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Wo das Problem ist? Leute zu ermitteln und anzuklagen, die auf den "Like"-Button geklickt haben? Man könnte die überlastete Justiz/Exekutive auch gut für andere Sachen gebrauchen... Mal davon abgesehen, dass es doch möglich sein dürfte straffrei zu sagen, dass man mit dieser oder jener Straftat sympathisiert, so lange man nicht in den Dunstkreis gewisser deutscher "Gedankensverbrechensgesetze" (z.B. Volksverhetzung) gerät
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| Zitat von Badmintonspieler
Wo ist das Problem? Es ist unwahrscheinlich, dass eine Klage durchkommt. Im Übrigen halte ich diese Aktion des "Schotterns" für ziemlich bescheuert.
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Ob man die Art des Protestes für bescheuert hält ist hier ziemlich irrelevant, aber das du hier kein Problem siehst erschüttert mich zutiefst.
Alter! Es ist Facebook! Da sind manche in 500 Gruppen drinne, ein gedankenverlorener Klick und schon ist man dabei! Und zum ersten ist das - wenn überhaupt - eine reine Sympathie zu einem Verbrechen. Und das muss doch eindeutig unter Meinungsäußerung stehen? Und zum zweiten: Das ist noch nichtmal eine Sympathie! Man muss leider auf "gefällt mir" klicken, wenn man in die Gruppe will, einen "Eintreten"-Button gibt es nicht. Das heißt, selbst wenn man ein kompletter Gegner der Aktion ist und mit den Befürwortern in der Gruppe diskutieren will muss man zwangsläufig auf "Gefällt mir" klicken - auch wenn es einem überhaupt nicht gefällt.
Wie in aller Welt kann man hierbei kein Problem sehen? Zumal ich es genauso irrelevant finde, ob die Klage durchkommt oder nicht, denn neben der absoluten Verschwendung von Geldern geht es einfach um das Prinzip der Meinungsfreiheit.
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Ahahaha, ich seh schon die Aktenberge voller ausgedruckter Facebookprofile .
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Dämliche Aktion, sowohl 'Castor schottern', als auch von Seiten der StA Lüneburg.
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Das heißt, wenn ich hier schreiben würde, dass ich "Castor schottern" gut finde, könnte gegen mich auch wegen Gedankenverbrechen ermittelt werden?
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Es sollte hier eine zusätzliche Funktion geben, dass man Posts auch direkt an eine Staatsanwaltschaft melden kann, würde den Jungs viel Arbeit ersparen.
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Theoretisch ja. Allerdings nicht wegen Gedankenverbrechens sondern wegen... wegen was eigentlich?
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...Allerdings ist nicht nur Facebook ein gefährlicher Ort für Meinungsäußerungen. Auch in Diskussionsforen, die die niedersächsische Landespolizei speziell zu den Castor-Transporten eingerichtet hat, drohen Teilnehmern potenziell Ermittlungen, selbst wenn sie Pseudonyme benutzen. Möglich ist dies über ihre IP-Nummer, mit der auch nach der vom Bundesverfassungsgericht vorläufig beendeten Vorratsdatenspeicherung über Abrechnungsdaten oder Quick Freeze Namen und Adressen ermittelt werden können. Das dies keine reine Theorie ist, zeigte ein [local] Fall, bei dem das Bundeskriminalamt Seiten zu Brandanschlagsmeldungen mit dem expliziten Ziel ins Netz stellte, alle Personen zu überprüften, die diese aufrufen. | |
Das Aufrufen einer Webseite? No way
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von zer0 am 05.11.2010 11:22]
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Überprüfen =/= Anklagen. Dennoch erschreckend, wie einfach man in ein Raster rutscht.
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| Zitat von Underground Man
| Zitat von Badmintonspieler
Wo ist das Problem? Es ist unwahrscheinlich, dass eine Klage durchkommt. Im Übrigen halte ich diese Aktion des "Schotterns" für ziemlich bescheuert.
