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The right of the people to keep and bear arms...
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...shall not be infringed.
Der Alte
| Liebe Freunde der scharfen, blanken, metallen, ladefähigen, stoss-und wasserfesten Waffen dieser Welt, dies ist euer Thread!
Gepflegte Diskussionen um die tödlichsten Dinge der Welt die für den einen oder anderen doch eher Kunst statt Tötungswerkzeuge sind.
Viele erfahrene Leute mit dem nötigen Wissen und Know How stehen euch mit Rat und Tat zur Seite. Sei es bei Fragen über spezielle Waffengattungen, Geschichte und altertümliche Waffen , Schuss- und Sprengwaffena oder Blankwaffen. Hier findet ihr Hilfe!
Aber Achtung: dies soll kein Thread werden in dem Anleitungen zum Rohrbombenbau und ähnlichem gegeben werden. Hier allein zählt einfach das Interesse und die Faszination an Waffen jeglicher Art. | |
| Die 4 Sicherheitsregeln
1. Alle Waffen sind immer als geladen zu betrachten.
Es gibt keine Ausnahmen. Der Umgang mit der Waffe ist konsequent und bedingungslos ernst zu nehmen. Unfälle ereignen sich immer mit vermeintlich ungeladenen Waffen.
2. Nie eine Waffe auf etwas richten, das man nicht treffen will.
Die meisten Schiessunfälle ereignen sich wegen Nichteinhaltung dieser Regel. Wenn jemand diese Regel verletzt und darauf aufmerksam gemacht wird, so lautet die Antwort meistens "meine Waffe ist gar nicht geladen!"
3. Solange die Visiervorrichtung nicht auf ein Ziel gerichtet ist, ist der Zeigefinger ausserhalb des Abzugbügels zu halten.
Ein angeborener Reflex des Menschen ist das Verkrampfen der Hände in Stresssituationen. Die Kraft, die eine aufgeschreckte Person dabei ausübt, kann bis 20 kg betragen. Befindet sich der Zeigefinger am Abzug, kann dies eine ungewollte Schussabgabe auslösen.
4. Seines Zieles sicher sein.
Vor dem Schiessen ist das Ziel immer zu identifizieren. Der Schütze muss sich über die Konsequenzen bei Querschlägern im Klaren sein. Er ist für jeden abgegebenen Schuss verantwortlich.
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| Frage von Almi:
Ist jemand 12./13. Juli beim Air Tattoo? | |
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Kennt jemand für diese CZ 75 D Compact (in dieser Variante mit Entspannhebel, nicht mit Sicherung) einen Händler in Deutschland?
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| Zitat von Netforce
| Zitat von Carlos Hathcock
Fixedblade wegen saugendem WaffG...
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Sieht gut aus.
Aber um allein wegen dem Aussehen bei einer Personenkontrolle dem Beamten einen Herzinfarkt zu ersparen hab ich doch lieber meine Klappvariante lose in der Tasche.
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Die Klinge an Carlos BÖKER PLUS Edit ist kürzer 12 cm, darf also jederzeit geführt werden.
Netforce, wenn Dein Klappmesser mit einer Hand zu öffnen ist, dann spielt die Länge afaik keine Rolle mehr und damit musst Du einen allgemein anerkannten Zweck vorweisen warum Du es führst. Das kann schierig werden -> Verstoß gegen das Waffengesetz -> Ordnungswiedrig -> keine Zuverlässigkeit / Verlust der Zuverlässigkeit. Was sich daraus ergibt weisst Du ja.
@Carlos: da ist ein Tek Lok befestigt - welches wäre sinnvoll? Ich interessiere mich auch für das Teil. Was hast Du komplett bezahlt und woher bezogen?
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| Zitat von ghostbear
Ich hab da mal ne Frage, und zwar hätt ich gerne mehr Bilder so a la "Panzerfriedhof". Abgestelltest Kriegsgerät auf irgendwelchen Militärbasen usw...wie in Lord of War.
Kann da jemand helfen?
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Gib einfach mal "tank graveyard" bei der grossen Suchmaschine ein.
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| Zitat von JimRakete
Netforce, wenn Dein Klappmesser mit einer Hand zu öffnen ist, dann spielt die Länge afaik keine Rolle mehr und damit musst Du einen allgemein anerkannten Zweck vorweisen warum Du es führst.
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Nur wenn es einhändig zu öffnen und feststellbar ist
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Richtig.
Ich lasse das (zu) gerne weg, denn die Modelle wo das nicht der Fall ist kann man bei Praktikern fast nie finden. Und aus dem Kontext hab ich ihm mal einen Subcom Folder unterstellt.
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| Zitat von JimRakete
@Carlos: da ist ein Tek Lok befestigt - welches wäre sinnvoll? Ich interessiere mich auch für das Teil. Was hast Du komplett bezahlt und woher bezogen?
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Kleines Teklok bis 37mm, großes bis 57mm Gürtelbreite.
Messer 50¤ + Teklok 10¤. Bezug über Sierra.
