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Wiederbetätigung
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orf.at
Was haltet ihr davon?
Findet ihr es gerechtfertigt, dass man wegen so einer "Kleinigkeit" jemanden vor Gericht stellt oder haltet ihr das für eine übertriebene Maßnahme?
Meiner Meinung nach, sollte hier härter durchgegriffen werden, als bei 08/15 "damals gabs das doch gar nicht, alles erfindung" schreiern, da er als Politiker und Offizier doch einiges mehr an Verantwortung trägt und auch eine Art Vorbild sein sollte.
Außerdem würde es das Verbotsgesetz ziemlich sinnlos erscheinen lassen, wenn man jetzt keine Strafe verhängen würde. Eine Verurteilung wäre ein Signal für andere, dass das so eben nicht geht.
So eure Meinung, wenns Interessierte gibt.
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Ich finde das ganze lächerlich.
Gut, unser Gudenus ist ein Vollidiot, aber von freier Meinungsäußerung hat das auch nichts mehr.
Die NS-Zeit war schlimm, keine Frage, aber was sollen uns diese Gesetze im speziellen bringen?
Bzw. viel mehr eine Verurteilung aufgrund solcher Sachen...
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Naja, das Verbotsgesetz ist schon in der Hinsicht recht praktisch, da dann keine Rechtsextremen Demonstrationen veranstalten und Parolen hinausbrüllen.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ja eins unter Eingriffsvorbehalt und es muss auch in gewisser Weise eingeschränkt werden, da das ganze sonst ausufern würde.
Ich würd ja auch herumpunken unter Strafe stellen...
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ich halte es etwas für übertrieben wobei man dieses thema sicherlich sehr vorsichtig angehen muss, auch wenn ich es nicht in der öffentlichkeit gesagt habe.. wer hätte das schon
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wenn man ihn zu milde straft schreit die eine seite und bekommt er eine saftige strafe ist er bei seinen "befürwortern" ein halber märtyrer.
ich beneid' den richter nicht grad...
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Dann gibt man ihm am besten 5 Jahre (genau die Mitte) und die Sache ist erledigt
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| Zitat von Kaffeekränzchen
Ich finde das ganze lächerlich.
Gut, unser Gudenus ist ein Vollidiot, aber von freier Meinungsäußerung hat das auch nichts mehr.
Die NS-Zeit war schlimm, keine Frage, aber was sollen uns diese Gesetze im speziellen bringen?
Bzw. viel mehr eine Verurteilung aufgrund solcher Sachen...
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Differenziere zwischen freier Meinungsäußerung und "NS-Propaganda". Es geht viel mehr um die Eindämmung solcher Lügengeschichten.
Gerade als Politiker sollte man nicht gegen die Verfassung verstoßen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Psychok!ller am 02.01.2006 0:39]
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/e
Ist doch alles Kacke.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kaffeekränzchen am 05.01.2006 12:00]
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| Zitat von Mr.Black
Dann gibt man ihm am besten 5 Jahre (genau die Mitte) und die Sache ist erledigt | | Leute wegen ihrer Meinung einzusperren ist NICHT ok, egal wie falsch sie ist.
Flipz
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| Zitat von Flipz
| Zitat von Mr.Black
Dann gibt man ihm am besten 5 Jahre (genau die Mitte) und die Sache ist erledigt | | Leute wegen ihrer Meinung einzusperren ist NICHT ok, egal wie falsch sie ist.
Flipz | |
Wenn die Meinung gegen Gesetze verstößt ist es sehr wohl ok.
Nur wegen seiner Meinung wird er nicht eingesperrt.
Jeder weiß, dass er solche Äußerungen in der Öffentlichkeit besser nicht machen sollte und wenn sie es dennoch tun müssen sie die Konsequenz tragen.
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Thema: Anklage gegen Gudenus ( Wiederbetätigung ) |