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hab bei http://mamediashop.de/ etwas bestellt (staubsaugerbeutel). konnte den betrag aber nicht überweisen (vorkasse), da ich das geld diesen monat doch noch für etwas anderes brauchte.
wie immer eben, vorkasse bestellen, nicht bezahlen, bestellung wird irgendwann storniert und alles gut. und nun??
grad meine emails gecheckt (auch lange nicht mehr gemacht) und siehe da:
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Letzte Mahnung
Rechnungs-Nr: xxxxxx
Guten Tag,
leider melden Sie sich auch auf unsere Erinnerungen hin nicht.
Bis zum heutigen Tage koennen wir keinen Zahlungseingang von Ihnen verbuchen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Gebot rechtsverbindlich ist.
Der BGH hat dies in seinem Urteil vom 14. Dezember 2000 (Az. VIII ZR 13/01) begründet.
Sollten wir innerhalb von 5 Tagen noch immer keinen Zahlungseingang von Ihnen verbuchen können, so übergeben wir diesen Vorgang an unsere Rechtsvertretung.
Bitte beachten Sie, dass hierdurch enorme Kosten auf Sie zukommen werden.
Wir bitten nunmehr letztmalig um die sofortige Zahlung von 36,97 EUR auf unsere Bankverbindung.
Unsere Bankverbindung
blabla
Mit freundlichem Gruss
MA MEDIA - Mario Arnold
blabla | |
wtf? hab ich ja noch nie gehört! was soll das denn? können die wirklich irgendwas? das ist doch kein ebay, wo hab ich was rechtsverbindlich geboten? p0t for the help!
ps: die 5 tage sind seit 4 tagen vergangen.
e:
agb:
| § 2 Vertragsabschluss
Bei unseren Internetangeboten handelt es sich nicht um bindende Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrages, sondern lediglich um eine Einladung an Sie zur Abgabe eines Angebots. Aufgrund Ihrer Bestellung geben Sie uns daher ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach Abschluss Ihres Bestellvorganges erhalten Sie von uns eine Email, die lediglich den Eingang Ihrer Bestellung bestätigt, die jedoch noch keine Annahme Ihres Kaufangebotes darstellt. Ein Kaufvertrag durch unsere Annahme Ihres Angebots kommt danach erst dann zustande, wenn wir die bestellte Ware an Sie verschickt haben und wir Ihnen den Versand der Ware mit einer weiteren Email bestätigt haben, was ggfls. jedoch spätestens eine Woche nach Eingang Ihrer Bestellung durch uns erfolgt.
Sollten Sie nicht über unseren Internetshop, sondern über andere Internetplattformen Ware bestellen, so kommt hiervon abweichend der Kaufvertrag gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Plattform, bereits durch Abgabe des Höchstgebots bei Auktionsende bzw. durch Auslösung der Funktion "Sofort-Kaufen" zustande.
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das ist doch "standard", soweit ich weiß. warum machen die jetzt solche faxen?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von peter,pansen am 16.06.2011 15:58]
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Wann hast du bestellt? Schon mehr als 14 Tage her?
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Quote deren AGB:
| § 2 Vertragsabschluss
Bei unseren Internetangeboten handelt es sich nicht um bindende Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrages, sondern lediglich um eine Einladung an Sie zur Abgabe eines Angebots. Aufgrund Ihrer Bestellung geben Sie uns daher ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach Abschluss Ihres Bestellvorganges erhalten Sie von uns eine Email, die lediglich den Eingang Ihrer Bestellung bestätigt, die jedoch noch keine Annahme Ihres Kaufangebotes darstellt. Ein Kaufvertrag durch unsere Annahme Ihres Angebots kommt danach erst dann zustande, wenn wir die bestellte Ware an Sie verschickt haben und wir Ihnen den Versand der Ware mit einer weiteren Email bestätigt haben, was ggfls. jedoch spätestens eine Woche nach Eingang Ihrer Bestellung durch uns erfolgt. | |
Ich hab ja von der juristerei keine Ahnung, aber ich glaub die Spinnen ein bischen.
