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| Es sei „zu 80 Prozent sicher, dass Gaddafi immer noch in Libyen ist“ | |
Jaja und 10 Jahre später findet man ihn neben Merkel am Pool liegend in Pakistan und keiner hat's gewusst.
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Reicht das?
Das war eine ernstgemeinte Frage. Würde mich auch über eine ernstgemeinte Antwort freuen.
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Ganz ernst? Wenn man sowas besitzt sollte man sich über die Rechtslage im klaren sein.
Das Teil war Ab18 Jahre, du hast nur dafür zu sorgen das niemand dran kommt der jünger ist.
Du darfst auf deinem Besitz damit schießen, solang du sicherstellst das kein Diabolo das Gelände verlässt.
Führen darfst du es nicht.
Kleiner Waffenschein ist für Schreckschusswaffen(zum führen, Besitz ist ab18) und sonst garnichts.
Ihr wurdet verarscht, zum Glück wars nur ne Baikal.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Tekilla am 31.08.2011 8:54]
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| Zitat von Tekilla
Ganz ernst? Wenn man sowas besitzt sollte man sich über die Rechtslage im klaren sein.
Das Teil war Ab18 Jahre, du hast nur dafür zu sorgen das niemand dran kommt der jünger ist.
Du darfst auf deinem Besitz damit schießen, solang du sicherstellst das kein Diabolo das Gelände verlässt.
Führen darfst du es nicht.
Kleiner Waffenschein ist für Schreckschusswaffen(zum führen, Besitz ist ab18) und sonst garnichts.
Ihr wurdet verarscht, zum Glück wars nur ne Baikal.
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Danke!
Zum Glück nicht meine Waffe, daher kanns mir scheißegal sein. Hab mich nur über das informelle Vorgehen der Jungs gewundert, das kannte ich so bissher garnicht.
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| Zitat von Reisschuessel
Könnte mich mal jemand im Bezug auf den Waffenbesitz und das vorgehen der Polizei aufklären?
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Soweit dies anhand Deiner Angaben möglich ist, will ich's gerne versuchen:
1.) Die Sache mit dem Luftgewehr im Garten:
Waffengesetz sagt:
| Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, | |
Somit stellt sich die Frage, ob die Jungs mit Erlaubnis des Hausrechtsinhabers (wer auch immer dies ist) geschossen haben und ob Sie dies in befreidetem Besitztum getan haben. Weiterhin ist immer ein offener Punkt, dass die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können dürfen.
Das wirst Du besser wissen, was davon nun zutrifft und was nicht. Unterm Strich sind das aber Regelungen, bei denen man im Streitfall ganz schnell mal ne "kurze Hose" anhat...
2.) Weiterhin die Sache mit dem "kleinen Waffenschein". Es ist bullshit, den Besitz von diesem Waffenschein abhängig zu machen. Besitzen darf jeder. Wofür es aber diese kleinen Waffenschein braucht, ist das "Führen" der Waffe. Führen auf deinem eigenen befriedeten Besitztum darfst Du auch ohne diesen Schein. Hier sind wir also wieder bei der Frage des Besitztums... und der Zustimmung des Hausrechtsinhabers... und des Merkmals "befriedet".
Deine Kumpels sind halt von irgendnem Nachbarn verpfiffen worden, Shit happens. Entweder kann der sie nicht leiden oder es handelt sich um ein weiteres Opfer der um sich greifenden "Waffen-Hysterie" in Deutschland. Unterm Strich habt ihr vermutlich noch Glück im Unglück gehabt. Hätten die euch wirklich was anhängen wollen (und vermutlich sogar auch können), hätten die Jungs wohl etwas mehr Ärger als ein defektes Luftgewehr.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [58th]IceTea am 31.08.2011 9:03]
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| Zitat von [UFP]Sobrek
W-T-F! Was war in dem Dixi?!
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tannerite. ammonium nitrat/aluminium pulver. kann man in den USA so kaufen.
/zu reisschüssels geschichte: schono toll, wie professionell die polizei auftritt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeathCobra am 31.08.2011 9:18]
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Sehr lustige Geschichte...
