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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread G13(-Gesetz) ( Ius vigilantibus scriptum est. )
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Da hier gerade so viele Leute drin sind:

Bin eben über den Begriff "horror pleni" gestolpert. Mittels Google konnte ich jetzt herausfinden, dass man es so bezeichnet, wenn zwei Senate desselben Gerichts unterschiedlicher Auffassungen sind. Stimmt das? peinlich/erstaunt
03.03.2010 16:46:47  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von freak2k

Ok hier mal eine Frage, ich hab am 12.02. ne Klausur geschrieben, die auch Haarscharf bestanden (Ergebnisse am gleichen Tag). Anschließend gleich meinen offiziellen Schein beim Dekanat abgeholt.
So nun haben die am 02.03 wohl eine Neubewertung der Klausur durchgeführt und ich weiß ehrlich gesagt nicht wie mir 2 Punkte abgezogen so dass ich plötzlich durch gefallen bin.

Jetzt die Frage: Kann die Universität den bereits ausgestellten Schein zurück fordern und für ungültig erklären? Falls ja wäre nämlich mein Hochschulwechsel geplatzt und cih wäre leicht am ARSCH!!!

Hoffe mir kann jemand helfen, bin gerade echt fertig mit den Nerven.


Bevor du irgendeine juristische Keule rausholen willst:
Warst du schon im Prüfungsamt und hast mit denen geredet?
03.03.2010 16:48:32  Zum letzten Beitrag
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freak2k

tf2_medic.png
ich will jetzt nicht gleich hier mit dem Anwalt auffahren ich will nur wissen ob das rein theoretisch geht dass die den schein zurück nehmen.
Habe es gerade erst mit bekommen und naja jetzt zitter ich gerade nur ein bisschen ....
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von freak2k am 03.03.2010 16:52]
03.03.2010 16:51:37  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Haben die alle Klausuren neu bewertet oder nur dich?
03.03.2010 17:04:56  Zum letzten Beitrag
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schoen1

AUP schoen1 17.08.2015
 
Zitat von RushHour

Mal ne allgemeine Frage zur Rechtslage, Themengebiet Kundenrechte und Ladendiebstahlprävention etc.

Da ich mich neulich wieder aus Prinzip mit einer Verkäuferin gestritten habe, die meinte, sie dürfte quasi verdachtsunabhängig alles mögliche beim Kunden an der Kasse kontrollieren, wüßte ich gerne mehr zur Gesetzeslage.

Bin ich verpflichtet, routinemäßig Taschen vorzuzeigen oder mitgebrachte Behältnisse, Fahrzeuge etc. untersuchen zu lassen, nur weil die AGBs des Mediamarktes oder von ALDI das verlangen? Dürfen die sich in ihrem Laden Kompetenzen anmaßen, die nicht mal die Polizei im öffentlichen Raum hat, nämlich verdachtsunabhängig zu kontrollieren? Und wenn ich dem ganzen paronioden Regulatorium nicht zustimme, darf ich dann nicht in den Laden, oder sind diese ganzen Aushänge "Beim betreten stimmen Sie zu, dass ... blabla" Makulatur?

ich würde gerne das nächste mal an der Kasse sagen können "Nein, mache ich nciht, laut Urteil XY muss ich das auch nicht, lecken Sie mich einfach am Arsch!"

Wenn wer weiß, wo dazu was steht, freue ich mich über einen Hinweis.



die frage wurde zwar schon beantwortet, aber hier noch ein aktueller artikel zum thema: klick
03.03.2010 17:21:32  Zum letzten Beitrag
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freak2k

tf2_medic.png
Alle, aber ich hab schon den Leistungsnachweis der Universität mit Siegel dass ich es bestanden habe... und mich damit auch schon weiter beworben.....
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von freak2k am 03.03.2010 18:16]
03.03.2010 18:12:48  Zum letzten Beitrag
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Tomat3

tomat3_blau
ich steh aufem schlauch.


