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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Doppelt Krankenversichert - So what?! ( Hilfe für Versicherungsdaus )
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eX-blood

tf2_medic.png
missmutig gucken Hilfe für Versicherungsdaus
Einen wunderschönen Mittag liebe Gemeinde.

Mir geht es prima zur Zeit. Warum? Mein Arbeitgeber hat mich zur Sicherheit noch einmal Krankenversichert, damit mir auch ja nichts passieren kann. Aber mal von Anfang an ..

Ich bin noch unter 25 und über meinen Vater bei einer privaten Krankenkasse mitversichert. Bisher hatte ich damit auch nie Probleme, ich brauchte nur immer meinen Versicherungsschein um (bei Uni/Arbeit/Behörden) nachzuweisen, dass ich versichert bin.

Seit März diesen Jahres arbeite ich bei einem Unternehmen als Werkstudent. Ebenfalls seit März habe ich meinen Studienabschluss erreicht, bin aber noch bis September 2011 (Sommersemester) immatrikuliert und somit offiziel noch Student. Daher müßte ich (nach meinem nicht all zu umfassenden Verständnis) genauso behandelt werden wie ein Werkstudent ohne Abschluss. Es geht ja nur darum, ob ich immatrikuliert bin. Das heißt:
- ich muss keine Arbeitslosenversicherung zahlen
- ich muss keine Krankenversicherung zahlen (da privat)
- ich muss keine Pflegeversicherung zahlen (da privat)


Jetzt hat mich mein Arbeitgeber aber einfach mal (ohne jegliche Kontaktaufnahme, Vorwarnung, Anruf, Rauchzeichen, ..) bei einer gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet mit der Begründung:

Da Sie zur Zeit beurlaubt sind, Ihre Bachelorarbeit zum 14.03.2011 fertiggestellt haben und
Masterstudienbeginn erst mit WS 2011 erfolgen wird, wurden Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung
pflichtig.
Ebenfalls liegt keine kurzfristige Beschäftigung von höchstens 50 Kalendertagen oder 2 Kalendermonaten im
Kalenderjahr vor.

Wir haben Sie bei der XYZ angemeldet, da Sie sozialversicherungspflichtig sind und mit Ihrem Einkommen nicht freiwillig versichert werden können. Somit sind für Sie die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung nicht gegeben. Der Arbeitgeber kann eine Krankenkasse für den MA wählen, wenn
keine Mitgliedsbescheinigung einer KK vorliegt.



Ähm ja, also ich lese das so: Ich darf mich nicht privat versichern. Dass ich es aber bin ist anscheinend nicht so wichtig.

Das Tolle an der Geschichte ist: Ich zahlen jetzt 2 mal Krankenversicherung. Ein herrliches Gefühl im Problemfall gleich zwei Krankenhausbetten zu bekommen ..


Da mein lieber Daddy sich auf einem Boot in den Tiefen Frankreichs befindet und sich wahrscheinlich grad ordentlich Wein in die Kehle laufen lässt frage ich das Almighty pOT: Was tun?

Das kann doch einfach nicht angehen, dass die mich einfach eben irgendwo anmelden und mir wird dann automatisch alles vom Gehalt abgezogen. Ich habe auch bereits vor Beenden des Abschlusses bei diesem Unternehmen gearbeitet und da ist alles mit der privaten Krankenversicherung ohne Probleme über die Bühne gegangen.
Leider ist für mich das Versicherungssystem nicht wirklich überschaubar und logisch und kann nicht mehr als mich auf die Aussagen meines Arbeitgebers verlassen. Allerdings kommt mir das ziemlich seltsam vor. Ich denke nicht, dass ich auch mal so eben aus der privaten raus kann (Kündigungsfrist etc.) und ich will das ehrlich gesagt auch garnicht.

===

Der Thread darf auch gerne für weitere Unwissende wie mich missbraucht werden.

