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| Zitat von Bragg
| Zitat von TheRealHawk
Per DLAN.
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achso, ich dachte das internet wird an jedem Bahnhof aufgetankt
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Nicht dass dann jemand über die WLAN-Kabel auf dem Bahnsteig fällt!
e: Cain fällt nur in andere Länder ein
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von MvG am 30.09.2014 16:46]
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| Zitat von Redh3ad
| Zitat von Bragg
Über Mobilfunk ? und wäre das dann stabiler als mein Handyinternet ?
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ja
tendenziell ja, da mehr und besser positionierte Antennen
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Relativ betrachtet ist es sicher besser als Handyinternet, aber von Benutzbarkeit würde ich trotzdem noch nicht sprechen.
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Steuerexperten?
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| Beruflich veranlasste Kosten, sogenannte Werbungskosten, können Sie steuerlich geltend machen. Bis zu einem Pauschalbetrag von 1.000 Euro müssen Sie keine Belege oder Nachweise einreichen. Ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert sich automatisch um diese Werbungskostenpauschale. | |
Ich steh grad auf den Schlauch und brauche ein, zwei verständliche Sätze dazu.
Ich habe:
12 km x 0,30 ¤ x 220 Arbeitstage = 828 ¤ die ich absetzen könnte. Nun liege ich aber unter diesen 1000 ¤ Pauschalbetrag. Lohnt sich eine Abgabe der Steuererklärung in diesem Fall überhaupt, wenn man es nur auf die Werbungskosten absieht?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [MAN!AC] am 30.09.2014 18:59]
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Solange du ein steuerbares Einkommen hast lohnt sich ein Abzug immer (ausser du hinterziehst die Steuern, dann natürlich nicht).
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frage an die anderen all-inkl nutzer zum thema ssl:
https://all-inkl.com/webhosting/zusatzdienste/
Zertifikate anderer Anbieter sowie selbst validierte Zertifikate (nicht anerkannt) richten wir Ihnen auf Wunsch ein. Die Gebühr von 30,00 ¤* pro Jahr Zertifikatslaufzeit beinhaltet die Einrichtung am Server sowie die Bereitstellung der benötigten IP, weitere Änderungen sind kostenpflichtig (30,00 ¤*).
versteh ich das richtig, dass ich, selbst wenn ich n eigenes zertifikat bereitstelle, trotzdem noch jährlich 30¤ extra zahlen darf?
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So steht es da, ja. Die 30 ¤ löhnst du dann für den Prakitkanten (der 4.37 EUR die Stunde bekommt), dass er 5 Minuten in der 89000 Zeilen langen httpd.conf rumfummelt.
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Ich hoffe für All-Inkl, dass ihre httpd.conf nicht so lang ist
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| Zitat von [MAN!AC]
| Beruflich veranlasste Kosten, sogenannte Werbungskosten, können Sie steuerlich geltend machen. Bis zu einem Pauschalbetrag von 1.000 Euro müssen Sie keine Belege oder Nachweise einreichen. Ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert sich automatisch um diese Werbungskostenpauschale. | |
Ich steh grad auf den Schlauch und brauche ein, zwei verständliche Sätze dazu.
Ich habe:
12 km x 0,30 ¤ x 220 Arbeitstage = 828 ¤ die ich absetzen könnte. Nun liege ich aber unter diesen 1000 ¤ Pauschalbetrag. Lohnt sich eine Abgabe der Steuererklärung in diesem Fall überhaupt, wenn man es nur auf die Werbungskosten absieht?
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Sind die 828 ¤ tatsächlich deine einzigen Werbungskosten? Warst du mal bei Schulungen, hast Bewerbungen geschrieben...?
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| Zitat von Absonoob
| Zitat von [MAN!AC]
| Beruflich veranlasste Kosten, sogenannte Werbungskosten, können Sie steuerlich geltend machen. Bis zu einem Pauschalbetrag von 1.000 Euro müssen Sie keine Belege oder Nachweise einreichen. Ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert sich automatisch um diese Werbungskostenpauschale. | |
Ich steh grad auf den Schlauch und brauche ein, zwei verständliche Sätze dazu.
Ich habe:
12 km x 0,30 ¤ x 220 Arbeitstage = 828 ¤ die ich absetzen könnte. Nun liege ich aber unter diesen 1000 ¤ Pauschalbetrag. Lohnt sich eine Abgabe der Steuererklärung in diesem Fall überhaupt, wenn man es nur auf die Werbungskosten absieht?
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Sind die 828 ¤ tatsächlich deine einzigen Werbungskosten? Warst du mal bei Schulungen, hast Bewerbungen geschrieben...?
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Nö, bin seit mehr als 10 Jahren bei einer Behörde angestellt in der alles relativ autark abläuft. Schulungen, wenn sie denn mal stattfinden, sind sehr ortsnah und ohne Übernachtungen o.ä.
