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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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Müsli_Män

AUP Müsli_Män 20.07.2013
 
Zitat von ZzGash

¤: Verkehrsberuhigter Bereich wäre wahrscheinlich die Lösung, um wenigstens ein paar Parkplätze einzurichten. Aber dann sind wir auch wieder bei kompletter Straße aufreißen.



Warum muss die Straße dafür aufgerissen werden?
24.11.2022 9:50:41  Zum letzten Beitrag
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ZzGash

Arctic
 
Zitat von Müsli_Män

 
Zitat von ZzGash

¤: Verkehrsberuhigter Bereich wäre wahrscheinlich die Lösung, um wenigstens ein paar Parkplätze einzurichten. Aber dann sind wir auch wieder bei kompletter Straße aufreißen.



Warum muss die Straße dafür aufgerissen werden?



Die niveaugleiche und optisch-gleiche Ausgestaltung einer Straße ist bauliche Voraussetzung für die Ausweisung mit VZ 325 nach StVO.
24.11.2022 10:01:19  Zum letzten Beitrag
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blue

Bluay
Einfach permanent dort abschleppen, so ist immer wieder ein neuer "Parkplatz" frei und man macht noch Cashmoney!
24.11.2022 10:02:16  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Oder man richtet einfach keine Parkplätze ein.
24.11.2022 10:02:20  Zum letzten Beitrag
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Müsli_Män

AUP Müsli_Män 20.07.2013
...
 
Zitat von ZzGash

Die niveaugleiche und optisch-gleiche Ausgestaltung einer Straße ist bauliche Voraussetzung für die Ausweisung mit VZ 325 nach StVO.



Wieder was gelernt.
24.11.2022 10:07:34  Zum letzten Beitrag
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moha

AUP moha 21.12.2018
 
Zitat von Aspe

 
Zitat von Parax

Jeder Anwohner soll zwei Parkausweise bekommen.



Hier wurde vor 2 Jahren oder so auch das Anwohnerparken eingeführt mit beschränkter Parkdauer für jeden ohne Anwohnerparkausweis.
Grundsätzlich ist das hier ein Neubaugebiet wo jedes Haus eine Tiefgarage hat. Am Straßenrand stehen also in der Regel wirklich nur Besucher oder eben Zweitwägen.
Für letztere wurde es jetzt eng, da die Stadt in der Regel nicht einfach so einen Anwohnerparkausweis ausstellt, wenn zu der Wohnung ein fester Stellplatz gehört (smart eigentlich).

In so einem Nachbarnschaftsportal hat sich dann echt jemand aufgeregt, dass er für eine vier(!) Autos jetzt ständig Strafzettel bekomme, da drei davon halt regelmäßig draußen stehen.

Wieso er sich nicht weitere Tiefgaragenplätze (kosten so 80-100 EUR im Monat) miete, die hier regelmäßig angeboten werden oder wieso die Allgemeinheit Platz für seine Autos schaffen und bezahlen solle, hat er irgendwie nicht verstanden.



Unsere Wohnanlage hat auch nur einen festen Parkplatz pro Wohneinheit und ein paar für Besucher/Öffentliche.

Jedenfalls standen da dann auch irgendwann vier BMW nebeneinander, alle mit gleichem Nummernschild-Schema. Großartig bewegt wurden die auch nicht. Es war ja Sommer also wurde der Porsche benutzt. Die Hausverwaltung hat das aber zum Glück schnell unterbunden.

Ich hab, als ich den Mazda noch benutzt habe, immer auf einem der Parkplätze, die eigentlich zu einer Wohnung gehören geparkt. Hab vorher aber einige Zeit immer geguckt, welche nicht benutzt werden. Hat auch ein paar Wochen funktioniert, dann kam der Zettel, dass ich da nicht parken soll. Ja okay, fair enough. Jetzt ist es aber so, dass der Parkplatz trotzdem immer leer ist, weil die Besucherparkplätze näher an seiner Haustüre sind und er entsprechende Arbeitszeiten hat, da auch immer einen zu bekommen. Das finde ich halt auch echt richtig beschissen, dass man den eigenen Parkplatz einfach nur als Reserve vorhält, falls die öffentlichen belegt sind. Weil die bequemer für ihn sind und diejenigen, die keinen festen Parkplatz haben, gucken dann in die Röhre.
Hier wurden in die Dachgeschosse noch sechs neue Wohneinheiten gebaut, ohne Parkplätze... seit dem ist es leider echt kritisch.
24.11.2022 10:21:03  Zum letzten Beitrag
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Müsli_Män