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Ob man die Art des Protestes für bescheuert hält ist hier ziemlich irrelevant, aber das du hier kein Problem siehst erschüttert mich zutiefst.
Alter! Es ist Facebook! Da sind manche in 500 Gruppen drinne, ein gedankenverlorener Klick und schon ist man dabei! Und zum ersten ist das - wenn überhaupt - eine reine Sympathie zu einem Verbrechen. Und das muss doch eindeutig unter Meinungsäußerung stehen? Und zum zweiten: Das ist noch nichtmal eine Sympathie! Man muss leider auf "gefällt mir" klicken, wenn man in die Gruppe will, einen "Eintreten"-Button gibt es nicht. Das heißt, selbst wenn man ein kompletter Gegner der Aktion ist und mit den Befürwortern in der Gruppe diskutieren will muss man zwangsläufig auf "Gefällt mir" klicken - auch wenn es einem überhaupt nicht gefällt.
Wie in aller Welt kann man hierbei kein Problem sehen? Zumal ich es genauso irrelevant finde, ob die Klage durchkommt oder nicht, denn neben der absoluten Verschwendung von Geldern geht es einfach um das Prinzip der Meinungsfreiheit.
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Wenn die Staatsanwaltschaft durch verlorene Gerichtsprozesse erkennt, dass sie mit solchen Klagen nicht vor Gericht durchkommt, wird sie in Zukunft auch keine neuen Klagen mehr einreichen. Dafür haben wir Gerichte: Sie sollen sicherstellen, dass die Grundrechte geschützt werden. Der "Gefällt mir"-Button wird es sicherlich nicht in die Kategorie "Aufruf zu einer Straftat" schaffen.
Im Übrigen endet meiner Auffassung nach die Meinungsfreiheit da, wo bewußt zur Gewalt gegen Personen und Sachen aufgerufen wird.
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| Zitat von Howie Hughes
Das heißt, wenn ich hier schreiben würde, dass ich "Castor schottern" gut finde, könnte gegen mich auch wegen Gedankenverbrechen ermittelt werden?
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Mind Police to the rescue.
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| Zitat von Howie Hughes
Das heißt, wenn ich hier schreiben würde, dass ich "Castor schottern" gut finde, könnte gegen mich auch wegen Gedankenverbrechen ermittelt werden?
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laut unserer chronisch unterbeschäftigten Staatsanwaltschaft: Ja
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| Zitat von Badmintonspieler
Im Übrigen endet meiner Auffassung nach die Meinungsfreiheit da, wo bewußt zur Gewalt gegen Personen und Sachen aufgerufen wird.
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Die Freiheit des einzelnen endet dort wo andere Menschen zu schaden kommen. Nich kommen könnten. Opferlose Straftaten sind mit das bescheuerste was man sich einfallen lassen kann.
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| Zitat von limlug
Die Freiheit des einzelnen endet dort wo andere Menschen zu schaden kommen. Nich kommen könnten. Opferlose Straftaten sind mit das bescheuerste was man sich einfallen lassen kann.
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Volksverhetzung, Anstiftung zu Mord, Totschlag, etc pp sind also für Dich Kavaliersdelikte?
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Die erste würd ich gerne abschaffen ja. Die naderen beiden sind nich opferlos...
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| Zitat von limlug
Die erste würd ich gerne abschaffen ja. Die naderen beiden sind nich opferlos...
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Anstiftung zum Mord ist opferlos, sofern der Mord nicht ausgeführt wird. Es könnte nur jemand zu Schaden kommen...
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Wäre unter der Prämisse dann ja auch zurecht nicht strafbewehrt.
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Ich halte es doch wohl für Sinnvoll das nach einem Vereitelten Mordversuch die Auftraggeber belangt werden können.
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Da hat ja auch schon ein rechtswidriger Angriff stattgefunden -> du hast ein Opfer. Da würd ich auch nix gegen sagen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von limlug am 05.11.2010 17:20]
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| Zitat von limlug
Da hat ja auch schon ein rechtswidriger Angriff stattgefunden -> du hast ein Opfer. Da würd ich auch nix gegen sagen.
