Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Mal wieder: Rechtliches Halbwissen benötigt ( Jacke auf ner Fete verloren )
[1] 2 3 nächste »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
Damocles

AUP Damocles 15.05.2009
Frage Jacke auf ner Fete verloren
Hi all,
Ich brauche mal das Wissen der POT-Juristen.

Folgendes: Ich gehe in die K13 eines Gymnasiums und bin Mitglied im Fetenteam. Wir hatten gestern eine Fete, die wir zusammen mit der K12 organisiert haben. Lief sehr gut, waren ne Menge Leute da.
Es war folgendermassen organisiert:
1. K12+K13 sind für Kasse und Garderobe zuständig.
2. An der Garderobe bekommt man nen Zettel mit der Nummer des Kleiderbügels.
3. Wir bekommen nur das Geld was wir in Kasse und Garderobe einnehmen.
4. Die Disco verkauft Getränke und behält das Geld davon.
5. Die Disco ist verantwortlich für Sachen wir Minderjährige nach 12 etc.

Nun war folgendes:
Als die Party zuende war und die letzten Gäste gehen wollten, kamen 2, ja sagen wir Russlanddeutsche. Der eine hatte ein braune Jacke an (ich weiss nicht, ob er die abgeholt hat oder die ganze Zeit trug), der andere legte uns einen Zettel hin, der angeblich zu seiner Jacke gehört. Diese Jacke war jedoch unauffindbar. Nun machte der nette Herr ziemlichen Stress, brüllte rum, drohte uns zu ficken mit den Augen rollend und das ganze Programm eben, bis ihn die Türsteher beruhigen konnten. Er hat dann die Polizei wegen der Jacke gerufen, die auch prompt um halb fünf auf der Matte stand.
die Polizei fragt ihn also, wer die Jacke entgegengenommen hat. Er zeigt auf mich, ich frag ihn um wieviel Uhr das gewesen sein soll. Er sagt 12, ich präsentiere 2 Zeugen, dass ich um dreiviertel 12 ne Freundin an der Kasse abgelöst hab. Ihn beeindruckt das nicht sonderlich. Nun gut, die Polizei fragt wer Veranstalter ist, wir sagen halt K12+13 und geben den Namen des Schülersprechers an, der auch auf den Flyern als V.i.S.d.P. angegeben ist.
Jedenfalls will der nette Herr nun eine Anzeige wegen Diebstahls stellen (was wollen wir mit dem seiner Jacke, sind eh 2 übriggeblieben).
Wer ist den nun Verantwortlich und muss den Schaden bezahlen? Wir oder die Disco? Hat der ne Chance damit durchzukommen? Wie will man feststellen wieviel die Scheissjacke jetzt wert war (nach eigener Aussage war da sogar ein Labello und ein Feuerzeug drinnen Erschrocken)?
Habt ihr sonst was dazu zu sagen?

Danke im voraus.
15.02.2004 13:45:31  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Concer

AUP Concer 20.08.2017
Scheint wohl so als wenn zwei Jacken verwechselt wurden oder.
Sind ja zwei übriggeblieben...

Aber ich denke mal wenn er den Zettel hat kann er durchaus auf Schadensersatz "klagen".

Ihr hättet dabeischreiben sollen das ihr für Verluste in der Garderobe nicht haftet...
15.02.2004 14:07:17  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Damocles

AUP Damocles 15.05.2009
Ich glaub aber net dass die verwechselt wurden, es waren ne schwarze und ne grüne übrig, er hat angeblich ne braune gehabt.
Achja, ein Schild "Für Garderobe keine Haftung" hatten wir natürlich gut sichtbar dahängen.
15.02.2004 14:09:49  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
bratfisch

Deutscher BF
schreibt man nicht an jede garderobe " keine haftung blabla"?

so wars zumindest bei unsrer party...und hat auch keinen stress mit bullen gegeben, obwohl auch einige jacken weggekommen sind traurig
15.02.2004 14:10:21  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Concer

AUP Concer 20.08.2017
 
Zitat von Damocles
Ich glaub aber net dass die verwechselt wurden, es waren ne schwarze und ne grüne übrig, er hat angeblich ne braune gehabt.
Achja, ein Schild "Für Garderobe keine Haftung" hatten wir natürlich gut sichtbar dahängen.



Dann hat er null Anspruch auf nen Schadensersatz
Fertig.
15.02.2004 14:13:19  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Ibanez2000

tf2_soldier.png
dieses "keine haftung für die garderobe" ist laut meines Vaters (Amtsrichter) rechtlich nichtssagend, da ging es aber um die garderobe in einem restaurant(für alle frei zugänglich).

