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 Thema: Juristen-Sammelthread VII ( Hat hier wer meinen Bienenschwarm gesehen? )
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Hunne

Arctic
wenig zeit? -> strafrecht bt: rengier
was ist denn zpo, braucht man das? Breites Grinsen
25.06.2006 9:47:56  Zum letzten Beitrag
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Tomat3

tomat3_blau
 
Zitat von Crutschie
Und als überragende Information (die ein Verkäufer von sich aus zu offenbaren hat) würde ich das jetzt auch nicht ansehen.
Crutschie ... always a CT



finde ich aber schon!

Wenn ich mir ein Auto kaufe, was 8 monate (hallo, das sind grad mal ein 3/4 JAHR!) alt ist, und es als einwandfrei beschrieben wird, dann gehe ich ja wohl davon aus,das da NIE NICHTS dran war.

Wenn er sagt mangelfrei, ok. ein lackschaden ist für mich kein Mangel.
Aber hey, wenn ich vom LAckschaden gewusst hätt, dann hätt ich nen Einwand gemacht, das er ma mim Preis runter soll!

jsut my 2c
25.06.2006 10:22:13  Zum letzten Beitrag
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Shanon

shanon
Was schreibe ich wenn bei vertraglichen Erfüllungsansprüchen ein Anspruch entstanden ist, dieser Punkt aber nicht weiter problematisch ist ?

Muss ich dann den Gutachtenstil anwenden oder ist da der Urteilsstil zulässig ? Muss ich dann überhaupt Definitionen hinschreiben ?

Würde schreiben:

Ein Anspruch ist entstanden wenn ein gültiger Kaufvertrag vorliegt. Dies setzt eine Einigung voraus. K und V sind sich über den Vertrag einig geworden. Somit ist ein Snpruch enstanden.

kann man das so stehen lassen ?
25.06.2006 10:55:36  Zum letzten Beitrag
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schoen1

AUP schoen1 17.08.2015
 
Zitat von Hunne
wenig zeit? -> strafrecht bt: rengier
was ist denn zpo, braucht man das? Breites Grinsen




Ist das von Reninger nicht das mit Definitionen und Erläuterungen? Das hatte ich auch überlegt, bin ja ein von Natur aus fauler Mensch Breites Grinsen

ZPO braucht man nicht, wollte ich aber mitschreiben, kann ich nächstes Semester öfter ausschlafen peinlich/erstaunt
25.06.2006 11:05:58  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von Tomat3
 
Zitat von Crutschie
Und als überragende Information (die ein Verkäufer von sich aus zu offenbaren hat) würde ich das jetzt auch nicht ansehen.
Crutschie ... always a CT



finde ich aber schon!

Wenn ich mir ein Auto kaufe, was 8 monate (hallo, das sind grad mal ein 3/4 JAHR!) alt ist, und es als einwandfrei beschrieben wird, dann gehe ich ja wohl davon aus,das da NIE NICHTS dran war.

Wenn er sagt mangelfrei, ok. ein lackschaden ist für mich kein Mangel.
Aber hey, wenn ich vom LAckschaden gewusst hätt, dann hätt ich nen Einwand gemacht, das er ma mim Preis runter soll!

jsut my 2c





Sind überragende Informationen nicht eher restriktiv zu behandeln? Nacherfüllung, Minderung etc. bleibt ihm ja erhalten. Beim Autokauf fallen da doch bloss Kilometer-Leistung, Alter, Unfallzustand und Austauschteile druntercun ähnliches darunter?! ICh seh schon, ich brauch endlich nen eigenen Kommentar.


@schoen1
In Jura braucht man eh keine Definitionen.





Crutschie ... always a CT
25.06.2006 11:27:13  Zum letzten Beitrag
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schoen1

AUP schoen1 17.08.2015
 
Zitat von Crutschie
@schoen1
In Jura braucht man eh keine Definitionen.



Crutschie ... always a CT



Nagut, wenn dus sagst Breites Grinsen
25.06.2006 11:32:32  Zum letzten Beitrag
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Tomat3

tomat3_blau
 
Zitat von Crutschie
 
Zitat von Tomat3
 
Zitat von Crutschie
Und als überragende Information (die ein Verkäufer von sich aus zu offenbaren hat) würde ich das jetzt auch nicht ansehen.
Crutschie ... always a CT



finde ich aber schon!

