerechnet morgen wo Home-Office wegen Terminen nicht möglich ist... Mal probieren, ein Taxi vorzubestellen.
Scheiss MVG/Nahverkehrsbetriebe, sollen den Gewerkschaften halt Mal einen anständigen Vorschlag unterbreiten und es nicht auf meinem Rücken austragen.
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Da fehlt noch der Hinweis, das andere Länder wie zum Beispiel Nordkorea oder Iran das besser im Griff haben.
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| Zitat von Crosshead
| Zitat von horscht(i)
| Zitat von Absonoob
| Zitat von Crosshead
| Zitat von oetzli
| Zitat von Crosshead
Fast zwei Jahre nach Auszug kommt der Vermieter und will ne Nebenkostennachzahlung weil der Gärtner die Rechnung erst jetzt gestellt hat. Der Vermieter und der Gärtner sind eh übelste Uhrensöhne. Der Scheiss Gärtner war eh schon die ganze Zeit Scheiss teuer. Und jetzt sollen wir für die beiden Monate vor unserem Auszug nochmal 580¤ (1.170¤ durch 2 Parteien zahlen). Die haben doch den Schuss nicht gehört.
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Verfristet, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Nachforderung unzulässig.
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Er sagt er kann nix dafür, weil die Rechnung vom Gärtner erst jetzt kam: Das Gesetz erlaubt es dem Vermieter ausdrücklich, solche Nachforderungen nachträglich geltend zu machen (§ 556 III 3 BGB).
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So so, er hat es also nicht zu vertreten. Dann hat er bestimmt Nachweise, dass er die Rechnungsstellung mehrfach beim Gärtner angemahnt hat. Und dass er die Arbeiten im Garten nicht mitbekommen hat, kann er sicher auch belegen.
Ich sag mal, da könnte sich eine Rechtsschutzversicherung lohnen.
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Sehe ich ähnlich. Er soll erst mal die Rechnungseinforderung ordentlich nachweisen. Oh, und die Originalrechnung wäre auch interessant. Oder hast du die schon erhalten?
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Originalrechnung hab ich. 30 Stunden à 30¤ plus 100¤ für Gerätegebühr.
Der Tipp mit der Rechnungsanforderung ist gut und Rechtsschutz haben wir. Vermieter war eine absolute Katastrophe, dem gönne ich keinen Cent. Hat uns schon viel zu sehr abgezockt mit Nebenkosten als wir da noch gewohnt haben.
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Wie kann man denn mit Mebenkosten abgezockt werden? Da gibt es klare Vorgaben.
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| Zitat von [oMD]psychodaddy
Slebsthass: Ich habe mich in nem Meeting so aufgeführt, wie ich das nicht wollte. Bin aber stinksauer geworden, nicht zuletzt wegen einem nicht so schönen Move des Chefs.
So sauer wurde ich, da ich meine Teams schützen wollte, zielführend ist aber emotionales Auftreten leider selten.
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Details, bitte.
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@Crosshead:
Muss man das dann nicht eh aufs komplette Jahr umlegen?
Wenn da beispielsweise 1x im Jahr der Gärtner kommt und eine Riesenaktion startet, kann das doch nicht sein, dass dir der komplette Betrag auf 2 Monate gepackt wird?
Oder hab ich da nun einen Denkfehler?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 13.06.2018 15:24]
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Ja das interessiert mich auch.
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Heute auch geil. Wollte für heute so ein Trinkwasseruntersucher bei mir in die Bude. Habe mit ihm vorher einen Termin vereinbart. Aber wer kreuzte nach 20 Minuten über der Zeit immer noch nicht auf? Genau, der Typ. Habe ihn telefonisch nicht erreicht, darum in seiner Firma angerufen. Ergebnis: Typ steckt im Stau (klar, kann man nicht vorher wissen, schließlich ist Hamburg bekannt dafür, dass es dort morgens nie Stau gibt).
Termin kann also nicht stattfinden. Da meinte die Olle am Telefon noch, sie würden dann protokollieren, dass ich den Termin abgesagt hätte. Habe gefragt, was die Scheiße soll und sie gebeten, ins Protokoll einzutragen, dass ihr blöder Kollege das mit dem Termin verkackt hat und ich den Termin ganz sicher nicht abgesagt habe. Schließlich war ich zum vereinbarten Zeitpunkt da.
Erst muss man denen noch nachlaufen, obwohl die was von einem wollen, und dann versuchen sie ihr Unvermögen auch noch anderen Leuten in die Schuhe zu schieben. Was für Wichser.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 13.06.2018 15:39]
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| Zitat von Phillinger
Rechnung folgt.
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Genau deswegen habe ich den Vollpfosten gleich klargemacht, dass sie mit so einer Scheiße wie kostenpflichtigem Zweittermin gar nicht erst ankommen brauchen.
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| Zitat von Bregor
Ich hab ja ne Rechtsschutz, aber bisher ist nix passiert, wofür ich die mal nutzen könnte.
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Lieber haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben - wie mit Kondomen
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Thema: Dem Hass CCXXII ( Cyberhass 2077 ) |