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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Erklärbär ( das Wissensmagazin mit Aiman Abdallah )
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peter,pansen

infekt0r
hab bei http://mamediashop.de/ etwas bestellt (staubsaugerbeutel). konnte den betrag aber nicht überweisen (vorkasse), da ich das geld diesen monat doch noch für etwas anderes brauchte.

wie immer eben, vorkasse bestellen, nicht bezahlen, bestellung wird irgendwann storniert und alles gut. und nun??
grad meine emails gecheckt (auch lange nicht mehr gemacht) und siehe da:

 

Letzte Mahnung

Rechnungs-Nr: xxxxxx

Guten Tag,

leider melden Sie sich auch auf unsere Erinnerungen hin nicht.
Bis zum heutigen Tage koennen wir keinen Zahlungseingang von Ihnen verbuchen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Gebot rechtsverbindlich ist.

Der BGH hat dies in seinem Urteil vom 14. Dezember 2000 (Az. VIII ZR 13/01) begründet.


Sollten wir innerhalb von 5 Tagen noch immer keinen Zahlungseingang von Ihnen verbuchen können, so übergeben wir diesen Vorgang an unsere Rechtsvertretung.
Bitte beachten Sie, dass hierdurch enorme Kosten auf Sie zukommen werden.
Wir bitten nunmehr letztmalig um die sofortige Zahlung von 36,97 EUR auf unsere Bankverbindung.


Unsere Bankverbindung
blabla

Mit freundlichem Gruss

MA MEDIA - Mario Arnold
blabla



wtf? hab ich ja noch nie gehört! was soll das denn? können die wirklich irgendwas? das ist doch kein ebay, wo hab ich was rechtsverbindlich geboten? p0t for the help!
ps: die 5 tage sind seit 4 tagen vergangen.


e:
agb:
 
§ 2 Vertragsabschluss


Bei unseren Internetangeboten handelt es sich nicht um bindende Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrages, sondern lediglich um eine Einladung an Sie zur Abgabe eines Angebots. Aufgrund Ihrer Bestellung geben Sie uns daher ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach Abschluss Ihres Bestellvorganges erhalten Sie von uns eine Email, die lediglich den Eingang Ihrer Bestellung bestätigt, die jedoch noch keine Annahme Ihres Kaufangebotes darstellt. Ein Kaufvertrag durch unsere Annahme Ihres Angebots kommt danach erst dann zustande, wenn wir die bestellte Ware an Sie verschickt haben und wir Ihnen den Versand der Ware mit einer weiteren Email bestätigt haben, was ggfls. jedoch spätestens eine Woche nach Eingang Ihrer Bestellung durch uns erfolgt.


Sollten Sie nicht über unseren Internetshop, sondern über andere Internetplattformen Ware bestellen, so kommt hiervon abweichend der Kaufvertrag gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Plattform, bereits durch Abgabe des Höchstgebots bei Auktionsende bzw. durch Auslösung der Funktion "Sofort-Kaufen" zustande.



das ist doch "standard", soweit ich weiß. warum machen die jetzt solche faxen?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von peter,pansen am 16.06.2011 15:58]
16.06.2011 15:53:15  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Wann hast du bestellt? Schon mehr als 14 Tage her?
16.06.2011 15:57:52  Zum letzten Beitrag
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hödyr

hödyr
Quote deren AGB:
 
§ 2 Vertragsabschluss

Bei unseren Internetangeboten handelt es sich nicht um bindende Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrages, sondern lediglich um eine Einladung an Sie zur Abgabe eines Angebots. Aufgrund Ihrer Bestellung geben Sie uns daher ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach Abschluss Ihres Bestellvorganges erhalten Sie von uns eine Email, die lediglich den Eingang Ihrer Bestellung bestätigt, die jedoch noch keine Annahme Ihres Kaufangebotes darstellt. Ein Kaufvertrag durch unsere Annahme Ihres Angebots kommt danach erst dann zustande, wenn wir die bestellte Ware an Sie verschickt haben und wir Ihnen den Versand der Ware mit einer weiteren Email bestätigt haben, was ggfls. jedoch spätestens eine Woche nach Eingang Ihrer Bestellung durch uns erfolgt.



Ich hab ja von der juristerei keine Ahnung, aber ich glaub die Spinnen ein bischen.