Prfungsaufbau für nen Widerruf im Fernabsatz.
muss ich da was besonderes beachten?
WEil wäre zu einfach so :x
05.03.2010 14:12:53  Zum letzten Beitrag
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Disco STFU

Arctic
Folgenden Sachverhalt habe ich in meiner Hausarbeit. Es ist der zweite von insgesammt 3 Tatkomplexen:

 
D ist Direktor an einer Schule. D hat im Laufe seiner Tätigkeit in der Schule immer wieder selbst körperliche Gewalt angewendet. Besonders im Falle eines in seinen Augen unerzogenen und renitenten Jungen J hatte er unbeobachtet im Direktorenzimmer schmerzhafte und erniedrigende körperliche Bestrafungen vorgenommen. Dies liegt zwar schon etwas länger zurück, wurde aber von J niemals vergessen. Der inzwischen erwachsene J möchte sich für das erlittene Leid rächen und andere Kinder vor D schützen, da er davon ausgeht, dass D noch immer Schüler schlägt. Er besorgt sich daher eine Schachtel mit Alkoholpralinen und injiziert mit einer feinen Spritze Gift in die Pralinen. Die Pralinen schickt er mit der Post an D. Er legt ein Kärtchen bei mit dem Text: „Mit herzlichem Dank für Ihre langjährige gute Erziehungsarbeit an unsrer Schule“. D packt die Pralinen aus und bietet seiner Frau F eine Praline an. F stirbt innerhalb weniger Minuten.



Dies ist doch eins der "Giftfallen" bzw. "Bombenlegerfallen" Fälle. Dabei liegt der Schwerpunkt auf error in persona / aberatio ictus.

Dazu kommt versuchter Mord an D.

Problem ist, ich weiß nicht, wie ich das aufbauen soll.

Ich weiß nur, dass ich es auf einen error in persona hinauslaufen lassen will. (Wegen unbeachtlichem Motivirrtum).

Im Grunde ist das Pipifax, mein Kopf hat aber grad einen Blackout. traurig
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Disco STFU am 05.03.2010 16:16]
05.03.2010 15:58:28  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Du prüfst Mord an D und beim Vorsatz diskutierst du dann. Nicht individualisiertes Objekt etc. -> error in persona darstellen (in meinem älteren Wessels/Beulke bei Rn 255) und kA ob du auf aberratio ictus abstellen willst (dazu erscheint mir der SV aber zu dürftig).
Versuchter Mord an D ist nur im Falle des aberratio ictus zu prüfen. Beim error in persona niemals.
Ansonsten scheint mir, dass du da noch Rechtfertigungs-/Entschuldigungsgründe (hinsichtlich der zu schützenden Kinder) diskutieren sollst, die aber schnell abgelehnt werden. Kann auch zu lächerlich sein, aber *eigentlich* steht im SV ja nichts, was nicht verwertet werden soll.
05.03.2010 20:27:34  Zum letzten Beitrag
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MadSpoon

madspoon
 
Zitat von schoen1

 
Zitat von RushHour

Mal ne allgemeine Frage zur Rechtslage, Themengebiet Kundenrechte und Ladendiebstahlprävention etc.

Da ich mich neulich wieder aus Prinzip mit einer Verkäuferin gestritten habe, die meinte, sie dürfte quasi verdachtsunabhängig alles mögliche beim Kunden an der Kasse kontrollieren, wüßte ich gerne mehr zur Gesetzeslage.

Bin ich verpflichtet, routinemäßig Taschen vorzuzeigen oder mitgebrachte Behältnisse, Fahrzeuge etc. untersuchen zu lassen, nur weil die AGBs des Mediamarktes oder von ALDI das verlangen? Dürfen die sich in ihrem Laden Kompetenzen anmaßen, die nicht mal die Polizei im öffentlichen Raum hat, nämlich verdachtsunabhängig zu kontrollieren? Und wenn ich dem ganzen paronioden Regulatorium nicht zustimme, darf ich dann nicht in den Laden, oder sind diese ganzen Aushänge "Beim betreten stimmen Sie zu, dass ... blabla" Makulatur?

ich würde gerne das nächste mal an der Kasse sagen können "Nein, mache ich nciht, laut Urteil XY muss ich das auch nicht, lecken Sie mich einfach am Arsch!"

