Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Rechtsfrage ( Verleugnung (?) in Gästebüchern )
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
[EKC]Sarge

tf2_soldier.png
Frage Verleugnung (?) in Gästebüchern
Hatte da mal eine theoretische frage an alle anwesenden rechtsexperten.

Nehmen wir mal an es würde darum gehen das eine Person Unwarheiten/Geheimnisse in einem Gästebuch verbreitet und zusätzlich dazu den Namen einer Person benutzt die dieses Wissen theoretisch auch besitzt aber mit diesen einträgen nichts zu tun hat und sie dadurch quasi öffentlich in ein schlechtes Licht rückt.

IP Adresse des Eintrags ist vorhanden.

Welche möglichkeiten würden für den Gästebuchbetreiber bestehen dagegen vor zu gehen?

/E: Danke für den LInk
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von [EKC]Sarge am 30.07.2007 11:39]
30.07.2007 11:24:27  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[Caveman]

Cave
http://forum.mods.de/bb/thread.php?TID=166549
30.07.2007 11:25:58  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Buzweed

Buzweed
 

(2) Dieser Thread soll nicht dienen: Der Beratung spezieller privater Rechtsprobleme!
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet es, hier Rechtsrat zu erteilen.



Danke Caveman
30.07.2007 11:28:36  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[Caveman]

Cave
Das ist eine rechtliche Absicherung, da ein Jurist keine kostenlose Rechtsberatung geben darf.

Wenn du aber in diesem Stil schreibst, so das es rein fiktiv ist, ist es in Ordnung:

"Nehmen wir mal rein hypothetisch an, X verbreitet Unwahrheiten über Y im Gästebuch von Z [...]"
30.07.2007 11:30:53  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Canis Lupus

AUP Canis Lupus 29.02.2008
...
Verleumde doch einfach alles!
30.07.2007 11:34:16  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Kampfkarnickel

Kampfkarnickel
 
Zitat von [Caveman]

Das ist eine rechtliche Absicherung, da ein Jurist keine kostenlose Rechtsberatung geben darf.


Warum denn das? Mata halt...
30.07.2007 11:38:36  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Jehova-3

Arctic
 
Zitat von Kampfkarnickel

 
Zitat von [Caveman]

Das ist eine rechtliche Absicherung, da ein Jurist keine kostenlose Rechtsberatung geben darf.


Warum denn das? Mata halt...



Weil der Führer das so befohlen hat. peinlich/erstaunt
30.07.2007 11:44:18  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
zmiRschHirsch

X-Mas Arctic
ich denke einfach mal, dass rechtsberatung elemntarer bestandteil von juristen ist. wenn wer es umsonst macht,
sind die anderen in ihrer existenz bedroht, oder irre ich mich da?
30.07.2007 11:51:29  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
LeckerEssen

LeckerEssen
Darauf wird wohl kaum Rücksicht genommen werden. Wäre ja noch schöner. Es geht, soviel ich weiß, um Qualitätssicherung, weil gute juristische Beratung eben nicht für 'n Appel und 'n Ei möglich ist und man so Mandanten vor Quacksalbern schützen will.
30.07.2007 11:58:52  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
grufti

AUP grufti 26.11.2007
Ist es nicht so, dass Privatpersonen nur keine geschäftsmäßige Rechtsberatung leisten dürfen?
30.07.2007 12:01:23  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[NRG]Sonic

nrgsonic
 
Zitat von Jehova-3

 
Zitat von Kampfkarnickel

 
Zitat von [Caveman]

Das ist eine rechtliche Absicherung, da ein Jurist keine kostenlose Rechtsberatung geben darf.


Warum denn das? Mata halt...



Weil der Führer das so befohlen hat. peinlich/erstaunt



Das kommt der Wahrheit schon ziemlich nahe. Ersetze Führer durch Politiker/Lobbygruppen. peinlich/erstaunt


 
Zitat von grufti

Ist es nicht so, dass Privatpersonen nur keine geschäftsmäßige Rechtsberatung leisten dürfen?



Nein, auch kostenlose Rechtsberatung ist untersagt.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [NRG]Sonic am 30.07.2007 12:03]
30.07.2007 12:01:53  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
legendary_hacki

AUP legendary_hacki 02.03.2010
Pfeil
 
Zitat von zmiRschHirsch

ich denke einfach mal, dass rechtsberatung elemntarer bestandteil von juristen ist. wenn wer es umsonst macht,
sind die anderen in ihrer existenz bedroht, oder irre ich mich da?




Wenn jemand ein Gut umsonst anbietet, andere dadurch Schaden haben, dann... ist das Marktwirtschaft.
30.07.2007 12:07:50  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
webLOAD

webload
 
Zitat von [NRG]Sonic
Das kommt der Wahrheit schon ziemlich nahe. Ersetze Führer durch Politiker/Lobbygruppen. peinlich/erstaunt


Nene, ursprünglich hatte das auch schon den Zweck, die Juden von der Rechtsberatung auszuschließen.

Jetzt ist die Hauptaufgabe des RBerG den Verbraucher (Ratsuchenden) zu schützen. Schließlich soll nicht jeder Dilettant zu juristischen Themen Auskünfte erteilen dürfen - wie unterschiedlich die individuellen Kenntnisse sind sieht man ja hier schon im pot in Notwehr- und Gewährleistungsthreads. peinlich/erstaunt

Ist eigentlich der Zypressen-Gesetzesentwurf, dass auch Nicht-Juristen begrenzt Rechtsauskünfte erteilen dürfen, schon durch? Wohl noch nicht, denn mein RBerG im Schönfelder Ergänzungsband sagt, dass die letzte Änderung 2002 war.
30.07.2007 12:24:28  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Rechtsfrage ( Verleugnung (?) in Gästebüchern )


mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Mod-Aktionen:
30.07.2007 12:50:17 [G]Tobit hat diesen Thread geschlossen.

| tech | impressum