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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Nebenjob+Kindergeld ( geht das? )
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
Att

Guerilla
geht das?
Nabend, hab nur ne kurze Frage.
Ich bin noch Schüler, über 18, und will jetzt neben der Schulzeit jobben.
Wieviel darf ich jetzt maximal arbeiten bzw. verdienen ohne das meinen Eltern das Kindergeld weggenommen wird?

Bitte mit einer verlässlichen Quelle wenns geht. Danke Augenzwinkern


MfG Att
01.12.2003 17:59:49  Zum letzten Beitrag
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Fertich

Arctic
Darfst du!
Es gibt nen Freibetrag sind glaub ich 400,-€ die du im Monat verdienen darfst! Das macht dann im Jahr eine bestimmte summe, die du im Jahr also auf 12 Monaten gerechnet nicht überschreiten darfst.

Dafür benötigst du eine Lohnsteuerkarte die du bei deinem Amt bekommst.

guck ma finanzamt oder sowas! googel auch ruhig selber!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Fertich am 01.12.2003 18:03]
01.12.2003 18:01:57  Zum letzten Beitrag
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Suizidhilfe

Suizidhilfe
Ja!
Ich hatte aber mal über 9000 €.
Da ist die Grenze überschritten. Liegt glaube ich bei 8k Breites Grinsen
01.12.2003 18:03:09  Zum letzten Beitrag
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*Kaffee2*

Arctic Female
 
3.6 Wegfall des Kindergeldes bei Einkünften und Bezügen eines über 18 Jahre alten Kindes

Selbst wenn ein Kind über 18 Jahre die Voraussetzungen unter den Nummern 3.1 bis3.4 erfüllt, wird kein Kindergeld gezahlt, wenn es Einkünfte und Bezüge, mit denen es seinen Unterhalt oder seine Berufsausbildung bestreiten kann, von mehr als 7.188 € im Kalenderjahr hat. Bei Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sowie Vermietung und Verpachtung gelten als Einkünfte die Beträge, die sich nach Abzug der Werbungskosten von den Bruttoeinnahmen ergeben. Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit ist der nach Abzug der Betriebsausgaben verbleibende Gewinn maßgeblich. Bei Kindern, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird der genannte Grenzbetrag gekürzt, soweit dies nach den Verhältnissen im Wohnsitzland des Kindes notwendig und angemessen ist.

01.12.2003 18:07:46  Zum letzten Beitrag
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]=ZaR=[

AUP Schucku 31.03.2009
 
Zitat von Suizidhilfe
Ja!
Ich hatte aber mal über 9000 €.
Da ist die Grenze überschritten. Liegt glaube ich bei 8k Breites Grinsen



Wie hasst du 9000€verdient???ErschrockenErschrockenErschrocken
01.12.2003 18:09:13  Zum letzten Beitrag
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*Kaffee2*

Arctic Female
 
Zitat von ]=ZaR=[
 
Zitat von Suizidhilfe
Ja!
Ich hatte aber mal über 9000 €.
Da ist die Grenze überschritten. Liegt glaube ich bei 8k Breites Grinsen



Wie hasst du 9000€verdient???ErschrockenErschrockenErschrocken



750 Euro im Monat zu verdienen ist keine Kunst.. (zumal nirgendswo steht, dass er das als Nebenjob gemacht hat)
01.12.2003 18:11:28  Zum letzten Beitrag
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]=ZaR=[

AUP Schucku 31.03.2009
Als Nebenjob (geh ich mal von aus) ist das schon ne Kunst, finde ich zumindest, die ich beherrschen will fröhlich
01.12.2003 18:12:38  Zum letzten Beitrag
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Att

Guerilla
Dankeschön, das wars auch schon...hätte vielleicht selber drauf kommen können, hab ihn goggle aber nix gescheites gefunden.

Wenn ihr wollt könnt ihr den Thread weiter als Rechte-/Job Thread benutzen. Ansonsten kann er von mir aus geschlossen werden.