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| Zitat von [58th]IceTea
2.) Weiterhin die Sache mit dem "kleinen Waffenschein". Es ist bullshit, den Besitz von diesem Waffenschein abhängig zu machen. Besitzen darf jeder. Wofür es aber diese kleinen Waffenschein braucht, ist das "Führen" der Waffe. Führen auf deinem eigenen befriedeten Besitztum darfst Du auch ohne diesen Schein. Hier sind wir also wieder bei der Frage des Besitztums... und der Zustimmung des Hausrechtsinhabers... und des Merkmals "befriedet".
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Wichtig: Der kleine Waffenschein bezieht sich nur und ausschließlich auf Schreckschusswaffen. Mit Luftdruckwaffen <7,5 Joule hat der gar nichts(!) zu tun. Um ein Luftgewehr außerhalb "Privatbesitz mit Erlaubnis des Eigentümers" zu führen, bräuchte man den richtigen Waffenschein.
Nun, ihr wart ja mit mehreren. Es wäre also durchaus möglich, die Herren anzulappen, denn sie haben eine Wohnung verletzt und euch genötigt. Allerdings musste dann dein Freund glaubhaft machen, dass bei seinem Gartengeballere kein Diabolo das Grundstück verlassen konnte und dass der Eigentümer das erlaubt. Und dann finden sich zumindest die, die geschossen haben, ganz schnell auf einer anderen Seite des Gerichtssaals wieder.
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| Zitat von Mountainbiker
Sehr lustige Geschichte...
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Am besten war das ich die Tür in Erwartung einer Nachbarin, die gerade zur Toilette war, geöffnet habe, dann steht ein Polizist vor mir (Haustür stand offen, die waren direkt vor meiner Wohnung).
Und nochmal zur Schießsituation:
Danke für die guten Hinweise. Die Kugeln haben mit Sicherheit das Grundstück Richtung Wald verlassen und ob die Wohnheimsverwaltung das so gut finden würde weiß ich auch nicht. Daher war es für meinen Kumpel wohl so die bessere Lösung.
Angenommen die Polizisten hätten das eiskalt durchgezogen, Welcher Tatbestand wäre es denn mit dem Luftgewehr außerhalb vom Grundstück zu schießen?
Ich bin nur so erstaunt weil ich immer gedacht habe die Dinger seien quasi Spielzeuge, aber es wird ja doch extrem krass gehandhabt.
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| Zitat von Reisschuessel
Ich bin nur so erstaunt weil ich immer gedacht habe die Dinger seien quasi Spielzeuge, aber es wird ja doch extrem krass gehandhabt.
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Unser Waffengesetz ist extrem strange: Luftgewehre, "Präzisionssteinschleudern", Softairs alles problematisch.
Armbrüste und "einläufige" Vorderlader(Modell von vor 1871) darf man aber führen, wenn man über 18 ist.
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Ja und zwar sowohl die Exportversion als auch die, die nur die BW hat.
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| Zitat von SOIA
Unser Waffengesetz ist extrem strange: Luftgewehre, "Präzisionssteinschleudern", Softairs alles problematisch. | |
als ex-softair spieler ärgert mich die regelung zwar, aber ich kanns insofern nachvollziehen, da softair "waffen" nunmal oft täuschend echt aussehen und das durchaus problematisch sein kann, bzw. missbraucht wird.
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| Zitat von DeathCobra
| Zitat von SOIA
Unser Waffengesetz ist extrem strange: Luftgewehre, "Präzisionssteinschleudern", Softairs alles problematisch. | |
als ex-softair spieler ärgert mich die regelung zwar, aber ich kanns insofern nachvollziehen, da softair "waffen" nunmal oft täuschend echt aussehen und das durchaus problematisch sein kann, bzw. missbraucht wird.
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Aber wenn ich einfach mit echten tödlichen Schusswaffen auf der Straße rumlaufen darf wenn ich über 18 bin, ist das doch nicht mehr wirklich nachvollziehbar. Schon mal gesehen was n Bolzen mit Jagdspitze mit nem Hirsch macht? Ich würde es ja verstehen, wenn da irgendein roter Faden wäre ist aber nicht. Steinschleuder verboten -> Vorderlader erlaubt WTF?