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| Zitat von Yasar Yazid
| Zitat von JimRakete
Netforce, wenn Dein Klappmesser mit einer Hand zu öffnen ist, dann spielt die Länge afaik keine Rolle mehr und damit musst Du einen allgemein anerkannten Zweck vorweisen warum Du es führst.
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Nur wenn es einhändig zu öffnen und feststellbar ist
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Bei einem Rettungsmesser (mit Gurtschneider und scheibenzertrümmerer) sollte der Zweck doch gegeben sein, oder liege ich da falsch?
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Ja. Aber die Polizei wird dich normalerweise auch nicht für das führen eines normalen Einhandmessers verknacken, solange du nicht in das Profil der Leute passt, die mit dem neuen Gesetz entwaffnet werden sollen
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| Zitat von niffeldi
| Zitat von Yasar Yazid
| Zitat von JimRakete
Netforce, wenn Dein Klappmesser mit einer Hand zu öffnen ist, dann spielt die Länge afaik keine Rolle mehr und damit musst Du einen allgemein anerkannten Zweck vorweisen warum Du es führst.
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Nur wenn es einhändig zu öffnen und feststellbar ist
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Bei einem Rettungsmesser (mit Gurtschneider und scheibenzertrümmerer) sollte der Zweck doch gegeben sein, oder liege ich da falsch?
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Ja, du liegst falsch!
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@ Jim: Siehe Almi.
@ Almi: thx.
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| Zitat von Yasar Yazid
Ja. Aber die Polizei wird dich normalerweise auch nicht für das führen eines normalen Einhandmessers verknacken, solange du nicht in das Profil der Leute passt, die mit dem neuen Gesetz entwaffnet werden sollen
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So richtig wirklich rechtssicher ist das aber auch nicht, aber das weisst Du ja selbst...
<Trennung>
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Was mich gewundert hat, einen Typ mit den Ausmaßen hab ich in einer älteren Navy Seal Doku gesehen zusammen mit einem SBT. Wie kann sowas sein?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Paladin am 16.06.2008 13:52]
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| Zitat von niffeldi
| Zitat von Yasar Yazid
| Zitat von JimRakete
Netforce, wenn Dein Klappmesser mit einer Hand zu öffnen ist, dann spielt die Länge afaik keine Rolle mehr und damit musst Du einen allgemein anerkannten Zweck vorweisen warum Du es führst.
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Nur wenn es einhändig zu öffnen und feststellbar ist
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Bei einem Rettungsmesser (mit Gurtschneider und scheibenzertrümmerer) sollte der Zweck doch gegeben sein, oder liege ich da falsch?
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Wie schaut es aus, wenn ich ein derartiges "Werkzeug" in der Seitentasche mit mir führe und in Uniform (WÜ bzw. DVag) bin.
Könnte es da auch Ärger geben weil nicht dienstlich und WaffG oder gibt's da 'ne Ausnahme?
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Du willst sagen: Selbstverständlich bist Du auf dem Weg vom/zum Dienst und darum ist es noch am Mann? So wie bei jedem Handwerker/Pilzesammler/Gärtner? Kein Problem.
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| Zitat von JimRakete
Du willst sagen: Selbstverständlich bist Du auf dem Weg vom/zum Dienst und darum ist es noch am Mann? So wie bei jedem Handwerker/Pilzesammler/Gärtner? Kein Problem.
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Ja genau, das hab ich gemeint.
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AD beim SEK.
WTF?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Almi am 16.06.2008 14:23]
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| Zitat von [DtS]Treblig
| Zitat von niffeldi
Bei einem Rettungsmesser (mit Gurtschneider und scheibenzertrümmerer) sollte der Zweck doch gegeben sein, oder liege ich da falsch?
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Wie schaut es aus, wenn ich ein derartiges "Werkzeug" in der Seitentasche mit mir führe und in Uniform (WÜ bzw. DVag) bin.
Könnte es da auch Ärger geben weil nicht dienstlich und WaffG oder gibt's da 'ne Ausnahme?
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Sofern sie gewisse Bedingungen erfüllt sind, werden Rettungsmesser/Rescue-Tools nicht als Waffen sondern als Werkzeuge kategorisiert:
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-rettungsmesser.pdf
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Kennt noch jemand das Video, wo sich ein SEK-Beamter mit 'ner MP5 in den Fuss schiesst?
Soviel zum Entspannen über den Abzug...
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| Zitat von Paladin
SBT. Wie kann sowas sein?
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Das zusammen dürfte die Erklärung sein.
Die Anforderungen an SWCCs sind wohl etwas... gesetzter.
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Das Video mit der MP5 und dem kaputten Fuß würde ich mal gerne sehen.
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| Zitat von Carlos Hathcock
| Zitat von [DtS]Treblig
| Zitat von niffeldi
Bei einem Rettungsmesser (mit Gurtschneider und scheibenzertrümmerer) sollte der Zweck doch gegeben sein, oder liege ich da falsch?
