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N'abend Leute,
ich habe eine Frage die auch nach Google Recherechen nicht so ganz beantworten kann. Der Fall schildert sich wie folgt:
Person A hat eine hauptberufliche Tätigkeit auf 40 Stunden Basis in einem Unternehmen. Nebenbei hat sich nun eine Möglichkeit ergeben, eine weitere Tätigkeit auszuführen im Bereich Design/Programmierung. Das ganze soll auf Stundenbasis abgerechnet werden und Person A muss demnach seine Stunden notieren und am Ende des Monats eine Rechnung schreiben um sein Geld zu bekommen. Da Person A allerdings eine hauptberufliche Tätigkeit ausführt und dort auch Sozialabgaben führt, sowie Krankeversichert ist, würde bei der nebenberuflichen Tätigkeit doch eigentlich keine Sozialabgaben anfallen.
Was muss Person A nun beachten? Werden die Rechnungen Steuerfrei geschrieben und müssen unter 400 EUR / Monat bleiben um nicht versteuert werden zu müssen? Zählt Programmierung / Design als Freiberufliche Tätigkeit und kann demnach ohne Gewerbeschein getätigt werden?
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Wie das mit den Steuern und so weiter ist: keine Ahnung.
Aber ich bin mir zu 99% sicher, dass du die nebenberufliche Tätigkeit von deinem "Hauptarbeitgeber" absegnen lassen musst.
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| Zitat von AT-MegamanX
Zählt Programmierung / Design als Freiberufliche Tätigkeit und kann demnach ohne Gewerbeschein getätigt werden?
| | ja
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Steuer- und sozialabgabenfrei is in Deutschland bestimmt nix (zumindest nicht so generell)
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Ich habe meinen Arbeitgeber informiert und es gab keine Einwände.
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| Zitat von mc.smurf
Steuer- und sozialabgabenfrei is in Deutschland bestimmt nix (zumindest nicht so generell)
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Ich dachte 400 Euro im Monat sind Steuerfrei? Und Sozialabgaben werden doch schon im Hauptberuf geleistet.
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| Zitat von Alkoholiker*
| Zitat von AT-MegamanX
Zählt Programmierung / Design als Freiberufliche Tätigkeit und kann demnach ohne Gewerbeschein getätigt werden?
| | ja
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wenn man freiberuflich arbeitet muss man doch n gewerbeschein haben. wegen steuernummer etc. .. oder?
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| Zitat von yuri_orlov
| Zitat von Alkoholiker*
| Zitat von AT-MegamanX
Zählt Programmierung / Design als Freiberufliche Tätigkeit und kann demnach ohne Gewerbeschein getätigt werden?
| | ja
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wenn man freiberuflich arbeitet muss man doch n gewerbeschein haben. wegen steuernummer etc. .. oder?
| | ah jetzt seh ich den freudschen von megaman erst. hab automatisch nebenberuflich gelesen.
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| Zitat von DogfishHeadcrab
*hust*schwarz*hust*
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Kommt nicht in Frage.
Ich frage mich einfach, wie das ganze abgerechnet werden soll. Solang ich unter 400 EUR bleibe, müsste das ganze doch als Steuerfreibetrag durchgehen. Kann ich dann den Stundenlohn Netto berechnen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von AT-MegamanX am 02.07.2009 19:28]
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| Zitat von AT-MegamanX
| Zitat von DogfishHeadcrab
*hust*schwarz*hust*
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Kommt nicht in Frage.
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Dann lass dir doch die Stunden so abrechnen, dass es im Monat nicht mehr als 400¤ werden. Und es das wird, eben in den nächsten Monat schieben.
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| Zitat von AT-MegamanX
| Zitat von mc.smurf
Steuer- und sozialabgabenfrei is in Deutschland bestimmt nix (zumindest nicht so generell)
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Ich dachte 400 Euro im Monat sind Steuerfrei? Und Sozialabgaben werden doch schon im Hauptberuf geleistet.
