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| Zitat von Mobius
Hatte mich dazu schonmal geäußert. Technischer Hintergrund in Kurz: PHP-Injection der GET-Parameter. Zugriff auf /etc/passwd. Im IRC hat sich das dann einfach als Link mit Datei index.php?action=/etc/passwd geäußert. Klick, Anzeige. Wegen Computermanipulation oder so. Die Dokumente müsste ich noch irgendwo haben, sind jedoch irrelevant. Ende vom Lied war jedenfalls die Beschlagnahmung von zwei PCs und einem Monitor. Habe ich nie wieder gesehen, müssten von der Staatsanwaltschaft Münster versteigert worden sein.
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Dürfen die so einfach fremdes Eigentum versteigern?
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| Zitat von Affentütü
| Zitat von Mobius
Hatte mich dazu schonmal geäußert. Technischer Hintergrund in Kurz: PHP-Injection der GET-Parameter. Zugriff auf /etc/passwd. Im IRC hat sich das dann einfach als Link mit Datei index.php?action=/etc/passwd geäußert. Klick, Anzeige. Wegen Computermanipulation oder so. Die Dokumente müsste ich noch irgendwo haben, sind jedoch irrelevant. Ende vom Lied war jedenfalls die Beschlagnahmung von zwei PCs und einem Monitor. Habe ich nie wieder gesehen, müssten von der Staatsanwaltschaft Münster versteigert worden sein.
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Dürfen die so einfach fremdes Eigentum versteigern? ![Mata halt...](img/smilies/mata.gif)
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Nein.
Deswegen wird es ja vorher beschlagnahmt und dann eingezogen. Mit der Einziehung ist das nicht mehr dein Eigentum.
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| Zitat von Affentütü
| Zitat von Mobius
Hatte mich dazu schonmal geäußert. Technischer Hintergrund in Kurz: PHP-Injection der GET-Parameter. Zugriff auf /etc/passwd. Im IRC hat sich das dann einfach als Link mit Datei index.php?action=/etc/passwd geäußert. Klick, Anzeige. Wegen Computermanipulation oder so. Die Dokumente müsste ich noch irgendwo haben, sind jedoch irrelevant. Ende vom Lied war jedenfalls die Beschlagnahmung von zwei PCs und einem Monitor. Habe ich nie wieder gesehen, müssten von der Staatsanwaltschaft Münster versteigert worden sein.
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Dürfen die so einfach fremdes Eigentum versteigern? ![Mata halt...](img/smilies/mata.gif)
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siehste, ich hab meine wieder gesehen ![Breites Grinsen](img/smilies/biggrin.gif)
edit:\ und dazu not etliche mods.de leute gewarnt -.-
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von jonny am 01.03.2008 1:59]
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| Zitat von TylerDurdan
| Zitat von Affentütü
| Zitat von Mobius
Hatte mich dazu schonmal geäußert. Technischer Hintergrund in Kurz: PHP-Injection der GET-Parameter. Zugriff auf /etc/passwd. Im IRC hat sich das dann einfach als Link mit Datei index.php?action=/etc/passwd geäußert. Klick, Anzeige. Wegen Computermanipulation oder so. Die Dokumente müsste ich noch irgendwo haben, sind jedoch irrelevant. Ende vom Lied war jedenfalls die Beschlagnahmung von zwei PCs und einem Monitor. Habe ich nie wieder gesehen, müssten von der Staatsanwaltschaft Münster versteigert worden sein.
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Dürfen die so einfach fremdes Eigentum versteigern? ![Mata halt...](img/smilies/mata.gif)
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Nein.
Deswegen wird es ja vorher beschlagnahmt und dann eingezogen. Mit der Einziehung ist das nicht mehr dein Eigentum.
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und man kriegt seine Sachen nicht wieder, wenn man unschuldig ist?
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Wofür brauchen die den Monitor?
Haben die selbst kein Geld für eigene?
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Ziercke: Denken sie an ein Szenario eines in Deutschland lebenden Islamisten, der in seinem abgeschotteten Umfeld über Anschläge redet, konspirativ Sprengstoff beschafft oder Anschlagsziele auskundschaftet ...
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Genau, das tut doch jeder Islamist oder?
Ich meine, wenn ein (von Ausländern/Türken bewohntes) Haus von [?]rechtsextremen[/?] in Brand gesteckt wird, ist alles noch okay.
