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Die haben bei den Strafen eine 0 vergessen.
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Erst mal warten wie das ankommt. Die Preise angleichen kann man später auch noch.
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Blockieren der Rettungsgasse ist halt der maximale Arschlochmove. Ich weiß nicht ob eine Anhebung auf 240¤ das ausmacht. Die Punkte sind imho ok.
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Wenn ich mir die typischen Gehälter im Vorstellungsthread angucke, finde ich die Geldstrafen auch viel zu milde.
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Man könnte die Höhe der Strafe ja am Brutto-Gehalt festlegen
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| Zitat von Daddi89
Man könnte die Höhe der Strafe ja am Brutto-Gehalt festlegen
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Fände ich die fairste Lösung.
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| Zitat von [Indiana Jones]
Die haben bei den Strafen eine 0 vergessen.
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Wie immer wird es halt leider eher an der Umsetzung bzw. Verfolgung der Delikte scheitern. Ansonsten würde das Gesetzt ziemlich hohe Mehreinnahmen verursachen.
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Aber Hallo, einzige Möglichkeit wäre immer eine Kamera vorne an den Rettungsfahrzeugen und das dann nachträglich auswerten.
Dann hat man aber wieder das Problem von wegen Fahrerzuordnung.
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Die Kohle kannst du doch pauschal dem Besitzer des Fahrzeuges auflasten. Eigentum verpflichtet. Wenn die Firma sich nicht ordentlich drum kümmert, wer gerade welches Auto fährt, sind sie selbst schuld. Auto dem Kumpel ausgeliehen? Tja, wenn du nicht sagen willst wer es ist, dann zahlst du halt die Rechnung.
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| Zitat von Daddi89
Man könnte die Höhe der Strafe ja am Brutto-Gehalt festlegen
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Funktioniert woanders ja auch.
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Damit könnte man sich dann wohl sogar die Maut sparen.
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http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt-dieburg/pfungstadt/radfahrer-schlaegt-zu_18259428.htm
| PFUNGSTADT - (pit). Handgreiflich ist ein Fahrradfahrer am Dienstagabend in Pfungstadt gegen einen Autofahrer geworden. Zuvor hatte er in der Friedrich-Ebert-Straße gegen das Auto des 28 Jahre alten Kraftfahrers aus Darmstadt getreten. Dieser wollte das nicht unkommentiert lassen und hielt an. Doch ehe er so richtig zu Wort kam, flog ihm die Faust des Radlers gegen den Kopf. Nach einem weiteren Tritt gegen das Fahrzeug flüchtete der Radfahrer laut Polizei in Richtung Eberstadt. Der Autofahrer wurde leicht verletzt. Ein Schaden am Fahrzeug entstand nicht. Die Polizei ermittelt jedoch wegen Körperverletzung. Hinweise nimmt die Polizeistation Pfungstadt unter der Telefonnummer 06157-9 50 90 entgegen.
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Ja der hat einfach so auf dem Bordstein geparkt, und da habe ich ihm natürlich gegen das Auto getreten. Als er dann fragte was das soll, hab ich ihm aufs Maul gehauen. Die Polizei kümmert sich hier nämlich garnicht um solche Anliegen!
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Immo jetzt so: Anspannung eingeleitet
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| Zitat von DeathCobra
| Zitat von Daddi89
Man könnte die Höhe der Strafe ja am Brutto-Gehalt festlegen
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Funktioniert woanders ja auch.
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Und was machen die bei Leuten mit Erbvermögen?
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| Zitat von caschta
| Der Autofahrer wurde leicht verletzt. Ein Schaden am Fahrzeug entstand nicht.
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Jetzt machen die sich auch noch über den armen Fahrradfahrer lustig!
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| Zitat von MUR.doc
| Zitat von DeathCobra
| Zitat von Daddi89
Man könnte die Höhe der Strafe ja am Brutto-Gehalt festlegen
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Funktioniert woanders ja auch.
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Und was machen die bei Leuten mit Erbvermögen?
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Geteilt durch 100 rechnen und so viel vom Pillemann abschneiden natürlich
Zitieren != Editieren
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von i pwn n00bs am 20.10.2017 10:50]
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| Zitat von i pwn n00bs
| Zitat von MUR.doc
| Zitat von DeathCobra
| Zitat von Daddi89
Man könnte die Höhe der Strafe ja am Brutto-Gehalt festlegen
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Funktioniert woanders ja auch.
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Und was machen die bei Leuten mit Erbvermögen?
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Geteilt durch 100 rechnen und so viel vom Pillemann abschneiden natürlich
Zitieren != Editieren
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Das war eine ernstgemeinte Frage, die haben ja eventuell dann kein wirkliches Einkommen
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| Zitat von hödyr
Gute Nachrichten:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/bundesrat-anpassungen-der-strassenverkehrsordnung.html
| 1. Höhere Bußgelder bei Blockade der Rettungsgasse und Nichtbeachten von blauem Blinklicht und Einsatzhorn
Die Bußgelder sind von bisher 20 Euro auf mindestens 200 Euro Regelgeldbuße angehoben worden. Zusätzlich drohen zwei Punkte in Flensburg.