AUP Müsli_Män 20.07.2013
Der Nachbar meiner Eltern parkt einen Teil seiner knapp zehnteiligen Autosammlung auch immer auf der Straße, weil Garagen sind ja voll mit Zeug und da rein und rausfahren ist so aufwendig.
In der Straße zahlen zwr alle Anwohner seit Jahrzehnten Gebühren für die Straßenreinigung, gemacht wird aber nie was weil die Kehrmaschine nicht arbeiten kann.
Und seit ein paar Straßen weiter eine Neubausiedlung mit einem Parkplatz pro Haus entstanden ist steht die restliche Straße voll mit Zweit- und Drittwagen.
24.11.2022 10:30:10  Zum letzten Beitrag
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Lunovis

AUP Lunovis 27.11.2007
Ja komm... steht die Anlage unter Schutz oder warum ist da noch keiner auf die Idee gekommen, mal ein Parkhaus hinzuklatschen? Platz wäre da mehr als genug vorhanden.
An Moha gerichtet, nicht den Süffelbaggerkapitän
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lunovis am 24.11.2022 10:32]
24.11.2022 10:32:03  Zum letzten Beitrag
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moha

AUP moha 21.12.2018
Die Gebäude sind alle unter Denkmalschutz und auf dem Gelände ist es schon eng und was des koscht.

\also das Areal ist groß, aber da steht ja auch viel Zeugs drauf.

Den großen Parkplatz könnte man noch ne Ebene spendieren. Ich wette aber dass die umliegenden Anwohner sich dann beschweren.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von moha am 24.11.2022 10:52]
24.11.2022 10:50:52  Zum letzten Beitrag
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caschta

AUP caschta 16.06.2013
Existiert der Mazda noch? Lange nix mehr gelesen / gesehen. Liest sich so, als wäre er "weggepackt", vong Werterhalt her. peinlich/erstaunt
24.11.2022 10:52:12  Zum letzten Beitrag
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darkimp

DarkImp
Unser Nachbar parkt auch auf den Besucherplätzen, weil vor seiner Garage das 6m WoMo stehen muss.
Ich glaube bei der nächsten Versammlung werden wir das mal annonym eskalieren. Den Besucherparkplatz kann er ja mieten.
24.11.2022 10:58:07  Zum letzten Beitrag
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ZzGash

Arctic
 
Zitat von Müsli_Män

 
Zitat von ZzGash

Die niveaugleiche und optisch-gleiche Ausgestaltung einer Straße ist bauliche Voraussetzung für die Ausweisung mit VZ 325 nach StVO.



Wieder was gelernt.



Ich bin Verkehrsingenieur in der Verwaltung einer norddeutschen Großstadt, AMA.
24.11.2022 11:18:56  Zum letzten Beitrag
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[Muh!]Shadow

AUP [Muh!]Shadow 10.03.2015
Munster?
24.11.2022 11:19:52  Zum letzten Beitrag
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ZzGash

Arctic
Panzer sind im engeren Sinn natürlich auch Verkehr.
24.11.2022 11:23:01  Zum letzten Beitrag
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D@emon

Arctic
Ihr hättet die Tränenströme der erzürnten Wohnwagen und Wohnmobilbesitzer hier in der Gegend miterleben sollen als die Feuerwehr eine Testbefahrung mit ihrem breitesten Fahrzeug(das ist ein Geräteträger- keine Ahnung wie das im Feuerwehrjargon genannt wird) gemacht hatte. Die Campingfraktion war irgendwann mal auf den Trichter gekommen das komplette Gespanne aus Zugfahrzeug und Wohnwagen keinerlei Beschränkung in Sachen maximaler Parkdauer unterliegen, so das man da so lustige Dinge wie ein Polo(der erste rundgelutschte) mit angehängtem 6m Wohnanhänger sieht. Die Kombination ist nun wirklich nicht verkehrssicher aber absolut legal um seinen Wohnwagen außerhalb der Nutzungszeit ohne Zeitbgrenzung im öffentlichen Bereich zu parken/ lagern. Die Pseudozugfahrzeuge sind natürlich legal zugelassen. Da das Ganze mit der Zeit überhand nahm und die Anzahl der geparkten Gespanne in keinerlei Relation zur hiesigen Anwohnerschaft stand kam der Großangriff des hiesigen Ordungsamtes( welches übrigens die stundenlang in 2. Reihe parkenden Helikoptermutties der hiesigen Grund und Realschule vor der eigenen Haustür ignorieren tut) mit Unterstützung der Feuerwehr, die Müllabfuhr hatte übrigens resigniert und für das Quartier ein schmales Entsorungsfahrzeug angeschafft.
Also Feuerwehrauto versuchte in die zugeparkte Straße einzufahren und kam natürlich nicht weit weil der Abstand zwischen den parkenden Fahrzeugen tewilweise nur 2,8m betrug* Also gab es dann eine Aufforderung mit Frist von 4 Wochen an die Halter ihre Gespanne und WoMos an einen geeigneteren Platz umzustellen aus Gründens das die Zufahrt von Rettungs- und Entsorgungsdiensten nicht mehr gewährleistet wäre. Die Aufforderung wurde natürlich von den meisten geflissentlich ignoriert so das nach Ablauf der Frist die hiesigen Abschleppunternehmer eine goldenen Nase verdient hatten und Camperfraktion auf den hiesigen Abschleppplatz für Parksünder der Stadt umgesiedelt hatten. Es war amüsant...


