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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Muss ich zur Schule ??? ( bis 18 Jahre ? )
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Latenzes

Deutscher BF
bis 18 Jahre ?
Hallo! Ich bin schüler der 10. Klasse und bin 16 Jahe alt. Meine frage ist: ob ich nach der 10. Klasse (kein Abitur) irgendeine weiterführende schule oder Berufsschule besuchen MUSS ?? Ich dachte immer bis 18. Jahre ist das so, aber mein vater meinte das ich irgendwie erst eine Lehre anfangen muss und dan zur Berufsschule gehen kann/muss! kann mich einer aufklären ???
28.01.2009 20:08:54  Zum letzten Beitrag
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Zipper

zipper
Bist du auf der Sonderschule?
28.01.2009 20:10:27  Zum letzten Beitrag
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GarlandGreene

Mod GIGN
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht
28.01.2009 20:10:29  Zum letzten Beitrag
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Der Schnüffler

AUP Der Schnüffler 03.04.2016
Stimmt, während einer Lehre muss man auch zur Berufsschule
28.01.2009 20:10:31  Zum letzten Beitrag
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BuddelWilli3

X-Mas Leet
unglaeubig gucken
Keine Ahnung wie die Gesetzeslage in Deutschland aussieht - aber du solltest.
28.01.2009 20:10:40  Zum letzten Beitrag
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SirSiggi

SirSiggi
Nach 10 erfolgreichen Schuljahren hast du normalerweise deine Schulpflicht erfüllt. Die Frage ist: Was wenn du nicht weiter irgendwas machst, ob Schule, oder Ausbildung? Willkommen in der Welt der Sozialhilfeempfänger.
28.01.2009 20:11:00  Zum letzten Beitrag
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[G]Tobit

tobit2
Ist bundeslandabhängig.

In Bayern sinds 9+3.
28.01.2009 20:11:10  Zum letzten Beitrag
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suid

Arctic
Ja, laut Gesetz muß man so lange eine Schule und später eine Hochschule besuchen bis man nichts mehr lernt. Zwischendurch kann man auch eine Ausbildung einlegen. Das gute an diesem Gesetz ist das mit der Bildung/Ausbildung auch das Gehalt steigt... also verstoß nicht gegen das Gesetz, es ist zu deinem eigenen besten!

Gilt also nicht nur bis 18 Jahre.
28.01.2009 20:12:20  Zum letzten Beitrag
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[G]Tobit

tobit2
 
Zitat von Der Schnüffler

Stimmt, während einer Lehre muss man auch zur Berufsschule



Hängt aber eher an den Ausbildungsverordnungen als an der Schulpflicht.
28.01.2009 20:12:45  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht

Wäre aber auch unabhängig davon irgendwie sinnvoll, nech?

¤: Narf.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 28.01.2009 20:14]
28.01.2009 20:14:21  Zum letzten Beitrag
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freak_im_käfig

AUP freak_im_käfig 04.02.2009
bleib lieber auf der schule...
28.01.2009 20:14:38  Zum letzten Beitrag
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con_chulio

AUP con_chulio 03.01.2009
 
Zitat von BuddelWilli3

Keine Ahnung wie die Gesetzeslage in Deutschland aussieht - aber du solltest.



alles gesagt damit, kann zu....
28.01.2009 20:16:44  Zum letzten Beitrag
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Dish

Dish
Könnt ihr mal bitte aufhören, das Prekariat auszudünnen mit euren schlauen Tipps. Ihr habt ja nur Angst, dass er mal euer Chef wird.
28.01.2009 20:17:06  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von suid

Ja, laut Gesetz muß man so lange eine Schule und später eine Hochschule besuchen bis man nichts mehr lernt.
[...]


Dann sollten manche ja schon längst nicht mehr hingehen mit den Augen rollend
28.01.2009 20:19:17  Zum letzten Beitrag
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MUR.doc

AUP MUR.doc 10.09.2008
 
Zitat von [G]Tobit

 
Zitat von Der Schnüffler

Stimmt, während einer Lehre muss man auch zur Berufsschule



Hängt aber eher an den Ausbildungsverordnungen als an der Schulpflicht.


nö, hängt auch mit der schulpflicht zusammen
besteht bis zum 18. lebensjahr oder bis zur ersten abgeschlossenen ausbildung
28.01.2009 20:20:59  Zum letzten Beitrag
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[oMD]psychodaddy

X-Mas Arctic
Lasst ihn doch, wenn er keine Lust mehr hat. Vielleicht bekommt er später wieder Lust, ist ja nicht so, dass man das Abi nicht nachholen könnte.
28.01.2009 20:21:26  Zum letzten Beitrag
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Smoking

AUP Smoking 09.09.2023
...
 
