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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber...
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-=[R]o$a|PuD3[L]^

AUP -=[R]o$a|PuD3[L]^ 31.07.2012
Manchmal wünscht man sich doch die 70er zurück. Da hätte es wenigstens noch auf die Fresse gegeben.

e/ Zur Buchmesse und den dort breitmachenden rechten Verlagen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=[R]o$a|PuD3[L]^ am 20.10.2021 12:36]
20.10.2021 12:35:27  Zum letzten Beitrag
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Nighty

AUP Nighty 11.04.2020
Ey, wasn heute los?

 
Gemeinsame Pressemitteilung mit der Polizei Berlin: Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung – Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt
Pressemitteilung vom 20.10.2021

Heute wurden in einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin unter Führung des Landeskriminalamtes Berlin in den Bundesländern Berlin, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Hessen an 14 Anschriften Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen.

Den insgesamt 15 Beschuldigten wird die Rädelsführerschaft bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Die Beschuldigten sollen sich unter Führung des in Berlin wohnhaften Hauptbeschuldigten zu einer rechtsextremistischen Vereinigung mit dem Namen „Berserker Clan“ zusammengeschlossen haben. In der Kommunikation zwischen den Beschuldigten spielte insbesondere die Vorbereitung auf den „Tag X“ immer wieder eine Rolle, womit ein bewaffneter Aufstand gegen die bestehenden Strukturen in Deutschland gemeint sein soll. Auch war teilweise von Schusswaffen die Rede.

Bei den Durchsuchungen wurden Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Munition, Hieb- und Stichwaffen, Datenträger, Devotionalien der Vereinigung sowie Betäubungs- und Dopingmittel beschlagnahmt. Im Zuge der weiter andauernden Ermittlungen werden diese ausgewertet und kriminaltechnisch untersucht werden.

Insgesamt waren etwa 130 Polizeibeamte und ein Staatsanwalt eingesetzt.


https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1137632.php
20.10.2021 12:35:30  Zum letzten Beitrag
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Parax

nbf_phoenix
Berserker Clan. 🥴
20.10.2021 12:36:23  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
Sind das diese Clans von denen man immer wieder hört?
20.10.2021 12:36:26  Zum letzten Beitrag
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Delta

AUP Delta 06.10.2019
 
Zitat von -=Q=- 8-BaLL

2017

 
Tumulte und Schlägerei bei der Frankfurter Buchmesse 2017. Bereits am Freitag, den 13. Oktober, kam es bei einer Lesung der rechtsgerichteten Wochenzeitung „Junge Freiheit“ zu einer Schlägerei. Bei zwei Auftritten von Politikern kam es am 14. Oktober 2017 zu körperlichen Auseinandersetzungen.



 
Schon im Vorfeld der Buchmesse hatten die geplanten Auftritte rechtsgerichteter Verlage für heftige Debatten gesorgt. Die Organisatoren hatten die Zulassung der Stände mit der Meinungsfreiheit begründet und zur „aktiven Auseinandersetzung“ aufgerufen.



Nur noch eeeeeeinmal auf die Herdplatte. Dann ist die wirklich aus.

https://news-dg.de/tumulte-und-schlaegerei-und-der-frankfurter-buchmesse-2017/



Es passt einfach viel zu oft viel zu gut



I can't remember where I heard this, but someone once said that defending a position by citing free speech is sort of the ultimate concession; you're saying that the most compelling thing you can say for your position is that it's not literally illegal to express.
20.10.2021 12:36:51  Zum letzten Beitrag
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Tiefkühlpizza

Tiefkühlpizza 09.02.2022
 
Zitat von Delta

 
Zitat von -=Q=- 8-BaLL

2017

 
Tumulte und Schlägerei bei der Frankfurter Buchmesse 2017. Bereits am Freitag, den 13. Oktober, kam es bei einer Lesung der rechtsgerichteten Wochenzeitung „Junge Freiheit“ zu einer Schlägerei. Bei zwei Auftritten von Politikern kam es am 14. Oktober 2017 zu körperlichen Auseinandersetzungen.



 
Schon im Vorfeld der Buchmesse hatten die geplanten Auftritte rechtsgerichteter Verlage für heftige Debatten gesorgt. Die Organisatoren hatten die Zulassung der Stände mit der Meinungsfreiheit begründet und zur „aktiven Auseinandersetzung“ aufgerufen.