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Also wenn jemand einen Auftragsmörder engagiert, um eine andere Person umbringen zu lassen, ist das noch nicht schlimm für dich?
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kann wegen wiederbetätigung verurteilt werden, wenn man auf einer naziseite "das gefällt mir" ins gästebuch schreibt?
kann man wegen aufruf und unterstützung einer straftat verurteilt werden, wenn man auf gesichtsbuch eine aktion mit dem "gefällt mir" knopf kommentiert?
kann man wegen volksverhetzung verurteilt werden, wenn man ein buch gut heißt, daseiner bevölkerungsgruppe schlechtes genmaterial bescheinigt und diese somit abwertet im vergleich zu der mehrheit der bewohner des staates?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Alkoholiker* am 05.11.2010 17:33]
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Gerade mal aus protest der gruppe beigetreten...
wieso verlinkt der facebook link auf heise.de eigentlich auf die southpark-episodes seite?
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| Zitat von Lwis
| Zitat von limlug
Da hat ja auch schon ein rechtswidriger Angriff stattgefunden -> du hast ein Opfer. Da würd ich auch nix gegen sagen.
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Also wenn jemand einen Auftragsmörder engagiert, um eine andere Person umbringen zu lassen, ist das noch nicht schlimm für dich?
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Jup. Weil die Absicht etwas zu tun bzw jemanden etwas tun zu lassen sich meiner Meinung nach einem Gedankenverbrechen entspricht. Meiner Meinung nach sollte nichts bestraft werden wo es kein Opfer gibt, da dass entschieden am Sinn einer Strafverfolgung vorbei geht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von limlug am 05.11.2010 17:34]
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16-Jähriger hielt Kinder wie Sklaven
| Mit einer angeblichen Spendenaktion für eine argentinische Schule hätten sich die Kinder Geld von Geschäftsleuten erschlichen. Wenn sich jemand aus der Kolonne weigerte, etwa auch Raubtaten zu begehen, soll der 16-Jährige gedroht haben, ihm mit einem Schraubenzieher die Augen auszustechen. Gezielt habe er Heimkinder angesprochen und sie immer wieder abgefangen, wenn sie vor ihm zurück ins Heim geflüchtet waren. | |
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| Zitat von limlug
Jup. Weil die Absicht etwas zu tun bzw jemanden etwas tun zu lassen sich meiner Meinung nach einem Gedankenverbrechen entspricht. Meiner Meinung nach sollte nichts bestraft werden wo es kein Opfer gibt, da dass entschieden am Sinn einer Strafverfolgung vorbei geht.
| | So dämlich das es schon wieder lustig ist
Dich will ich sehen wenn dir jemand ernsthaft droht dich umzubringen, und die Polizei sagt: Nö wir kommen demnächst dann vorbei wenn sie als Leiche in ihrer Wohnung verrotten, vorher kömma nix tun.
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| Zitat von limlug
Wäre unter der Prämisse dann ja auch zurecht nicht strafbewehrt.
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Dann melde ich schwere Zeifel an der Prämisse an.
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| Zitat von SIMrBurns
Überprüfen =/= Anklagen.
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Schon klar. Manpower wird trotzdem beansprucht.
| Doch auch gegen solche Personen mag die Staatsanwaltschaft Lüneburg Ermittlungs- und Strafverfahren nicht ausschließen. Stattdessen will die Behörde, die offenbar weder unter Überlastung noch unter Personalmangel leidet, Einzelfallprüfungen vornehmen. Auch bei der Lüneburger Orts- und der Hannoveraner Bundespolizei findet eine geheim gehaltene Anzahl von Beamten trotz Gewaltkriminalität und Gewerkschaftsklagen über Personalabbau die Zeit, sich im Internet über Castor-Gegner zu "informieren". | |
Allerdings frag ich mich gerade was daran neu ist. Recherche in Social Networks ist ja jetzt nicht soooo abwegig.
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