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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Nutzerautonom ( Was heißt das? Juristen vortreten! )
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
Was heißt das? Juristen vortreten!
 
Zitat aus dem Jugendschutzgesetz:
(5)  Wird ein Telemedium in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen und ist die Tat im Ausland begangen worden, so soll die oder der Vorsitzende dies den im Bereich der Telemedien anerkannten Einrichtungen der Selbstkontrolle zum Zweck der Aufnahme in nutzerautonome Filterprogramme mitteilen. Die Mitteilung darf nur zum Zweck der Aufnahme in nutzerautonome Filterprogramme verwandt werden.



Meine Frage bezieht sich eigentlich nur auf das Wort nutzerautonome. Was bedeutet das? Geht es hier darum, daß der Nutzer autonom über das Filterprogramm verfügt, oder daß das Programm vom Nutzer autonom ist?
24.11.2003 11:24:34  Zum letzten Beitrag
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zer0

opa
Ich glaube letzteres.
24.11.2003 11:33:42  Zum letzten Beitrag
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zer0

opa
Ich nehme das zurück!
nutzerautonom bedeutet das der Benutzer autonom einen Filter setzen und bestimmen kann.
Alles andere wäre Zensur!
24.11.2003 11:40:32  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
Das heißt nicht Zensur, sondern Jugendschutz. Und genau deshalb war ich mir nicht ganz sicher, denn unter dem Jugendschutz gibt es ja inzwischen auch Prüfungspflicht vor Veröffentlichung.
24.11.2003 11:42:55  Zum letzten Beitrag
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zer0

opa
Was auch immer...

Nutzerautonom - bezieht sich auf Nutzer. Also auf Filterprogramme auf deinem heimischen PC.

edit: siehe dazu http://www.heise.de/newsticker/data/anw-14.05.02-005/
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von zer0 am 24.11.2003 11:51]
24.11.2003 11:49:55  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
Hoffentlich!

edit: So wird eine begründete Tatsache draus. Danke!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bombur am 24.11.2003 12:58]
24.11.2003 11:51:05  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Bombur
Das heißt nicht Zensur, sondern Jugendschutz. Und genau deshalb war ich mir nicht ganz sicher, denn unter dem Jugendschutz gibt es ja inzwischen auch Prüfungspflicht vor Veröffentlichung.



Ja, das muß unter dem Deckmäntelchen des Jugendschutz passieren, denn die Vor-Zensur ist nach dem Grundgesetz nicht erlaubt... Hoch lebe der Jugendschutz!


(Mal davon abgesehen, daß eine Prüfung vor Veröffentlichung auch aufgrund des Jugendschutzes wohl eine unzulässige Vorzensur ist, aber was schert einen Politiker schon Recht und Gesetz, wenn man populistische Maßnahmen ergreifen und vielleicht Wählerstimmen gewinnen kann... mit den Augen rollend )
24.11.2003 12:54:33  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Welche Fakten (bzw. welcher Tatbestand) liegen denn einer Vorzensur zu Grunde/muss einer Vorzensur zu Grunde liegen?
24.11.2003 13:20:35  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
 
Zitat von Flashhead
Welche Fakten (bzw. welcher Tatbestand) liegen denn einer Vorzensur zu Grunde/muss einer Vorzensur zu Grunde liegen?



In meinen Augen die Tatsache, daß irgendetwas erstmal einer Behörde/Prüfstelle/sonstwas vorgelegt werden muß, um dann von dort abgesegnet (und freigegeben) zu werden. In meinen Augen ist das eine Vorzensur. Andersrum wäre die bisherige Praxis vorzuziehen, erst Veröffenlichung, dann eventuelle Prüfung, dann eventuelles Jugendverbot. Und das Verfahren mit Importen ist nicht nur Zensur, sondern in meinen Augen auch ein Verstoß gegen EU-Richtlinien.
24.11.2003 17:11:28  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Nutzerautonom ( Was heißt das? Juristen vortreten! )


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