|
|
|
|
Der bedient Bürger. Bürger werden immer dümmer. Je dümmer der Bürger, desto länger braucht es. Ergo, fiffi hat keine Zeit mehr.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 24.09.2014 3:38]
|
|
|
|
|
|
Haha, als ob es den Herrn früher gestört hätte . Also damals, als er auch schon verbeamtet Bürger bedient hat.
|
|
|
|
|
|
|
Jetzt hab ich erstmal überlegt ob du verbeamt = verstrahlt gemeint hast, zefuck.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Beam to Fix!
|
|
|
|
|
|
|
Meine Freundin hat sich ein Tshirt über ne Facebook Gruppe gekauft. Leider hat sie es nicht persönlich abgeholt sondern mit Überweisung bezahlt und geschickt bekommen.
Das Tshirt wurde als neu/einmal getragen angeboten, doch es waren deutliche Gebrauchsspuren zu sehen und kleine Löcher.
Kann man da irgendwas machen ? Die Verkäuferin meinte sie würde das Geld zurücküberweisen, meldet sich aber seit her nicht mehr.
ib4: Dumme Freundin sollte sowas nicht machen, ja finde ich auch aber so ists jetzt leider so
|
|
|
|
|
|
|
Nicht per FB anschreiben sondern postalisch, oder anrufen. Ansonsten Anwalt. Anerkannt hat sie das Problem mit dem Angebot der Erstattung ja schon. Vielleicht hatte sie auch einfach 'nen Unfall oder so der sie davon abhält sich zu melden.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 24.09.2014 11:39]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Rufus
| Zitat von Phillinger
Kann ich leider bestätigen. 18 er Highland Park und trotzdem den Todeskater gehabt am nächsten Tag.
| |
Du bist schwach.
| |
Komm erst mal in mein Alter.
|
|
|
|
|
|
|
ADAC:
wir sind demletzt mit nem T3 liegen geblieben, und abgeholt worden.
In der zentrale der firma die für den ADAC "im auftrag" gearbeitet hat, hab ich dann ein telefonat mitbekommen, in dem der kunde audrüklich drauf hingewiesen hat, das er von der "strassenwacht" abgeholt werden möchte (panne).
Was hat es damit aufsich? Bzw welchen unterschied macht das, zu einer firma die iA arbeitet?
Funfact:
auf dem weg zum nächsten VW händler, hat der fahrer des ADACs voll den spiegel eines lkws abgefahren (innerorts).
Also haben wir erstmal auf die polizei gewartet, (standen ja vorher nicht schon 1h an der autobahn).
Als es dann weiter ging, hatte der fahrer wohl doch keine lust mehr zur vw werkstatt zu fahren, sondern ist direkt zu seiner zentrale - natürlich OHNE uns in jeglicher form mal zu informieren was sache ist.
War nicht grad toll...
|
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [H@CKERS]Hellfire am 24.09.2014 13:35]
|
|
|
|
|
|
straßenwacht sind einfach die gelben engel. vielleicht wollte er nur sichergehn, dass auch wirklich einer kommt, der die adac-connection hat, nicht einer vom avd oder sonstwas.
|
|
|
|
|
|
|
Frage: Können überstunden verfallen bzw. gibt es eine regelung dazu wenn nix im Arbeitsvertrag dazu steht?
Ich habe inzwischen wieder einen 3stelligen Betrag auf der Uhr stehen weiss aber nicht ob wie und wann ich die einplannen kann/will/muss. Kann mir die mein Arbeitgeber irgendwann durchstreichen oder hab ich die bis zum ende meiner Tage bei diesem ArbeitgebeR?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [H@CKERS]Hellfire
auf dem weg zum nächsten VW händler, hat der fahrer des ADACs voll den spiegel eines lkws abgefahren (innerorts).
Also haben wir erstmal auf die polizei gewartet, (standen ja vorher nicht schon 1h an der autobahn).
| |
Fahrerflucht kommt auch nicht so gut wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -hi7.eM.hiGh-
Frage: Können überstunden verfallen bzw. gibt es eine regelung dazu wenn nix im Arbeitsvertrag dazu steht?
Ich habe inzwischen wieder einen 3stelligen Betrag auf der Uhr stehen weiss aber nicht ob wie und wann ich die einplannen kann/will/muss. Kann mir die mein Arbeitgeber irgendwann durchstreichen oder hab ich die bis zum ende meiner Tage bei diesem ArbeitgebeR?
| |
Schau in deinen Arbeitsvertrag, da sollte es geregelt sein.