Wenn wer weiß, wo dazu was steht, freue ich mich über einen Hinweis.



die frage wurde zwar schon beantwortet, aber hier noch ein aktueller artikel zum thema: klick



Wie sieht das eigentlich aus, wenn bereits bei Betreten der Räumlichkeiten ein Mitarbeiter mich darauf drängt, meine Tasche irgendwo abzugeben. Wenn ich das verweigere, darf er mir dann den Zutritt zu dem Geschäft verweigern?
05.03.2010 20:52:20  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Er darf dir immer den Zutritt verweigern. Und sei es, weil ihm deine Nase nicht passt.






Crutschie ... always a CT
06.03.2010 2:26:17  Zum letzten Beitrag
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Disco STFU

Arctic
...
 
Zitat von Armag3ddon

Du prüfst Mord an D und beim Vorsatz diskutierst du dann. Nicht individualisiertes Objekt etc. -> error in persona darstellen (in meinem älteren Wessels/Beulke bei Rn 255) und kA ob du auf aberratio ictus abstellen willst (dazu erscheint mir der SV aber zu dürftig).
Versuchter Mord an D ist nur im Falle des aberratio ictus zu prüfen. Beim error in persona niemals.
Ansonsten scheint mir, dass du da noch Rechtfertigungs-/Entschuldigungsgründe (hinsichtlich der zu schützenden Kinder) diskutieren sollst, die aber schnell abgelehnt werden. Kann auch zu lächerlich sein, aber *eigentlich* steht im SV ja nichts, was nicht verwertet werden soll.



Super, hast mir gut weitergeholfen.

Ich danke dir.
06.03.2010 5:56:48  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Woher kommt die Markierungspflicht "made in XYZ", bzw. made in germany? Ist das irgend ne Verordnung? Finde da gerade nichts.

Geht speziell um die Frage, was zu markieren ist, wenn ein Produkt aus mehreren Bestandteilen besteht, die aus versch. Ländern kommen...
09.03.2010 10:23:55  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Da gibt es keine Pflicht, das ist eine freiwillige Angabe (macht man, weil das ganz gut bei den Kunden ankommt).
Steht doch auch bei wp: http://de.wikipedia.org/wiki/Made_in_Germany

Also speziell dies, andere Kennzeichnungspflichten kann es natürlich geben.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 09.03.2010 10:29]
09.03.2010 10:27:12  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ja gut, anders: Es SOLL drauf, die Frage ist, ob er DARF. Vorallem bis zu welchem Punkt die Produkte aus D kommen müssen. Ich schau mal in den §§126ff. MarkenG
09.03.2010 10:28:45  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Der Aufdruck selbst ist nicht geschützt, also darf er drauf. Ob es dann zulässig ist, könnte man ja am erwähnten Urteil des OLG Stuttgart, welches ich grad nicht zur Hand habe, bemessen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 09.03.2010 10:33]
09.03.2010 10:31:37  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Naja der Aufdruck ist schon geschützt, als geographische Herkunftsangabe. Aber das OLG Stuttgart hat "wesentliche Bestandteile" geurteilt. Ist also Ermessenssache. Aber danke!

Es geht um eine Packung Seife, die mit einem Spielzeug kombiniert ist, da es sich um Seife für Kinder handelt. Seife (Deutschland) Spielzeug (Watweißich). Ich würde sagen, dass es Seife MIT Spielzeug ist - und solange das Spielzeug im Verhältnis zur Seife nicht teurer ist - es "wesentlich" made in germany ist.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 09.03.2010 10:48]
09.03.2010 10:41:00  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Hab von meiner Uni just die "vorläufige Titelführungskompetenz" zum Diplom-Juristen bekommen. Und alle so....yeah!

