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jura und so
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tut mir Leid abe es ist mir verdammt wichtig da ich es eilig habe, daher hier noch ein extra Thread:
Ich (21m) bin selbst Leiter einer Jugendgruppe und hab daher auch Schlüssel für die Gruppenräume in der Kirche. Nun hat eine Freundin (15w) angefragt ob sie über Silvester diesen Raum haben kann um eine Privatparty mit Freunden zu feiern. Dumm wie ich bin hab ich vorschnell zugesagt.
Nun würde mich das doch noch interessieren wie es im Detail mit Alkoholkonsum der einzelnen Altersgruppen aussieht und auch von wegen heimschicken usw. (Gäste werden wohl zwischen 15 bis 19 sein, Erziehungsberechtigten gibts nicht)
Gelte ich in dem Fall selbst als Veranstalter oder als Aufsichtsperson? Was sind meine Rechten / Pflichten in diesen Positionen?
danke
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Reicht es nicht, wenn du von den Minderjährigen eine Bestätigung von deren Eltern verlangst?
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Hab einfach keine Ahnung und sag niemandem etwas, fertig
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Vergiss das du zugesagt ahst und besauf dich gut.
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| Zitat von [BEAVER]
Hab einfach keine Ahnung und sag niemandem etwas, fertig | |
hast aber n problem wenn die bullen auftauchen, das machen die oft bei soner parde.
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schick um 12 alle minderjährigen nach hause, dann hast du kein problem und kannst mit den anderen noch chillen
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| Zitat von Offroader
(Gäste werden wohl zwischen 15 bis 19 sein, Erziehungsberechtigten gibts nicht) | |
Das ist hart, tut mir leid
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Meines Wissens nach dürfen Jugendliche unter 16 Jahre nur unter Aufsicht einer Personensorgeberechtigten Person Alkohol konsumieren.
// Und dann auch nur Getränke die nicht hochprozentig sind. Und auch keine Alkopops.
(Jugendschutzgesetz §9)
Und da kommst du nicht drumrum.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von tba_RedporschekilleR am 29.12.2005 20:10]
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| Zitat von legendary_hacki
| Zitat von Offroader
(Gäste werden wohl zwischen 15 bis 19 sein, Erziehungsberechtigten gibts nicht) | |
Das ist hart, tut mir leid ![traurig](./img/smilies/icon12.gif) | |
Pass auf, nachher kennst du die kleinen persönlich :/
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| Zitat von Nebelparder
| Zitat von legendary_hacki
| Zitat von Offroader
(Gäste werden wohl zwischen 15 bis 19 sein, Erziehungsberechtigten(sic!) gibts nicht) | |
Das ist hart, tut mir leid ![traurig](./img/smilies/icon12.gif) | |
Pass auf, nachher kennst du die kleinen persönlich :/ | |
Was da so an Schülern rumläuft denke ich manchmal echt, dass es keine Erziehungsberechtigen (jetzt im richtigen Fall!) gibt.
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| Zitat von legendary_hacki
| Zitat von Nebelparder
| Zitat von legendary_hacki
| Zitat von Offroader
(Gäste werden wohl zwischen 15 bis 19 sein, Erziehungsberechtigten(sic!) gibts nicht) | |
Das ist hart, tut mir leid ![traurig](./img/smilies/icon12.gif) | |
Pass auf, nachher kennst du die kleinen persönlich :/ | |
Was da so an Schülern rumläuft denke ich manchmal echt, dass es keine Erziehungsberechtigen (jetzt im richtigen Fall!) gibt. | |
Hab ich das nicht gerade in meinem Post impliziert?
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Öhm wenn das als Gruppenveranstaltung laufen kann mit geschlossener Gesellschaft und nicht als öffentliche Party sollte es imo keine Problem mit den Schluszeiten geben.
Achte halt darauf dass sich keine 15 Jährigen mit hochprozentigem ins Koma ballern oder die Anlage auf Flugzeuglautstärke aufgedreht wird und ihr dürftet keine Probleme bekommen. Silvester ist doch eh Ausnahmezustand. Da hat die Polizei vermutlich genug anderes zu tun .
Eine verantwortliche Person über 18 Jahren muss aber anwesend sein. Eigentlich du. Sonst ist das unverantwortlich. Stell dir blos mal vor da kommen irgendwelche Spastis und reißen euch den Gruppenraum zamm dann bist du Schuld :-(.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von weedjunkie³ am 29.12.2005 20:19]
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An jedem anderem Tag würd ich auch alle minderjährigen nach Hause schicken, aber gerade an Silvester kommt das doch sehr assig. frohes neues jahr, und jetzt verschwind!
An die Eltern (ja es gibt welche! nur eben nicht auf der Party) komm ich nicht wirklich ran da ich das ganze ja nicht selbst ausrichte.
irgendwie bereu ich jetzt schon den ganzen Abend
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| Zitat von Nebelparder
| Zitat von legendary_hacki
| Zitat von Nebelparder
| Zitat von legendary_hacki
| Zitat von Offroader
(Gäste werden wohl zwischen 15 bis 19 sein, Erziehungsberechtigten(sic!) gibts nicht) | |
Das ist hart, tut mir leid ![traurig](./img/smilies/icon12.gif) | |
Pass auf, nachher kennst du die kleinen persönlich :/ | |
Was da so an Schülern rumläuft denke ich manchmal echt, dass es keine Erziehungsberechtigen (jetzt im richtigen Fall!) gibt. | |
Hab ich das nicht gerade in meinem Post impliziert? ![Breites Grinsen](img/smilies/biggrin.gif) | |
Ich wollts nur mal gesagt haben. Jaja.
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Lies dir einfach mal das hier durch.
