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bis 18 Jahre ?
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Hallo! Ich bin schüler der 10. Klasse und bin 16 Jahe alt. Meine frage ist: ob ich nach der 10. Klasse (kein Abitur) irgendeine weiterführende schule oder Berufsschule besuchen MUSS ?? Ich dachte immer bis 18. Jahre ist das so, aber mein vater meinte das ich irgendwie erst eine Lehre anfangen muss und dan zur Berufsschule gehen kann/muss! kann mich einer aufklären ???
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Bist du auf der Sonderschule?
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Stimmt, während einer Lehre muss man auch zur Berufsschule
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Keine Ahnung wie die Gesetzeslage in Deutschland aussieht - aber du solltest.
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Nach 10 erfolgreichen Schuljahren hast du normalerweise deine Schulpflicht erfüllt. Die Frage ist: Was wenn du nicht weiter irgendwas machst, ob Schule, oder Ausbildung? Willkommen in der Welt der Sozialhilfeempfänger.
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Ist bundeslandabhängig.
In Bayern sinds 9+3.
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Ja, laut Gesetz muß man so lange eine Schule und später eine Hochschule besuchen bis man nichts mehr lernt. Zwischendurch kann man auch eine Ausbildung einlegen. Das gute an diesem Gesetz ist das mit der Bildung/Ausbildung auch das Gehalt steigt... also verstoß nicht gegen das Gesetz, es ist zu deinem eigenen besten!
Gilt also nicht nur bis 18 Jahre.
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| Zitat von Der Schnüffler
Stimmt, während einer Lehre muss man auch zur Berufsschule
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Hängt aber eher an den Ausbildungsverordnungen als an der Schulpflicht.
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bleib lieber auf der schule...
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| Zitat von BuddelWilli3
Keine Ahnung wie die Gesetzeslage in Deutschland aussieht - aber du solltest.
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alles gesagt damit, kann zu....
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Könnt ihr mal bitte aufhören, das Prekariat auszudünnen mit euren schlauen Tipps. Ihr habt ja nur Angst, dass er mal euer Chef wird.
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| Zitat von suid
Ja, laut Gesetz muß man so lange eine Schule und später eine Hochschule besuchen bis man nichts mehr lernt.
[...]
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Dann sollten manche ja schon längst nicht mehr hingehen
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| Zitat von [G]Tobit
| Zitat von Der Schnüffler
Stimmt, während einer Lehre muss man auch zur Berufsschule
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Hängt aber eher an den Ausbildungsverordnungen als an der Schulpflicht.
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nö, hängt auch mit der schulpflicht zusammen
besteht bis zum 18. lebensjahr oder bis zur ersten abgeschlossenen ausbildung
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Lasst ihn doch, wenn er keine Lust mehr hat. Vielleicht bekommt er später wieder Lust, ist ja nicht so, dass man das Abi nicht nachholen könnte.
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| Zitat von MUR.doc
| Zitat von [G]Tobit
| Zitat von Der Schnüffler
Stimmt, während einer Lehre muss man auch zur Berufsschule
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Hängt aber eher an den Ausbildungsverordnungen als an der Schulpflicht.
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nö, hängt auch mit der schulpflicht zusammen
besteht bis zum 18. lebensjahr oder bis zur ersten abgeschlossenen ausbildung
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Also dem erfolgreichen bestehen der 9. Klasse.
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9 Jahren reichen afaik und nicht 10, wie es hier einige schreiben. Ich denke mal, mit einem Haupt- oder gleichwertigen Schulabschluss ist man definitiv von der Schulpflicht entbunden. Natürlich kann man als krasser HipHop-Gangster auch nach 9 Jahren ohne Quali abbrechen. Das würde deine Karriere definitiv fördern.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von makaveli_is_glorious am 28.01.2009 20:25]
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| Zitat von Smoking
| Zitat von MUR.doc
| Zitat von [G]Tobit
| Zitat von Der Schnüffler
Stimmt, während einer Lehre muss man auch zur Berufsschule
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Hängt aber eher an den Ausbildungsverordnungen als an der Schulpflicht.
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nö, hängt auch mit der schulpflicht zusammen
besteht bis zum 18. lebensjahr oder bis zur ersten abgeschlossenen ausbildung
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Also dem erfolgreichen bestehen der 9. Klasse.
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Wird darunter nicht Berufsausbildung verstanden ?
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9 jahre reichen ziemlich sicher, was sollte sonst mit einem Hautschulabgänger ohne Ausbildungsplatz passieren?
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| Zitat von Imperator Rylick
| Zitat von Smoking
| Zitat von MUR.doc
| Zitat von [G]Tobit
| Zitat von Der Schnüffler
Stimmt, während einer Lehre muss man auch zur Berufsschule
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Hängt aber eher an den Ausbildungsverordnungen als an der Schulpflicht.
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nö, hängt auch mit der schulpflicht zusammen
besteht bis zum 18. lebensjahr oder bis zur ersten abgeschlossenen ausbildung
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Also dem erfolgreichen bestehen der 9. Klasse.
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Wird darunter nicht Berufsausbildung verstanden ?
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zumindestens meinte ich eine berufsausbildung (hierbei endet die berufsschulpflicht afaik nicht mit 18, sondern wirklich erst mit dem erhalt des abschlusszeugnisses. wurde mir jedenfalls so im ausbilderkurs beigebracht
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Also wir wurden von den Lehrern informirt, wie wir weitermachen können.
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| Zitat von MUR.doc
| Zitat von [G]Tobit
| Zitat von Der Schnüffler
Stimmt, während einer Lehre muss man auch zur Berufsschule
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Hängt aber eher an den Ausbildungsverordnungen als an der Schulpflicht.
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nö, hängt auch mit der schulpflicht zusammen
besteht bis zum 18. lebensjahr oder bis zur ersten abgeschlossenen ausbildung
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| Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht. Die Berufsschulpflicht kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch Bildungsgänge an einer Berufsbildenden Schule oder durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule erfüllt werden. In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Ende der Berufsausbildung bzw. mit dem zwölften Schulbesuchsjahr. | |
Also ich war in der Berufsschule, weil das die Ausbildungsverordnung so vorsah und ich ohne Berufsschule nicht an den Prüfungen teilnehmen durfte.
Schulpflicht hatte ich dank Gymnasium aber nicht mehr.
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Thema: Muss ich zur Schule ??? ( bis 18 Jahre ? ) |