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Wenn als Minijob verrechnet, ist es für den Arbeitnehmer frei (außer der Arbeitgeber wälzt die 2% pauschale Lohnsteuer auf ihn ab), der Arbeitgeber muss trotzdem bestimmte Pauschalsätze zahlen. Man kann aber auch unter 400EUR/Monat z.B. auf Lohnsteuerkarte arbeiten (das wäre dann kein Minijob in dem Sinne mehr), dann wird ganz normal Lohnsteuer berechnet (aber ggf. nicht verlangt, da unterhalb der Freigrenze)
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 02.07.2009 19:32]
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gewerbe musste keines anmelden. du brauchst ne steuernummer beim finanzamt. dort kannst du dann auch wählen ob du zur umsatzsteuer optierst oder nicht. (Um MwSt auszuweisen brauchst du allerdings ein Gewerbe und einen Gewerbeschein oder musst als freiberufler beim FA gemeldet sein) wenn nicht dann darfst du auf deinen rechnungen keine mwst angeben (also nur die nettobeträge - am besten nen vermerk dazu, das du nicht umsatzsteuerpflichtig bist!) und musst ans finanzamt keine mwst zahlen - kannst aber im gegenzug dazu keine mwst aus rechnungen und quittungen geltend machen.
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Kann man das so in etwa unterschreiben?
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ich hab immer ne lohnsteuererklärung fürs angestelltengehalt gemacht und eine vereinfachte einnahmen/ausgaben-rechnung (also eigentlich ne excel-tabelle) fürs nebenberufliche nebenher.
ich war halt nicht selbständiger i.s. von unternehmer oder freiberufler, ich habe keine eigenen rechnungen geschriebn, sondern nur die verträge verschiedener auftraggeber unterschrieben. das ist simpler. schreibt man selber rechnungen ist es komplizierter, eigene steuernummer usw...
vorher irgendwen beim amt informiert etc. habe ich nicht; den arbeitgeber aber natürlich schon. viel papierkrieg, aber naja, man kann ja dann auch abschreiben - du brauchst z.b. den pc zum programmieren ...
daß monatlich 400¤ n e b e n (!) einem vollen gehalt steuerfrei sein sollten halte ich leider für ein gerücht. wenn man was sozial erwünschtes im ehrenamtsbeichen bereich tut und dafür mitunter bezahlt/entschädigt wird, dann sind 2100¤ oder so im jahr steuerfrei - aber bei simpler lohnarbeit? never!
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| Zitat von AT-MegamanX
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gewerbe musste keines anmelden. du brauchst ne steuernummer beim finanzamt. dort kannst du dann auch wählen ob du zur umsatzsteuer optierst oder nicht. (Um MwSt auszuweisen brauchst du allerdings ein Gewerbe und einen Gewerbeschein oder musst als freiberufler beim FA gemeldet sein) wenn nicht dann darfst du auf deinen rechnungen keine mwst angeben (also nur die nettobeträge - am besten nen vermerk dazu, das du nicht umsatzsteuerpflichtig bist!) und musst ans finanzamt keine mwst zahlen - kannst aber im gegenzug dazu keine mwst aus rechnungen und quittungen geltend machen.
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Kann man das so in etwa unterschreiben?
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Hört sich gut an.
Habe selber ein Gewerbeschein und ärger mich immer drüber, daß ich MwSt. abführen muss weil ich das damals so angegeben hatte ... ich überlege immer wieder, deshalb das Gewerbe abzumelden. Immerhin muss ich keine monatliche Meldung mehr machen, DAS war lästig!
Unabhängig von der Mehrwertsteuer, die du abführen musst falls du diese in Rechnungen ausweist, solltest du das Einkommenin einer kleinen GuV-Aufstellung zusammen mit deiner Steuererklärung an das FA melden (Excel-Aufstellung reicht) - die sagen dir dann schon, wenn du Steuern aus selbständiger Arbeit zahlen musst ...
E²: Himmel ...
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Bombo am 02.07.2009 20:46]
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| Zitat von Alkoholiker*
| Zitat von AT-MegamanX
Zählt Programmierung / Design als Freiberufliche Tätigkeit und kann demnach ohne Gewerbeschein getätigt werden?
| | ja
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mir wurde von nem dozenten, der sich auskennt gesagt, dass pure programmierung nicht als kreative tätigkeit (anders als design) zählt und es von daher ein gewerbeschein bräuchte.
Also nur zur info, wenn es eben auch richtung design geht, solltest du das auf jeden fall auch so ausweisen, dann isses kein prob.