Nur noch eeeeeeinmal auf die Herdplatte. Dann ist die wirklich aus.

https://news-dg.de/tumulte-und-schlaegerei-und-der-frankfurter-buchmesse-2017/



Es passt einfach viel zu oft viel zu gut

https://imgs.xkcd.com/comics/free_speech.png

I can't remember where I heard this, but someone once said that defending a position by citing free speech is sort of the ultimate concession; you're saying that the most compelling thing you can say for your position is that it's not literally illegal to express.



Ich meine mich zu erinnern, dass es aber durchaus mal Gerichtsurteile gab, wo ein Rauswurf aus einer Location als rechtswidrig eingestuft wurde oder sowas. Einfach sagen, deine Meinung passt mir nicht, du bist ein Arschloch und Hausverbot erteilen ist da in der Praxis wohl doch schwerer iirc.
Täuscht mich da meine Erinnerung oder kann das wer mit mehr Ahnung mal juristisch einordnen? peinlich/erstaunt
20.10.2021 13:48:47  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
 
Zitat von Tiefkühlpizza

 
Zitat von Delta

 
Zitat von -=Q=- 8-BaLL

2017

 
Tumulte und Schlägerei bei der Frankfurter Buchmesse 2017. Bereits am Freitag, den 13. Oktober, kam es bei einer Lesung der rechtsgerichteten Wochenzeitung „Junge Freiheit“ zu einer Schlägerei. Bei zwei Auftritten von Politikern kam es am 14. Oktober 2017 zu körperlichen Auseinandersetzungen.



 
Schon im Vorfeld der Buchmesse hatten die geplanten Auftritte rechtsgerichteter Verlage für heftige Debatten gesorgt. Die Organisatoren hatten die Zulassung der Stände mit der Meinungsfreiheit begründet und zur „aktiven Auseinandersetzung“ aufgerufen.



Nur noch eeeeeeinmal auf die Herdplatte. Dann ist die wirklich aus.

https://news-dg.de/tumulte-und-schlaegerei-und-der-frankfurter-buchmesse-2017/



Es passt einfach viel zu oft viel zu gut

https://imgs.xkcd.com/comics/free_speech.png

I can't remember where I heard this, but someone once said that defending a position by citing free speech is sort of the ultimate concession; you're saying that the most compelling thing you can say for your position is that it's not literally illegal to express.



Ich meine mich zu erinnern, dass es aber durchaus mal Gerichtsurteile gab, wo ein Rauswurf aus einer Location als rechtswidrig eingestuft wurde oder sowas. Einfach sagen, deine Meinung passt mir nicht, du bist ein Arschloch und Hausverbot erteilen ist da in der Praxis wohl doch schwerer iirc.
Täuscht mich da meine Erinnerung oder kann das wer mit mehr Ahnung mal juristisch einordnen? peinlich/erstaunt


Du meinst wahrscheinlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das sollte man immer im Hinterkopf haben. Ich hatte damit gerade auch Berührung.

Wir wollen eine kleine Wohnung vermieten und haben sie bei immoscout eingestellt. Neben vielen Müllanfragen kam von einem Herrn eine höfliche, ordentlich formulierte Anfrage ohne Rechtschreibfehler. Meine Frau hat ihm gleich einen Termin für eine Besichtigung angeboten, ihn dann aber gegoogelt und herausgefunden, dass er AfD-Mitglied ist.

Nun stellte sich die Frage, ob wir ihm direkt schreiben "Wir vermieten nicht an Nazis" oder eine Ausrede erfinden müssen.
Tatsächlich hätten wir ihn wegen seiner politischen Einstellung ablehnen können, weil § 19 AGG eine Benachteiligung wegen der Weltanschauung bewusst nicht verbietet (obwohl nach enger Auslegung die politische Gesinnung nicht unter den Begriff der Weltanschauung subsumiert werden kann, aber dennoch die Gefahr gesehen wurde, dass sich Nazis auf dieser Grundlage Zugang zu Geschäften einzuklagen versuchen, siehe hier, Seite 13, zu Nr. 4, Buchstabe a) und außerdem bei uns § 19 Abs. 5 AGG zieht. Aber man ist trotzdem erstmal vorsichtig.
20.10.2021 14:24:07  Zum letzten Beitrag
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-=Q=- 8-BaLL

-=Q=- 8-BaLL
Verlang den Arierausweis.
20.10.2021 14:33:46  Zum letzten Beitrag
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Nighty

AUP Nighty 11.04.2020
...
Das Katapult Magazin hat auf der Buchmesse Frankfurt einen gewissen Stand gekapert:



 
KATAPULT Magazin @Katapultmagazin
Am Nazistand vom Jungeuropa-Verlag findet man jetzt unser Sonderheft über "Rechte Gefahr in der Mitte der Gesellschaft". Keine Ursache.