Aus dem zitierten Urteil:
 
Das Berufungsgericht hat im wesentlichen ausgeführt, zwischen den Parteien sei ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen. Die Freischaltung der Angebotsseite durch den Beklagten stelle bereits ein rechtsverbindliches Verkaufsangebot des Beklagten dar, das der Kläger durch sein Höchstgebot angenommen habe.



Wer das Urteil mal liest, das ist ja ne völlig andere Sachlage, zumal sich deren eigene AGB dem widerspricht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von hödyr am 16.06.2011 16:00]
16.06.2011 15:58:36  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Der zweite Absatz ist noch relevant, haste direkt über deren Seite bestellt oder nicht?
16.06.2011 15:59:39  Zum letzten Beitrag
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Loretta

GHeissi
entsteht der vertrag nicht durch annahme des angebots durch die bezahlung des jeweiligen betrags?

[e]zu langsam[/e]
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Loretta am 16.06.2011 16:00]
16.06.2011 15:59:41  Zum letzten Beitrag
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peter,pansen

infekt0r
 
Zitat von Absonoob

Wann hast du bestellt? Schon mehr als 14 Tage her?


schon mehr als 2 wochen.
die verkaufen ihren kram auch über andere handelsplattformen, wie zB ebay. aber hab da weder mein ebay namen angegeben noch irgendwas anderes ebaymäßiges bei der bestellung gemacht.
16.06.2011 16:00:31  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Moment, du hast vor ÜBER zwei Wochen bestellt, aber das Geld DIESEN Monat doch für was Anderes gebraucht? Breites Grinsen
16.06.2011 16:02:19  Zum letzten Beitrag
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hödyr

hödyr
Dann is doch klar wann er bestellt hat Breites Grinsen.
16.06.2011 16:03:18  Zum letzten Beitrag
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mc.smurf

tf2_soldier.png
WTF, du kaufst und bezahlst einfach nicht?! Wundert mich, dass da bisher nicht mehr Läden dir Probleme bereitet haben Breites Grinsen
16.06.2011 16:03:25  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Imo ist es so: ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Du hast ein Angebot gemacht (siehe auch AGB: Bei unseren Internetangeboten handelt es sich nicht um bindende Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrages, sondern lediglich um eine Einladung an Sie zur Abgabe eines Angebots. Aufgrund Ihrer Bestellung geben Sie uns daher ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach Abschluss Ihres Bestellvorganges erhalten Sie von uns eine Email, die lediglich den Eingang Ihrer Bestellung bestätigt, die jedoch noch keine Annahme Ihres Kaufangebotes darstellt.)
Sie hätten nach ihren eigenen AGB das Angebot nur angenommen wenn sie den Artikel an dich versenden (siehe auch AGB: Ein Kaufvertrag durch unsere Annahme Ihres Angebots kommt danach erst dann zustande, wenn wir die bestellte Ware an Sie verschickt haben und wir Ihnen den Versand der Ware mit einer weiteren Email bestätigt haben, was ggfls. jedoch spätestens eine Woche nach Eingang Ihrer Bestellung durch uns erfolgt.)
Wenn sie dir nichts geschickt haben bist du raus.

/e: das Urteil worauf sie sich berufen können sie meiner Meinung nach nicht anwenden weil aus der Seite nicht hervorgeht dass du nur ein Angebot im Sinne einer Auktion abgibst. Das ist ein stinknormaler Internetshop. Ich würds drauf ankommen lassen, aber frag mal einen Anwalt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 16.06.2011 16:07]
16.06.2011 16:04:48  Zum letzten Beitrag
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TheDuesson

Marine NaSe
 
Zitat von mc.smurf

WTF, du kaufst und bezahlst einfach nicht?! Wundert mich, dass da bisher nicht mehr Läden dir Probleme bereitet haben Breites Grinsen



Es ist ja eben kein gültiger Kaufvertrag zustande bekommen bisher.
16.06.2011 16:05:06  Zum letzten Beitrag
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peter,pansen

infekt0r
warum und wieso und nun nicht bezahlt hab, ist doch egal. hab ja niemanden hintergangen.

hab denen jetzt eine nett wirkende, aber inhaltlich offensive email geschickt, die sollen mich in ruhe lassen. bin gespannt, was jetzt kommt. wenn die so einen scheiss abziehen, bekommen die nichts von mir.
16.06.2011 16:07:01  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
...
Und direkt noch abmahnen den Laden.
16.06.2011 16:08:18  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von peter,pansen

warum und wieso und nun nicht bezahlt hab, ist doch egal. hab ja niemanden hintergangen.


