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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Problem mit Führerschein ( Verdammter Samstag )
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-=IuM|Chainsaw=-

-=IuM|Chainsaw=-
Verdammter Samstag
Hiho, ich werd in 2 Tagen 18, sprich am Samstag.
Führerschein und so hab ich schon alles bestanden ich muss das Ding nur noch abholen, aber das Landratsamt hat ja bekanntlich am Samstag geschlossen und vorher den Lappen bekommen kann ich glaub vergessen.
Jetzt meine Frage, ist es möglich einen kurzzeitig geltenden Führerschein zu bekommen, also son Zettel wo dann vom 15.-16. vorübergehende Fahrerlaubnis draufsteht?
Hab gehört das wäre möglich und kost so an die 10€.
Weiss das jemand?

Thx Chains
13.05.2004 20:23:30  Zum letzten Beitrag
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BEAVER

Leet
Du hast jetz 18 Jahre gewartet, also wirst du ja wohl auch noch die 2 Tage aushalten können Mata halt...
13.05.2004 20:27:23  Zum letzten Beitrag
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guerilla2000

guerilla2000
jo das stimmt auch, ich hab übrigens schon ma gehört, dass der vater was unterschreibt, dass er ihn seinem sohn erst am geburtstag aushändigt.. ich würd sagen, einfach mal frage, kost ja nix
13.05.2004 20:29:00  Zum letzten Beitrag
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AK Lover

AK Lover
 
Zitat von -=IuM|Chainsaw=-
Hiho, ich werd in 2 Tagen 18, sprich am Samstag.
Führerschein und so hab ich schon alles bestanden ich muss das Ding nur noch abholen, aber das Landratsamt hat ja bekanntlich am Samstag geschlossen und vorher den Lappen bekommen kann ich glaub vergessen.
Jetzt meine Frage, ist es möglich einen kurzzeitig geltenden Führerschein zu bekommen, also son Zettel wo dann vom 15.-16. vorübergehende Fahrerlaubnis draufsteht?
Hab gehört das wäre möglich und kost so an die 10€.
Weiss das jemand?

Thx Chains


Fahren darfst du erst, wenn du den FS in den Pfoten hast. Nicht eher. Auch nicht mit Bestätigung oder so 'nen Schlonz.
Und die 2 Tage bis zum Montag wirst du auch noch warten können, ungeduldiger Pimpf!
13.05.2004 20:29:37  Zum letzten Beitrag
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safely_gunman

Arctic
 
Zitat von BEAVER
Du hast jetz 18 Jahre gewartet, also wirst du ja wohl auch noch die 2 Tage aushalten können Mata halt...



ich würde den aber auch sofort haben wollen

btw.:finger weg vom auto,falls man alk/restalk im blut hat!
13.05.2004 20:29:51  Zum letzten Beitrag
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braino

X-Mas Arctic
sry.. keine ahnung
 
Zitat von BEAVER
Du hast jetz 18 Jahre gewartet, also wirst du ja wohl auch noch die 2 Tage aushalten können Mata halt...


warscheinlich hat er am wochenende schon was geplant..
oda?!

lg
Braino
13.05.2004 20:29:52  Zum letzten Beitrag
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-=IuM|Chainsaw=-

-=IuM|Chainsaw=-
Meine Alten fahren in Urlaub, sprich ich hab gleich ne Woche später 6 Tage lang die Karre. Sie wollen dass ich am WE noch ein bischen mit meinem Bruder rumfahr um wieder richtig reinzukommen und zahlen mir das dann auch.
Ich sag nicht nein Augenzwinkern
13.05.2004 20:29:55  Zum letzten Beitrag
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buTZe

butze
Mein Bruder hat so nen Zettel bekommen weil er am 31.12 Geburtstag hatte. War so ne Art Fahrerlaubnis und am 3.1 durfte er dann seinen richtigen Führerschein abholen
13.05.2004 20:29:57  Zum letzten Beitrag
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KOOGas

KOOGas
Das Amt muss gewährleisten können, dass du es an deinem Geburtstag auch hast. Deswegen habe ich schon von Fällen gehört, dass man den Lappen auch einen Tag vor dem Geburtstag bekommt...

Aber eigentlich geht es nicht.
Was du mit Lappen meinst ist, dass wenn du zB zwei Klassen machst, nach der ersten Klasse noch keinen Führerschein bekommst, aber eine Bestätigung, dass du die Prüfung bestanden hast. Dort kannst du dir beim Amt einen vorläufigen für ein paar Euronen kaufen. Allerdings musst du dafür 18 sein.
13.05.2004 20:32:48  Zum letzten Beitrag
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-=IuM|Chainsaw=-

-=IuM|Chainsaw=-
 
Zitat von guerilla2000
jo das stimmt auch, ich hab übrigens schon ma gehört, dass der vater was unterschreibt, dass er ihn seinem sohn erst am geburtstag aushändigt.. ich würd sagen, einfach mal frage, kost ja nix



Hmm, brauch ich für den Zettel auch ne Unterschrift der Eltern?
13.05.2004 20:33:07  Zum letzten Beitrag
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der Zwerg vom Berg

xmas female arctic
 
Zitat von AK Lover
Fahren darfst du erst, wenn du den FS in den Pfoten hast. Nicht eher.



