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OK, den Zusammenhang versteh ich immer noch nicht.
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Es hält sich nicht für immer, aber für wesentlich länger
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| Zitat von alexis-machine
Es hält sich nicht für immer, aber für wesentlich länger
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Wenn die Pizza in der Tiefkuehltruhe aufbewahrt werden soll, dann bezieht sich auch das Mindesthaltbarkeitsdatum auf diese Art der Aufbewahrung.
Aber steht das nicht normalerweise sogar drauf? In der Art wie: "Im Kuehlschrank bei 8°C soundsoviel Tage, in der Tiefkuehltruhe bei -18°C soundsoviel Monate"?
/Ich sehe gerade von Tiefkuehlpizza war doch keine Rede
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Drexl0r am 13.06.2011 20:06]
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Ist "verbinden" beim Telefonieren im Englischen auch "connect"?
Also simmt z.B. "Would you please connect me with Mr. Müller"?
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Ist das nicht "to patch someone through"? Oder ist das böse Umgangssprache?
¤: Leo sagt, ist richtig. "Patch" kann wahlweise auch durch "put" ersetzt werden.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 13.06.2011 20:40]
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| Zitat von kepper*
Ist "verbinden" beim Telefonieren im Englischen auch "connect"?
Also simmt z.B. "Would you please connect me with Mr. Müller"?
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Jop, geht.
Alternativ (eventuell sogar etwas gebräuchlicher):
"Would you please put me through to Mr. Kantholz?"
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Super, dankeschön
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| Zitat von kepper*
Ist "verbinden" beim Telefonieren im Englischen auch "connect"?
Also simmt z.B. "Would you please connect me with Mr. Müller"?
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Ist möglich, aber afaik sagt man eher: "Would/Could you please put me through to Mr. x?"
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| Zitat von -=Charon=-
Alternativ (eventuell sogar etwas gebräuchlicher):
"Would you please put me through to Mr. Kantholz?"
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Nicht nur eventuell "to connect" habe ich in dem Zusammenhang noch nie gehört - kann natürlich trotzdem richtig sein.
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ich würde "pass" benutzten. Im französischen ist es auch "je vous passe" (ich verbinde sie).
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von darkimp am 13.06.2011 20:44]
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| Zitat von kepper*
Ist "verbinden" beim Telefonieren im Englischen auch "connect"?
Also simmt z.B. "Would you please connect me with Mr. Müller"?
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Ist korrekt.
| Zitat von Absonoob
Ist das nicht "to patch someone through"? Oder ist das böse Umgangssprache?
¤: Leo sagt, ist richtig. "Patch" kann wahlweise auch durch "put" ersetzt werden.
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es ist weniger umgangssprache als eher amtsenglisch/militär/filme orientiert. Wird imo selten so benutzt.
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"Pass" würde ich gefühlsmäßig eher nehmen, wenn man nur den Höhrer weiterreichen müsste.
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Jou, wie "pass me the ketchup. please."
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kann man da rechtlich irgendwas machen, wenn man z.b. auf einer Seite angemeldet ist mit persönlichen Daten z.b. Kreditkartendaten und die Seite wurde Opfer eines Hackers der alle Daten gestohlen hat. Kann man da irgendwie den Seitenbetreiber anklagen, wenn er wissentlich eine Lücke nicht geschlossen hat? Gibt es ähnliche Fälle?
Nein ich bin nicht betroffen, mich interessiert es nur weil jetzt immer mehr große Seiten gehackt werden.
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sicherlich kannst du ihn im falle der fahrlässigkeit an den karren fahren.
aber - weis ihm das erstmal nach.