Die Haftung lag in dem Fall beim Restaurant.


edit: Wie würdet ihr euch eigenltich fühlen, wenn euch jemand um eure jacke betrügt.
Es ist doch unerheblich das das russlanddeutsche waren oder nicht? Aus deinem text lese ich keinen Verdacht auf betrug von seiner seite aus oder?
Sein Fehler wars doch sicher nicht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Ibanez2000 am 15.02.2004 14:17]
15.02.2004 14:16:02  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Concer

AUP Concer 20.08.2017
Ja ich weiss nicht grade seriös...
15.02.2004 14:18:44  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Damocles

AUP Damocles 15.05.2009
Naja, ich mein bloss, diesen Zettel kann er ja auch gefunden haben.
Natürlich besteht die Möglichkeit, dass die Jacke wirklich weggekommen ist, aber ich kann mir das net so recht vorstellen um ehrlich zu sein. Wir mussten zwar ab und an suchen, weil es wirklich ne Menge Jacken waren, aber ich glaube nicht, dass da irgendwie eine wegkommen kann.
15.02.2004 14:20:09  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Ibanez2000

tf2_soldier.png
habt ihr denn ne kriegskasse oder sowas eingerichtet?
normalerweise versichert man sich ja gegen sowas.
Man sollte ja immer damit rechnen, dass irgendwas kaputt geht oder was weiss ich. Könnt mir auch vorstellen, dass die disco ne versicherung gegen sowas hat, die werden das problem auch kennen. Würd die einfach mal ansprechen.

edit: ja ich weiss, hinterher ist man immer klüger.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Ibanez2000 am 15.02.2004 14:27]
15.02.2004 14:26:58  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Hessenpower

Hessenpower
Ich denke, aufgrund der Entgegennahme der Jacke gegen das Geld ist ein Verwahrvertrag zustande gekommen. Da ihr leider Euren Teil des Vertrags nicht mehr erfüllen könnt, müsst ihr Schadensersatz leisten. Dabei wird natürlich nicht der Neupreis der Jacke entscheidend sein, sondern der Zeitwert und da wirds dann wohl nicht so teuer für Euch werden, es sei denn, er hat die Jacke erst vorgestern gekauft und hat noch den Kassenbon...

In diesen Fall ist doch auch der Zusatz "für Garderobe keine Haftung" nicht relevant, denn sonst würde keine für die Garderobe bezahlen.
15.02.2004 14:27:46  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
TylerDurdan

tylerdurdan
Ne Anzeige wegen Diebstahl kann der nette Herr ruhig stellen, wenn er angibt, daß er seine Jacke freiwillig an die Garderobe gegeben hat, kann er sich ja schlecht auf einen Straftatbestand berufen, der die Wegnahme gegen seinen Willen beinhaltet... peinlich/erstaunt

Ansonsten stimmt natürlich, daß mit der Garderobe gegen Geld ein Verwahrungsvertrag zustande kommt. Und grade wenn Geld gezahlt wird, kann man wohl nicht die Haftung ausschließen...

Jedoch ist der wirkliche Knackpunkt: Kann er beweisen, daß seine Jacke da drin war? Er hat einen Zettel - nun gut. Das ist normalerweise ja auch eine Art Quittung für das Abgeben der Jacke. Aber er hat gesagt, DU hast seine Jacke entgegengenommen. Wenn das in den Polizei-Akten steht und du wirklich 2 Zeugen hast, daß du zu diesem Zeitpunkt NICHT an der Garderobe warst, dann hab ihr ihn des Lügens überführt - denn wie du gesagt hast, den Zettel hätte er auch finden können.

Ist noch die Frage, ob ihr nicht im Gegenzug Strafanzeige wg. Betrugs stellt, aber da solltet ihr euch (wenn wirklich was nachkommt, kann ja gut sein, daß sich alles in Wohlgefallen auflöst) erstmal mit einem Anwalt beraten, ob das in diesem Fall nötig ist (man muß ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen Augenzwinkern)
15.02.2004 14:44:47  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Ibanez2000

tf2_soldier.png
hab eben mit meinem vater drüber unterhalten.
Ihr müsst schadensersatz leisten. Der Zettel mit der Nummer stellt eine Art Quittung für den verwahrungsvertrag dar.

Ihr hättet also umbedingt darauf achten müssen, dass die nummernzettel nicht wieder von euch weggegeben werden nachdem ihr die sachenwieder aushändigt.


@tylerdurden. das ist unerheblich, die beweislast liegt hier doch nicht beim kläger.
Er wird mit sicherheit auch einen zeugen haben, dass er da die jacke abgeben hat.
wenn er klug ist, revidiert er bei der verhandlung seine aussage, dass der threadstarter die jacke entgegengenommen hat und damit hat sichs.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Ibanez2000 am 15.02.2004 15:10]
15.02.2004 15:07:59  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Ibanez2000

tf2_soldier.png
sagt mal sehe ich das eigetnlich richtig, dass ihr für die veranstaltung den V.i.S.d.P. Schulsprecher eingetragen habt??
da hätte ja sonstwas passieren können oder habt ihr euch versichert?
15.02.2004 15:13:03  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[KotHG]McMac

[KotHG]McMac
 
Zitat von Concer
Ihr hättet dabeischreiben sollen das ihr für Verluste in der Garderobe nicht haftet...