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Wie schaut es aus, wenn ich ein derartiges "Werkzeug" in der Seitentasche mit mir führe und in Uniform (WÜ bzw. DVag) bin.
Könnte es da auch Ärger geben weil nicht dienstlich und WaffG oder gibt's da 'ne Ausnahme?
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Sofern sie gewisse Bedingungen erfüllt sind, werden Rettungsmesser/Rescue-Tools nicht als Waffen sondern als Werkzeuge kategorisiert:
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-rettungsmesser.pdf
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Mist.
Wie sieht es mit dem Führen solcher Messer im Auto aus, die nach WaffG verboten wären? Spitze Klinge mit einer Art Sägefunktion hinten. Saudumm als Rettungsmesser, ich weiß. War nicht allzu sehr auf dem Bild erkennbar. :/
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Führen = zugriffsbereit = unverschlossenes Handschuhfach, Türablage, Mittelablage...
...aber ein nicht zugriffsbereites Rettungsmesser ist auch irgendwie witzlos.
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| Zitat von Cyrus2001
Das Video mit der MP5 und dem kaputten Fuß würde ich mal gerne sehen.
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Wenn du sie noch nicht kennst, kannst du dich ja mal solange mit dem und dem unterhalten.
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Dumdidum...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Almi am 16.06.2008 14:46]
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hmm könnte man ja direkt jagdlich einsetzen...
ich frag mich aber ob das wirklich weniger schmerzen verursacht.
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| Zitat von Carlos Hathcock
| Zitat von Paladin
SBT. Wie kann sowas sein?
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Das zusammen dürfte die Erklärung sein.
Die Anforderungen an SWCCs sind wohl etwas... gesetzter.
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Hmm naja ob das so toll ist, also ich bin ja selber von ähnlicher Statur, und ich glaub nicht das wenn ich ein SEAL oder Kollege von dem wäre das so okay fände.
Weil im Zweifelsfall musst du ja dein Leben jemandem anvertrauen der uU Körperlich nicht fit genug ist oder dem es an Ausdauer mangelt.
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| Zitat von Sagittarius
hmm könnte man ja direkt jagdlich einsetzen...
ich frag mich aber ob das wirklich weniger schmerzen verursacht.
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ob das ding "weniger" schmerzen bereitet, wage ich zu bezweieln, soweit ich das rauslesen kann, gehts da eher darum, einen gegenüber (natürlich nur ein gejagtes tier, was sonst??) mit nur einem stich ausser gefecht zu setzen, weil ihm durch den gewaltigen überdruck (zumindest kurzfristig) die organe versagen würden.
als taucher mag das ja gerade noch sinnvoll sein, wobei ich aber auch bezweifle dass das spielzeug was bringen wird.
@paladin: wo ist das problem bei seals? ein schlauchboot dass sich auf land selbst bewegen und zumindest eingeschränkt verteidigen kann, ist doch was geniales oder?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [TiE]Deathmarine am 16.06.2008 15:18]
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| Zitat von Paladin
Weil im Zweifelsfall musst du ja dein Leben jemandem anvertrauen der uU Körperlich nicht fit genug ist oder dem es an Ausdauer mangelt.
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in deutschland gibts aber schon auch frauen in der armee, oder?
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| Zitat von JimRakete
Die Klinge an Carlos BÖKER PLUS Edit ist kürzer 12 cm, darf also jederzeit geführt werden.
Netforce, wenn Dein Klappmesser mit einer Hand zu öffnen ist, dann spielt die Länge afaik keine Rolle mehr und damit musst Du einen allgemein anerkannten Zweck vorweisen warum Du es führst. Das kann schierig werden -> Verstoß gegen das Waffengesetz -> Ordnungswiedrig -> keine Zuverlässigkeit / Verlust der Zuverlässigkeit. Was sich daraus ergibt weisst Du ja. | |
Die Regelung mit den 12cm bzw. Einhand-/Feststellklinge kenne ich. Was aus einem Verstoß dagegen resultiert auch.
Ich hab für mich eine Lösung gefunden und mit der waren bisher alle zufrieden und es gab keinerlei Probleme.
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Du trägst es in die Bauchdecke eingenäht?
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@DC: ja, aber die haben sich reingeklagt.
| Zitat von [TiE]Deathmarine
mit nur einem stich ausser gefecht zu setzen, weil ihm durch den gewaltigen überdruck (zumindest kurzfristig) die organe versagen würden.
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sind Hochgeschwindigkeitsmesser nicht durch die Genfer Konvention verboten?
*runs*
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| Zitat von JimRakete
Du trägst es in die Bauchdecke eingenäht?
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Er hat seine Bauchmuskeln trainiert, um es auszulösen. Wer ihm dumm kommt, wird umarmt. Und dann gibt es die Alienszene. Nur mit Messer statt Alien.
Therefore, those people who say that they can't jack off to anime must have something wrong with their brains!
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Thema: Waffenthread 27 ( The right of the people to keep and bear arms... ) |