§5 und §9 dürften interessant für dich sein.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von tba_RedporschekilleR am 29.12.2005 20:21]
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Also wenns total privat abläuft, nur geladene Gäste sind usw. dann kann dir die Polizei eigentlich nix machen, außer wegen Ruhestörung, aber das wird an Sylvester glaub ich keinen jucken weil da jeder laut ist.
Also wir besitzen nen Bauwagen, in den wir ne Bar, ne Anlage, nen Sofa usw. reingebaut haben. Bei uns war auch ne Party mal im Sommer und wir waren von der Musik her viiiiellll zu laut. Da ist dann auch die Polizei gekommen, hingefahren, stellt sich der Polizist an die Bar, meint wir sollen doch n bisschen leiser drehen die Nachbarn beschweren sich. Dann frägt er halt nach ob die Party öffentlich ist und wir sagen ihm das es ne Geburtstagsparty von nem Freund ist. Und dem seinen Vater gehört auch das Grundstück. Ich hab mich dann draußen noch kurz mit dem Mann unterhalten und der hat gemeint das es ok ist solange die Party wirklich im privaten Kreis bleibt und auch kein Geld für Getränke verlangt wird, er meinte das ist wichtig da man sonst ne Ausschankgenehmigung braucht und dann auch auf das Alter der Personen schauen muss. D.h. du solltest keinen Ärger kriegen wenn die Kiddies da feiern, klar kann es sein das die Eltern dir aber aufs Dach steigen wenn ihre kinder volltrunken nach Hause kommen...
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Ausschankgenehmigung brauchst du aber afaik nur wenn du offene Getränke verkaufst. Bei Flaschenbier, Cola etc. brauchst du, soweit ich weiß, keine.
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| Zitat von [NDA]Keldorn
schick um 12 alle minderjährigen nach hause, dann hast du kein problem und kannst mit den anderen noch chillen ![peinlich/erstaunt](img/smilies/icon16.gif) | |
Mit welchen anderen ? ![Breites Grinsen](img/smilies/biggrin.gif)
/e: Weihnachten ist vorbei, nimmt bitte diese Hässlichen Mützen von den Smileys.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BrainDeadPsychoman am 29.12.2005 20:25]
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Dir muss doch klar sein dass du die Kinder da nicht allein lassen kannst, also ist fuer dich Sylvester schonmal gelaufen. Desweiteren hoffe ich, dass du den Raum auch tatsaechlich benutzen darfst ohne die entsprechenden Leute zu fragen bzw. das getan hast. Und als letzten Schritt wuerd ich dir noch raten bei der naechstgelegenen Polizeiwache vorbeizugehen (moeglichst VOR dem 31.12.) und mit denen darueber zu reden. Die koennen dir sagen was du darfst und was nicht und reagieren dann ausserdem sehr viel gelassener sollte sich tatsaechlich jemand ueber Laerm beschweren. Was an Sylvester aber eh ziemlich arschloechig waere.
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| Zitat von BrainDeadPsychoman
/e: Weihnachten ist vorbei, nimmt(sic!) bitte diese Hässlichen Mützen von den Smileys. | |
die haben mich schon vor, während und jetzt ganz besonders, nach der Weihnachtszeit angekotzt
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| Zitat von tba_RedporschekilleR
Meines Wissens nach dürfen Jugendliche unter 16 Jahre nur unter Aufsicht einer Personensorgeberechtigten Person Alkohol konsumieren.
// Und dann auch nur Getränke die nicht hochprozentig sind. Und auch keine Alkopops.
(Jugendschutzgesetz §9)
Und da kommst du nicht drumrum. | |
lol unter 16 gar kein alk
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| Zitat von legendary_hacki
| Zitat von BrainDeadPsychoman
/e: Weihnachten ist vorbei, nimmt(sic!) bitte diese Hässlichen Mützen von den Smileys. | |
die haben mich schon vor, während und jetzt ganz besonders, nach der Weihnachtszeit angekotzt ![Breites Grinsen](img/smilies/biggrin.gif) | |
Mich nicht. Insbesondere die kommen gut ![traurig](./img/smilies/icon12.gif) ![Kopf gegen die Wand schlagen](./img/smilies/banghead.gif) ![Haare zu Berge stehen](./img/smilies/freaked.gif) ![Wütend](img/smilies/icon13.gif)
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Deine Mutter kommt gut.
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| Zitat von oneinsideonehundred
Deine Mutter kommt gut. | |
Deine Mutter wurde entmannt.
/e Mir fällt grad auf, das wäre ein Scheißspruch bei einem Halbwaisen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Pump am 29.12.2005 20:43]
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| Zitat von Killermonster
| Zitat von tba_RedporschekilleR
Meines Wissens nach dürfen Jugendliche unter 16 Jahre nur unter Aufsicht einer Personensorgeberechtigten Person Alkohol konsumieren.
// Und dann auch nur Getränke die nicht hochprozentig sind. Und auch keine Alkopops.
(Jugendschutzgesetz §9)
Und da kommst du nicht drumrum. | |
lol unter 16 gar kein alk | |
Nochmal nachgelesen... ich habe recht.
E:
§ 9
Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche ,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von tba_RedporschekilleR am 29.12.2005 20:53]
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| Zitat von legendary_hacki
| Zitat von BrainDeadPsychoman
/e: Weihnachten ist vorbei, nimmt(sic!) bitte diese Hässlichen Mützen von den Smileys. | |
die haben mich schon vor, während und jetzt ganz besonders, nach der Weihnachtszeit angekotzt ![Breites Grinsen](img/smilies/biggrin.gif) | |
Ich find die süß
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Warum sagst du denn bitte vorschnell zu?
Nein, warn Joke. Macht dir ja sonst keiner Vorwürfe
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Thema: privatparty, sperrzeit & alkohol ( jura und so ) |