Will heißen: Wenn ich 1x das Wort "Allah" in einem Chat oder Forum erwähne, und dann kurze Zeit später in einem anderen Forum das Wort "Bombe" klingelt es an meiner Tür?
-CrazyHunter-
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![Mata halt...](img/smilies/mata.gif)
Was hat das mit Brandstiftung zu tun?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von elky am 01.03.2008 23:36]
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...irgendwie bin ich nicht ganz glücklich.
fassen wir mal zusammen:
- wir haben ein neues schönes grundgesetz, und die offizielle breitband-onlinedurchsucherei ist erst mal vorbei.
aber:
- die übliche richtervorbehaltssache
- die gedanken an andrej h. und so weiter.
- wir haben _noch immer_ das problem, dass eine durchsuchung, - auch der "privaten kernbereiche"[oder?] - falls man ein möglicher "staatsfeind"ist , im gegensatz zur hausdurchsuchung, weiterhin absolut geheim stattfinden _darf_?
...also ich find das nicht so super jetzt.
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Staatsfeind definierst du als?
Die Schranken solcher Maßnahmen sind eng und recht eindeutig definiert [„Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt“].
Zum Thema private Kernbereiche:
| Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen. | |
Quelle (3.)
Hoeren hat zu dieser Entscheidung einen kurzen Kommentar auf blog.beck.de veröffentlicht.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von elky am 01.03.2008 23:36]
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@fusl: das ist ein Grundrecht, das Grundgesetz ist unsere Verfassung.![Augenzwinkern](img/smilies/wink.gif)
| Zitat von elky
Die Schranken solcher Maßnahmen sind eng und recht eindeutig definiert [...] | |
ahaha, oh wow.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Skgoa am 02.03.2008 10:32]
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Manchen Leuten passt auch gar nichts. Der grosse Lauschangriff ist auch tot-eingeengt worden.
Crutschie ... always a CT
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Ein Schelm der böses dabei denkt.
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| Zitat von webLOAD
Ein Schelm der böses dabei denkt. ![Breites Grinsen](img/smilies/biggrin.gif)
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Hui, da will aber einer Gründe für nen Überwachungsstaat heraufbeschwören
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Ich hab da mal ne Frage zur Onlinedurchsuchung, es ist eigentlich relativiv offensichtlich, aber mir fiel es eben erst auf. Es gibt ja seit kurzem den neuen Hackerparagaph. Darin heißt es laut Wikipedia: | Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. | |
Die Regierung macht sich doch selbst starfbar wenn sie sowas wie eine Onlinedurchsuchung durchführt oder etwa nicht? Ich meine man muss nicht unbedingt "Passwörter oder sonstige Sicherungscodes" rausfinden wenn das Opfer in seinem eingeloggten Acc mein Tool ausführt, dann bin ich ja quasi im System ohne Zugangscodes zu benötigen, _aber_ der Zweck des Programms ist es doch mit Sicherheit an solche Daten zu kommen? Nehmen wir mal an jemand verschlüsselt seine Festplatte, dann könnten die Behörden zwar online wenn das Volume offen ist Daten runterziehen, aber z.B. vor Gericht nicht mein Passwort nutzen um an den inhalt meiner Festplatte zu kommen, denn damit fallen sich doch 100% in den Hackerparagraph?!
Antworten von Tyler co und wären schön, aber ich freue mich auch auf die Meinung von nicht-Jurastudenten
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| Zitat von Scream[AUT]
| Zitat von webLOAD
Ein Schelm der böses dabei denkt. ![Breites Grinsen](img/smilies/biggrin.gif)
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Hui, da will aber einer Gründe für nen Überwachungsstaat heraufbeschwören ![Augenzwinkern](img/smilies/wink.gif)
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Woah, ich hätte nicht gedacht, das ich mit SSchäuble mal in einer Sache übereinstimme, aber die Forderung kann ich nur unterstützen. Etliche französische Zeitungen haben ja damals wenigstens den Schritt gewagt und die Zeichnungen nachgedruckt, aber hier in Deutschland entfernen die Sparkasse lieber mal schnell die Sparschweine von den Tresen, es könnte ja die Muslime beleidigen. Bloß nicht die Irren reizen!
Immer schön einknicken...
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In diesem Zusammenhang fand ich das Buch
sehr interessant.