Ansonsten hier der Sachverhalt aus Arbeitsgebersicht: http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/wann-verfallen-ueberstunden.html
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von TheRealHawk
| Zitat von [H@CKERS]Hellfire
auf dem weg zum nächsten VW händler, hat der fahrer des ADACs voll den spiegel eines lkws abgefahren (innerorts).
Also haben wir erstmal auf die polizei gewartet, (standen ja vorher nicht schon 1h an der autobahn).
| |
Fahrerflucht kommt auch nicht so gut wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist
| |
ich wollte darauf hinnaus, das es 2 deutsche beteiligte waren, und man das auch ohne polizei hätte regeln können. Ich denke aufgrund des firmenwagens musste das dann halt aufgenommen werden.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [H@CKERS]Hellfire
ich wollte darauf hinnaus, das es 2 deutsche beteiligte waren, und man das auch ohne polizei hätte regeln können.
| |
Rassist.
|
|
|
|
|
|
|
Gibt es sowas wie xing für Australien?
Bereich Print / Medien und / oder Programmierung / Entwicklung.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von TheRealHawk
| Zitat von [H@CKERS]Hellfire
ich wollte darauf hinnaus, das es 2 deutsche beteiligte waren, und man das auch ohne polizei hätte regeln können.
| |
Rassist.
| |
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Murica
Gibt es sowas wie xing für Australien?
Bereich Print / Medien und / oder Programmierung / Entwicklung.
| |
Schonmal LinkedIn probiert?
|
|
|
|
|
|
|
Wie neulich schon im Hass(tm) erläutert, hab ich ein Smartphone über E-Bay verkauft, nun das zweite mal, da der erste Käufer sich weder gemeldet noch gezahlt hat. Diesmal wieder genau das gleiche Verhalten (selbstverständlich von einem anderen Käufer). Würde er wenigstens eine E-Mail schreiben, in welcher er sein Beileid ausdrückt, sich entschuldigt und sagt, er könne es nicht zahlen etc., wäre für mich das Thema durch. Nun bin ich aber doch etwas genervt, da ich ja nun wieder eine Zahlungsfrist setzen muss (kann den Vertrag ja nicht einseitig aufheben), abwarten, ob er reagiert, Kosten und Zeit rein stecke. Jedenfalls denke ich, dass ich es nun mit allen Mitteln durchziehen werde (ist ja auch so, dass sich der Wert des Telefons während dem Warten mindert).
Jedenfalls will ich wie folgt vorgehen:
- Frist setzen via Einschreiben (2 Wochen)
- Falls nicht gezahlt wird: Gerichtliches Mahnverfahren einleiten
Nun meine Fragen: Kann ich bereits jetzt bei der Fristsetzung die Kosten für das Einschreiben ihm mitberechnen?
Was passiert, wenn er Widerspruch gegen das Mahnverfahren einlegt: Klar, Prozess, aber wie sind die Wahrscheinlichkeiten dass ich den gewinne (müsste ja ziemlich klar sein) und wer würde meine Ausgaben begleichen, wenn er nicht zahlungsfähig ist? Müsste ich zu diesem Verfahren einen Anwalt haben oder kann ich da auch ohne auftreten (weil die rechtliche Ausgangssituation eh klar ist)?
Ich hab ihm den Artikel noch nicht zugesandt, in der Auktion steht auch drin, dass er erst nach Zahlungseingang versandt wird. Spielt das irgendeine Rolle?
Kann ich ihm weitere Mahnkosten berechnen, wie Arbeitsaufwand für die Erstellung der Mahnung etc.?
Danke
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [oMD]psychodaddy am 24.09.2014 20:37]
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Wie darf ich denn hier parken?
|
|
|
|
|
|
|
Außerhalb der angegebenen Zeiten oder immer mit blauem Parkschein.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeeJay am 25.09.2014 3:02]
|
|
|
|
|
|
Gut, so hab ich das auch verstanden.
|
|
|
|
|
|
|
Ich habe ein Gerät, welches ich nach Deutschland zur Reparatur senden möchte. Weiss jemand, wie ich das kennzeichnen muss für den deutschen Zoll? Das Ding ist relativ schwer und hat nen relativ hohen Warenwert, aber ich will es ja nicht verkaufen sondern nur reparieren lassen, ist das dann trotzdem Zollpflichtig?