Wenn ich mir ein Auto kaufe, was 8 monate (hallo, das sind grad mal ein 3/4 JAHR!) alt ist, und es als einwandfrei beschrieben wird, dann gehe ich ja wohl davon aus,das da NIE NICHTS dran war.

Wenn er sagt mangelfrei, ok. ein lackschaden ist für mich kein Mangel.
Aber hey, wenn ich vom LAckschaden gewusst hätt, dann hätt ich nen Einwand gemacht, das er ma mim Preis runter soll!

jsut my 2c





Sind überragende Informationen nicht eher restriktiv zu behandeln? Nacherfüllung, Minderung etc. bleibt ihm ja erhalten. Beim Autokauf fallen da doch bloss Kilometer-Leistung, Alter, Unfallzustand und Austauschteile druntercun ähnliches darunter?! ICh seh schon, ich brauch endlich nen eigenen Kommentar.


@schoen1
In Jura braucht man eh keine Definitionen.





Crutschie ... always a CT




deswegen hab ich ja so das alter erwähnt.

bei nem sagen wir mal 1.5 jahre alten nicht garagenwagen ok, da kann der lack schonmal ab sein.

aber nicht nach 8 monaten...

aer hast recht:

kommentar wäre hilfreich Breites Grinsen
25.06.2006 12:02:41  Zum letzten Beitrag
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Tiger2022

tiger2022
Hat jemand eventuell etwas interessantes über den Artikel 28 GG? Ich darf da im Rahmen meine Seminars "Wahlen und Wahlrecht" ein Referat drüber halten. Thema ist "Auslängerwahlrecht - Änderung des Art.28"

Werd' gleich mal in die Bibliothek fahren und in irgendeinen
Kommentar rein schauen. Hat wer von euch zufällig gute Ideen?
25.06.2006 12:04:32  Zum letzten Beitrag
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Toppi

Toppi2
wenn ich bei ebay mein handy veräussere, soll ich dann für gewährleistungsansprüche die originalrechnung beilegen?
26.06.2006 8:43:41  Zum letzten Beitrag
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Tomat3

tomat3_blau
 
Zitat von Toppi
wenn ich bei ebay mein handy veräussere, soll ich dann für gewährleistungsansprüche die originalrechnung beilegen?




ich würds machen.

kommt auf jeden fall besser an bei den bietenden.
26.06.2006 10:06:28  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich hab in der StVO geguckt, aber nix gefunden. Wo steht genau, dass Flipflops (als Beispiel) im Auto verboten sind, und weiß einer wie es mit Barfuß fahren aussieht?

Komisch komisch.
26.06.2006 14:21:21  Zum letzten Beitrag
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Hunne

Arctic
 
Zitat von smoo
Ich hab in der StVO geguckt, aber nix gefunden. Wo steht genau, dass Flipflops (als Beispiel) im Auto verboten sind, und weiß einer wie es mit Barfuß fahren aussieht?

Komisch komisch.



ich glaube kaum, daß dies gesetzlich normiert ist. das wird eher unter auslegung von fahrlässigkeit oder im rahmen des verschuldens auftauchen. vielleicht ein kommentar zu StVO?
26.06.2006 14:37:00  Zum letzten Beitrag
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Ibanez2000

tf2_soldier.png
 
Zitat von Toppi
wenn ich bei ebay mein handy veräussere, soll ich dann für gewährleistungsansprüche die originalrechnung beilegen?


Denk dran das du die Gewährleisungsansprüche deinerseits ausschliesst! Sonst hat der Käufer auch 2 Jahre Gewährleistung bei dir.
26.06.2006 14:41:36  Zum letzten Beitrag
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Ibanez2000

tf2_soldier.png
 
Zitat von Hunne
 
Zitat von smoo
Ich hab in der StVO geguckt, aber nix gefunden. Wo steht genau, dass Flipflops (als Beispiel) im Auto verboten sind, und weiß einer wie es mit Barfuß fahren aussieht?

Komisch komisch.



ich glaube kaum, daß dies gesetzlich normiert ist. das wird eher unter auslegung von fahrlässigkeit oder im rahmen des verschuldens auftauchen. vielleicht ein kommentar zu StVO?