Dann hätten sie aber auch kein Geld dafür verlangen dürfen. Jeder Gast müsste seine Jacke dann selbst aufhängen.
15.02.2004 15:26:56  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Ibanez2000
@tylerdurden. das ist unerheblich, die beweislast liegt hier doch nicht beim kläger.
Er wird mit sicherheit auch einen zeugen haben, dass er da die jacke abgeben hat.



Natürlich liegt die Beweislast nicht beim Kläger, sonst würde man ja verlangen, daß er seinen eigenen Beweis entkräftet Breites Grinsen
Und natürlich wird sein Kollega aussagen, daß er genau mitbekommen hat, wie er seine Jacke abgegeben hat.

Aber wenn 2 Zeugen dagegen aussagen, ist das ne Frage der Beweiswürdigung. Und weder der Kollega noch die Kumpels vom Threadstarter sind ja "neutrale" Zeugen, da sie jeweils dem einen oder anderen Lager zugerechnet werden können.

 
wenn er klug ist, revidiert er bei der verhandlung seine aussage, dass der threadstarter die jacke entgegengenommen hat und damit hat sichs.



Wenn ers aber bei der Polizei anders gesagt hat, wirft das kein gutes Licht auf seine Glaubwürdigkeit, nicht? Zumindest wenn das bei der Polizei in die Akte gekommen ist.
15.02.2004 15:39:53  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
*Tscheggi*

AUP LeTschegg 15.02.2009
Höhöhö, Bruderherz, wieder fremde Jacken vercheckt? Breites Grinsen


/edith: Is mir schon bei eurer letzten Party aufgefallen, so viele Jacken wie ihr annehmt, da braucht ihr euch echt nicht zu wundern, wenn was verschwindet.
Da entfernt ihr vor der Party ein paar der Kleiderbügel und so habt ihr net diesen Scheiss am Hals. Oder regt sich da der Nicky auf?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von *Tscheggi* am 15.02.2004 15:45]
15.02.2004 15:40:51  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
kanto

Mods-Gorge
Meinem Freund ist das im Theater passiert und da lief das genauso: Jacke abgeben - zettel bekommen. Als er seine Jacke wieder holen wollte war jene nicht mehr da und das Theater musst zahlen.
15.02.2004 15:41:02  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[NRG]Sonic

nrgsonic
Waren denn diese "Zettel" leicht zu fälschen?

Ich meine, es ist ziemlich unprofessionell, sowas über Papierfetzen zu machen. Sollte ja kein Problem sein, sich bei geeigneter Stelle so kleine Metallplättchen o.ä. zu besorgen, die einem eindeutig als Gardarobenbenutzer ausweisen. Wenn ihr nur mit nem Stift auf Papierstreifen Zahlen draufgekritzelt habt, seid ihr schon selber schuld, falls der Typ da ne Fäschung produziert hat.
15.02.2004 15:50:34  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
kanto

Mods-Gorge
 
Zitat von [NRG]Sonic []
Waren denn diese "Zettel" leicht zu fälschen?

Ich meine, es ist ziemlich unprofessionell, sowas über Papierfetzen zu machen. Sollte ja kein Problem sein, sich bei geeigneter Stelle so kleine Metallplättchen o.ä. zu besorgen, die einem eindeutig als Gardarobenbenutzer ausweisen. Wenn ihr nur mit nem Stift auf Papierstreifen Zahlen draufgekritzelt habt, seid ihr schon selber schuld, falls der Typ da ne Fäschung produziert hat.



Ich denke mal nicht, dass die so blöd sind und das nicht richtig organisieren.
15.02.2004 15:52:22  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Ibanez2000

tf2_soldier.png
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von Ibanez2000
@tylerdurden. das ist unerheblich, die beweislast liegt hier doch nicht beim kläger.
Er wird mit sicherheit auch einen zeugen haben, dass er da die jacke abgeben hat.



Natürlich liegt die Beweislast nicht beim Kläger, sonst würde man ja verlangen, daß er seinen eigenen Beweis entkräftet Breites Grinsen
Und natürlich wird sein Kollega aussagen, daß er genau mitbekommen hat, wie er seine Jacke abgegeben hat.

Aber wenn 2 Zeugen dagegen aussagen, ist das ne Frage der Beweiswürdigung. Und weder der Kollega noch die Kumpels vom Threadstarter sind ja "neutrale" Zeugen, da sie jeweils dem einen oder anderen Lager zugerechnet werden können.

 
wenn er klug ist, revidiert er bei der verhandlung seine aussage, dass der threadstarter die jacke entgegengenommen hat und damit hat sichs.