Aus dem zitierten Urteil: | Das Berufungsgericht hat im wesentlichen ausgeführt, zwischen den Parteien sei ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen. Die Freischaltung der Angebotsseite durch den Beklagten stelle bereits ein rechtsverbindliches Verkaufsangebot des Beklagten dar, das der Kläger durch sein Höchstgebot angenommen habe. | |
Wer das Urteil mal liest, das ist ja ne völlig andere Sachlage, zumal sich deren eigene AGB dem widerspricht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von hödyr am 16.06.2011 16:00]
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Der zweite Absatz ist noch relevant, haste direkt über deren Seite bestellt oder nicht?
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entsteht der vertrag nicht durch annahme des angebots durch die bezahlung des jeweiligen betrags?
[e]zu langsam[/e]
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Loretta am 16.06.2011 16:00]
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| Zitat von Absonoob
Wann hast du bestellt? Schon mehr als 14 Tage her?
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schon mehr als 2 wochen.
die verkaufen ihren kram auch über andere handelsplattformen, wie zB ebay. aber hab da weder mein ebay namen angegeben noch irgendwas anderes ebaymäßiges bei der bestellung gemacht.
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Moment, du hast vor ÜBER zwei Wochen bestellt, aber das Geld DIESEN Monat doch für was Anderes gebraucht?
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Dann is doch klar wann er bestellt hat .
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WTF, du kaufst und bezahlst einfach nicht?! Wundert mich, dass da bisher nicht mehr Läden dir Probleme bereitet haben
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Imo ist es so: ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Du hast ein Angebot gemacht (siehe auch AGB: Bei unseren Internetangeboten handelt es sich nicht um bindende Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrages, sondern lediglich um eine Einladung an Sie zur Abgabe eines Angebots. Aufgrund Ihrer Bestellung geben Sie uns daher ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach Abschluss Ihres Bestellvorganges erhalten Sie von uns eine Email, die lediglich den Eingang Ihrer Bestellung bestätigt, die jedoch noch keine Annahme Ihres Kaufangebotes darstellt.)
Sie hätten nach ihren eigenen AGB das Angebot nur angenommen wenn sie den Artikel an dich versenden (siehe auch AGB: Ein Kaufvertrag durch unsere Annahme Ihres Angebots kommt danach erst dann zustande, wenn wir die bestellte Ware an Sie verschickt haben und wir Ihnen den Versand der Ware mit einer weiteren Email bestätigt haben, was ggfls. jedoch spätestens eine Woche nach Eingang Ihrer Bestellung durch uns erfolgt.)
Wenn sie dir nichts geschickt haben bist du raus.
/e: das Urteil worauf sie sich berufen können sie meiner Meinung nach nicht anwenden weil aus der Seite nicht hervorgeht dass du nur ein Angebot im Sinne einer Auktion abgibst. Das ist ein stinknormaler Internetshop. Ich würds drauf ankommen lassen, aber frag mal einen Anwalt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 16.06.2011 16:07]
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| Zitat von mc.smurf
WTF, du kaufst und bezahlst einfach nicht?! Wundert mich, dass da bisher nicht mehr Läden dir Probleme bereitet haben
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Es ist ja eben kein gültiger Kaufvertrag zustande bekommen bisher.
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warum und wieso und nun nicht bezahlt hab, ist doch egal. hab ja niemanden hintergangen.
hab denen jetzt eine nett wirkende, aber inhaltlich offensive email geschickt, die sollen mich in ruhe lassen. bin gespannt, was jetzt kommt. wenn die so einen scheiss abziehen, bekommen die nichts von mir.
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Und direkt noch abmahnen den Laden.
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| Zitat von peter,pansen
warum und wieso und nun nicht bezahlt hab, ist doch egal. hab ja niemanden hintergangen.