Barfussfahren ist nicht explizit verboten.
Allerdings ist "geeignetes Schuhwerk" zu benutzen.
Das thema wurde allgemein im Internet unendlich oft durchgekaut, und das ist afaik das ergebnis.

Letztendlich müsste bei einem unfall aber immernoch bewiesen werden, dass das Barfussfahren dann auch teil des unfallgrundes gewesen sein muss.
26.06.2006 14:43:18  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Die Frage ist, wer ist in der Beweisschuld? Der Barfußfahrer, dass es nicht daran gelegen hat, oder der andere, dass es am Barfußfahren gelegen hat?
26.06.2006 14:48:09  Zum letzten Beitrag
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Hunne

Arctic
 
Zitat von Ibanez2000
Allerdings ist "geeignetes Schuhwerk" zu benutzen.



scheinbar wird dies als verstoß gegen § 23 StVO gewertet.
ich finde die analogie schon ziemlich wild:
Nr.1 spricht noch von sicht und gehör und Nr.1a wurde noch später für handys dazwischengeschoben...

@smoo: wenn festgestellt wird, daß flip-flops im spiel waren und dies nach gängiger auffassung gegen die stvo verstößt, liegt schon vermutung dafür vor, daß es daran gelegen haben kann -> beweislast beim flip-flop-träger.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Hunne am 26.06.2006 14:54]
26.06.2006 14:52:15  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich habe mal eine kurze Frage zum BGB AT.

Und zwar habe ich letztens auf irgend einem Musiksender wieder mal Klingelton-Werbung gesehen, die mit dem Hinwei versehen war, dass man mindestens 16 sein müsse um sich die Klingeltöne aufs Handy zu laden. Jedenfalls bin ich mir ziemlich sicher, kann mich natürlich auch nur verschaut haben.

Es ist doch so, dass Minderjährige (>7) ohne Einwilligung der Eltern nur rechtlich vorteilhafte Rechtsgeschäfte abschließen können. Aber durch dieses Klingelton-Gedöns ist man doch zur Gegenleistung verpflichtet --> rechtlicher Nachteil
verwirrt
Ich dachte, man müsste deshalb 18 sein, was bei den meisten Werbungen ja auch so dran steht. Dieses "ab 16 Jahren" hat mich halt stutzig gemacht.


Hab heut übrigens die Strafrechtsklausur zurückbekommen: 3pkt traurig Zu wenig Zeit. Jetzt muss ich kräftig für die nächste Klausur lernen...
Und das während der WM. mit den Augen rollend


e.
 
Zitat von Ibanez2000
 
Zitat von Hunne
 
Zitat von smoo
Ich hab in der StVO geguckt, aber nix gefunden. Wo steht genau, dass Flipflops (als Beispiel) im Auto verboten sind, und weiß einer wie es mit Barfuß fahren aussieht?

Komisch komisch.



ich glaube kaum, daß dies gesetzlich normiert ist. das wird eher unter auslegung von fahrlässigkeit oder im rahmen des verschuldens auftauchen. vielleicht ein kommentar zu StVO?


Barfussfahren ist nicht explizit verboten.
Allerdings ist "geeignetes Schuhwerk" zu benutzen.
Das thema wurde allgemein im Internet unendlich oft durchgekaut, und das ist afaik das ergebnis.

Letztendlich müsste bei einem unfall aber immernoch bewiesen werden, dass das Barfussfahren dann auch teil des unfallgrundes gewesen sein muss.




Ich kann barfuß besser fahren, als mit Schuhen. Du spürst Veränderungen und Bewegungen der Pedale doch viel direkter als mit Schuhen.
Ich finde die Regelung blöd.

ek
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 26.06.2006 16:50]
26.06.2006 16:48:09  Zum letzten Beitrag
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Hunne

Arctic
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser
Ich habe mal eine kurze Frage zum BGB AT.



§ 110 BGB?
26.06.2006 18:19:52  Zum letzten Beitrag
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schoen1

AUP schoen1 17.08.2015
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser
Ich habe mal eine kurze Frage zum BGB AT.