Zitat von MUR.doc

 
Zitat von [G]Tobit

 
Zitat von Der Schnüffler

Stimmt, während einer Lehre muss man auch zur Berufsschule



Hängt aber eher an den Ausbildungsverordnungen als an der Schulpflicht.


nö, hängt auch mit der schulpflicht zusammen
besteht bis zum 18. lebensjahr oder bis zur ersten abgeschlossenen ausbildung



Also dem erfolgreichen bestehen der 9. Klasse.
28.01.2009 20:23:25  Zum letzten Beitrag
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makaveli_is_glorious

AUP makaveli_is_glorious 07.07.2014
9 Jahren reichen afaik und nicht 10, wie es hier einige schreiben. Ich denke mal, mit einem Haupt- oder gleichwertigen Schulabschluss ist man definitiv von der Schulpflicht entbunden. Natürlich kann man als krasser HipHop-Gangster auch nach 9 Jahren ohne Quali abbrechen. Das würde deine Karriere definitiv fördern.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von makaveli_is_glorious am 28.01.2009 20:25]
28.01.2009 20:25:08  Zum letzten Beitrag
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Imperator Rylick

imperator rylick
 
Zitat von Smoking

 
Zitat von MUR.doc

 
Zitat von [G]Tobit

 
Zitat von Der Schnüffler

Stimmt, während einer Lehre muss man auch zur Berufsschule



Hängt aber eher an den Ausbildungsverordnungen als an der Schulpflicht.


nö, hängt auch mit der schulpflicht zusammen
besteht bis zum 18. lebensjahr oder bis zur ersten abgeschlossenen ausbildung



Also dem erfolgreichen bestehen der 9. Klasse.


Wird darunter nicht Berufsausbildung verstanden ?
28.01.2009 20:25:27  Zum letzten Beitrag
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Underground Man

AUP Underground Man 30.09.2008
9 jahre reichen ziemlich sicher, was sollte sonst mit einem Hautschulabgänger ohne Ausbildungsplatz passieren?
28.01.2009 20:26:03  Zum letzten Beitrag
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MUR.doc

AUP MUR.doc 10.09.2008
 
Zitat von Imperator Rylick

 
Zitat von Smoking

 
Zitat von MUR.doc

 
Zitat von [G]Tobit

 
Zitat von Der Schnüffler

Stimmt, während einer Lehre muss man auch zur Berufsschule



Hängt aber eher an den Ausbildungsverordnungen als an der Schulpflicht.


nö, hängt auch mit der schulpflicht zusammen
besteht bis zum 18. lebensjahr oder bis zur ersten abgeschlossenen ausbildung



Also dem erfolgreichen bestehen der 9. Klasse.


Wird darunter nicht Berufsausbildung verstanden ?


zumindestens meinte ich eine berufsausbildung (hierbei endet die berufsschulpflicht afaik nicht mit 18, sondern wirklich erst mit dem erhalt des abschlusszeugnisses. wurde mir jedenfalls so im ausbilderkurs beigebracht
28.01.2009 20:28:38  Zum letzten Beitrag
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elkawe

Arctic
Also wir wurden von den Lehrern informirt, wie wir weitermachen können.
28.01.2009 20:30:15  Zum letzten Beitrag
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[G]Tobit

tobit2
 
Zitat von MUR.doc

 
Zitat von [G]Tobit

 
Zitat von Der Schnüffler

Stimmt, während einer Lehre muss man auch zur Berufsschule



Hängt aber eher an den Ausbildungsverordnungen als an der Schulpflicht.


nö, hängt auch mit der schulpflicht zusammen
besteht bis zum 18. lebensjahr oder bis zur ersten abgeschlossenen ausbildung




 
Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht. Die Berufsschulpflicht kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch Bildungsgänge an einer Berufsbildenden Schule oder durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule erfüllt werden. In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Ende der Berufsausbildung bzw. mit dem zwölften Schulbesuchsjahr.



Also ich war in der Berufsschule, weil das die Ausbildungsverordnung so vorsah und ich ohne Berufsschule nicht an den Prüfungen teilnehmen durfte.
Schulpflicht hatte ich dank Gymnasium aber nicht mehr.
28.01.2009 20:31:59  Zum letzten Beitrag
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kleiner blauer Schlumpf

AUP kleiner blauer Schlumpf 02.09.2011
...
 
Zitat von GarlandGreene

http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht

28.01.2009 20:32:25  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Muss ich zur Schule ??? ( bis 18 Jahre ? )


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28.01.2009 20:32:44 kleiner blauer Schlumpf hat diesen Thread geschlossen.

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