Die Homepage des deutschen Zolls hat mir leider nicht wirklich weiter geholfen
|
|
|
|
|
|
|
iirc musst du es bei deinem, also dem schweizer zoll anmelden, dass das ding nur nen kleinen rundtrip macht.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [oMD]psychodaddy
Wie neulich schon im Hass(tm) erläutert, hab ich ein Smartphone über E-Bay verkauft, nun das zweite mal, da der erste Käufer sich weder gemeldet noch gezahlt hat. Diesmal wieder genau das gleiche Verhalten (selbstverständlich von einem anderen Käufer). Würde er wenigstens eine E-Mail schreiben, in welcher er sein Beileid ausdrückt, sich entschuldigt und sagt, er könne es nicht zahlen etc., wäre für mich das Thema durch. Nun bin ich aber doch etwas genervt, da ich ja nun wieder eine Zahlungsfrist setzen muss (kann den Vertrag ja nicht einseitig aufheben), abwarten, ob er reagiert, Kosten und Zeit rein stecke. Jedenfalls denke ich, dass ich es nun mit allen Mitteln durchziehen werde (ist ja auch so, dass sich der Wert des Telefons während dem Warten mindert).
Jedenfalls will ich wie folgt vorgehen:
- Frist setzen via Einschreiben (2 Wochen)
- Falls nicht gezahlt wird: Gerichtliches Mahnverfahren einleiten
Nun meine Fragen: Kann ich bereits jetzt bei der Fristsetzung die Kosten für das Einschreiben ihm mitberechnen?
Was passiert, wenn er Widerspruch gegen das Mahnverfahren einlegt: Klar, Prozess, aber wie sind die Wahrscheinlichkeiten dass ich den gewinne (müsste ja ziemlich klar sein) und wer würde meine Ausgaben begleichen, wenn er nicht zahlungsfähig ist? Müsste ich zu diesem Verfahren einen Anwalt haben oder kann ich da auch ohne auftreten (weil die rechtliche Ausgangssituation eh klar ist)?
Ich hab ihm den Artikel noch nicht zugesandt, in der Auktion steht auch drin, dass er erst nach Zahlungseingang versandt wird. Spielt das irgendeine Rolle?
Kann ich ihm weitere Mahnkosten berechnen, wie Arbeitsaufwand für die Erstellung der Mahnung etc.?
Danke
| |
Mahnverfahren vor Gericht kriegt man auch ohne Anwalt hin, ich war schon zweimal bei einem dabei (da Verwandschaft als Gläubiger tätig war). Ging ohne Anwalt immer gut, waren aber auch eindeutige Fälle. Man sollte sich halt informieren (gibt ja im Internet zig Infos dazu) wie man da vorzugehen hat und was dann zu beachten wäre, wenn es wirklich so weit kommt (da ja dann der Richter nochmal die Ansprüche prüft). Ist der Käufer schon in Verzug, wurde also eine eindeutige Zahlungsfrist genannt (bin mir nicht ganz sicher ob Ebay da was vorgibt)? Bzw. nach 30 Tagen ist man als Verbraucher dann sowieso in Verzug (aber nur wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde...). Ob Verzug schon eingetreten ist oder nicht ist für die Frage der Mahnkosten von Bedeutung. Wenn noch kein Verzug eingetreten ist, ist der Käufer auch nicht zur Übernahme der Mahnkosten verpflichtet (siehe http://www.peter-kehl.de/ratgeber/verzugskosten/#Grundsaetzliches).
|
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 25.09.2014 10:15]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Atomsk
iirc musst du es bei deinem, also dem schweizer zoll anmelden, dass das ding nur nen kleinen rundtrip macht.
| |
Danke dir, da gibt es tatsächlich ein Verfahren welches sich "vorübergehende Ausfuhr" nennt.
/Ok, aber nicht anwendbar für defekte Waren, dafindet der "Veredelungsverkehr" anwendung
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 25.09.2014 10:36]
|
|
|
|
|
|
spaßhalber könntest du auch einfach mal beim hersteller fragen, ob die für sowas entsprechende aufkleber und formulare haben. denn letztenendes ist es ja nicht deine schuld, dass das servicecenter im ausland sitzt.
|
|
|
|
|
|
|
Hm, das ist ein guter Hinweis, werde ich mal machen.
Scheint aber im grossen und ganzen doch nicht so kompliziert zu sein, ich brauche eigentlich nur einen Frachtbrief und eine Handelsrechnung, da das ganze als private Fracht gilt ist es scheinbar von Zollleistungen ausgenommen...
Manchmal hätte es schon Vorteile, der EU anzugehören
|
|
|
|
|
|
Thema: Erklärbär |