Und zwar habe ich letztens auf irgend einem Musiksender wieder mal Klingelton-Werbung gesehen, die mit dem Hinwei versehen war, dass man mindestens 16 sein müsse um sich die Klingeltöne aufs Handy zu laden. Jedenfalls bin ich mir ziemlich sicher, kann mich natürlich auch nur verschaut haben.

Es ist doch so, dass Minderjährige (>7) ohne Einwilligung der Eltern nur rechtlich vorteilhafte Rechtsgeschäfte abschließen können. Aber durch dieses Klingelton-Gedöns ist man doch zur Gegenleistung verpflichtet --> rechtlicher Nachteil
verwirrt
Ich dachte, man müsste deshalb 18 sein, was bei den meisten Werbungen ja auch so dran steht. Dieses "ab 16 Jahren" hat mich halt stutzig gemacht.




Ich schätze, weil Minderjährige mit 16 selbst nen Handyvertrag unterzeichnen können, und dass dann mit unter diese Einwilligung gefasst wird.

Halbwissen und so
26.06.2006 18:28:25  Zum letzten Beitrag
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[Caveman]

Cave
Frage
Ich hätte da gerne mal ein Problem:

Nehmen wir an jemand kauft etwas bei ebay, zahlt per Überweisung (Kontobesitzer ungleich Verkäufer!), die Ware kommt nie an und der Verkäufer würde alle Versuche der Kontaktaufnahme ignorieren. Nehmen wir weiter an, die entsprechende Person hätte bei Anderen Auktionen die Gleiche Masche durchgezogen.

Wegen was genau könnte man jetzt Anzeige erstatten bzw. wie sind die Aussichten auf irgendwas, wenn der Wert der Ware bei ~80 € liegen würde?
26.06.2006 18:41:43  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
 
Zitat von schoen1
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser
Ich habe mal eine kurze Frage zum BGB AT.

Und zwar habe ich letztens auf irgend einem Musiksender wieder mal Klingelton-Werbung gesehen, die mit dem Hinwei versehen war, dass man mindestens 16 sein müsse um sich die Klingeltöne aufs Handy zu laden. Jedenfalls bin ich mir ziemlich sicher, kann mich natürlich auch nur verschaut haben.

Es ist doch so, dass Minderjährige (>7) ohne Einwilligung der Eltern nur rechtlich vorteilhafte Rechtsgeschäfte abschließen können. Aber durch dieses Klingelton-Gedöns ist man doch zur Gegenleistung verpflichtet --> rechtlicher Nachteil
verwirrt
Ich dachte, man müsste deshalb 18 sein, was bei den meisten Werbungen ja auch so dran steht. Dieses "ab 16 Jahren" hat mich halt stutzig gemacht.




Ich schätze, weil Minderjährige mit 16 selbst nen Handyvertrag unterzeichnen können, und dass dann mit unter diese Einwilligung gefasst wird.

Halbwissen und so


Mata halt...
Für den Handyvertrag sollte aber schon - im Sinne des Mobilfunkanbieters - die Einwilligung der Eltern vorliegen.
Der kleine Trick am Taschengeldparagraph ist nämlich, dass bei Dauerschuldverhältnissen der Vertrag ohne Einwilligung jeweils nur soweit wirksam ist, wie der Minderjährige seine Leistung bereits bewirkt hat. Liegt keine Einwilligung vor, und zahlt der Minderjährige irgendwann einfach seine Rechnungen nicht mehr, steht der Mobilfunkanbieter dumm da.

Der Klingelton-Vertrag hat mit dem Mobilfunkvertrag nichts zu tun, das sind zwei separate Verträge.
Für den Klingelton-Vertrag gilt aber ebenfalls das oben Gesagte.
Bei "Lad-den-Klingelton-und-zahl-einmalig-1,99€"-Geschichten mag der Anbieter noch mit dem 110er durchkommen, bei Abos nicht mehr.

Es ist aber wohl so, dass der Anbieter die Ausfälle einkalkuliert. Wenn von 20 minderjährigen Kunden mal einer nicht zahlt, ist dem Anbieter das wohl herzlich egal.

