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Verleugnung (?) in Gästebüchern
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Hatte da mal eine theoretische frage an alle anwesenden rechtsexperten.
Nehmen wir mal an es würde darum gehen das eine Person Unwarheiten/Geheimnisse in einem Gästebuch verbreitet und zusätzlich dazu den Namen einer Person benutzt die dieses Wissen theoretisch auch besitzt aber mit diesen einträgen nichts zu tun hat und sie dadurch quasi öffentlich in ein schlechtes Licht rückt.
IP Adresse des Eintrags ist vorhanden.
Welche möglichkeiten würden für den Gästebuchbetreiber bestehen dagegen vor zu gehen?
/E: Danke für den LInk
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von [EKC]Sarge am 30.07.2007 11:39]
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(2) Dieser Thread soll nicht dienen: Der Beratung spezieller privater Rechtsprobleme!
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet es, hier Rechtsrat zu erteilen.
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Danke Caveman
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Das ist eine rechtliche Absicherung, da ein Jurist keine kostenlose Rechtsberatung geben darf.
Wenn du aber in diesem Stil schreibst, so das es rein fiktiv ist, ist es in Ordnung:
"Nehmen wir mal rein hypothetisch an, X verbreitet Unwahrheiten über Y im Gästebuch von Z [...]"
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Verleumde doch einfach alles!
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| Zitat von [Caveman]
Das ist eine rechtliche Absicherung, da ein Jurist keine kostenlose Rechtsberatung geben darf.
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Warum denn das?
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| Zitat von Kampfkarnickel
| Zitat von [Caveman]
Das ist eine rechtliche Absicherung, da ein Jurist keine kostenlose Rechtsberatung geben darf.
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Warum denn das?
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Weil der Führer das so befohlen hat.
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ich denke einfach mal, dass rechtsberatung elemntarer bestandteil von juristen ist. wenn wer es umsonst macht,
sind die anderen in ihrer existenz bedroht, oder irre ich mich da?
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Darauf wird wohl kaum Rücksicht genommen werden. Wäre ja noch schöner. Es geht, soviel ich weiß, um Qualitätssicherung, weil gute juristische Beratung eben nicht für 'n Appel und 'n Ei möglich ist und man so Mandanten vor Quacksalbern schützen will.
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Ist es nicht so, dass Privatpersonen nur keine geschäftsmäßige Rechtsberatung leisten dürfen?
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| Zitat von Jehova-3
| Zitat von Kampfkarnickel
| Zitat von [Caveman]
Das ist eine rechtliche Absicherung, da ein Jurist keine kostenlose Rechtsberatung geben darf.
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Warum denn das?
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Weil der Führer das so befohlen hat.
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Das kommt der Wahrheit schon ziemlich nahe. Ersetze Führer durch Politiker/Lobbygruppen.
| Zitat von grufti
Ist es nicht so, dass Privatpersonen nur keine geschäftsmäßige Rechtsberatung leisten dürfen?
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Nein, auch kostenlose Rechtsberatung ist untersagt.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [NRG]Sonic am 30.07.2007 12:03]
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| Zitat von zmiRschHirsch
ich denke einfach mal, dass rechtsberatung elemntarer bestandteil von juristen ist. wenn wer es umsonst macht,
sind die anderen in ihrer existenz bedroht, oder irre ich mich da?
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Wenn jemand ein Gut umsonst anbietet, andere dadurch Schaden haben, dann... ist das Marktwirtschaft.
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| Zitat von [NRG]Sonic Das kommt der Wahrheit schon ziemlich nahe. Ersetze Führer durch Politiker/Lobbygruppen.
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Nene, ursprünglich hatte das auch schon den Zweck, die Juden von der Rechtsberatung auszuschließen.
Jetzt ist die Hauptaufgabe des RBerG den Verbraucher (Ratsuchenden) zu schützen. Schließlich soll nicht jeder Dilettant zu juristischen Themen Auskünfte erteilen dürfen - wie unterschiedlich die individuellen Kenntnisse sind sieht man ja hier schon im pot in Notwehr- und Gewährleistungsthreads.
Ist eigentlich der Zypressen-Gesetzesentwurf, dass auch Nicht-Juristen begrenzt Rechtsauskünfte erteilen dürfen, schon durch? Wohl noch nicht, denn mein RBerG im Schönfelder Ergänzungsband sagt, dass die letzte Änderung 2002 war.
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Thema: Rechtsfrage ( Verleugnung (?) in Gästebüchern ) |