#buchmessefrankfurt
#ffm
#fbm21
@Book_Fair

#SchwarzesHerz

[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Nighty am 20.10.2021 14:51]
20.10.2021 14:51:13  Zum letzten Beitrag
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gonzo

AUP gonzo 16.07.2021
Liebs
20.10.2021 14:59:03  Zum letzten Beitrag
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Peniskuh

AUP Peniskuh 29.10.2019
 
Zitat von gonzo

Liebs


Ich räume dich gleich und saniere dich Luxus Wütend
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Peniskuh am 20.10.2021 15:08]
20.10.2021 15:08:29  Zum letzten Beitrag
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-=Charon=-

Japaner BF
 
Zitat von Nighty

Das Katapult Magazin hat auf der Buchmesse Frankfurt einen gewissen Stand gekapert:

https://pbs.twimg.com/media/FCIGcQBX0AYFU5B?format=jpg&name=medium

 
KATAPULT Magazin @Katapultmagazin
Am Nazistand vom Jungeuropa-Verlag findet man jetzt unser Sonderheft über "Rechte Gefahr in der Mitte der Gesellschaft". Keine Ursache.

#buchmessefrankfurt
#ffm
#fbm21
@Book_Fair

#SchwarzesHerz




Rechte und Linke also am selben Stand!?

HUFEISEN!
20.10.2021 15:16:13  Zum letzten Beitrag
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gonzo

AUP gonzo 16.07.2021
 
Zitat von Peniskuh

 
Zitat von gonzo

Liebs


Ich räume dich gleich und saniere dich Luxus Wütend



Du graben!

Liebs.
20.10.2021 16:44:27  Zum letzten Beitrag
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seastorm

Seastorm
 
Zitat von AngusG

Du meinst wahrscheinlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das sollte man immer im Hinterkopf haben. Ich hatte damit gerade auch Berührung.

Wir wollen eine kleine Wohnung vermieten und haben sie bei immoscout eingestellt. Neben vielen Müllanfragen kam von einem Herrn eine höfliche, ordentlich formulierte Anfrage ohne Rechtschreibfehler. Meine Frau hat ihm gleich einen Termin für eine Besichtigung angeboten, ihn dann aber gegoogelt und herausgefunden, dass er AfD-Mitglied ist.

Nun stellte sich die Frage, ob wir ihm direkt schreiben "Wir vermieten nicht an Nazis" oder eine Ausrede erfinden müssen.
Tatsächlich hätten wir ihn wegen seiner politischen Einstellung ablehnen können, weil § 19 AGG eine Benachteiligung wegen der Weltanschauung bewusst nicht verbietet (obwohl nach enger Auslegung die politische Gesinnung nicht unter den Begriff der Weltanschauung subsumiert werden kann, aber dennoch die Gefahr gesehen wurde, dass sich Nazis auf dieser Grundlage Zugang zu Geschäften einzuklagen versuchen, siehe hier, Seite 13, zu Nr. 4, Buchstabe a) und außerdem bei uns § 19 Abs. 5 AGG zieht. Aber man ist trotzdem erstmal vorsichtig.



Bist du als Privatperson (anders als Unternehmen oder staatliche Stellen) tatsächlich dem AGG unterworfen?

Und ansonsten muss man ihm gegenüber die eigenen Beweggründe doch nicht komplett offen legen?! "Wir haben uns für wen anderes entschieden, tut uns leid keine besseren Neuigkeiten zu haben." Und wenn er nachfragt gehts um ne Bauchentscheidung nach Gefühl und Beziehung.
20.10.2021 16:48:42  Zum letzten Beitrag
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seastorm

Seastorm
 
Zitat von flowb

Ansonsten finde ich auf der Liste keinen wirklich überzeugenden Punkt, wieso die FAZ ausserhalb des demokratischen Spektrums eingeordnet werden sollte.