* da wird zwar der Hessling wieder rumningeln weil ja ein LKW nur maximal 2,55m breit sein darf, ja aber das ist die reine Fahrzeugbreite dazu kommen noch die herausragenden Fahrzeugspiegel welche die Breite auf ungefähr 3,1m bringen- PKWs und kleine Suffs passen ja noch drunter durch aber bei einem ausgewachsenen WoMo oder Wohnwagen wird das nichts mehr
24.11.2022 12:42:12  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 16.08.2015
 
komplette Gespanne aus Zugfahrzeug und Wohnwagen keinerlei Beschränkung in Sachen maximaler Parkdauer unterliegen, so das man da so lustige Dinge wie ein Polo(der erste rundgelutschte) mit angehängtem 6m Wohnanhänger sieht



Alter...wieso dürfen die Wohnraum im Verkehrsraum lagern?
24.11.2022 12:45:50  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 26.04.2021
 
Zitat von monischnucki

 
komplette Gespanne aus Zugfahrzeug und Wohnwagen keinerlei Beschränkung in Sachen maximaler Parkdauer unterliegen, so das man da so lustige Dinge wie ein Polo(der erste rundgelutschte) mit angehängtem 6m Wohnanhänger sieht



Alter...wieso dürfen die Wohnraum im Verkehrsraum lagern?



Studenten auf der Suche nach bezahlbarer Unterkunft hassen diesen Trick.
24.11.2022 12:47:08  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Dieses Wohnwagen und Wohnmobilgeparkte ist echt die Pest.
24.11.2022 12:51:20  Zum letzten Beitrag
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moha

AUP moha 21.12.2018
 
Zitat von caschta

Existiert der Mazda noch? Lange nix mehr gelesen / gesehen. Liest sich so, als wäre er "weggepackt", vong Werterhalt her. peinlich/erstaunt



Der existiert noch, bräuchte nur etwas liebe. Steht halt in einer Garage und aus Zeit und Platzgründen dieses Jahr nicht bewegt. peinlich/erstaunt
24.11.2022 12:53:52  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von Bregor

Dieses Wohnwagen und Wohnmobilgeparkte ist echt die Pest.



Wohnmobil ja, aber bei Wohnwägen hab ich noch nie gesehen, dass da Dummy-Zugwagen angeschafft wurden, so dass parkiert werden kann. Breites Grinsen

Das dürfte echt mal richtig selten sein.

Aber ob das so wirklich 100% rechtlich wasserdicht ist?
Hätte man das Ordnungsamt mal drauf ansetzen müssen.

Polo mit riesen Wohnwagen = über der zulässigen Anhängelast + steht auf einer öffentlichen Straße und nimmt somit am Straßenverkehr Teil, sollte doch ein "Nope!" sein.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 24.11.2022 13:17]
24.11.2022 13:14:32  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Vom Turm.
24.11.2022 13:21:14  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 07.04.2014
Q: Wie passt Ingenieur und Verkehr zusammen?
24.11.2022 13:43:01  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 16.08.2015
Samen"stau"?
24.11.2022 13:44:04  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 07.04.2014
Naheliegend.
24.11.2022 13:44:49  Zum letzten Beitrag
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[Muh!]Shadow

AUP [Muh!]Shadow 10.03.2015
Parkraum nimmt man sich einfach, denn es ist Autofahrerland



 
Aufwendige Sanierungsarbeiten der Fahrbahnen sorgen seit geraumer Zeit schon für Fahrbahnverengungen und Stau im Bereich der Straße Beim Strohhause. Diverse Halteverbotszonen wurden eingerichtet. Die soll der Fahrer eines Smarts am Donnerstag aber geflissentlich ignoriert haben. Er stellte sein Fahrzeug beim Bahnhof Berliner Tor ab, um offenbar kurze Besorgungen zu erledigen.