Glück auf!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von eX-blood am 07.06.2011 13:21]
07.06.2011 13:17:03  Zum letzten Beitrag
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Kalenz

AUP Kalenz 02.10.2011
unglaeubig gucken
 
Zitat von eX-blood

"Krankenversicherung nicht gegeben. Der Arbeitgeber kann eine Krankenkasse für den MA wählen, wenn
keine Mitgliedsbescheinigung einer KK vorliegt."



Gib deinem AG halt einen Wisch von deiner privaten KK, der dir bescheinigt, dass du bereits eine KK hast und meld dich bei der gesetzlichen wieder ab.
07.06.2011 13:20:11  Zum letzten Beitrag
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Jayposel

Guerilla
In der Zeit in der du das hier getippt hast, hättest du bei deinem Arbeitgeber anrufen können und damit das Problem gelöst, ggf. Nachweise deiner privaten KK nachreichen!
07.06.2011 13:21:51  Zum letzten Beitrag
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Tony.50

Tony.50
"Der Arbeitgeber kann eine Krankenkasse für den MA wählen, wenn
keine Mitgliedsbescheinigung einer KK vorliegt."

Das klingt für mich wie: Mitgliedsbescheinigung vorlegen, und dann is gut.
07.06.2011 13:22:07  Zum letzten Beitrag
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eX-blood

tf2_medic.png
Die haben den Wisch ..

Aber der Satz, Zitat ".. und mit Ihrem Einkommen nicht freiwillig versichert werden können .." schreckt mich ab.
D.h. ich bins zwar, darf aber nicht Hmmm
07.06.2011 13:22:57  Zum letzten Beitrag
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krak0s

AUP krak0s 12.07.2010
verschmitzt lachen
Er will nur angeben, das er Privat versichert ist als Student.
07.06.2011 13:23:03  Zum letzten Beitrag
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RapeItShare

Arctic
unglaeubig gucken
Warum machst'n son Aufstand:

 
Da mein lieber Daddy sich auf einem Boot in den Tiefen Frankreichs befindet und sich wahrscheinlich grad ordentlich Wein in die Kehle laufen lässt frage ich das Almighty pOT: Was tun?




Dann tankt dein Vadder eben 1x weniger. Geld genug scheint ihr ja zu haben. Alternativ da mal anrufen.
07.06.2011 13:23:34  Zum letzten Beitrag
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RapeItShare

Arctic
 
Zitat von krak0s

Er will nur angeben, das er Privat versichert ist als Student.



Und das sein Vater ein Boot besitzt. Ein BOOT!
07.06.2011 13:24:07  Zum letzten Beitrag
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Kalenz

AUP Kalenz 02.10.2011
 
Zitat von eX-blood

Die haben den Wisch ..

Aber der Satz, Zitat ".. und mit Ihrem Einkommen nicht freiwillig versichert werden können .." schreckt mich ab.
D.h. ich bins zwar, darf aber nicht Hmmm



Ich geh davon aus, dass die Stelle, die dich bei der KK angemeldet hat eben NICHTS von deiner privaten KK weiß. Also Betreuer im Unternehmen anrufen, fragen wer dafür zuständig ist und da den Wisch hingeben...
07.06.2011 13:25:03  Zum letzten Beitrag
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mc.smurf

tf2_soldier.png
"Achten Sie darauf, dass Sie nicht Ihren Werkstudentenstatus verlieren. Das passiert bereits, wenn Sie ein Urlaubssemester einlegen oder die Abschlussprüfungen absolviert haben"
sagt http://www.arbeitsratgeber.com/werkstudenten-jobs-0376.html
07.06.2011 13:26:00  Zum letzten Beitrag
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eX-blood

tf2_medic.png
Ach Mädels kommt. Mein Vater fährt auf einem brüchigen Hausboot, das er selbst nichtmal besitzt, auf einem Tümpel rum, besitzt kein Handy und kommt erst wieder in einer Woche

Ich telefonier mit denen schon ständig rum, aber jedesmal hat man eine andere Sachbearbeiterin am Telefon, dann soll ich nochmal alles via Email schicken und jetzt kam der Blödsinn zurück.