Und um das noch mal aufzugreifen:
Die Liste ist keine demokratische rote Linie. Es geht ihr darum aufzuzeigen welche Parteien auch hochproblematischen Positionen Raum und Aufmerksamkeit verschaffen. Und da ist z.B. auch die Zeit dabei, da die auch mal scheinbar ergebnissoffen fragt ob man Menschen wirklich aus Seenot retten muss oder ob man sie, so suggeriert der Subtext, nicht einfach ertrinken lassen sollte.
Und dafür, dass die FAZ, die einem Gauland erlaubt die AFD als natürliche Reaktion der Menschen auf Murksel & Co darzustellen, auch diese Verhaltensweisen an den Tag legt darf man sie schon kritisieren. Man muss ja nicht so tun als würde die nur ein irgendwie geartetes aus irgendeinem Grund respektables Modell von Konservatismus propagieren. Da ist schon auch geistige Brandstiftung mit drin.

Für die konkreten Gründe der Aufnahme auf die Liste kann man natürlich auch mal auf die Fussnote der FAZ klicken und lesen.
20.10.2021 16:55:22  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von seastorm

 
Zitat von AngusG

Du meinst wahrscheinlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das sollte man immer im Hinterkopf haben. Ich hatte damit gerade auch Berührung.

Wir wollen eine kleine Wohnung vermieten und haben sie bei immoscout eingestellt. Neben vielen Müllanfragen kam von einem Herrn eine höfliche, ordentlich formulierte Anfrage ohne Rechtschreibfehler. Meine Frau hat ihm gleich einen Termin für eine Besichtigung angeboten, ihn dann aber gegoogelt und herausgefunden, dass er AfD-Mitglied ist.

Nun stellte sich die Frage, ob wir ihm direkt schreiben "Wir vermieten nicht an Nazis" oder eine Ausrede erfinden müssen.
Tatsächlich hätten wir ihn wegen seiner politischen Einstellung ablehnen können, weil § 19 AGG eine Benachteiligung wegen der Weltanschauung bewusst nicht verbietet (obwohl nach enger Auslegung die politische Gesinnung nicht unter den Begriff der Weltanschauung subsumiert werden kann, aber dennoch die Gefahr gesehen wurde, dass sich Nazis auf dieser Grundlage Zugang zu Geschäften einzuklagen versuchen, siehe hier, Seite 13, zu Nr. 4, Buchstabe a) und außerdem bei uns § 19 Abs. 5 AGG zieht. Aber man ist trotzdem erstmal vorsichtig.



Bist du als Privatperson (anders als Unternehmen oder staatliche Stellen) tatsächlich dem AGG unterworfen?

Und ansonsten muss man ihm gegenüber die eigenen Beweggründe doch nicht komplett offen legen?! "Wir haben uns für wen anderes entschieden, tut uns leid keine besseren Neuigkeiten zu haben." Und wenn er nachfragt gehts um ne Bauchentscheidung nach Gefühl und Beziehung.


Ja, bist du: https://dejure.org/gesetze/AGG/19.html
 
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die

1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
2. eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
ist unzulässig.



Bei Privatpersonen typischerweise, wenn du vermietest.
20.10.2021 16:56:38  Zum letzten Beitrag
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shp.makonnen

AUP shp.makonnen 14.06.2023
 
Zitat von seastorm

Und ansonsten muss man ihm gegenüber die eigenen Beweggründe doch nicht komplett offen legen?! "Wir haben uns für wen anderes entschieden, tut uns leid keine besseren Neuigkeiten zu haben." Und wenn er nachfragt gehts um ne Bauchentscheidung nach Gefühl und Beziehung.



Das ist klar. Ich hab das so verstanden, dass Angus dem Kerl nur gerne offen an den Kopf werfen würde, warum nicht.
20.10.2021 16:58:20  Zum letzten Beitrag
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[RPD]-Biohazard

Arctic
Autorin Kuhnke sagt Frankfurter Buchmesse ab wegen rechtem Verlag
https://www.volksverpetzer.de/kommentar/kuhnke-frankfurter-buchmesse-rechtem-verlag/
20.10.2021 18:04:46  Zum letzten Beitrag
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[TiE]Deathmarine

[TiE]Deathmarine
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von seastorm

 
Zitat von AngusG

Du meinst wahrscheinlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das sollte man immer im Hinterkopf haben. Ich hatte damit gerade auch Berührung.