Mit Folgen. Ein Gelenkbus der VHH konnte dadurch nicht wenden, um den Bahnhof anzusteuern. Dadurch wurde eine Fahrtrichtung komplett und die andere zum Teil blockiert. Schnell kam es zu längeren Staus in beide Richtungen. Was nicht zu verachten ist und fatale Folgen haben könnte: Im Alarmfall wären davon auch die Retter der nahen Feuerwache betroffen.



https://www.mopo.de/hamburg/polizei/smart-parkt-falsch-und-sorgt-fuer-verkehrs-chaos-in-der-city/


hup hup hup Kameraden!
24.11.2022 14:09:40  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Das muss schon Absicht sein, mit einem Smart der ersten Generation so platzverschwendend zu parken...
24.11.2022 14:11:27  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
Auf die Straße kleben ist aber auch schlimm.
24.11.2022 14:12:46  Zum letzten Beitrag
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Smoking44*

AUP Smoking44* 22.04.2010
Kommt die Smartfahrer*in dafür wenigstens in bayrische Untersuchungshaft?
24.11.2022 14:27:41  Zum letzten Beitrag
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DerKetzer

derketzer
 
Zitat von Armag3ddon

Kfz-Steuer, bitteschön. Die verkehrsplanerische Königsklasse unseres Steuersystems.



Könnte man als Kompromiss dem netten Herren nicht ein Stück Parkfläche in Höhe seiner KfZ-Steuer zur Verfügung stellen? Den Rest kann er dann zusätzlich kaufen bis seine Autos hinpassen. Natürlich monatlich abzurechnen mit Instanthaltungskosten, etcpp
24.11.2022 14:46:33  Zum letzten Beitrag
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Lunovis

AUP Lunovis 27.11.2007
 
Zitat von D@emon

Ihr hättet die Tränenströme der erzürnten Wohnwagen und Wohnmobilbesitzer hier in der Gegend miterleben sollen als die Feuerwehr eine Testbefahrung mit ihrem breitesten Fahrzeug(das ist ein Geräteträger- keine Ahnung wie das im Feuerwehrjargon genannt wird) gemacht hatte. Die Campingfraktion war irgendwann mal auf den Trichter gekommen das komplette Gespanne aus Zugfahrzeug und Wohnwagen keinerlei Beschränkung in Sachen maximaler Parkdauer unterliegen, so das man da so lustige Dinge wie ein Polo(der erste rundgelutschte) mit angehängtem 6m Wohnanhänger sieht. Die Kombination ist nun wirklich nicht verkehrssicher aber absolut legal um seinen Wohnwagen außerhalb der Nutzungszeit ohne Zeitbgrenzung im öffentlichen Bereich zu parken/ lagern. Die Pseudozugfahrzeuge sind natürlich legal zugelassen. Da das Ganze mit der Zeit überhand nahm und die Anzahl der geparkten Gespanne in keinerlei Relation zur hiesigen Anwohnerschaft stand kam der Großangriff des hiesigen Ordungsamtes( welches übrigens die stundenlang in 2. Reihe parkenden Helikoptermutties der hiesigen Grund und Realschule vor der eigenen Haustür ignorieren tut) mit Unterstützung der Feuerwehr, die Müllabfuhr hatte übrigens resigniert und für das Quartier ein schmales Entsorungsfahrzeug angeschafft.
Also Feuerwehrauto versuchte in die zugeparkte Straße einzufahren und kam natürlich nicht weit weil der Abstand zwischen den parkenden Fahrzeugen tewilweise nur 2,8m betrug* Also gab es dann eine Aufforderung mit Frist von 4 Wochen an die Halter ihre Gespanne und WoMos an einen geeigneteren Platz umzustellen aus Gründens das die Zufahrt von Rettungs- und Entsorgungsdiensten nicht mehr gewährleistet wäre. Die Aufforderung wurde natürlich von den meisten geflissentlich ignoriert so das nach Ablauf der Frist die hiesigen Abschleppunternehmer eine goldenen Nase verdient hatten und Camperfraktion auf den hiesigen Abschleppplatz für Parksünder der Stadt umgesiedelt hatten. Es war amüsant...


* da wird zwar der Hessling wieder rumningeln weil ja ein LKW nur maximal 2,55m breit sein darf, ja aber das ist die reine Fahrzeugbreite dazu kommen noch die herausragenden Fahrzeugspiegel welche die Breite auf ungefähr 3,1m bringen- PKWs und kleine Suffs passen ja noch drunter durch aber bei einem ausgewachsenen WoMo oder Wohnwagen wird das nichts mehr


mal aussen vor: aus welchem Grund sollte es legal sein, einen Hänger an ein offensichtlich dafür nicht geeignetes Zugfahrzeug zu hängen im öffentlichen Raum?
24.11.2022 15:07:27  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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