Gibt es sowas, dass man sich nicht privat versichern darf? Gibts das überhaupt? Darauf gehts doch hinaus.


/¤:
 
Zitat von mc.smurf

"Achten Sie darauf, dass Sie nicht Ihren Werkstudentenstatus verlieren. Das passiert bereits, wenn Sie ein Urlaubssemester einlegen oder die Abschlussprüfungen absolviert haben"
sagt http://www.arbeitsratgeber.com/werkstudenten-jobs-0376.html



Okay, das ist schonmal aufschlussreich und leider sch****.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von eX-blood am 07.06.2011 13:42]
07.06.2011 13:27:06  Zum letzten Beitrag
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Smoking44*

AUP Smoking44* 22.04.2010
Wirst du nicht automatisch exmatrikuliert, wenn du deine BA fertig hast?
07.06.2011 13:33:32  Zum letzten Beitrag
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mc.smurf

tf2_soldier.png
 
Zitat von Smoking44*

Wirst du nicht automatisch exmatrikuliert, wenn du deine BA fertig hast?



Stimmt eigentlich, da wird man dann doch dann von Amts wegen exmatrikuliert.
07.06.2011 13:35:14  Zum letzten Beitrag
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Konsumidiot

Konsumidiot
 
Zitat von mc.smurf

 
Zitat von Smoking44*

Wirst du nicht automatisch exmatrikuliert, wenn du deine BA fertig hast?



Stimmt eigentlich, da wird man dann doch dann von Amts wegen exmatrikuliert.


Nö, das kommt darauf an wie die Hochschule das handhabt. Manchmal wird man erst zum Semesterende exmatrikuliert, oder man kann es sich selbst aussuchen. Manchmal kann man sich sogar weiter für die folgenden Semester zurückmelden.
07.06.2011 13:37:43  Zum letzten Beitrag
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eX-blood

tf2_medic.png
Ne, hab auf jedenfall ne Imma für das SS2011 + Studentenausweis + Wahlberechtigung etc.

Aber gut, das ist ja egal. Ich hab jetzt nochmal angerufen, und die meinen dass ich mich nicht privat versichern kann.

Aha. Leider kann ich Sie wenig vom Gegenteil überzeugen, weil ich die gesetzlichen Voraussetzungen nicht kenne. Aber ich kann mir nicht vorstellen bestimmte Dinge erfüllen zu müssen, um sich privat versichern zu dürfen ..
07.06.2011 13:40:09  Zum letzten Beitrag
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Konsumidiot

Konsumidiot
doch natürlich, dein einkommen muss über einer gewissen grenze liegen.
07.06.2011 13:41:28  Zum letzten Beitrag
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mc.smurf

tf2_soldier.png
 
Zitat von eX-blood
Aha. Leider kann ich Sie wenig vom Gegenteil überzeugen, weil ich die gesetzlichen Voraussetzungen nicht kenne. Aber ich kann mir nicht vorstellen bestimmte Dinge erfüllen zu müssen, um sich privat versichern zu dürfen ..



Privat versichern kannst du dich ja jederzeit, das entbindet dich bloß nicht von der normalen gesetzlichen Krankenversicherung Augenzwinkern du kannst ja deine private Krankenversicherung bis zum Wintersemester auf eine Anwartschaft umstellen wenn du bis dahin dort arbeiten wirst.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 07.06.2011 13:50]
07.06.2011 13:42:02  Zum letzten Beitrag
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eX-blood

tf2_medic.png
 
Zitat von mc.smurf

 
Zitat von eX-blood
Aha. Leider kann ich Sie wenig vom Gegenteil überzeugen, weil ich die gesetzlichen Voraussetzungen nicht kenne. Aber ich kann mir nicht vorstellen bestimmte Dinge erfüllen zu müssen, um sich privat versichern zu dürfen ..