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| Zitat von SOIA
Aber wenn ich einfach mit echten tödlichen Schusswaffen auf der Straße rumlaufen darf wenn ich über 18 bin, ist das doch nicht mehr wirklich nachvollziehbar.
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Wer sagt das?
| Zitat von SOIA
Steinschleuder verboten -> Vorderlader erlaubt WTF?
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Geb' jemand ne Steinschleuder und ein Vorderlader.
Was meinst mit was ein paar vor de Latz geknallt bekommst?
Ein Vorderlader ist so sehr zu gebrauchen wie ein Stück Eisenrohr. Vorallem wenn man keine Ahnung davon hat.
Ich halte das für Gerechtfertigt. Mit Steinschleudern hat man selber schon genug unfug getrieben oder nicht?
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Ich sag das. Ich sage sogar welche man führen darf.
Sicher kann man mit ner Steinschleuder Unfug treiben und ja Vorderlader sind ungenau und kompliziert zu laden aber am Ende hab ich von der Steinschleuder einen blauen Fleck und beim Vorderlader einen roten. Nicht vergessen ich darf die führen. Also reden wir hier von einer/zwei fertiggeladenen Waffen. Oder nehmen wir doch einfach den Compositbogen. Ich hab mit nem Bogen schlicht nie auf 20 m ein Ziel verfehlt. Geladen ist er fast so schnell wie ne Steinschleuder wenn mans kann. Selbst bei den Steinschleudern ist das Gesetz nicht konsequent. Die Selbstgebaute iO. Die aus Stahl mit ner Stütze für den Unterarm nicht. Mein Punkt war ja vorallem, dass übertriebene Strenge bei Luftgewehren/Softairs und Steinschleudern herscht und das bis hin zur Albernheit. Also nicht falsch verstehen: Bogen schießen macht Spass und will ich auch in Zukunft machen können.
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vorderlader nutzt aber gar nichts, weil man ohne genehmigung kein pulver bekommt.
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Wer verrückt genug ist, einen Vorderlader zu besitzen und damit zu schießen wird wohl auch Spaß daran haben, sein Pulver selber zu mischen.
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| Zitat von Hydroxi
Wer verrückt genug ist, einen Vorderlader zu besitzen und damit zu schießen wird wohl auch Spaß daran haben, sein Pulver selber zu mischen.
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Bullshit³
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| Zitat von Harry Stamper
vorderlader nutzt aber gar nichts, weil man ohne genehmigung kein pulver bekommt.
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Aber die kriegt man doch leicht, wenn man nicht vorbestraft ist. Persönlich würd ich schon gern mal mit nem Vorderlader schießen aber kaufen würd ich mir keinen, da tendiere ich eher zu Bögen oder vielleicht auch ne Armbrust. Die TAC15i hat was.
edit: muss dann aber noch checken ob se mich auf ihre Bogenschießanlage damit auch drauflassen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SOIA am 01.09.2011 14:03]
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also bevor ich anfange schwarzpulver zu "mischen"...
dann darfst da auch erst mal an eine vernünftige Menge Salpetersäure kommen
und zum thema steinschleuder:
ich denke das ist schon ganz bewusst unterteilt worden:
willst du kindern das spielen verbieten mit selbstgebauten schleudern?
und blaue flecken von einer großen steinschleuder? ... dürfte das geringste deiner probleme sein, wenn man überlegt was ich angestellt hatte mit 10 jahren und einer sportschleuder.
aus 5-10m auf die kleinen pappscheiben für luftgewehre geschossen mit stahlkugeln aus kugellagern.
dass natürlich ein bogen um ein vielfaches gefährlicher ist, will ich nicht bestreiten, aber eine schleuder lässt sich dafür 100x leichter verstecken. und dass im waffengesetz versucht wird versteckte waffen zu verbieten, finde ich konsequent.