Falsch. Wenn der Führerschein 'erteilt' wurde darfst du fahren. Ich hatte am 27. Geburtstag, am 26. rief das Landratsamt an und meinte der Führerschein wäre unterwegs zu mir und ich dürfte ab Mitternacht Autofahren. Gegen 9 Uhr kam dann die Post, und ich bin - bevor ich den Schein hatte - legal Auto gefahren.
13.05.2004 20:33:11  Zum letzten Beitrag
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Cola-SixPack

Cola
Frage
Ich hab glaub ich mal gehört, dass man den Führerschein auch bei einer Polizeidienststelle ablegen lassen kann und ihn dort an seinem Geburstag holen kann?
13.05.2004 20:34:13  Zum letzten Beitrag
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Diewie

X-Mas Leet
 
Zitat von -=IuM|Chainsaw=-
Hiho, ich werd in 2 Tagen 18, sprich am Samstag.
Führerschein und so hab ich schon alles bestanden ich muss das Ding nur noch abholen, aber das Landratsamt hat ja bekanntlich am Samstag geschlossen und vorher den Lappen bekommen kann ich glaub vergessen.
Jetzt meine Frage, ist es möglich einen kurzzeitig geltenden Führerschein zu bekommen, also son Zettel wo dann vom 15.-16. vorübergehende Fahrerlaubnis draufsteht?
Hab gehört das wäre möglich und kost so an die 10€.
Weiss das jemand?

Thx Chains



Bürgermeister fragen! Hab ich auch gemacht und der hat mir dann an meinem 18 den FS um 12 Uhr Mittags am Sonntag gebracht. Weil es "dürfen" nur die Bürgermeister die FS beim Landratsamt abholen, sonst darf das keiner in der Gemeinde.
Falls du in einem kleineren Ort wohnst macht das der Bürgermeister sicher, denn du darfst mit 18 ja auch wählen.
Als es damals bei mir so weit war hat er nur gemeint, er fährt jeden Fr. ins Landratsamt und holt ein paar "bestellte" Führerscheine ab. Natürlich musst du ihm auch den Zettel geben, wo draufsteht, dass du die Prüfung bestanden hast.
Also einfach morgen mal in die Gemeinde gehen und fragen.

Diewie
13.05.2004 20:34:42  Zum letzten Beitrag
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LA-dyChatengel[dc2k]

AUP Chatty 01.03.2010
Ich hab auch son Zettel damals bekommen, in Postkartengröße. Den hab ich vom Straßenverkehrsamt bekommen, nachdem ich die Plastikkarte beantragt hatte, das war so ne Art "Übergangsführerschein", gültig für max. 6 Wochen. Bezahlen mußte ich den damals nicht, lag wahrscheinlich daran, daß ich die Plastikkarte schon beantragt hatte Augenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von LA-dyChatengel[dc2k] am 13.05.2004 20:43]
13.05.2004 20:35:47  Zum letzten Beitrag
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sartox

AUP sartox 21.06.2013
fahr doch ohne führerschein !
wirst du kontrolliert(was man eh fast nie wird Breites Grinsen )
hast du ihn zuhause vergessen......
gehst halt dann am montag zum amt holst ihn ab und legst ihn der polizei vor.
kostet glaube ich max 10euro bussgeld
13.05.2004 21:46:01  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
 
Zitat von sartox
fahr doch ohne führerschein !




Der Junge hat Recht!
Eigentlich hast du ihn ja automatsch wenn du 18. wirst, weil due alle Prüfungen bestanden hast.

Mein Nachbar fährt die ganze Zeit schwarz, obwohl er durch die Theorie Prüfung gefallen ist.
Wenn ich nicht etwas gegen Polizisten hätte würde ich denen glatt mal bescheid geben. mit den Augen rollend
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 13.05.2004 21:48]
13.05.2004 21:48:26  Zum letzten Beitrag
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sartox

AUP sartox 21.06.2013
 
Zitat von Kung Schu

Wenn ich nicht etwas gegen Polizisten hätte würde





Immer diese Vorurteile tztzt...
13.05.2004 21:50:01  Zum letzten Beitrag
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Tarantula

Tarantula
unglaeubig gucken
 
Zitat von sartox
fahr doch ohne führerschein !
wirst du kontrolliert(was man eh fast nie wird Breites Grinsen )
hast du ihn zuhause vergessen......
gehst halt dann am montag zum amt holst ihn ab und legst ihn der polizei vor.
kostet glaube ich max 10euro bussgeld



Ich würd lieber nicht den Führerschein riskieren bevor ich ihn überhaupt habe...
13.05.2004 21:53:08  Zum letzten Beitrag
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[KOD]Nighthawk

Phoenix
...
 