Privat versichern kannst du dich ja jederzeit, das entbindet dich bloß nicht von der normalen gesetzlichen Krankenversicherung Augenzwinkern du kannst ja deine private Krankenversicherung zum Wintersemester auf eine Anwartschaft umstellen wenn du bis dahin dort arbeiten wirst.



Ich wäre einfach noch ein Jahr über meinen Vater versichert - für magere 15¤
Na echt super, so ein Rotz .. argx
07.06.2011 13:46:08  Zum letzten Beitrag
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HrHuss

AUP HrHuss 11.01.2019
 
Zitat von Konsumidiot

doch natürlich, dein einkommen muss über einer gewissen grenze liegen.



Aber nur, wenn er in einer gesetzlichen KK versichert war. Selbst wenn er jetzt arbeitslos wäre, könnte er seit 01.01.2009 nicht mehr in die gesetzl. KK wechseln. Und um vom privaten Status in die gesetzl. KK zu kommen, muss er ja Sozialversicherungspflichtiges Gehalt beziehen...

Alles komisch, ich weiß. Ich komm jedenfalls auch nicht ohne weiteres aus der privaten KK raus (was ich will), da ich auch nur Schüler/Student mit Nebenjob und Bafög bin.

Seh auch gar nicht den Sinn, warum der AG ihn versichert, dann muss er doch auch für die KK blechen... Mata halt...
07.06.2011 14:40:21  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
 
Zitat von mc.smurf


Privat versichern kannst du dich ja jederzeit,




Hä? Dafür muss man doch eine gewisse Einkommensgrenze überschreiten, oder? Mata halt...

¤ Slow E-Street is slow...


E-Street... No retreat, no surrender
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von E-Street am 07.06.2011 14:45]
07.06.2011 14:45:16  Zum letzten Beitrag
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Konsumidiot

Konsumidiot
hä ich dachte nur seine eltern waren privat versichert
07.06.2011 14:53:11  Zum letzten Beitrag
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Hyperdeath

hyperdeath
 
Zitat von mc.smurf

 
Zitat von Smoking44*

Wirst du nicht automatisch exmatrikuliert, wenn du deine BA fertig hast?



Stimmt eigentlich, da wird man dann doch dann von Amts wegen exmatrikuliert.


Und eigentlich auch nicht. Gerade bei BA-Studiengängen und bei Überschneidungen zwischen SS- und WS-Studiengängen wird angeboten einfach weiterhin bei der Uni immatrikuliert zu bleiben, sodass man im Zweifelsfall eben gerade nicht den Studentenstatus verliert bevor man mit dem Masterstudiengang beginnt/beginnen kann.

Hyp
07.06.2011 14:57:31  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Die Frage ist ja, ob du aus versicherungsrechtlicher Sicht überhaupt Student bist.
Soweit ich das in Erinnerung habe, wird ab einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden vermutet, dass man vorrangig arbeitet und nur nebenher studiert. Dadurch wird man versicherungspflichtig, so dass man nur gesetzlich krankenversichert ist.
Es besteht dann die Möglichkeit einer Zusatzversicherung und/oder Anwartschaft bei der PKV.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 07.06.2011 15:02]
07.06.2011 15:01:23  Zum letzten Beitrag
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HrHuss

AUP HrHuss 11.01.2019
 
Zitat von webLOAD

Die Frage ist ja, ob du aus versicherungsrechtlicher Sicht überhaupt Student bist.
Soweit ich das in Erinnerung habe, wird ab einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden vermutet, dass man vorrangig arbeitet und nur nebenher studiert. Dadurch wird man versicherungspflichtig, so dass man nur gesetzlich krankenversichert ist.
Es besteht dann die Möglichkeit einer Zusatzversicherung und/oder Anwartschaft bei der PKV.



