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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Kein Kindergeld, wenn Schülerjob nebenher?
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
apoc²

Russe BF
Hallo!

Folgendes Problem: Ich (18, Schüler, Abitur in 2006) möchte gerne in der Firma meines Vaters einen Schülerjob antreten (als Aushilfe sozusagen). Inwiefern wird nun der Kindergeldsanspruch gestrichen, wenn ich anfange, dort zu arbeiten (generell kann man von einem Monatsgehalt von ca. 150-250 Euro reden) ?

Danke im vorraus!
05.10.2005 22:14:28  Zum letzten Beitrag
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Sniedelfighter

AUP Sniedelfighter 28.07.2008
 
Zitat von apoc²
Inwiefern wird nun der Kindergeldsanspruch gestrichen, wenn ich anfange, dort zu arbeiten (generell kann man von einem Monatsgehalt von ca. 150-250 Euro reden) ?

Danke im vorraus!



kurz un knapp: nö Breites Grinsen

wird nix gestrichen
05.10.2005 22:15:49  Zum letzten Beitrag
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legendary_hacki

AUP legendary_hacki 02.03.2010
Pfeil
bekommst weiterhin Kindergeld. Thread kann zu.

//Edith.: 3 Sekunden...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von legendary_hacki am 05.10.2005 22:16]
05.10.2005 22:15:52  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Ich für meinen Teil arbeite in der Firma, die mein Vater leitet (es ist nicht "seine"), und so weit ich weiss, bekommen wir immer noch Kindergeld für mich. Aber ich bin erst 17. Kann sein, dass das Einfluss darauf hat.
lol, zwei Zwischenposter.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 05.10.2005 22:16]
05.10.2005 22:16:02  Zum letzten Beitrag
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BuckSlit

Arctic
Du darfst im Monat nur nicht mehr als 400€ verdienen.
05.10.2005 22:16:53  Zum letzten Beitrag
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legendary_hacki

AUP legendary_hacki 02.03.2010
Pfeil
Kindergeld bekommt man bis zum 17. Lebensjahr.
Bis zum 18. bei abgeleistetem Dienst.
05.10.2005 22:16:58  Zum letzten Beitrag
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apoc²

Russe BF
 
Zitat von Sniedelfighter
 
Zitat von apoc²
Inwiefern wird nun der Kindergeldsanspruch gestrichen, wenn ich anfange, dort zu arbeiten (generell kann man von einem Monatsgehalt von ca. 150-250 Euro reden) ?

Danke im vorraus!



kurz un knapp: nö Breites Grinsen

wird nix gestrichen



Du scheinst dich ja auszukennen! Augenzwinkern

Ich habe schon gegoogelt, um meinem Vater eine Bestätigung dessen vorzulegen, aber ich finde partout nix. Darf ich fragen, wieso du dir so sicher sein darfst?
05.10.2005 22:18:10  Zum letzten Beitrag
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HeatStarr

Deutscher BF
 
Zitat von legendary_hacki
Kindergeld bekommt man bis zum 17. Lebensjahr.
Bis zum 18. bei abgeleistetem Dienst.



Ich bin 22 und bekomm Kindergeld, das geht bis zum 27. oder 28. Lebensjahr!

/e:

Solange man zur Schule geht bekommt man sowieso Kindergeld, wenn man Bund/Zivi macht nicht mehr. Aber man kann es neu beantragen wenn man studiert oder ne Lehre macht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von HeatStarr am 05.10.2005 22:23]
05.10.2005 22:21:16  Zum letzten Beitrag
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-=Rebell=-

Guerilla
 
Zitat von legendary_hacki
Kindergeld bekommt man bis zum 17. Lebensjahr.
Bis zum 18. bei abgeleistetem Dienst.



HmmmMata halt...
sicher?
05.10.2005 22:21:25  Zum letzten Beitrag
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apoc²

Russe BF
 
Zitat von HeatStarr
 
Zitat von legendary_hacki
Kindergeld bekommt man bis zum 17. Lebensjahr.
Bis zum 18. bei abgeleistetem Dienst.



Ich bin 22 und bekomm Kindergeld, das geht bis zum 27. oder 28. Lebensjahr!