Zitat von der Zwerg vom Berg
 
Zitat von AK Lover
Fahren darfst du erst, wenn du den FS in den Pfoten hast. Nicht eher.



Falsch. Wenn der Führerschein 'erteilt' wurde darfst du fahren. Ich hatte am 27. Geburtstag, am 26. rief das Landratsamt an und meinte der Führerschein wäre unterwegs zu mir und ich dürfte ab Mitternacht Autofahren. Gegen 9 Uhr kam dann die Post, und ich bin - bevor ich den Schein hatte - legal Auto gefahren.



Du darfst gar nicht fahren ohne den Führerschein bei dir zu führen, auch wenn du ihn theoretisch hast.
13.05.2004 21:56:10  Zum letzten Beitrag
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guerilla2000

guerilla2000
 
Zitat von Diewie
Weil es "dürfen" nur die Bürgermeister die FS beim Landratsamt abholen, sonst darf das keiner in der Gemeinde.

Diewie



So ein Schwachfug hab ich schon lange nimmer gehört.
13.05.2004 21:57:14  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
 
Zitat von [KOD]Nighthawk


Du darfst gar nicht fahren ohne den Führerschein bei dir zu führen, auch wenn du ihn theoretisch hast.



Doch, wenn man den Führerschein mal daheim vergisst wird man auch nicht gleich hingerichtet.
Man muss ihn dann auf der Polizeiwache nachreichen.
Und dann fällt halt ein kleines Bußgeld an.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 13.05.2004 21:58]
13.05.2004 21:57:35  Zum letzten Beitrag
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guerilla2000

guerilla2000
 
Zitat von [KOD]Nighthawk

Du darfst gar nicht fahren ohne den Führerschein bei dir zu führen, auch wenn du ihn theoretisch hast.



stimmt so auch nicht ganz, wenn du deinen führerschein nicht dabei hast, wird geprüft ob du ihn hast und du musst 10€ strafe zahlen, mehr nich
13.05.2004 21:58:40  Zum letzten Beitrag
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MilcHScHNittE

MilcHScHNNittE
 
Zitat von Kung Schu
 
Zitat von [KOD]Nighthawk


Du darfst gar nicht fahren ohne den Führerschein bei dir zu führen, auch wenn du ihn theoretisch hast.



Doch, wenn man den Führerschein mal daheim vergisst wird man auch nicht gleich hingerichtet.



In der heutigen Zeit wäre ich mir da nicht mehr so sicher peinlich/erstaunt
13.05.2004 21:59:02  Zum letzten Beitrag
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[KOD]Nighthawk

Phoenix
 
Zitat von guerilla2000
wenn du deinen führerschein nicht dabei hast, wird geprüft ob du ihn hast und du musst 10€ strafe zahlen



Klingelt's?
13.05.2004 22:02:53  Zum letzten Beitrag
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-=KillerTubbie=-

Leet Female II
sind mittlerweile übrignes 20€. Aber das ist keine Strafe sondern Verwarngeld.
13.05.2004 22:12:22  Zum letzten Beitrag
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[KOD]Nighthawk

Phoenix
...
Also ist Falschparken erlaubt?
13.05.2004 22:14:57  Zum letzten Beitrag
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Echelon

Arctic
führerschein ungleich fahrerlaubnis.

ich denke, nachfragen ist die einzig sinnvolle variante bei der vielzahl hier vertretender "meinungen".
13.05.2004 22:21:53  Zum letzten Beitrag
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sartox

AUP sartox 21.06.2013
 
Zitat von [KOD]Nighthawk
Also ist Falschparken erlaubt?



natürlich nicht

(obwohl es manchmal billiger als parkhaus ist )

aber wenn er unbedingt fahren will/muss und 20 euro strafe in kauf nimmt wieso nicht ??
13.05.2004 22:25:47  Zum letzten Beitrag
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nos1ze

Arctic
die Wege des Führerscheins sind sowieso unergründlich.
Der Lappen von nem Freund wurde seltsamerweise MITTEN unter der Woche an das Sekretariat seiner Schule geliefert. Danach hat die Sekretäring bei ihm auf den Antwortbeantworter gesprochen und total verdutzt gemeint, dass hier ein Führerschein rumliege
Die Wave-Datei von dem Anrufbeantworter hab ich immer noch :P
13.05.2004 22:26:56  Zum letzten Beitrag
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Buschi

Buschi
mach doch bitte nen Thread auf nachdem du am wochenende ohne den führerschein nen unfall gebaut hast, das hätte stil.
13.05.2004 22:29:13  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Problem mit Führerschein ( Verdammter Samstag )
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