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| Zitat von AT-MegamanX
Ich frage mich einfach, wie das ganze abgerechnet werden soll. Solang ich unter 400 EUR bleibe, müsste das ganze doch als Steuerfreibetrag durchgehen. Kann ich dann den Stundenlohn Netto berechnen?
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Die Frage kannst du Dir ziemlich einfach selbst beantworten: stell Dir vor Person A hat 5 solcher 400 Euro Jobs und verdient dadurch 2000 Euro / Monat -> muss Person A Steuern zahlen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von shibby am 13.07.2009 16:47]
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| Zitat von AT-MegamanX
Ich habe meinen Arbeitgeber informiert und es gab keine Einwände.
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Also quasi kann man schonmal Folgern:
A = AT-MegamanX
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| Zitat von AT-MegamanX
| Zitat von DogfishHeadcrab
*hust*schwarz*hust*
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Kommt nicht in Frage.
Ich frage mich einfach, wie das ganze abgerechnet werden soll. Solang ich unter 400 EUR bleibe, müsste das ganze doch als Steuerfreibetrag durchgehen. Kann ich dann den Stundenlohn Netto berechnen?
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Den Steuerfreibetrag dürftest du wohl schon mit dem hauptberuf überschreiten und pro Nase gibts davon nur einmal einen .
In deiner Steuererklärung gibst du die Einkünfze aus dem Nebenberuf an und das FA schickt dir einen Bescheid, mit der noch zu leistenden Einkommenssteuer (weil deine bisherigen Zahlungen aus dem Hauptberuf ja nicht ausreichend sind).
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Option 1: "Minijob" aka 400 Euro Job.
Dann zahlt der Arbeitgeber ~27% Abgaben, diese verringern den (theoretischen) Stundensatz, Du bekommst weniger raus als wenn Du Rechnungen schreibst, dafür hast Du dieses Geld ohne weitere Abzüge in der Tasche. Abhängig davon, wieviel Dein reguläres Einkommen ist (und damit der Steuersatz) vermutlich meist die beste Lösung.
Nachteil des Auftraggebers: Er wird Arbeitgeber und muss sich um die Verwaltung kümmern. Machen Viele nicht gerne.
Option 2: Gewerbe. Du schreibst Rechnungen mit ausgewiesener Mwst. - diese musst Du (ggf. unterjährig und vorab) an das Finanzamt abführen, kannst sie aber mit der Mwst. aus beruflich getätigten Anschaffungen verrechnen. Was Du im Jahr einnimmst, verringert sich durch die für das Gewerbe getätigten Ausgaben, übrig bleibt der Überschuss, denn Du als Einnahmen aus selbstständiger Arbeit versteuern musst. Dabei werden Deine Einkommen zusammengerechnet und Du musst die noch nicht gezahlten Abgaben nachträglich entrichten (während diese beim normalen Lohn ja schon abgezogen sind).
Hier läuft man anfangs gerne Gefahr, die Einnahmen auszugeben und dann einer Nachforderung des Finanzamtes gegenüberzustehen. Auch wenn die Stundensätze recht sexy aussehen, ist nach allen Abzügen oft nicht mehr viel übrig.
Vorteil für den Auftraggeber: Kein Aufwand, der bekommt eine Rechnung und zahlt diese. Daher gerne gemacht.
Meist fallen Neulinge mit sowas aber auf die Nase (Nachzahlungen, Vorab zu entrichtende, geschätzte Umsatzsteuer, Geld am Ende des Jahres ausgegeben, wenn die Nachforderung kommt, nicht alle "Firmenausgaben" werden als solche akzeptiert...).
Option 3: siehe oben, nur nimmt man Kleinunternehmerrregelung in Anspruch und muss keine Mwst. entrichten, dafür stellt man die Rechnungen auch ohne Steuer aus. Damit fallen Vorauszahlungen weg, dafür kann man keine Steuer aus Rechnungen geltend machen und der Auftraggeber kann dies ebensowenig. Damit zahlt er meist 19% weniger. Ausgaben für die Firma können ebenfalls abgesetzt werden, der Überschuss wird auf das Gesamteinkommen gerechnet und man zahlt gemäß des Gesamtsteuersatzes Abgaben.