PS:
@vorderlader:
http://www.gromm.de/waffenrecht/vorderlader.html
Lunte oder funkenzündung ohne waffengesetz,
zündhütchen mit waffe vor 1871 entwickelt ohne waffengesetz
alles andere mind. mit waffenbesitzkarte und laut waffengesetz..
ich seh jetzt da nicht wirklich dein problem...
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Also normales Schießpulver zu mischen ist ja wohl absolut kein Problem. An die Zutaten kommt man auch ohne Vitamin B problemlos.
Habe mich mit dem Waffengesetz nie so wirklich auseinandergesetzt, aber Luftgewehre dermaßen heftig zu verbieten ist doch vollkommen sinnfrei? Ich meine schon als Laie kann man ein Luftgewehr im Regelfall gut erkennen. Als ausgebildeter Polizist sollte es doch kein Problem sein das zu unterscheiden?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Reisschuessel am 01.09.2011 14:45]
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Woran soll ein Laie das denn erkennen?
Und inwiefern sind Luftgewehre denn "heftig" verboten? Soll damit jeder im örtlichen Park rumballern dürfen, oder was?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Reuter am 01.09.2011 14:48]
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| Zitat von Reisschuessel
Also normales Schießpulver zu mischen ist ja wohl absolut kein Problem. An die Zutaten kommt man auch ohne Vitamin B problemlos. | | Normales SCHWARZpulver zu mischen ist kein Problem. SCHIESSpulver wage ich zu bezweifeln.
| Zitat von Reisschuessel Habe mich mit dem Waffengesetz nie so wirklich auseinandergesetzt, aber Luftgewehre dermaßen heftig zu verbieten ist doch vollkommen sinnfrei? Ich meine schon als Laie kann man ein Luftgewehr im Regelfall gut erkennen. Als ausgebildeter Polizist sollte es doch kein Problem sein das zu unterscheiden? | |
Erstens sind die Dinger nicht verboten.
Zweitens kann man das nicht (unbedingt), vor allem nicht auf einige Meter Entfernung.
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Es ging um das Führen(schießen) in der Geschichte und das ist ist nicht gestattet. Und mir gings darum, dass unser Waffengesetz recht wirr ist:
Sportsteinschleuder erlaubt -> Unterarmstütze/Präzisionsschleuder verboten
Luftgewehre führen verboten -> Vorderlader führen erlaubt (in gewissen Grenzen)-> Armbrust führen erlaubt <- Softair führen verboten(Anscheinswaffe) <- Softair Vollautomaten verboten
Das ganze wirkt so als muss man einfach hoffen, dass nicht irgendein Depp morgen mit seinem Compoundbogen in nen Obiladen marschiert sonst werden die auch verboten aber Armbrüste bleiben weiter erlaubt. Bis damit dann ein Spack rumläuft und Scheiße baut.
edit: bei den Steinschleudern geht es nicht ums verstecken sondern um die Unterarmstütze. Da wird halt irgendein Depp mal mit so einer jemanden verletzt haben und das Ergebnis ist dann eben dieser wirre Unfug. Denn da kommt es nicht auf die Energie an sondern nur auf die Nutzung dieser dummen Arbstütze
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SOIA am 01.09.2011 15:32]
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| Zitat von SOIA
Das ganze wirkt so als muss man einfach hoffen, dass nicht irgendein Depp morgen mit seinem Compoundbogen in nen Obiladen marschiert sonst werden die auch verboten aber Armbrüste bleiben weiter erlaubt. Bis damit dann ein Spack rumläuft und Scheiße baut.
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[x] Du hast verstanden, wie das deutsche Waffenrecht funktioniert.
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Also wenn sich ein "Freund" in Italien aufm Wochenmarkt für fünf Euro so ne kleine Schleuder mit kleiner Handauflage gekauft hat darf er die in D schon garnicht haben?
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ach das ist doch die selbe diskussion wie mit den messern. ein butterfly darf man nicht haben weil das ja hochgefährlich ist, ein messer mit feststehender klinge darf man bis zu ner gewissen klingenlänge führen. makes perfect sense.
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Thema: Waffenthread 50 ( .50 BMG inklusive Gewebeschock ) |