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| Zitat von hödyr
Ich hab da mal ne Frage zur Onlinedurchsuchung, es ist eigentlich relativiv offensichtlich, aber mir fiel es eben erst auf. Es gibt ja seit kurzem den neuen Hackerparagaph. Darin heißt es laut Wikipedia: | Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. | |
Die Regierung macht sich doch selbst starfbar wenn sie sowas wie eine Onlinedurchsuchung durchführt oder etwa nicht? Ich meine man muss nicht unbedingt "Passwörter oder sonstige Sicherungscodes" rausfinden wenn das Opfer in seinem eingeloggten Acc mein Tool ausführt, dann bin ich ja quasi im System ohne Zugangscodes zu benötigen, _aber_ der Zweck des Programms ist es doch mit Sicherheit an solche Daten zu kommen? Nehmen wir mal an jemand verschlüsselt seine Festplatte, dann könnten die Behörden zwar online wenn das Volume offen ist Daten runterziehen, aber z.B. vor Gericht nicht mein Passwort nutzen um an den inhalt meiner Festplatte zu kommen, denn damit fallen sich doch 100% in den Hackerparagraph?!
Antworten von Tyler co und wären schön, aber ich freue mich auch auf die Meinung von nicht-Jurastudenten ![Breites Grinsen](img/smilies/biggrin.gif)
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Wenn die Polizei dich festnimmt, begeht sie auch Freiheitsberaubung. Das wird schon irgendwie gedeckt sein
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| Zitat von Skgoa
@fusl: das ist ein Grundrecht, das Grundgesetz ist unsere Verfassung.![Augenzwinkern](img/smilies/wink.gif)
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ach verdammt ![Breites Grinsen](img/smilies/biggrin.gif)
| Zitat von Crutschie
Manchen Leuten passt auch gar nichts. Der grosse Lauschangriff ist auch tot-eingeengt worden.
Crutschie ... always a CT
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und @elky
ich kann verstehen, dass das bvfg kaum besser hätte entscheiden können, so als mittelweg zwischen freiheit und staat usw.
aber.. wofür es nix kann: die richtervorbehaltssache
was eklig ist: man kriegt nichts/erst im nachinein etwas davon mit. (also wie bei der tküv)
was auch eklig ist: die potentielle möglichkeit, beweise _unterzubringen_.
war die beweisverwertungssache jetzt eigentlich ge- bzw. erklärt?
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mach mal lieber nen neuen Verschlüsselung-und-Anonymisierung-Thread auf! ich bin zu faul, selber nen guten Startpost zu schreiben...
| Zitat von Terrorpudel
| Zitat von Scream[AUT]
| Zitat von webLOAD
Ein Schelm der böses dabei denkt. ![Breites Grinsen](img/smilies/biggrin.gif)
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Hui, da will aber einer Gründe für nen Überwachungsstaat heraufbeschwören ![Augenzwinkern](img/smilies/wink.gif)
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Woah, ich hätte nicht gedacht, das ich mit SSchäuble mal in einer Sache übereinstimme, aber die Forderung kann ich nur unterstützen. Etliche französische Zeitungen haben ja damals wenigstens den Schritt gewagt und die Zeichnungen nachgedruckt, aber hier in Deutschland entfernen die Sparkasse lieber mal schnell die Sparschweine von den Tresen, es könnte ja die Muslime beleidigen. Bloß nicht die Irren reizen!
Immer schön einknicken...
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die ganze Sache finde ich einfach nur kindisch. es ist doch vollkommen egal, welche Flaggen die im Nahen und Mittleren Osten verbrennen, diese "Karikaturen" waren plumpe Beleidigungen. (und auch als solche gedacht.) als die Medien diese verspätete Teenager-Rebellio gestartet haben, war es das erste mal, dass ich mich als Europäer schämen musste.
| Zitat von hödyr
Ich hab da mal ne Frage zur Onlinedurchsuchung, es ist eigentlich relativiv offensichtlich, aber mir fiel es eben erst auf. Es gibt ja seit kurzem den neuen Hackerparagaph. Darin heißt es laut Wikipedia: | Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. | |
Die Regierung macht sich doch selbst starfbar wenn sie sowas wie eine Onlinedurchsuchung durchführt oder etwa nicht? Ich meine man muss nicht unbedingt "Passwörter oder sonstige Sicherungscodes" rausfinden wenn das Opfer in seinem eingeloggten Acc mein Tool ausführt, dann bin ich ja quasi im System ohne Zugangscodes zu benötigen, _aber_ der Zweck des Programms ist es doch mit Sicherheit an solche Daten zu kommen? Nehmen wir mal an jemand verschlüsselt seine Festplatte, dann könnten die Behörden zwar online wenn das Volume offen ist Daten runterziehen, aber z.B. vor Gericht nicht mein Passwort nutzen um an den inhalt meiner Festplatte zu kommen, denn damit fallen sich doch 100% in den Hackerparagraph?!