Gruß,
André

@ über mir: Betrug, § 263 StGB
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von AngusG am 26.06.2006 18:55]
26.06.2006 18:52:02  Zum letzten Beitrag
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[RGC]Cannibal

Arctic
 
Zitat von [RGC]Cannibal
Kann mir jemand ein Programm empfehlen, welches schnellen Zugriff auf alle wichtigen Gesetze ermöglicht? Sollte auch offline funktionieren und wenn möglich sollte man durch bloße Eingabe von beispielsweise "433 BGB" den entsprechenden Paragraphen angezeigt bekommen, ohne vorher das Gesetz auswählen zu müssen.


Zum Ersten...
27.06.2006 11:05:22  Zum letzten Beitrag
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Shanon

shanon
Gibts zufällig irgendeine Quelle wo Definitionen für Privatrecht - evtl. speziell für WiWi's drinstehen ? Also entweder im Netz oder in buchform irgendwo zu kaufen ?

Ist nämlich sehr nervig und zeitaufwendig die alle selber rausschreiben zu müssen aus den Vorlesungsfolien - zumal ich das Gefühl habe das dort nicht alle nötigen Definitionen drin sind. Bräuchte die für privatrecht ...
27.06.2006 18:05:22  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von [RGC]Cannibal
 
Zitat von [RGC]Cannibal
Kann mir jemand ein Programm empfehlen, welches schnellen Zugriff auf alle wichtigen Gesetze ermöglicht? Sollte auch offline funktionieren und wenn möglich sollte man durch bloße Eingabe von beispielsweise "433 BGB" den entsprechenden Paragraphen angezeigt bekommen, ohne vorher das Gesetz auswählen zu müssen.


Zum Ersten...

http://www.gesetze-im-internet.de/
Juris iVm BMJ
27.06.2006 18:42:42  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Hi. Grundsätzliche Aufbaufrage zur Prüfung der Berufsfreiheit. Ist ja in jedem Lehrbuch und Fallbuch leicht anders aufgebaut. Beispiel: Zulassung eines Anwalts beim OLG erst nach fünf Jahren Berufszeit.



 
Code:
A. Zulässigkeit

.
.
.

B. Begründetheit

  I. Schutzbereich


  II. Eingriff

     (1) Liegt ein Eingriff aufgrund des Modernen Eingriffbegriffs vor?

     (2) Einordnung der Eingriffsqualität nach Berufsausübungsregel, 
         subjektiver und objektiver Zulassungsvoraussetzung.

     (3) Abgrenzung, ob nicht faktisch eine nächsthöhere Stufe vorliegt (v.a. bedeutsam 
         bei Altersgrenzen, die man als Berufsausübungsregel und subj. 
         Zulassungsvoraussetzung kennzeichnen kann; 
         dabei Abgrenzung 'eigener Beruf' - 'Berufsnische')



  III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

     (1) Einschränkbarkeit von Art. 12 I GG

     (2) Wesentlichkeitstheorie

     (3) Verhältnismässigkeit im weiteren Sinn

         1. formell

         2. materiell

            a) Legetimer Zweck
               -> Ist die beabsichtigte Qualitätssicherung der Rechtsbeistände ein 
                  legetimer Zweck?
         
            b) Geeignetheit
               -> Ist eine Altersgrenze zur Qualitätssicherung geeignet?
               -> Ist eine Grenze von fünf Jahren dabei praktikabel?
         
            c) Notwendigkeit/Subsidiarität
               -> Wäre ein Eingriff auf niedrigerer Stufe genauso wirksam (obsolet bei 
                  Berufsausübungsregelungen)

            d) Angemessenheit
               -> Ist die Sicherung der Qualität der rechtsberatung eine Vernünftige 
                  Erwägung des Allgemeinwohls?




Gerade bei Beginn der Verhältnismässigkeit fangen die Unterschiede an. Manche schmeissen den legetimen Zweck völlig hinaus und prüfen nur die Drei-Stufen-Lehre. Die Möglichkeit, die Eingriffsqualität erst in der Angemessenheits zu prüfen ist mir bekannt. Ist so aber vom Prof nicht bevorzugt.


/edit: Weiterhin nehme ich gerne Tipps an, was so Klassiker zur Berufsfreiheit sind. Apothekerurteil, Kassenarzturteil und Sachverständigenurteil hab ich bereits.
Weiterhin wäre ich dankbar für Vorschläge, wo man in einer derartigen Prüfung "einen Tick Staatsorga" verstecken könnte.