Alter, das ist wie im Autohaus zu sagen: "Ja, ich hole den Wagen nächste Woche ab, dann habe ich auch das Geld dabei!" und sich dann nie wieder blicken zu lassen. Breites Grinsen


Was ich mich frage: Du hast es also ausgesessen, statt dir die Mühe zu machen, mal eben einen dreizeiligen Widerruf zu schreiben?
16.06.2011 16:08:51  Zum letzten Beitrag
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peter,pansen

infekt0r
du kannst doch nicht so einen dahergekackten internetshop mit einem autohaus vergleichen. beim autokauf wird ja wohl vorher etwas unterschrieben ehe es heißt "ich hol den wagen nächste woche ab und hab das geld dabei".

ich hab es nicht ausgegessen, sondern benutze für sowas nicht meine "richtige" email adresse, sondern die für trash. und da gucke ich halt nicht so oft rein, was ich besser mal tun sollte, damit sowas hier nicht wieder passiert
16.06.2011 16:11:26  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/05/05/versehentlicher-vertragsschluss/

Lies das mal, die eBay Regel kann imo nicht zum Tragen kommen weil es sich laut deren AGB explizit nicht um ein verbindliches Angebot handelt.
16.06.2011 16:13:30  Zum letzten Beitrag
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[Caveman]

Cave
Guter Stil wäre es übrigens gewesen die Bestellung zu stornieren. Das aber nur mal so am Rande.
16.06.2011 16:15:49  Zum letzten Beitrag
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jdo_O

Arctic
 
Zitat von gloerk

weiß jemand was das hier ist und für was man es braucht?

http://www.abload.de/image.php?img=foto0037qpbe.jpg



War es im Kofferraum oder im Handschuhfach/Fahrgastraum?

zu Ishtvan: Zum abziehen/montieren von Fahrradschläuchen ist es viel zu scharfkantig.
16.06.2011 16:35:58  Zum letzten Beitrag
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Jay666

AUP J666 08.05.2008
 
Zitat von jdo_O

 
Zitat von gloerk

weiß jemand was das hier ist und für was man es braucht?

http://www.abload.de/image.php?img=foto0037qpbe.jpg



War es im Kofferraum oder im Handschuhfach/Fahrgastraum?



Das Problem wurde eh schon längst gelöst, es ist ein Abzieher für Nabenabdeckungen bei Alufelgen. Das hat man dann vom Crossposten fröhlich
16.06.2011 16:54:46  Zum letzten Beitrag
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gloerk

AUP gloerk 29.06.2008
oh danke.. den post hab ich doch glatt übersehen peinlich/erstaunt danke!
16.06.2011 16:56:23  Zum letzten Beitrag
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krautjork

AUP krautjork 30.12.2012
 
Zitat von [Caveman]

Guter Stil wäre es übrigens gewesen die Bestellung zu stornieren. Das aber nur mal so am Rande.


Dies.
16.06.2011 17:11:47  Zum letzten Beitrag
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peter,pansen

infekt0r
wir haben im auto ein tomtom, weiß nicht genau welches.
dazu gab es so eine art antennenkabel. ist das nur für besseren empfang für die gps satelliten oder bringt das noch mehr?
16.06.2011 17:18:04  Zum letzten Beitrag
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-EFLON-

-EFLON-
 
Zitat von -EFLON-

Folgende Situation:

Trafo von meiner Halogenlampe ist defekt. Drauf steht:
PRI: 230V ~50Hz 120VA
SEC: 12V ~Max 105VA

Laut Wikipedia ist VA (voltampere) gleichzusetzen mit W (watt)



Demnach kann ich diesen Trafo als Ersatz benutzen?
Laut der Watt-Angabe (35-105) ja schon, ABER in den Produktbeschreibungen steht noch folgendes: "Stromstärke: 20-70VA"
Ist da W und VA doch nicht das gleiche?



wo sind die elektronik-fachmänner?
16.06.2011 17:24:48  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
 
Zitat von -EFLON-

 
Zitat von -EFLON-

Folgende Situation:

Trafo von meiner Halogenlampe ist defekt. Drauf steht:
PRI: 230V ~50Hz 120VA
SEC: 12V ~Max 105VA

Laut Wikipedia ist VA (voltampere) gleichzusetzen mit W (watt)

http://upload.wikimedia.org/math/c/1/c/c1cc1a25a4968b73a1f0de189352ac92.png

Demnach kann ich diesen Trafo als Ersatz benutzen?
Laut der Watt-Angabe (35-105) ja schon, ABER in den Produktbeschreibungen steht noch folgendes: "Stromstärke: 20-70VA"
Ist da W und VA doch nicht das gleiche?



wo sind die elektronik-fachmänner?