Jedoch zahle ich jedes Jahr ca. 700 Euro für Monatskarten um zur Arbeit zu fahren. Selbst mit dieser Kilometerberechnung komme ich ja nur auf die 800 Euro Werbungskosten. Wenn das nun durch diesen 1000 Euro Pauschbetrag eh abgedeckt ist, muss ich mir wohl keinen Kopf drüber zerbrechen
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| Zitat von 1-2-3
Kapazitives Touchpad | |
"kapitativ"
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Ich hab hier einen 20 Jahre alten, lautlosen Minikühlschrank mit Ammoniak als Kältemittel (0,16 kg NH3, 0,58 kg NH3 + W - Lösung).
Mal so rein theoretisch: Wie gefährlich ist es, wenn das mal austreten sollte?
Ich erinnere mich noch an eine Doku, wo es hieß: "FCKW war der Durchbruch in der Kühlschranktechnik - keine Todesfälle mehr durch undichte Kühlschränke."
Die hatten zwar kein Ammoniak, glaube ich, aber das ist ja auch nicht grad gesund, oder?
/e mal überlegen:
0,16 kg NH3. Die Dichte ist laut Wikipedia 0,7714 kg·m−3, das wären also 123,4 l Gas (vergast das Ammoniak/Wasser-Gemisch überhaupt so schnell?).
18m² Raum x 2,30 = 41,4m³ = 41.400 l Raum
Wären also im schlimmsten Fall 0,29 Volumenprozent. Oh. Oder hab ich mich verrechnet?
Immerhin wurde Ammoniak früher als Riechfläschchen zum Aufwecken von Ohnmächtigen benutzt... die Chancen stehen also wohl nicht schlecht, dass man den Geruch sogar im Schlaf bemerkt.
| Ammoniak ist sehr giftig, hat aber gleichzeitig auch eine charakteristische Warnwirkung, wobei der Schwellenwert weit unterhalb jeder Gefahrenwirkung liegt. Hohe Konzentrationen machen den Menschen sofort vollkommen handlungsunfahig.
0,0005 Vol.% NH3 in Luft: bereits durch Geruchssinn feststellbar
0,005 Vol.% N~ in Luft: sind für längere Zeit nur nach Gewöhnung erträglich
0,03 Vol.% NH3 in Luft: kaum erträglich, bei Einwirkung unter 1 Std. keine ernsthafte Wirkung
0,07 0,1 Vol.% NH3 in Luft: unerträglich, bei längerer Einwirkung treten Schädigungen der Atmungsorgane ein
0,2 0,3 Vol.% NH3 in Luft: wirken nach 1/2 bis 1 Std. oder später tödlich, an Augen treten Hornhautentzündung auf
0,5 0,6 Vol.% NH3 in Luft: führt in 1/2 Std. zur Erblindung und zum Tod
0,6 1,0 Vol.% NH3 in Luft: führt innerhalb weniger Minuten zum Tod > | |
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[Dieser Beitrag wurde 8 mal editiert; zum letzten Mal von Herr der Lage am 01.10.2014 11:18]
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| Zitat von HinkefußJoe
| Zitat von [MAN!AC]
Lohnt sich eine Abgabe der Steuererklärung in diesem Fall überhaupt, wenn man es nur auf die Werbungskosten absieht?
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Ja, aber Du musst die Erklärung halt machen. Du kriegst ansonsten keine Rückzahlung "einfach so".
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Nö. In den Steuern die man so zahlt sind diese Werte schon berücksichtigt. Erst wenn man mehr abziehen kann, gibts Geld raus.
quake.
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Was für ein Auto ist mir da vor die Kartoffel gekommen? Ist das was russisches?
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Pinzgauer, so auf den ersten Blick.
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Sag uns ja nicht, wo das aufgenommen wurde!
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| Zitat von dancing_quake
| Zitat von HinkefußJoe
| Zitat von [MAN!AC]
Lohnt sich eine Abgabe der Steuererklärung in diesem Fall überhaupt, wenn man es nur auf die Werbungskosten absieht?
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Ja, aber Du musst die Erklärung halt machen. Du kriegst ansonsten keine Rückzahlung "einfach so".
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Nö. In den Steuern die man so zahlt sind diese Werte schon berücksichtigt. Erst wenn man mehr abziehen kann, gibts Geld raus.
quake.
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Richtig, in deinem Steuerabzug vom Lohn ist (bzw. sollte) dieser pauschbetrag bereits eingerechnet.
D.h. wenn du sonst keine steuermindernden Ausgaben hast und der Arbeitgeber alles richtig gemacht hat, kriegst du nichts raus.
Kannst es ja mal mit ELSTER durchrechnen.
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| Zitat von FredBert
Pinzgauer, so auf den ersten Blick.
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nein, das ist keiner.
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Oha, in der Tat. Dann muss ich passen.
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sieht aber trotzdem verdammt russisch aus.
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Kann man mittlerweile eigentlich Whatsapp in 'nem öffentlichen Netzwerk benutzen, oder kommt das einem Honeypot gleich?
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Was ist das wohl für eine Karre?
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Ein Erlkönig. Vergiß es, die Dinger sind nicht nur foliert, sondern haben unter Umständen auch noch andere Formen, Schweller zum Ablenken und falschen Grill.
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Ja dass das ein Erlkönig ist sehe ich auch, ich hab ja deswegen die Fotos gemacht. Ich dachte hier kennt sich wer aus, eventuell ... Autothreadleute, zu Hülf!
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Thema: Erklärbär |