Crutschie ... always a CT
[Dieser Beitrag wurde 7 mal editiert; zum letzten Mal von Crutschie am 28.06.2006 15:53]
28.06.2006 15:26:25  Zum letzten Beitrag
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Hunne

Arctic
staatsorga hast du meistens bei der formellen rechtmäßigkeit des gesetzes, verordnung, etc.
ansonsten kann man noch ein wenig bei der zulässigkeit zaubern, bspw. abstrakte normenkontrolle durch bundestagsabgeordnete, etc.

den legitimen zweck sieht man sehr selten, deshalb würde ich bei der drei-stufen-lehre bleiben.

p.s. den berufanfänger möchte ich sehen, der sich sofort ans OLG wagt. Augenzwinkern
28.06.2006 16:48:11  Zum letzten Beitrag
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[DCJ]BOD

AUP [DCJ]BOD 29.10.2008
Hat jemand die Vorschriftensammlung "Medienrecht" von C.F.Müller Verlag und braucht sie nicht mehr?

ISBN: 3-8114-3174-9

15,50€

Stand: August 2005

Wir schreiben demnächste eine Abschlussklausur im Öffentlichen Medienrecht, ich hab das Ding noch vom letzten Jahr, ein Kumpel braucht sie aber dringend und die Ausgabe ist ausverkauft. Im August kommt ne Neuauflage (aber eben zu spät für die Klausur) und die alte ist weder im Buchhandel, noch bei Amazon, noch bei ebay zu bekommen.
28.06.2006 17:25:49  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von Hunne
staatsorga hast du meistens bei der formellen rechtmäßigkeit des gesetzes, verordnung, etc.
ansonsten kann man noch ein wenig bei der zulässigkeit zaubern, bspw. abstrakte normenkontrolle durch bundestagsabgeordnete, etc.




Erzähl mir mehr. Formelle Verfassungsmässigkeit kann ja nur Kompetenznorm §§70 ff., Wesentlichkeitstheorie und Delegierbarkeit nach Art. 80 sein.


Wie soll ich mir ne Normenkontrolle in der Zulässigkeit vorstellen?

 
Zitat von Hunne

den legitimen zweck sieht man sehr selten, deshalb würde ich bei der drei-stufen-lehre bleiben.




Wie würde man a nach der formellen Verhältnismässigkeit weiterprüfen. Die Bücher schweigen sich da konsequent aus.

 
Zitat von Hunne

p.s. den berufanfänger möchte ich sehen, der sich sofort ans OLG wagt. Augenzwinkern




Lebensnaher Sachverhalt und so ... peinlich/erstaunt




Crutschie ... always a CT
28.06.2006 19:21:09  Zum letzten Beitrag
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Hunne

Arctic
 
Zitat von Crutschie

Erzähl mir mehr. Formelle Verfassungsmässigkeit kann ja nur Kompetenznorm §§70 ff., Wesentlichkeitstheorie und Delegierbarkeit nach Art. 80 sein.



naja, mann kann da schon was drehen. abstimmungen im BT, etc., da kann mann ziemlich viel einbauen (GOBT etc.)

 


Wie soll ich mir ne Normenkontrolle in der Zulässigkeit vorstellen?



ich weiss jetzt kein konkretes beispiel, aber man kann ja prüfen ob ein einziges BT-mitglied klagebrechtigt ist, etc. ausflüge ins PartG und VerffGG inklusive

 



Wie würde man a nach der formellen Verhältnismässigkeit weiterprüfen. Die Bücher schweigen sich da konsequent aus.




naja, ich würde das in der notwendigkeit einbauen, da die geeignetheit nur prüft, ob das ziel mit der maßnahme zu erreichen ist. ob, dies nun legitim, das mildeste mittel, blablabla ist, kommt später ->notwendigkeit.

so habe ich das jedenfalls gemacht und 12 punkte abgeräumt, ich angeber, ich... mit den Augen rollend
28.06.2006 20:12:25  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Hat hier wer Erfahrungen mit juriq? (Rep)

deren Programm wirkt eigentlich ganz sinnvoll, aber die sind halt neu...
28.06.2006 20:59:40  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristen-Sammelthread VII ( Hat hier wer meinen Bienenschwarm gesehen? )
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