Wir wollen eine kleine Wohnung vermieten und haben sie bei immoscout eingestellt. Neben vielen Müllanfragen kam von einem Herrn eine höfliche, ordentlich formulierte Anfrage ohne Rechtschreibfehler. Meine Frau hat ihm gleich einen Termin für eine Besichtigung angeboten, ihn dann aber gegoogelt und herausgefunden, dass er AfD-Mitglied ist.

Nun stellte sich die Frage, ob wir ihm direkt schreiben "Wir vermieten nicht an Nazis" oder eine Ausrede erfinden müssen.
Tatsächlich hätten wir ihn wegen seiner politischen Einstellung ablehnen können, weil § 19 AGG eine Benachteiligung wegen der Weltanschauung bewusst nicht verbietet (obwohl nach enger Auslegung die politische Gesinnung nicht unter den Begriff der Weltanschauung subsumiert werden kann, aber dennoch die Gefahr gesehen wurde, dass sich Nazis auf dieser Grundlage Zugang zu Geschäften einzuklagen versuchen, siehe hier, Seite 13, zu Nr. 4, Buchstabe a) und außerdem bei uns § 19 Abs. 5 AGG zieht. Aber man ist trotzdem erstmal vorsichtig.



Bist du als Privatperson (anders als Unternehmen oder staatliche Stellen) tatsächlich dem AGG unterworfen?

Und ansonsten muss man ihm gegenüber die eigenen Beweggründe doch nicht komplett offen legen?! "Wir haben uns für wen anderes entschieden, tut uns leid keine besseren Neuigkeiten zu haben." Und wenn er nachfragt gehts um ne Bauchentscheidung nach Gefühl und Beziehung.


Ja, bist du: https://dejure.org/gesetze/AGG/19.html
 
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die

1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
2. eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
ist unzulässig.



Bei Privatpersonen typischerweise, wenn du vermietest.



Wo genau fällt da die Vermietung einer Wohnung darunter? Ich weiß, wir sind im pOT, aber selbst das Vermieten von 100 Wohnungen ist doch kein Massengeschäft...
20.10.2021 18:47:11  Zum letzten Beitrag
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[k44] Obi Wahn

k44_obi_wahn
betruebt gucken
Ist aber ein Bereich, in dem strukturelle Diskriminierung gelebter Alltag ist. Der Gesetzgeber wäre daher mit dem Klammerbeutel gepudert gewesen, ausgerechnet hier wegzugucken.
20.10.2021 18:52:52  Zum letzten Beitrag
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niffeldi

niffeldi
 
Zitat von Armag3ddon

Ja, bist du: https://dejure.org/gesetze/AGG/19.html
 
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die

1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
2. eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
ist unzulässig.



Bei Privatpersonen typischerweise, wenn du vermietest.


Was davon ist "Mitglied einer faschistischen Sammelbewegung sein"?

Ernstgemeinte Frage, ich kenne die Auslegung nicht, aber ich werde ja noch jemanden nicht bei mir wohnen oder arbeiten lassen dürfen, weil ich denke weiß, dass er ein Arschloch ist.

Oder ging es nur allgemein um die Anwendung des AGG bei Vermietungen von privat?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von niffeldi am 20.10.2021 19:07]
20.10.2021 19:00:43  Zum letzten Beitrag
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seastorm

Seastorm
Das war ja meine Frage, ob man als privater Vermieter drunter fällt. Und Obi hat natürlich auch recht dass gerade das ja ein ziemlich wichtiger Aspekt potentieller Diskriminierung ist.

Habe ich was für meine Vermieterkarriere gelernt, danke Arma.
20.10.2021 19:27:13  Zum letzten Beitrag
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RedAngel

Leet
Pfeil
 
Zitat von Tiefkühlpizza


Ich meine mich zu erinnern, dass es aber durchaus mal Gerichtsurteile gab, wo ein Rauswurf aus einer Location als rechtswidrig eingestuft wurde oder sowas. Einfach sagen, deine Meinung passt mir nicht, du bist ein Arschloch und Hausverbot erteilen ist da in der Praxis wohl doch schwerer iirc.
Täuscht mich da meine Erinnerung oder kann das wer mit mehr Ahnung mal juristisch einordnen? peinlich/erstaunt



Sofern es sich bei der Buchmesse um eine festgesetzte Messe im Sinne von § 64 GewO handelt, könnte auch aus § 70 GewO ein Teilnahmeanspruch erwachsen. Da kann man auch nicht einfach sagen "der passt mir nicht", sondern braucht sachliche Gründe (sprich veranstaltungsbezogene).

Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass man mit entsprechenden Begründungsaufwand erfolgreich argumentieren kann, dass ein Faschoverlag nicht ins Veranstaltungskonzept passt.

/e: juristisch genug? verschmitzt lachen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RedAngel am 20.10.2021 22:19]
20.10.2021 22:18:24  Zum letzten Beitrag
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Nighty

AUP Nighty 11.04.2020
 
Die hessische Landesregierung hält es nach wie vor für richtig, dass sie gesperrte Adressdaten der von Rechtsextremisten bedrohten Anwältin Seda Basay-Yildiz ungeschwärzt an den Lübcke-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags weitergegeben hat. Innenminister Peter Beuth (CDU) teilte jetzt mit, lediglich die „staatlichen Schutzinteressen“ seien maßgeblich für die Einstufung von Akten durch die Landesregierung. Über den „Schutz von Privatgeheimnissen“ habe dagegen der Untersuchungsausschuss „selbst zu entscheiden“.

Linke, SPD und FDP hatten der Landesregierung vorgeworfen, unverantwortlich mit der gesperrten Adresse umzugehen. Sie befürchteten auch, dass die geheime Anschrift über die AfD in rechte Kreise gelangen könne. Basay-Yildiz wurde seit 2018 in rassistischen Schreiben mit dem Absender „NSU 2.0“ beleidigt und mit dem Tode bedroht. Dabei wurden Daten von ihr verwendet, die kurz zuvor von einem Computer im 1. Polizeirevier in Frankfurt abgerufen worden waren. Als sie umzog, ließ sie ihre neue Adresse im Melderegister sperren – doch in den Drohbriefen tauchte auch sie auf.


https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/nsu-hessens-innenminister-beuth-verteidigt-aktenfreigabe-91064707.html

Beuth ist 1 pimmel.
21.10.2021 8:09:58  Zum letzten Beitrag
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Parax

nbf_phoenix
 
Zitat von RedAngel


Sofern es sich bei der Buchmesse um eine festgesetzte Messe im Sinne von § 64 GewO handelt, könnte auch aus § 70 GewO ein Teilnahmeanspruch erwachsen. Da kann man auch nicht einfach sagen "der passt mir nicht", sondern braucht sachliche Gründe (sprich veranstaltungsbezogene).

Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass man mit entsprechenden Begründungsaufwand erfolgreich argumentieren kann, dass ein Faschoverlag nicht ins Veranstaltungskonzept passt.

/e: juristisch genug? verschmitzt lachen



 
Zitat von Parax

[img][/img]

Jun mal wieder stabil.



Versuchen könnte man es jedenfalls.
21.10.2021 8:16:30  Zum letzten Beitrag
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Nighty

AUP Nighty 11.04.2020
 
Die lange Liste der Einzelfälle

Wann sind Po­li­zis­t:in­nen durch Rechtsextremismus, Rassismus oder Antisemitismus aufgefallen? Die Liste der Vorfälle im Jahr 2021 – bislang.


https://taz.de/Verdachtsfaelle-Rassismus-bei-der-Polizei/!5806075/

Empfehle dazu auch https://www.copservation.de/

 
COPSERVATION sammelt Berichterstattungen in Print- und Onlinemedien zu kontroversem Polizeiverhalten in Deutschland. Als Recherchegruppe arbeiten wir öffentlich diskutiertes polizeiliches Handeln von 1990 bis heute kartographisch sowie chronologisch auf und stellen die Ergebnisse als allgemeines Recherchemittel zur Verfügung.

21.10.2021 8:29:43  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von [TiE]Deathmarine

 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von seastorm

 
Zitat von AngusG

[...]



Bist du als Privatperson (anders als Unternehmen oder staatliche Stellen) tatsächlich dem AGG unterworfen?

Und ansonsten muss man ihm gegenüber die eigenen Beweggründe doch nicht komplett offen legen?! "Wir haben uns für wen anderes entschieden, tut uns leid keine besseren Neuigkeiten zu haben." Und wenn er nachfragt gehts um ne Bauchentscheidung nach Gefühl und Beziehung.