Antworten von Tyler co und wären schön, aber ich freue mich auch auf die Meinung von nicht-Jurastudenten ![Breites Grinsen](img/smilies/biggrin.gif)
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das haben sich auch schon tatsächlich Leute gefragt und eine entsprechende Anfrage ans iirc Justizministerium geschickt. kurz gesagt, es ist nicht verboten, solange du nichts Illegales mit den Hackertools anstellst oder anstellen willst. (zumindest nach deren Auffassung sind Dual-Use-Tools damit auch ausdrücklich erlaubt, trotzdem muss man min. das Erste Urteil abwarten.) die Arbeit der Repressopnsbehörden ist per Definition nie illegal.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Skgoa am 04.03.2008 1:11]
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| Zitat von Skgoa
mach mal lieber nen neuen Verschlüsselung-und-Anonymisierung-Thread auf! ich bin zu faul, selber nen guten Startpost zu schreiben...
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ist der zu oO
..wenn, dann heute nachmittag. der alte startpost müsste mal etwas entrümpelt werden.
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| Zitat von Terrorpudel
aber hier in Deutschland entfernen die Sparkasse lieber mal schnell die Sparschweine von den Tresen, es könnte ja die Muslime beleidigen..
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Achja?
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Die Sparschwein-Geschichte hat Broder schon einmal bei „Spiegel Online” verbreitet. Sie taucht auch bei diversen antiislamischen Hassbloggern auf, in deren Nähe Broder sich gerne aufhält.
Vielleicht meint Broder eine Geschichte aus Großbritannien, die vor eineinhalb Jahren für Aufsehen sorgte – und längst dementiert ist. Vielleicht meint er aber auch eine große deutsche Bank, die statt Sparschweinen Sparelefanten in Umlauf bringt. Seit mindestens 20 Jahren. | |
e. Übrigens stimmt so einiges nicht, was in den Medien so gedruckt wird: 9-jähriger teilt Schweinswurst mit Muslim
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 04.03.2008 8:39]
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Ich habe leztens so ne tolle Grafik gefunden auf der der jeweilige Grad der Überwachung in einem Land verzeichnet ist. Hat die jemand?
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| Zitat von elky
In diesem Zusammenhang fand ich das Buch
sehr interessant.
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Ich fand's eher polemisch und unsachlich, aber was will man von Broder auch anderes erwarten? Einige interessante Gedankengänge sind dabei, was völlig normal ist, wenn man ein Argument bis ins Extrem treibt, aber die meiste Zeit habe ich mich eher über seine Engstirnigkeit aufgeregt.
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wie dänemark kapituliert sieht man ja diesertage..
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| Die Frage der Kinder, ob die Würstchen Schweinefleisch enthielten, habe [Philipp] verneint. Als seine Mitschüler die Würstchen gegessen hatten, habe er sie ausgelacht und sich lustig darüber gemacht, dass sie trotz ihres religiösen Verbots Schweinefleisch gegessen hätten. | |
He did it for the lulz.
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Den generellen Titel "Arschlochkind" hat er wohl schon verdient, das Bohei ist aber eher der aktuellen xenophoben Kampagne von Blöd zuzuchreiben.
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Das ist weder eine Kampagne, noch aktuell, sondern einfach der Stil der Bild.
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Aktuell ist es schon, und jedesmal, wenn es gilt, einen Konservativen im Wahlkampf zu pushen wird es schlimmer, und "Stil" besitzt die sogenannte Zeitung nicht.
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Mit Stil meine ich auch nur die Methodik, mit der regelmäßig und auf gemeingefährliche Weise die Halbwahrheit zu [Thema] gedruckt wird. Für [Thema] setzt man turnusmäßig Ausländer, Politiker oder Ärzte ein.
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Thema: Die Online-Durchsuchung ( heute urteilt das BverfG ) |