27, wenn du noch in einer Bildungsphase bist
05.10.2005 22:22:12  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
 
Zitat von legendary_hacki
Kindergeld bekommt man bis zum 17. Lebensjahr.
Bis zum 18. bei abgeleistetem Dienst.



Stimmt nicht...afaik bis 27 oder so...!
05.10.2005 22:23:11  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
 
Zitat von BuckSlit
Du darfst im Monat nur nicht mehr als 400€ verdienen.



Stimmt auch nihct...es gibt fest definierte Einkommensobergrenzen, von welchen auch man noch Werbungskosten absetzen kann.
05.10.2005 22:24:02  Zum letzten Beitrag
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Sniedelfighter

AUP Sniedelfighter 28.07.2008
 
Zitat von apoc²
Du scheinst dich ja auszukennen! Augenzwinkern

Ich habe schon gegoogelt, um meinem Vater eine Bestätigung dessen vorzulegen, aber ich finde partout nix. Darf ich fragen, wieso du dir so sicher sein darfst?



weils bei mir auch so ist Breites Grinsen

bin 21, Student. Und seitdem ich 16 bin mach ich wechselnde Nebenjobs. war zwischen 200 und 400 (+ Trinkgeld/inoffiziell) alles dabei und ich hab noch nie was abgegeben.
05.10.2005 22:24:37  Zum letzten Beitrag
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HeatStarr

Deutscher BF
 
Zitat von Futura
 
Zitat von BuckSlit
Du darfst im Monat nur nicht mehr als 400€ verdienen.



Stimmt auch nihct...es gibt fest definierte Einkommensobergrenzen, von welchen auch man noch Werbungskosten absetzen kann.



Liegt afaik bei 5800€ im Jahr (Halbwissen)
05.10.2005 22:24:43  Zum letzten Beitrag
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apoc²

Russe BF
 
Zitat von Sniedelfighter
 
Zitat von apoc²
Du scheinst dich ja auszukennen! Augenzwinkern

Ich habe schon gegoogelt, um meinem Vater eine Bestätigung dessen vorzulegen, aber ich finde partout nix. Darf ich fragen, wieso du dir so sicher sein darfst?



weils bei mir auch so ist Breites Grinsen

bin 21, Student. Und seitdem ich 16 bin mach ich wechselnde Nebenjobs. war zwischen 200 und 400 (+ Trinkgeld/inoffiziell) alles dabei und ich hab noch nie was abgegeben.



Ah, sehr gut, dann sag ich meinem Vater, dass er das mal in die Wege leiten soll. Dann gehöre ich in den nächsten Tagen zum arbeitenden Volk! Danke sehr (auch den anderen!)
05.10.2005 22:26:15  Zum letzten Beitrag
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Rudirogdt

AUP Rudirogdt 26.11.2007
26. 27. 28. lebensjahr
kein plan genau.

einzige bedingung: ausbildungsverhältnis ( =schule, ausbildung studium und sonstiges in der richtung)

3260 oder sowas in der gegend darfst du im jahr verdienen

kindergeld wird da mit eingerechnet... also 3260 - kindergeld = differenzwert den du verdienen darfst.

erkundige dich aber wegen der zahlen...
05.10.2005 22:26:52  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
 
Zitat von apoc²
 
Zitat von Sniedelfighter
 
Zitat von apoc²
Inwiefern wird nun der Kindergeldsanspruch gestrichen, wenn ich anfange, dort zu arbeiten (generell kann man von einem Monatsgehalt von ca. 150-250 Euro reden) ?

Danke im vorraus!



kurz un knapp: nö Breites Grinsen

wird nix gestrichen



Du scheinst dich ja auszukennen! Augenzwinkern

Ich habe schon gegoogelt, um meinem Vater eine Bestätigung dessen vorzulegen, aber ich finde partout nix. Darf ich fragen, wieso du dir so sicher sein darfst?