Ja, bist du: https://dejure.org/gesetze/AGG/19.html
 
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die

1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
2. eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
ist unzulässig.



Bei Privatpersonen typischerweise, wenn du vermietest.



Wo genau fällt da die Vermietung einer Wohnung darunter? Ich weiß, wir sind im pOT, aber selbst das Vermieten von 100 Wohnungen ist doch kein Massengeschäft...


Gute Frage. Jetzt wird's juristisch!

Ein Massengeschäft im Sinne der Norm, so hat unsere Rechtsprechung herausgearbeitet, ist ab der Vermietung von ca. 50 Wohnungen gegeben. Ab dann darf keine Diskriminierung mehr stattfinden wegen: der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Das AGG, als deutsches Gesetz, hat mehrere EG-Richtlinien ins deutsche Recht überführt. Für Wohnraum ist dabei die Richtlinie 2000/43/EG relevant:
 
Artikel 1 "Zweck"

Zweck dieser Richtlinie ist die Schaffung eines Rahmens zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft im Hinblick auf die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in den Mitgliedstaaten.


 
Artikel 3 "Geltungsbereich"

(1) Im Rahmen der auf die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten gilt diese Richtlinie für alle Personen in öffentlichen und privaten Bereichen, einschließlich öffentlicher Stellen, in bezug auf:

[...]

h) den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.



Das deutsche AGG ist damit nicht ganz konform, wenn es nur "Massengeschäfte" in Bezug nimmt. Um nicht europarechtswidrig zu sein, muss das deutsche Recht entsprechend ausgelegt werden, dass es, wenn die Diskriminierung den Anwendungsbereich der Richtlinie betrifft ("der Rasse oder der ethnischen Herkunft"), die Schwelle auch unterhalb von "Massengeschäften" liegen muss. Also ab Vermietung von 1 Wohnung.
Angus könnte er also aufgrund von politischen Ansicht diskriminieren. Die weiteren Diskriminierungsgründe kommen nämlich aus der Richtlinie 2000/78/EG und dort steht Vermietung nicht drin.

 
Zitat von niffeldi

 
Zitat von Armag3ddon

[...]


Was davon ist "Mitglied einer faschistischen Sammelbewegung sein"?

Ernstgemeinte Frage, ich kenne die Auslegung nicht, aber ich werde ja noch jemanden nicht bei mir wohnen oder arbeiten lassen dürfen, weil ich denke weiß, dass er ein Arschloch ist.

Oder ging es nur allgemein um die Anwendung des AGG bei Vermietungen von privat?


Ging allgemein darum, dass das AGG gilt. Die politische Ansicht zur AfD könnte der Weltanschauung i.S.v. § 1 AGG sein. Aber das gilt nicht für Wohnraumvermietung.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 21.10.2021 11:50]
21.10.2021 11:46:00  Zum letzten Beitrag
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Peniskuh

AUP Peniskuh 29.10.2019
War das schon?

https://mobile.twitter.com/TheRepublicDe/status/1451084574402957313


 
Wir stellen uns dem politischen Linksdrift in Deutschland entgegen  mutig, kraftvoll und entschlossen. Wir kämpfen für Freiheit, Sicherheit und Wohlstand. Unsere Mission ist ein bürgerliches Deutschland. #TheRepublic
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21.10.2021 12:36:48  Zum letzten Beitrag
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-=[R]o$a|PuD3[L]^

AUP -=[R]o$a|PuD3[L]^ 31.07.2012
Ja, bei der Bundesregierung, ab hier:
https://forum.mods.de/bb/thread.php?TID=217247&PID=1249382468#reply_1249382468
21.10.2021 12:38:48  Zum letzten Beitrag
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gonzo

AUP gonzo 16.07.2021
 
Zitat von Peniskuh

War das schon?

https://mobile.twitter.com/TheRepublicDe/status/1451084574402957313


 
Wir stellen uns dem politischen Linksdrift in Deutschland entgegen mutig, kraftvoll und entschlossen. Wir kämpfen für Freiheit, Sicherheit und Wohlstand. Unsere Mission ist ein bürgerliches Deutschland. #TheRepublic
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Das Video stinkt regelrecht nach den Identitären.
21.10.2021 12:44:05  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber...
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