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Naja, das dürfte höchstens über grobe Fahrlässigkeit laufen wenn der Betreiber nicht explizit auf die Lücke hingewiesen wurde. Und die Kreditkartenfirmen dürften zivilrechtlich jede Haftung an den Betreiber weiterleiten dürfen weil der die Daten (insbesondere den Sicherheitscode) laut AGB nicht speichern darf. Soweit meine Meinung mit mehr Wissen über die technischen als über die rechtlichen Vorgänge
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Die Frage hab ich nach dem Sony Hack auch meinem Anwalt gestellt, hier mal die Antwort:
| [...] Es bleibt letztlich bei der Frage, ob man aufwendig Ansprüche – zunächst bestehen wohl nur solche auf Auskunft – geltend machen sollte, um dann hinterher, so ärgerlich das auch ist, ggf. doch keinen konkreten Schadensersatzanspruch beziffern zu können. Anders wäre das, wen Ihnen tatsächlich ein konkreter Schaden entsteht, weil bspw. ein bei Sony geklautes und von Ihnen im Rahmen eines anderen Portals genutztes Passwort dazu genutzt wird, das andere Portal zu nutzen. Hier sind ja durchaus konkrete Schäden denkbar. Es ist allerdings zu empfehlen, dass die Passwörter, die Sie auch bei Sony hinterlegt haben, vorsorglich bei anderen Verwendungen zu ändern. Ansonsten könnte am Ende sogar Ihnen noch der Vorwurf gemacht werden, grob fahrlässig gehandelt zu haben, wenn Sie um den Umstand wissen, dass bei Sony Ihre Passwörter Dritten bekannt geworden sind und Sie diese auch (weiterhin) für andere Zwecke/Portale verwenden.
Der Aufwand und die Kosten der Geltendmachung von Ansprüchen ggü. Sony finge ja schon an, wenn Sie damit einen Anwalt, bspw. mich :), beauftragen, so dass hierfür erst einmal Kosten entstünden, auf denen Sie unterm Strich ggf. sitzen bleiben, weil diese Kosten als zur Rechtsverfolgung nicht erforderlich angesehen werden. Auch an die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach dem Bundesdatenschutzgesetz (vgl. § 43 BDSG) ist zu denken; auch dieses wird Ihnen aber kein Geld bringen, sondern allenfalls Sony Geld kosten, für Sie aber zunächst ebenfalls Aufwand und ggf. Kosten bedeuten. | |
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Dein Anwalt antwortet dir mit Smileys?
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wo is das problem?
machen mein banker und mein steuerberater auch.
hängt immer davon ab, wie man zu den personen steht. in der geschäftswelt gibts nicht nur bornierte schlipsträger und menchen, die bornierte schlipsträger erwarten.
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Mit dem hab ich auf der Hochzeit meines Chefs schonmal gesoffen, das weiß er nur nicht mehr deshalb siezt er mich Gibt auch nette Anwälte.
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Gibt es ein Excel Makro oder Ähnliches, mit dem ich das Wetter einer Stadt, die in einer bestimmten Zelle steht abrufen kann?
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Kann man den DHL-Mann mit Karte bezahlen, bei einem Nachnahmepaket?
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Wie kann ich als Empfänger eine Nachnahme-Sendung bezahlen?
Empfänger einer NACHNAHME-Sendung können diese bei der Auslieferung durch den Zusteller in bar oder bis zu einem Wert von 500 EUR mit der POSTCARD bezahlen. Benachrichtigte NACHNAHME-Sendungen, die Sie in der Postfiliale abholen, können Sie selbstverständlich auch mit der EC- Karte bezahlen.
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Wer hat schon eine POSTCARD daheim?
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Früher ging das mit Eurocheques :/
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Schon paradox: Kaum gab es den Euro, schon war der Eurocheque verschwunden.
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| Zitat von Atomsk
Wie kann ich als Empfänger eine Nachnahme-Sendung bezahlen?
Empfänger einer NACHNAHME-Sendung können diese bei der Auslieferung durch den Zusteller in bar oder bis zu einem Wert von 500 EUR mit der POSTCARD bezahlen. Benachrichtigte NACHNAHME-Sendungen, die Sie in der Postfiliale abholen, können Sie selbstverständlich auch mit der EC- Karte bezahlen.
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Danke! Grml, nun doch noch zur Bank latschen.
Da keine Postcard vorhanden.
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Ich habe eine zweiseitige PDF-Datei, wie ich gerne gegen den Uhrzeigersinn drehen würde und dann in der gedrehten Form abspeichern würde.
Wie geht das?
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Mja, mieh, mäh, OK
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Thema: Erklärbär ( das Wissensmagazin mit Aiman Abdallah ) |