MfG Att
01.12.2003 18:12:57  Zum letzten Beitrag
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[H@CKERS]Hellfire

Mr Crow
du darfst im jahr maximal 7225€ (obs 25 waren bin ich mir net sicher) verdienen und bekommst trotzdem noch kindergeld.

mehr brauch man eigentlich net wissen Augenzwinkern
01.12.2003 18:15:15  Zum letzten Beitrag
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*Kaffee2*

Arctic Female
 
Zitat von ]=ZaR=[
Als Nebenjob (geh ich mal von aus) ist das schon ne Kunst, finde ich zumindest, die ich beherrschen will fröhlich



Er hat aber nirgendswo was von Nebenjob gesagt. Die Regelung gilt ja auch allgemein, ob er nun das Geld im Hauptberuf oder im Nebenjob verdient ist ja egal.
Suizid, klär uns auf Breites Grinsen
01.12.2003 18:16:44  Zum letzten Beitrag
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*Kaffee2*

Arctic Female
 
Zitat von [H@CKERS]Hellfire
du darfst im jahr maximal 7225€ (obs 25 waren bin ich mir net sicher) verdienen und bekommst trotzdem noch kindergeld.

mehr brauch man eigentlich net wissen Augenzwinkern



Es sind 7188, aber danke, dass du alles nochmal falsch nachgekaut hast Augenzwinkern
01.12.2003 18:17:28  Zum letzten Beitrag
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Att

Guerilla
So wie ich das mitbekommen hab spielt es auch keine Rolle wieviel meine Eltern verdienen, oder? bzw. ob sie überhaupt verdienen.


MfG Att
01.12.2003 18:20:27  Zum letzten Beitrag
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*Kaffee2*

Arctic Female
Hier kannste den komplette Regelung nachlesen (Punkt 3.6):

http://www.sis-verlag.de/Service/kgmb2001.htm
01.12.2003 18:24:42  Zum letzten Beitrag
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[H@CKERS]Hellfire

Mr Crow
oh.....k Breites Grinsen hatte nur kurz die replys überflogen Breites Grinsen

mal ne frage:

man darf im monat (steuerfrei) nur 400€ verdienen (minijob)

das wären im jahr 4.800€ wodurch kann man die differenz zwischen 4.800€-7.188€ verdienen?
01.12.2003 18:26:26  Zum letzten Beitrag
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*Kaffee2*

Arctic Female
 
Zitat von [H@CKERS]Hellfire
oh.....k Breites Grinsen hatte nur kurz die replys überflogen Breites Grinsen

mal ne frage:

man darf im monat (steuerfrei) nur 400€ verdienen (minijob)

das wären im jahr 4.800€ wodurch kann man die differenz zwischen 4.800€-7.188€ verdienen?



Kannst auch auf Lohnsteuerkarte arbeiten, solange du nicht über den Betrag von 7188 Euronen kommst. Was genau unter Einkommen fällt, steht in meinem Link
01.12.2003 18:28:34  Zum letzten Beitrag
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[Amateur]Cain

Amateur Cain
Wenn ich das recht verstehe/erinnere, wird aber von dem Jahreseinkommen des Kindes, sofern dieses durch Lohnarbeit eingenommen wird, noch die Pauschale von 1.044€ abgezogen, und DANN darf man nichtmehr über 7.188€ liegen, oder?

 
Aus dem Merkblatt
Zu den Einkünften zählen insbesondere:
Ausbildungsvergütungen einschließlich vermögenswirksamer Leistungen, Einnahmen aus einer neben der Ausbildung, während einer Übergangszeit oder in den Schul- bzw. Semesterferien ausgeübten Erwerbstätigkeit sowie einmalige Zuwendungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld; bei Arbeitnehmern ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.044 c abzuziehen, soweit nicht höhere Werbungskosten geltend gemacht werden,



Das würde, solange NUR Lohnarbeit die Einkünfte bildet, ja in einer de-facto-Grenze von 8.232€ resultieren
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [Amateur]Cain am 02.12.2003 1:34]
02.12.2003 1:29:42  Zum letzten Beitrag
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[Amateur]Cain

Amateur Cain
Noch was, was mir beinahe das Genick gebrochen hat:

Etwas ganz anderes als das Finanzamt und die Kindergeldkasse, über die wir hier reden, ist die Krankenkasse.

FALLS du familienversichert sein solltest, so liegt die aufs Jahr umgerechnete monatliche Einkommensgrenze bei 325,-€,sonst verlierst du den Status der Familienversicherung. Und das kann plötzlich sehr teuer werden, wenn du pro Monat beispielsweise nur 10,-€ zuviel verdient hast, aber dann deshalb plötzlich und rückwirkend für 10 Monate 50,-€ Krankenversicherung pro Monat (Studisatz) nachzahlen darfst ...
02.12.2003 1:39:53  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Nebenjob+Kindergeld ( geht das? )


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