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Alter, das ist wie im Autohaus zu sagen: "Ja, ich hole den Wagen nächste Woche ab, dann habe ich auch das Geld dabei!" und sich dann nie wieder blicken zu lassen.
Was ich mich frage: Du hast es also ausgesessen, statt dir die Mühe zu machen, mal eben einen dreizeiligen Widerruf zu schreiben?
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du kannst doch nicht so einen dahergekackten internetshop mit einem autohaus vergleichen. beim autokauf wird ja wohl vorher etwas unterschrieben ehe es heißt "ich hol den wagen nächste woche ab und hab das geld dabei".
ich hab es nicht ausgegessen, sondern benutze für sowas nicht meine "richtige" email adresse, sondern die für trash. und da gucke ich halt nicht so oft rein, was ich besser mal tun sollte, damit sowas hier nicht wieder passiert
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Guter Stil wäre es übrigens gewesen die Bestellung zu stornieren. Das aber nur mal so am Rande.
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War es im Kofferraum oder im Handschuhfach/Fahrgastraum?
zu Ishtvan: Zum abziehen/montieren von Fahrradschläuchen ist es viel zu scharfkantig.
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| Zitat von jdo_O
War es im Kofferraum oder im Handschuhfach/Fahrgastraum?
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Das Problem wurde eh schon längst gelöst, es ist ein Abzieher für Nabenabdeckungen bei Alufelgen. Das hat man dann vom Crossposten
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oh danke.. den post hab ich doch glatt übersehen danke!
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| Zitat von [Caveman]
Guter Stil wäre es übrigens gewesen die Bestellung zu stornieren. Das aber nur mal so am Rande.
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Dies.
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wir haben im auto ein tomtom, weiß nicht genau welches.
dazu gab es so eine art antennenkabel. ist das nur für besseren empfang für die gps satelliten oder bringt das noch mehr?
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| Zitat von -EFLON-
Folgende Situation:
Trafo von meiner Halogenlampe ist defekt. Drauf steht:
PRI: 230V ~50Hz 120VA
SEC: 12V ~Max 105VA
Laut Wikipedia ist VA (voltampere) gleichzusetzen mit W (watt)
Demnach kann ich diesen Trafo als Ersatz benutzen?
Laut der Watt-Angabe (35-105) ja schon, ABER in den Produktbeschreibungen steht noch folgendes: "Stromstärke: 20-70VA"
Ist da W und VA doch nicht das gleiche?
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wo sind die elektronik-fachmänner?
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mehr steht da nirgends:
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Viel zu kompliziert. Da steht 'ne eindeutige Produktbezeichnung und bei Osram gibt es Datenblätter; man braucht sich also nicht auf die Produktbeschreibung bei Amazon zu verlassen. Und wenn man in dieses Datenblatt mal reinschaut, dann merkt man, dass es mehrere Varianten gibt, einmal 35-105W und auch 20-70W. Wird also nur ein Fehler beim Kopieren sein.
Und ob der Trafo reicht, lässt sich auch recht leicht bestimmen: Wie viele Lampen mit welcher Nennleistung willst du da dran hängen?
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| Sehr geehrter Herr Vermieter,
hiermit kündige ich meinen Mietvertrag für das Zimmer in der Dingsstraße 123 fristgemäß zum 30. September 2011.
Bitte überweisen Sie die vertraglich festgelegte Kaution inklusive angefallener Zinsen innerhalb von vier Wochen nach Vertragsende an folgendes Konto: [...]
Mit freundlichen Grüßen
Danzelot | |
Fehlt da was? Ist meine erste Kündigung
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...inkl. Zinsen...
Der vermieter gibt dir Zinsen auf die Kaution?
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Meine bisherige Recherche hat ergeben dass Vermieter Kautionen zinsbringend anlegen müssen und der Mieter dann beim Auszug Anspruch auf die Zinsen hat.
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Thema: Erklärbär ( das Wissensmagazin mit Aiman Abdallah ) |