Option 4: Kein Gewerbe, freiberufliche Nebeneinkünfte, keine (Gewerbe)"Rechnungen", keine Steuer, keine Ausgaben, Einkommen wird in der Steuererklärung zusätzlich angegeben, man zahlt nach dem aus dem Gesamteinkommen resultierenden Steuersatz Abgaben.
Für den Einzelnen ist Option 1 am bequemsten bzw. lukrativsten (aber für den Auftraggeber am uninteressantesten weil viel Aufwand), für Findige ist Option 2 am gewinnbringensten - wenn man darauf steht, aus jeder Rechnung und Ausgabe das Maximum herauszuquetschen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Carlos Hathcock am 13.07.2009 17:46]
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| Zitat von Carlos Hathcock
Option 4: Kein Gewerbe, freiberufliche Nebeneinkünfte, keine (Gewerbe)"Rechnungen", keine Steuer, keine Ausgaben, Einkommen wird in der Steuererklärung zusätzlich angegeben, man zahlt nach dem aus dem Gesamteinkommen resultierenden Steuersatz Abgaben.
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Wie willst du das fürs FA nachvollziehbar gestalten?
Oder fehlt da ein "keine" vor "freiberufliche Nebeneinkünfte"?
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| Zitat von tim aka coltvirtuose
Wie willst du das fürs FA nachvollziehbar gestalten?
Oder fehlt da ein "keine" vor "freiberufliche Nebeneinkünfte"?
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Einnahmeüberschussrechnung wie beim Gewerbe auch, nur dass Du dort keine Umsatzsteuer ausweisst, analog zur Kleinunternehmerregelung.
Nachweis so, wie es das Finanzamt von Dir will. Bei kleinen Sachen reicht meist eine Excel-Tabelle bzw. deren Ausdruck.
Inwieweit Du hier berufliche Ausgaben geltend machen kannst (bzw. welche Nachweise zu führen sind), kann ich nicht sagen, das ist aber soweit ich weiss einfacher, wenn man das als Gewerbetreibender tut.
In der Praxis sind Option 3 und 4 (/edit: für kleine Einkünfte) recht ähnlich, wobei ein Gewerbeschein die Legitimation an vielen Stellen bedeutend einfacher macht.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Carlos Hathcock am 13.07.2009 18:00]
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| Zitat von Carlos Hathcock
| Zitat von tim aka coltvirtuose
Wie willst du das fürs FA nachvollziehbar gestalten?
Oder fehlt da ein "keine" vor "freiberufliche Nebeneinkünfte"?
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Einnahmeüberschussrechnung wie beim Gewerbe auch, nur dass Du dort keine Umsatzsteuer ausweisst, analog zur Kleinunternehmerregelung.
Nachweis so, wie es das Finanzamt von Dir will. Bei kleinen Sachen reicht meist eine Excel-Tabelle bzw. deren Ausdruck.
Inwieweit Du hier berufliche Ausgaben geltend machen kannst (bzw. welche Nachweise zu führen sind), kann ich nicht sagen, das ist aber soweit ich weiss einfacher, wenn man das als Gewerbetreibender tut.
In der Praxis sind Option 3 und 4 recht ähnlich, wobei ein Gewerbeschein die Legitimation an vielen Stellen bedeutend einfacher macht.
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Ok, ich dachte, als ich "ohne Rechnung" gelesen hatte, dass du auf jeden Nachweis verzichtest .
Es gibt auch noch die Option "Freiberufliche Tätigkeit mit USt. und Rechnung".
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| Zitat von AT-MegamanX
| Zitat von mc.smurf
Steuer- und sozialabgabenfrei is in Deutschland bestimmt nix (zumindest nicht so generell)
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Ich dachte 400 Euro im Monat sind Steuerfrei? Und Sozialabgaben werden doch schon im Hauptberuf geleistet.
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Wenn du im Jahr mit beiden Tätigkeiten über 7620¤ bist, fällst du aus dem Steuerfreibetrag und musst für alles latzen.
Das wär ja noch schöner, da nehme ich einfach 8 gutbezahlte 400¤ Jobs an und muss keine Steuern zahlen
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Thema: Nebenberufliche Tätigkeit |