Ist es auch nicht.

Haste nen Cos phi dazu?

Zum weiterlesen:

http://www.elektrotechnik-fachwissen.de/wechselstrom/leistung-wechselstrom.php

Edit: Stromstärke: VA? Die haben die Einheiten verhauen, Stromstärke ist nur A!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 16.06.2011 17:29]
16.06.2011 17:28:01  Zum letzten Beitrag
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-EFLON-

-EFLON-
mehr steht da nirgends:
16.06.2011 17:39:26  Zum letzten Beitrag
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Klappfallscheibe

Arctic
 
Zitat von monischnucki

 
Zitat von -EFLON-

 
Zitat von -EFLON-

Folgende Situation:

Trafo von meiner Halogenlampe ist defekt. Drauf steht:
PRI: 230V ~50Hz 120VA
SEC: 12V ~Max 105VA

Laut Wikipedia ist VA (voltampere) gleichzusetzen mit W (watt)

http://upload.wikimedia.org/math/c/1/c/c1cc1a25a4968b73a1f0de189352ac92.png

Demnach kann ich diesen Trafo als Ersatz benutzen?
Laut der Watt-Angabe (35-105) ja schon, ABER in den Produktbeschreibungen steht noch folgendes: "Stromstärke: 20-70VA"
Ist da W und VA doch nicht das gleiche?



wo sind die elektronik-fachmänner?



Ist es auch nicht.

Haste nen Cos phi dazu?

Zum weiterlesen:

http://www.elektrotechnik-fachwissen.de/wechselstrom/leistung-wechselstrom.php

Edit: Stromstärke: VA? Die haben die Einheiten verhauen, Stromstärke ist nur A!


Viel zu kompliziert. Da steht 'ne eindeutige Produktbezeichnung und bei Osram gibt es Datenblätter; man braucht sich also nicht auf die Produktbeschreibung bei Amazon zu verlassen. Und wenn man in dieses Datenblatt mal reinschaut, dann merkt man, dass es mehrere Varianten gibt, einmal 35-105W und auch 20-70W. Wird also nur ein Fehler beim Kopieren sein.

Und ob der Trafo reicht, lässt sich auch recht leicht bestimmen: Wie viele Lampen mit welcher Nennleistung willst du da dran hängen?
16.06.2011 17:42:01  Zum letzten Beitrag
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Danzelot

AUP Danzelot 28.02.2014
 
Sehr geehrter Herr Vermieter,

hiermit kündige ich meinen Mietvertrag für das Zimmer in der Dingsstraße 123 fristgemäß zum 30. September 2011.

Bitte überweisen Sie die vertraglich festgelegte Kaution inklusive angefallener Zinsen innerhalb von vier Wochen nach Vertragsende an folgendes Konto: [...]

Mit freundlichen Grüßen
Danzelot



Fehlt da was? Ist meine erste Kündigung peinlich/erstaunt
16.06.2011 17:46:23  Zum letzten Beitrag
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Abtei*

AUP Abtei* 11.06.2012
...inkl. Zinsen...
Der vermieter gibt dir Zinsen auf die Kaution?
verwirrt
16.06.2011 17:47:56  Zum letzten Beitrag
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~


16.06.2011 17:49:50  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
Danzelot

AUP Danzelot 28.02.2014
Meine bisherige Recherche hat ergeben dass Vermieter Kautionen zinsbringend anlegen müssen und der Mieter dann beim Auszug Anspruch auf die Zinsen hat.
16.06.2011 17:49:58  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Erklärbär ( das Wissensmagazin mit Aiman Abdallah )
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16.06.2011 23:17:35 Teh Wizard of Aiz hat diesen Thread geschlossen.
11.05.2011 15:14:37 Tobit hat diesem Thread das ModTag 'erklaerbaer' angehängt.

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