Aber enttäuschend: Noch nicht einmal ein "Herzlichen Glückwunsch" in dem Standardschreiben. Da ist man ja beim JPA euphorischer.
09.03.2010 15:57:32  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von Rincewind

Hab von meiner Uni just die "vorläufige Titelführungskompetenz" zum Diplom-Juristen bekommen. Und alle so....yeah!

Aber enttäuschend: Noch nicht einmal ein "Herzlichen Glückwunsch" in dem Standardschreiben. Da ist man ja beim JPA euphorischer.


Ich kann mich irgendwie nicht aufraffen, den Dipl. zu beantragen... Breites Grinsen
09.03.2010 16:02:32  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Das kostete mich genau eine Briefmarke. Das kann man schon mal machen. Und es klingt zumindest fachfremd besser als "geprüfter Rechtskandidat".
09.03.2010 16:04:51  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von Rincewind

Hab von meiner Uni just die "vorläufige Titelführungskompetenz" zum Diplom-Juristen bekommen. Und alle so....yeah!

Aber enttäuschend: Noch nicht einmal ein "Herzlichen Glückwunsch" in dem Standardschreiben. Da ist man ja beim JPA euphorischer.


Hm, hier an der Uni sieht das Diplom viel besser aus als das popelige Zeugnis zur ersten Prüfung. Und es kommt sogar in einer Schutzmappe mit Unilogo.

Konnte das Formular online ausfüllen und dann Zeugniskopie vor Ort abgeben, ging doch ruckzuck. Auch wenn der Dipl-Jur eher zum in die Haare schmieren ist. peinlich/erstaunt
09.03.2010 16:07:03  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Natürlich ist er das. Streitet ja auch keiner ab Breites Grinsen

Das Zeugnis gibt es hier erst im Rahmen eines "feierlichen Festakts" beim Sommerfest im Juni oder so.
09.03.2010 16:08:04  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
...
Och, Elterns Nachbarn kann man damit doch beeindrucken... Breites Grinsen
09.03.2010 16:27:39  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von Rincewind

Natürlich ist er das. Streitet ja auch keiner ab Breites Grinsen

Das Zeugnis gibt es hier erst im Rahmen eines "feierlichen Festakts" beim Sommerfest im Juni oder so.


Das Zeugnis von der Ersten Prüfung hast du noch nicht?! Mata halt...
09.03.2010 17:06:37  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von webLOAD

 
Zitat von Rincewind

Natürlich ist er das. Streitet ja auch keiner ab Breites Grinsen

Das Zeugnis gibt es hier erst im Rahmen eines "feierlichen Festakts" beim Sommerfest im Juni oder so.


Das Zeugnis von der Ersten Prüfung hast du noch nicht?! Mata halt...

doch, natürlich. das "diplomzeugnis" gibts im Rahmen des Festakts.
09.03.2010 17:11:47  Zum letzten Beitrag
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*Blubbi*

X-Mas Arctic
Hallo Juristen!

Ich hab da mal ein paar kleine Fragen, viele koennen auch mit Ja/Nein beantwortet werden, moechte einfach sicher gehn, dass es so stimmt peinlich/erstaunt

Folgendes angenommen:

Onlineshop, registriert im Ausland, ausserhalb EU
Kaeufer in D bekommt Ware etc, zahlt aber nicht.

Nun die Fragen bzw stimmt der Ablauf so?

1. Zahlungserinnerung
2. 1. Mahnung, evtl. 2./3. Mahnung
3. Gerichtlicher Mahnbescheid
4. Vollstreckungsbescheid
5. Zwangsvollstreckung

Natuerlich immer mit entsprechendem Zeitraum dazwischen.