Wenn ers aber bei der Polizei anders gesagt hat, wirft das kein gutes Licht auf seine Glaubwürdigkeit, nicht? Zumindest wenn das bei der Polizei in die Akte gekommen ist.


das obige mag sein, zu dem anderen denke ich, dass das schlechte licht da aber leider nicht ausschlaggebend sein wird. In Wut/Rage sagt man anfangs bei der Polizei vieles.
Wenn man da jetz sagt:"Ja okay bin mir nich so sicher das er es war, war schon bischen müde und das licht war schlecht".
Glaub da kann keiner einem was.
16.02.2004 7:04:33  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
*Tscheggi*

AUP LeTschegg 15.02.2009
Naja, was soll auch großartig passieren? Fpr den Notfall müsst ihr halt den Zeitwert der Jacke bezahlen, und wenns irgend ne 500€ Jacke war muss er es nachweisen
16.02.2004 7:26:23  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[TxT]Chicken

AUP smoo 02.03.2009
Also wenn du es auf nen Rechtsstreit ankommen läßt, und er sich dadrauf versteift dass DU die Jacke aufgehangen hast, und du beweisen kannst dass du gar nicht da warst zu besagtem Zeitpunkt, bist zumindestens du aus dem Schneider.
16.02.2004 10:52:22  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Damocles

AUP Damocles 15.05.2009
Wir (also die Organisatoren) haben uns jetzt so erstmal geeinigt, dass wir ihm für die Scheissjacke 25€ oder so geben und die Sache auf sich beruhen lassen. Wir haben genug Geld eingenommen, da können wir uns das leisten.
16.02.2004 15:41:14  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RunningGag

GMan
Käme bei mir wie ein Schuldeingeständnis rüber ...
16.02.2004 15:50:56  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
SuppenKoch

Leet
 
Zitat von Damocles
Wir (also die Organisatoren) haben uns jetzt so erstmal geeinigt, dass wir ihm für die Scheissjacke 25€ oder so geben und die Sache auf sich beruhen lassen. Wir haben genug Geld eingenommen, da können wir uns das leisten.



lasst euch doch nicht nicht fertig machen ...
16.02.2004 15:54:35  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
UCBarkeeper

UCBarkeeper
also ich find das nur fair, dem typen seine jacke zu bezahlen, denke aber nicht, dass da 25€ reichen...

ich mein schlussendlich habt ihrs vermasselt, da gibts eigentlich nix dran zu rütteln...


e: an die meisten hier, ihr solltet nicht soviel alexander hold/barbara salesch gucken. römer in allen ehren, aber nicht hier ne...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von UCBarkeeper am 16.02.2004 16:01]
16.02.2004 15:58:41  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
.:HoP:.

Deutscher BF
 
Zitat von Damocles
Wir (also die Organisatoren) haben uns jetzt so erstmal geeinigt, dass wir ihm für die Scheissjacke 25€ oder so geben und die Sache auf sich beruhen lassen. Wir haben genug Geld eingenommen, da können wir uns das leisten.



Vergesst nicht, ihm bei der Zahlung von 25Eur unterschreiben zu lassen, dass die Zahlung per Saldo aller Ansprüche erfolgt.
16.02.2004 16:14:17  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Ibanez2000

tf2_soldier.png
halt mit quittung, ich hoff für euch der typ machts.
16.02.2004 17:08:48  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von UCBarkeeper
e: an die meisten hier, ihr solltet nicht soviel alexander hold/barbara salesch gucken. römer in allen ehren, aber nicht hier ne...



Mata halt...
Du mich auch.
16.02.2004 17:20:45  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[AlphA]Bierkoenig

[AlphA]Bierkoenig
Das ist irgendwie ein echt bescheidenes Problem, was immer wieder bei Vorabifeiern vorkommt. Ich geb meine Jacke da schon lange nicht mehr ab. Falls ihr nochmal so ne Party macht: Den Betrag für die Gaderobe lieber beim Kartenpreis aufschlagen und dafür die Gaderobe frei lassen. Dann auf die Rückseite der Getränke-/Eintrittskarte die Nummer schreiben und ihm den Zettel als Quittung geben. Deutlich machen, dass der Verlust von einem von beiden bedeutet, dass er nachzahlen muss. Und ohne Kombination Karte/Quittung kriegt niemand seine Sachen.
Machen die hier in einer Disko so und ich find die Idee wunderbar. So kann wenigstens ausgeschlossen werden, dass jemand die Marke findet und ne Jacke abstauben will.
16.02.2004 17:29:51  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Mal wieder: Rechtliches Halbwissen benötigt ( Jacke auf ner Fete verloren )
[1] 2 3 nächste »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

| tech | impressum