Darf man fragen, wie du gegooglet hast? mit den Augen rollend
Man gebe Kindergeld und Einkommensobergrenze ein und stößt auf folgenden Link:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2079365,00.html
Ist zwar aus 2003, dürfte aber immer noch gelten, wahrscheinlich ist die Grenze sogar noch ein bissel höher mittlerweile.
Somit ist auch die Aussage mit den 400€ (wahtscheinlich irgendwo mal 400€ aufgeschnappt und hier kacke posten, aber egal) daher resultierend. 400€ darf man als Arbeitnehmer dazuverdiesen, ohne dass man eine extra Steuerkarte haben muss, weil die 400€ pauschal versteuert werden.
05.10.2005 22:28:17  Zum letzten Beitrag
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sammie

AUP sammie 05.01.2009
 
Zitat von legendary_hacki
Kindergeld bekommt man bis zum 17. Lebensjahr.
Bis zum 18. bei abgeleistetem Dienst.



Wie schon viele gesagt haben: 27. Lebensjahr.

Gefaehrliches Halbwissen...

MfG
sammie
05.10.2005 22:28:23  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
Bitte beachten
 
Zitat von Rudirogdt
26. 27. 28. lebensjahr
kein plan genau.

einzige bedingung: ausbildungsverhältnis ( =schule, ausbildung studium und sonstiges in der richtung)

3260 oder sowas in der gegend darfst du im jahr verdienen

kindergeld wird da mit eingerechnet... also 3260 - kindergeld = differenzwert den du verdienen darfst.

erkundige dich aber wegen der zahlen...



mit den Augen rollend
05.10.2005 22:28:55  Zum letzten Beitrag
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[MKKC]Gunman

[MKKC]Gunman
 
Zitat von Futura
 
Zitat von legendary_hacki
Kindergeld bekommt man bis zum 17. Lebensjahr.
Bis zum 18. bei abgeleistetem Dienst.



Stimmt nicht...afaik bis 27 oder so...!



solange man zur schulle geht oder?
05.10.2005 22:31:31  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
Ohne Worte..lasst doch einfach mal manchmal das posten sein, okay?

 
Zitat von BuckSlit
Du darfst im Monat nur nicht mehr als 400€ verdienen.



 
Zitat von legendary_hacki
Kindergeld bekommt man bis zum 17. Lebensjahr.
Bis zum 18. bei abgeleistetem Dienst.



 
Zitat von HeatStarr

Liegt afaik bei 5800€ im Jahr (Halbwissen)



 
Zitat von Rudirogdt
26. 27. 28. lebensjahr
kein plan genau.

einzige bedingung: ausbildungsverhältnis ( =schule, ausbildung studium und sonstiges in der richtung)

3260 oder sowas in der gegend darfst du im jahr verdienen

kindergeld wird da mit eingerechnet... also 3260 - kindergeld = differenzwert den du verdienen darfst.

erkundige dich aber wegen der zahlen...

05.10.2005 22:33:15  Zum letzten Beitrag
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Jehova-3

Arctic
 
Zitat von Futura

Darf man fragen, wie du gegooglet hast? mit den Augen rollend
Man gebe Kindergeld und Einkommensobergrenze ein und stößt auf folgenden Link:



Wenn man den Begriff Einkommensobergrenze nicht kennt, dürfte das wahrscheinlich wirklich um einiges komplizierter sein.
05.10.2005 22:34:35  Zum letzten Beitrag
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[KoM]TingelTangelBob

AUP [KoM]TingelTangelBob 14.02.2008
Du bekommst auf jeden Fall Kindergeld.
Ab dem 18. Lebensjahr darfst du immernoch 7680 € + 1000 € Werbungskostenpauschale pro Jahr vedienen.
Nachlesen kannst du das alles z.B. auf http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm#einkgr
05.10.2005 22:36:40  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
 
Zitat von Jehova-3
 
Zitat von Futura

Darf man fragen, wie du gegooglet hast? mit den Augen rollend
Man gebe Kindergeld und Einkommensobergrenze ein und stößt auf folgenden Link:



Wenn man den Begriff Einkommensobergrenze nicht kennt, dürfte das wahrscheinlich wirklich um einiges komplizierter sein.



Selbst mit dem "Begriff" Kindergeldanspruch kommt man auf diese Lösung...und Einkommensobergrenze ist noch nichtmal ein Fremdwort und sollte zum normalem Sprachgebrauch gehören.
05.10.2005 22:39:11  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Kein Kindergeld, wenn Schülerjob nebenher?


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