-----

Kann man einfach aus dem Ausland einen beliebigen Anwalt anrufen/anschreiben der das dann fuer einen machen kann oder waere es besser einen Anwalt vor Ort (also im Ausland) zu beauftragen? Der hat ja eigendlich dann keine Moeglichkeit von Leuten im (von ihm aus gesehenen) Ausland Geld einzutreiben?

Muessen Mahnungen vom Anwalt kommen um "wirksam" zu sein oder kann man einfach einen Zettel nehmen und gross "MAHNUNG" draufschreiben (natuerlich mit dem restlichen Schmarn noch dazu)?

Koennen Mahnungen per E-Mail verschickt werden?

Die Kosten traegt alle der Schuldner?

Hoffe ihr koennt mir dabei helfen, danke schonmal im Vorraus!
11.03.2010 8:15:37  Zum letzten Beitrag
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Vironnimo

Vironnimo
Frage
Moin moin,

kleine Frage: Für welche Straftaten gilt ein Strafmaß mit bis zu 5 Jahren Haft?
11.03.2010 12:57:13  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Vironnimo

Moin moin,

kleine Frage: Für welche Straftaten gilt ein Strafmaß mit bis zu 5 Jahren Haft?


Kein Problem! Einfach hier klicken -> http://dejure.org/gesetze/StGB/80.html
§ 80 bis § 358 durchklicken und aufschreiben.
11.03.2010 13:00:38  Zum letzten Beitrag
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Vironnimo

Vironnimo
...
Ahja, das war in der Tat mal ne blöde Frage. Aber gut, danke für den Link Breites Grinsen

*klickklickklick*
11.03.2010 13:18:19  Zum letzten Beitrag
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Gutvik

Russe BF
Hallo pOT,

ich bräuchte Hilfe bei meiner Grundrechte Hausarbeit.
Beschwerdegegenstand ist ein Urteil, das möglicherweise auf einer verfassungswidrigen Rechtsgrundlage beruht (fiktives § 5 LPresseG).
Ich bin gerade dabei die Verhältnismäßigkeit der einfachgesetzlichen Grundlage zu prüfen. Das BVerfG hat dafür ja die Wechselwirkungs- oder Schaukeltheorie entwickelt.
"Die allgemeinen Gesetze müssen vielmehr in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung ihrerseits im Lichte und in der Bedeutung der Grundrechte gesehen und so interpretiert werden, dass der besondere Wertgehalt dieser Rechte auf jeden Fall gewahrt bleibt"
Schön und gut, aber das hilft mir irgendwie nicht wirklich weiter.
Ich weiß nicht, wie ich die Prüfung aufbauen soll, worauf ich achten muss oder wie ich argumentieren soll.
Hat da jemand Links oder Literatur zu?

§ 5 LPresseG sichert einen Gegendarstellungsanspruch bei Presseerzeugnissen nicht nur bei Tatsachen, sondern auch bei Meinungen. Außerdem ist es dem Herausgeber untersagt, Erwiderungen oder Kommentare bzgl der Gegendarstellung auf derselben Seite wie die Gegendarstellung zu publizieren.

Außerdem habe ich Meinungs- und Pressefreiheit getrennt geprüft, meine aber jetzt dass es schöner ist, lediglich den sachlichen Schutzbereich aufzudröseln, da ich mich sonst bei der Rechtfertigung wiederholen müsste (gleiche schranken und schranken-schranken), aber da bin ich mir jetzt eben nicht so sicher.

Wer kann mir helfen?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Gutvik am 14.03.2010 15:58]
14.03.2010 15:56:39  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread G13(-Gesetz) ( Ius vigilantibus scriptum est. )
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20.07.2011 12:24:15 Teh Wizard of Aiz hat diesen Thread geschlossen.
10.01.2010 02:29:03 Teh Wizard of Aiz hat den Thread-Titel geändert (davor: "Juristenthred G13(-Gesetz)")

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