Bei mir wars andersrum, ich musste nachweisen, dass ich mindestens 20 Std. die Woche zur Schule gehe. Mata halt...
07.06.2011 15:07:03  Zum letzten Beitrag
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eX-blood

tf2_medic.png
 
Zitat von Konsumidiot

hä ich dachte nur seine eltern waren privat versichert


Nein, ich bin BEI meinem Vater mitversichert bis 25 Jahre.

 
Zitat von webLOAD

Die Frage ist ja, ob du aus versicherungsrechtlicher Sicht überhaupt Student bist.
Soweit ich das in Erinnerung habe, wird ab einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden vermutet, dass man vorrangig arbeitet und nur nebenher studiert. Dadurch wird man versicherungspflichtig, so dass man nur gesetzlich krankenversichert ist.
Es besteht dann die Möglichkeit einer Zusatzversicherung und/oder Anwartschaft bei der PKV.


Habe extra einen Arbeitsvertrag von 20h/Woche. In Semesterferien ist auch Vollzeit (40h/Woche) erlaubt.

 
Zitat von HrHuss

Seh auch gar nicht den Sinn, warum der AG ihn versichert, dann muss er doch auch für die KK blechen... Mata halt...


this.
07.06.2011 15:08:30  Zum letzten Beitrag
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Strahlung-Alpha

AUP Strahlung-Alpha 19.09.2014
Mal bei der Privaten angerufen was die dazu sagen?
Finde ich schon ein wenig komisch das ganze.
07.06.2011 19:18:03  Zum letzten Beitrag
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Ibanez3000

Arctic
Also ich bin auch privat versichert, Urlaubssemester zur Anfertigung meiner Diplomarbeit. Das geht, Einkommen muss ich auch keins nachweisen.
07.06.2011 19:23:39  Zum letzten Beitrag
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eX-blood

tf2_medic.png
...
Also Ergänzungshalber:

Urlaubssemester gilt nicht, wenn bereits das Zeugnis ausgehändigt worden ist. Der Gesetzgeber schreibt klar im Gesetz, dass das Studium nach deutschem Recht mit Erhalt des Zeugnis als abgeschlossen gilt. Unabhängig davon ob die Hochschule das macht oder nicht.

Es gibt aber eine Überbrückungszeit (für zukünftige Masterstudenten). Diese Überbrückungszeit darf aber nicht mehr als 4 Monate betragen. (Bei mir sinds 6).

Mein Vater erhält jetzt die Beiträge für die Privatversicherung zurück, muss dafür aber Kindergeld zurückzahlen und ich schmeiß jetzt jeden Monat 100¤ ins Maul der SBK.

Abgesehen davon bin ich vollkommen pflichtig in allen Zahlungen, also auch Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von eX-blood am 14.06.2011 19:21]
14.06.2011 19:20:32  Zum letzten Beitrag
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Rudirogdt

AUP Rudirogdt 26.11.2007
 
Zitat von eX-blood


Ähm ja, also ich lese das so: Ich darf mich nicht privat versichern. Dass ich es aber bin ist anscheinend nicht so wichtig.




afair hast du die möglichkeit zu wechseln, musst aber nicht.
14.06.2011 19:37:13  Zum letzten Beitrag
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mc.smurf

tf2_soldier.png
 
Zitat von E-Street

 
Zitat von mc.smurf


Privat versichern kannst du dich ja jederzeit,




Hä? Dafür muss man doch eine gewisse Einkommensgrenze überschreiten, oder? Mata halt...

¤ Slow E-Street is slow...


E-Street... No retreat, no surrender



Da hab ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt (bzw. eher sinnfrei Augenzwinkern man kann sich jederzeit bei der PKV versichern, aber das entbindet einen eben nicht von der Versicherungspflicht. Wäre zwar so mehr oder weniger schwachsinnig, aber es würde gehen.
14.06.2011 19:48:59  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Doppelt Krankenversichert - So what?! ( Hilfe für Versicherungsdaus )
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