Für die Blockierung der Rettungsgasse mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung wurden neue Tatbestände geschaffen, zusätzlich können Fahrverbote und Geldbußen bis zu 320 Euro verhängt werden.
Neue Regelung:
Keine Rettungsgasse gebildet: Regelsatz 200 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister.
Nicht freie Bahn geschaffen bei Blaulicht und Martinshorn: Regelsatz 240 Euro plus 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister.
Bisherige Regelung:
Keine Rettungsgasse gebildet: Regelsatz 20 Euro.
Nicht freie Bahn geschaffen trotz Blaulicht und Martinshorn: Regelsatz 20 Euro.
Neue Tatbestände:
Keine Rettungsgasse gebildet – mit Behinderung (z.B. eines Rettungsfahrzeugs): 240 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot.
Keine Rettungsgasse gebildet – mit Gefährdung (z.B. eines Feuerwehrmanns oder Verletzten): 280 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot.
Keine Rettungsgasse gebildet – mit Sachbeschädigung (z.B. Sachbeschädigung beim Ausscheren, um einem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse zu folgen): 320 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot.
Blaulicht und Martinshorn nicht beachtet und keine freie Bahn geschaffen mit Gefährdung: 280 Euro und 1 Monat Fahrverbot plus 2 Punkte im Fahreignungsregister.
Blaulicht und Martinshorn nicht beachtet und keine freie Bahn geschaffen mit Sachbeschädigung: 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot plus 2 Punkte im Fahreignungsregister.
Davon unberührt bleiben mögliche strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur Freiheitsstrafe z.B.
für das absichtliche Blockieren einer Rettungsgasse oder das absichtliche nicht beiseite Fahren bei Blaulicht und Martinshorn oder das Behindern von Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten wollen (§ 323c StGB). Hiermit soll unter anderem auch das Blockieren einer Notfallgasse im Unglücksfall erfasst sein. | |
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Sehr gut!
Ebenfalls sehr gut finde ich
| Auch Fahrradfahrer, die mit dem Mobilgerät in der Hand erwischt werden, zahlen ab sofort 55 Euro statt 25 Euro. | |
...aber!
Eigentlich waren viele der Strafen in meinen Augen bereits ausreichend, das eigentliche problem ist:
| Zitat von Peridan
| Zitat von [Indiana Jones]
Die haben bei den Strafen eine 0 vergessen.
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Wie immer wird es halt leider eher an der Umsetzung bzw. Verfolgung der Delikte scheitern. Ansonsten würde das Gesetzt ziemlich hohe Mehreinnahmen verursachen.
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Dieses!
Keine Beamtenpower um das regelmässig zu kontrollieren, würde das passieren wäre eigentlich auch keine Erhöhung der Strafen nötig(imho).
In Berlin z.B. gabs dieses Jahr 2? nennenswerte (aka Radio sagt explizit auf Straße X) Verkehrskontrollen und das ist dann der "große Erfolg für die Verkehrssicherheit in diesem Jahr *häkchenmach*".
So erwischts dann halt die 1-2 leute noch härter, geschrei wird groß "soziale ungerechtigkeit blablabla" und das wird gekippt oder gestutzt....
Eigentlich ne scheiss gesetzesänderung, weils am völlig falschen Punkt ansetzt.
Bis auf die Sache mit den Radfahrern, die können sie bis nach buxtehude weghawken mit Bußgeldern und Punkten, oder gleich Fahrverbot und Rad einpressen, HA. *fg*
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -hi7.eM.hiGh- am 20.10.2017 11:32]
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Einfach alte Menschen freiberuflich als Straßensicherer (StraSi) anheuern. Opa Helmut, die alte Snitch, ist wieder in seinem Element und die Polizei kann sich um die wirklich wichtigen Leberkässemmel kümmern.
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Alle Menschen in der Stadt die sich nicht an die Verkehrsregeln halten wollen weghawken. Städte sind schließlich für Autos gebaut worden.
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| Zitat von DeineOmi
Alle Menschen in der Stadt die sich nicht an die Verkehrsregeln halten wollen weghawken. Städte sind schließlich für Autos gebaut worden.
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Was willst du mit dem Link aussagen?
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Radfahrer raus aus der Innenstadt!
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Die kleine Dirne fährt erstmal auf der falschen Straßenseite auf dem Fußweg! [/immo]
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Ist halt tatsächlich etwas unverantwortlich von den Eltern, das Kind in der Innenstadt rumkurven zu lassen.
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| Zitat von Immortalized
Ist halt tatsächlich etwas unverantwortlich von den Eltern, das Kind in der Innenstadt rumkurven zu lassen.
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Korrekt, Kinder sollte man eh irgendwo Zuhause einsperren, wenn man weg geht.
Alleine wenn man im Supermarkt was einkaufen will und einem staendig die 4 jaehrigen im Weg rumlungern. Sucht euch 'nen Job!
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Die arme Frau des Schusters S.
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| Und -Nein!- entgegen der Behauptungen irgendwelcher TV-Redakteure fahre ich auch nicht als "Blockwart" durch die Gegend und schon gar nicht provoziere ich Situationen oder gar Unfälle. Das kann man mit etwas Grips aber leicht selbst feststellen. | |
ARROGAND NENNSTE DES?!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von i pwn n00bs am 20.10.2017 13:18]
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |