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| Zitat von moomaster
ich hab mal im block einer eher ekligen wohnbaufirma gewohnt, die dann nach meinem gefühl unverschämt hohe nebenkostenabrechnungen zugestellt hat. die habe ich nicht gezahlt, weils nicht per einschreiben kam, und danach innerhalb der verjährungsfrist nichts mehr von denen gehört. bisschen hurensohnig, würde ich, wenn ich bei privat wohnen würde auch nicht so machen, aber bei der kackfirma wars für mich moralisch in ordnung.
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Wie lang ist da die Verjährungspflicht? Ich warte auf die Zustellung meiner Kosten die bisher nur per SMS erfolgt ist seit ein paar Monaten.
Meine Vermieterin ist der Vermieternoob schlechthin, versucht aber alles richtig zu machen und so. Da fänd ichs witzig wenn ich ihre Zahlungsaufforderung mit einem süffisanten Grinsen und dem Spruch "Nach Paragraph Drölf altägyptischen Seerechts müsste ich das jetzt garnicht zahlen" entgegen nehmen könnte. (Falls der irgendwann mal kommt)
e: Nur um dann natürlich trotzdem brav zu zahlen, möchte ich noch anmerken!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Summa cum gaudi am 05.02.2016 15:27]
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damals wars 1 jahr nach abschluss des geschäftsjahres.
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| Zitat von kl3tte
600¤ monatlich für Miete, Strom, Essen, etc. sind in einem WG-Zimmer in Hamburg definitiv möglich. Ich selbst lande bei ca. 700¤ im Monat an Ausgaben, gönne mir dank Nebenjob aber auch ein bisschen mehr Luxus.
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Wer glaubt, dass es hier nur WG Zimmer für 600 Euro gibt, wird vermutlich vom Hauptmieter seiner WG ordentlich verarscht.
Ich hab 2 Zimmer, 60Qm, wohne 10 Minuten mit dem Rad vom Hauptbahnhof entfernt und zahle warm knapp 500.
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In der Regel reicht es bei der Korrespondenz mit größeren Parteien auch, wenn man am Ende seines Schreibens "Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung/Schreibens/Abbuchung der genannten Summe von meinem Konto/Einzugsermächtigung schriftlich" anhängt. Wenn dann innerhalb von 1-2 Wochen nichts kommt, sollte man sich kümmern und nicht einfach warten, bis sie dich an den Eiern haben.
Und falls es trotz Bestätigung falsch läuft, hat man ein sicheres Beweisstück.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Iceman3000 am 05.02.2016 15:44]
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| Zitat von Karlsberg
Die Juristen hier mögen mich aufklären, aber diese Einschreiben-Geschichte kann ich mir doch in aller Regel sparen oder?
Wenn es hart auf hart kommt, beweist selbst ein Einschreiben mit Rückschein nur, dass etwas geschickt wurde. Aber eben nicht, was da drin stand. Da müsste ich ja schon vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen oder so.
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Deswegen macht es Sinn das Schreiben zeitgleich per Fax zu zusenden. Auf einem ordentlichen Faxprotokoll sieht man was versendet wurde. Einschrieben + Fax ist schon eine recht standfester Nachweis.
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| Zitat von camera surveillance
| Zitat von kl3tte
600¤ monatlich für Miete, Strom, Essen, etc. sind in einem WG-Zimmer in Hamburg definitiv möglich. Ich selbst lande bei ca. 700¤ im Monat an Ausgaben, gönne mir dank Nebenjob aber auch ein bisschen mehr Luxus.
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Wer glaubt, dass es hier nur WG Zimmer für 600 Euro gibt, wird vermutlich vom Hauptmieter seiner WG ordentlich verarscht.
Ich hab 2 Zimmer, 60Qm, wohne 10 Minuten mit dem Rad vom Hauptbahnhof entfernt und zahle warm knapp 500.
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100 Euro mehr sind "ordentlich verarscht"?
Gibt halt Varianz und Ausreißer.
Ich hab auch Kommilitonen, die für 500 warm in München Schwabing wohnen.
Der Großteil zahlt halt eher das doppelte oder wohnt im Eigentum der Eltern.
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Du hast nicht ordentlich gelesen, oder ich nicht ordentlich geschrieben. Ich bewohne die 2 Zimmer alleine. Das bedeutet, der WG Kurs wären bummelig 250.
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Mea culpa
Solche Preise hätt ich auch gerne
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| Zitat von Kane*
Ich bin kein Jurist, aber im Allgemeinen hat man mit dem Nachweis das überhaupt was geschickt wurde schon mal bessere Karten. Wenn man behauptet: "Ich hab die Kündigung rechtzeitig hingeschickt!" wird erstmal keiner davon ausgehen, dass du in Wirklichkeit mit dem Einschreiben die Unterwäscheseiten aus'm Ottokatalog hingeschickt hast.
Nachweis is dann natürlich noch zu erbringen - aber dann ggf. auch von der Gegenseite. Die müssen sich dann ja auf jeden Fall die Frage gefallen lassen was da geschickt wurde und wo das abgeblieben ist.
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Dies. Ich habe auch noch nie erlebt, dass jemand den Inhalt eines Einschreibens angezweifelt hätte. Stelle ich mir aber auch lustig vor:
- "Ich hab Ihnen das geschickt."
- "Haben Sie nicht!!1!1"
- "Ich kann's beweisen: Ging per Einschreiben raus."
- "NEIN! Da war was anderes drin!"
- "Was denn?"
- "Zeug halt!"
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| Zitat von camera surveillance
Du hast nicht ordentlich gelesen, oder ich nicht ordentlich geschrieben. Ich bewohne die 2 Zimmer alleine. Das bedeutet, der WG Kurs wären bummelig 250.
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Super und wie lang wohnst du da? Ich hab auch Kollegen die Wohnen in Frankfurt Bornheim 70qm für 650 warm.
Vor 10 Jahren ging das halt noch Jetzt dürfte das + 200¤ die Kaltmiete sein.
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Und falls das doch mal vorkommen sollte, hat man doch einen Zeugen der Dabei war als man den Inhalt in den Umschlag gepackt hat.
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| Zitat von TheRealPlextor
| Zitat von Kane*
Ich bin kein Jurist, aber im Allgemeinen hat man mit dem Nachweis das überhaupt was geschickt wurde schon mal bessere Karten. Wenn man behauptet: "Ich hab die Kündigung rechtzeitig hingeschickt!" wird erstmal keiner davon ausgehen, dass du in Wirklichkeit mit dem Einschreiben die Unterwäscheseiten aus'm Ottokatalog hingeschickt hast.
Nachweis is dann natürlich noch zu erbringen - aber dann ggf. auch von der Gegenseite. Die müssen sich dann ja auf jeden Fall die Frage gefallen lassen was da geschickt wurde und wo das abgeblieben ist.
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Dies. Ich habe auch noch nie erlebt, dass jemand den Inhalt eines Einschreibens angezweifelt hätte. Stelle ich mir aber auch lustig vor:
- "Ich hab Ihnen das geschickt."
- "Haben Sie nicht!!1!1"
- "Ich kann's beweisen: Ging per Einschreiben raus."
- "NEIN! Da war was anderes drin!"
- "Was denn?"
- "Zeug halt!"
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Ehemalige Vermieterin hat einfach das Einschreiben mit der Kündigung nicht angenommen. "War die letzten zwei Monate in meiner Wohnung in Brüssel ololol."
Wäre natürlich im Falle eines Rechtsstreits nie durchgegangen, aber auf den Ärger hat man ja auch keine Lust. Hat einige wütende Emails und fast die komplette Kündigungsfrist gedauert, bis sich die Dame endlich besonnen hat.
/Achso, sie wollte dann zusätzlich zur Kündigung (die dann ihrer Meinung nach ein oder zwei Monate später erfolgte) die verlängerte Kündigungsfrist von 6 Monaten, die dem Vermieter nach der verstrichenen Mietdauer auferliegt, auch auf den Mieter übertragen. Und sowas hat Entscheidungskraft im Verwaltungsapparat der EU.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Irdorath am 05.02.2016 15:56]
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| Zitat von camera surveillance
| Zitat von kl3tte
600¤ monatlich für Miete, Strom, Essen, etc. sind in einem WG-Zimmer in Hamburg definitiv möglich. Ich selbst lande bei ca. 700¤ im Monat an Ausgaben, gönne mir dank Nebenjob aber auch ein bisschen mehr Luxus.
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Wer glaubt, dass es hier nur WG Zimmer für 600 Euro gibt, wird vermutlich vom Hauptmieter seiner WG ordentlich verarscht.
Ich hab 2 Zimmer, 60Qm, wohne 10 Minuten mit dem Rad vom Hauptbahnhof entfernt und zahle warm knapp 500.
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Einzelwohnung? Das wäre schon sehr günstig (wenn's nicht grad Harburg ist).
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| Zitat von RageQuit
| Zitat von camera surveillance
Du hast nicht ordentlich gelesen, oder ich nicht ordentlich geschrieben. Ich bewohne die 2 Zimmer alleine. Das bedeutet, der WG Kurs wären bummelig 250.
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Super und wie lang wohnst du da? Ich hab auch Kollegen die Wohnen in Frankfurt Bornheim 70qm für 650 warm.
Vor 10 Jahren ging das halt noch Jetzt dürfte das + 200¤ die Kaltmiete sein.
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Seit Mai. :P
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| Zitat von Harpa
| Zitat von camera surveillance
| Zitat von kl3tte
600¤ monatlich für Miete, Strom, Essen, etc. sind in einem WG-Zimmer in Hamburg definitiv möglich. Ich selbst lande bei ca. 700¤ im Monat an Ausgaben, gönne mir dank Nebenjob aber auch ein bisschen mehr Luxus.
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Wer glaubt, dass es hier nur WG Zimmer für 600 Euro gibt, wird vermutlich vom Hauptmieter seiner WG ordentlich verarscht.
Ich hab 2 Zimmer, 60Qm, wohne 10 Minuten mit dem Rad vom Hauptbahnhof entfernt und zahle warm knapp 500.
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Einzelwohnung? Das wäre schon sehr günstig (wenn's nicht grad Harburg ist).
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Ich will sehen, wie du in 10 Minuten von Harburg zum Hauptbahnhof radeltst. Rothenburgsort.
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| Zitat von Irdorath
Ehemalige Vermieterin hat einfach das Einschreiben mit der Kündigung nicht angenommen. "War die letzten zwei Monate in meiner Wohnung in Brüssel ololol."
Wäre natürlich im Falle eines Rechtsstreits nie durchgegangen, aber auf den Ärger hat man ja auch keine Lust. Hat einige wütende Emails und fast die komplette Kündigungsfrist gedauert, bis sich die Dame endlich besonnen hat.
/Achso, sie wollte dann zusätzlich zur Kündigung (die dann ihrer Meinung nach ein oder zwei Monate später erfolgte) die verlängerte Kündigungsfrist von 6 Monaten, die dem Vermieter nach der verstrichenen Mietdauer auferliegt, auch auf den Mieter übertragen. Und sowas hat Entscheidungskraft im Verwaltungsapparat der EU.
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Beim nächsten mal dann ein Einwurfeinschreiben benutzen.
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| Zitat von camera surveillance
| Zitat von Harpa
| Zitat von camera surveillance
| Zitat von kl3tte
600¤ monatlich für Miete, Strom, Essen, etc. sind in einem WG-Zimmer in Hamburg definitiv möglich. Ich selbst lande bei ca. 700¤ im Monat an Ausgaben, gönne mir dank Nebenjob aber auch ein bisschen mehr Luxus.
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Wer glaubt, dass es hier nur WG Zimmer für 600 Euro gibt, wird vermutlich vom Hauptmieter seiner WG ordentlich verarscht.
Ich hab 2 Zimmer, 60Qm, wohne 10 Minuten mit dem Rad vom Hauptbahnhof entfernt und zahle warm knapp 500.
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Einzelwohnung? Das wäre schon sehr günstig (wenn's nicht grad Harburg ist).
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Ich will sehen, wie du in 10 Minuten von Harburg zum Hauptbahnhof radeltst. Rothenburgsort.
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Ist mir dann auch aufgefallen. Glückwunsch, das ist echt ordentlich. Ich hab vor 10 Monaten 'ne Wohnung gesucht und war einfach froh, nach wochenlanger Suche überhaupt mal was gefunden zu haben.
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| Zitat von RageQuit
| Zitat von camera surveillance
Du hast nicht ordentlich gelesen, oder ich nicht ordentlich geschrieben. Ich bewohne die 2 Zimmer alleine. Das bedeutet, der WG Kurs wären bummelig 250.
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Super und wie lang wohnst du da? Ich hab auch Kollegen die Wohnen in Frankfurt Bornheim 70qm für 650 warm.
Vor 10 Jahren ging das halt noch Jetzt dürfte das + 200¤ die Kaltmiete sein.
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SÜDHESSEN! >: |
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| Zitat von m0h4
Beim nächsten mal dann ein Einwurfeinschreiben benutzen.
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Jap. So auch die Empfehlung vom Mieterbund. Bei der Post hieß es besser ein echtes Einschreiben, aber für Kompetenz sind deren Angestellte ja nicht unbedingt bekannt.
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| Zitat von Karlsberg
Die Juristen hier mögen mich aufklären, aber diese Einschreiben-Geschichte kann ich mir doch in aller Regel sparen oder?
Wenn es hart auf hart kommt, beweist selbst ein Einschreiben mit Rückschein nur, dass etwas geschickt wurde. Aber eben nicht, was da drin stand. Da müsste ich ja schon vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen oder so.
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Das bringt schon was. Wenn du nachweisen kannst, dass irgendwas hingeschickt wurde und auch sagst, dass da XYZ drin war.
Dann sollte die Bank mal vorlegen, was da genau geschickt wurde. Wenn die dann behaupten, "ja, den Zettel haben wir jetzt nicht mehr, aber da war auf keinen Fall XYZ drin!!1" kommen die damit natürlich nicht weit.
Ist aber auch alles egal. Wenn die Bank nicht einzieht, dann muss man selber dafür sorgen, dass Geld ankommt. "Ein Konto zur Abbuchung bereitstellen" ist nicht gleich "Ich habe gezahlt". Aber das wurde auch schon gesagt.
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p0t rettet den Bruda!!! Jemand bei einem Spendenaufruf dabei? Einen 10er wäre mir die gute Tat wert.
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| Zitat von Irdorath
/Achso, sie wollte dann zusätzlich zur Kündigung (die dann ihrer Meinung nach ein oder zwei Monate später erfolgte) die verlängerte Kündigungsfrist von 6 Monaten, die dem Vermieter nach der verstrichenen Mietdauer auferliegt, auch auf den Mieter übertragen. Und sowas hat Entscheidungskraft im Verwaltungsapparat der EU.
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Das hat mir mein damaliger Vermieter auch in meinen Vertrag reingeschrieben. Fänd ich mal interessant, ob das gerichtlich anerkannt werden würde...
Muss sie nicht ihren Briefkasten alle n Tage leeren?
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habt ihr ihn eigentlich komplett vergrault, oder hat er irgendwo mal den Sachverhalt geklärt?
Was stand in der Klage?
Tätigkeit RA?
Urteil?
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Ne, er ist jetzt wohl raus hier.
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Er hatte wohl mit mehr Mitleid gerechnetq
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| Zitat von RichterSkala
| Zitat von Irdorath
/Achso, sie wollte dann zusätzlich zur Kündigung (die dann ihrer Meinung nach ein oder zwei Monate später erfolgte) die verlängerte Kündigungsfrist von 6 Monaten, die dem Vermieter nach der verstrichenen Mietdauer auferliegt, auch auf den Mieter übertragen. Und sowas hat Entscheidungskraft im Verwaltungsapparat der EU.
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Das hat mir mein damaliger Vermieter auch in meinen Vertrag reingeschrieben. Fänd ich mal interessant, ob das gerichtlich anerkannt werden würde...
Muss sie nicht ihren Briefkasten alle n Tage leeren?
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Es war ein ganz klassischer Vertrag, stand nicht mal drin. Und ja, als Vermieter muss man halt schon unter der gegebenen Adresse erreichbar sein. Ob es da fixe Fristen gibt, weiß ich nicht.
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| Zitat von Phiasm
| Zitat von brudeRFrag
| Zitat von Phiasm
Du solltest eines verinnerlichen: so wie der Stand der Dinge ist, hast du ein Problem, welches du nicht auf normalem Rechtswege aus der Welt schaffen kannst (außer du bekommst n Anwalt, der dich für dich richtig ins Zeug legt).
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Erstmal Danke für deine Antwort, aber das ist auch der Punkt den ich nicht verstehe:
Dem LG wurde ein Dokument übergeben, in diesem Dokument wurde ich verleumdet - und dennoch, obwohl die Verleumdung bewiesen ist (da es ja beim LG eingereicht wurde und durch einen popeligen Kontoauszug widerlegt werden konnte) bleiben die Konsequenzen aus.
Wie kann das sein?
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Das kann (legal) eigentlich gar nicht sein (außer du lässt irgendein relevantes Detail diesbezüglich aus).
Genau deshalb hast du echt schlechte Karten, da etwas über den Rechtsweg zu erreichen ohne selber massive Zu/Eingeständnisse zu machen.
Ich muss den anderen hier zum Teil recht geben, du lässt ein paar Sachen aus, welche deiner mMn. "den Rahmen sprengen würden" aber möglicherweise essentiell sind, um dir produktiv weiterhelfen zu können.
¤: 3st (der Bruder von Darkbear) hat da schon recht: du musst Emotionen jetzt komplett außen vor lassen, die helfen dir nicht weiter.
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Ja ich habe einige Details ausgelassen, weil da einfach so viel falsch gelaufen ist.
Das da was nicht stimmt habe ich erst nach der ersten Verhandlung (die keine Verhandlung war sondern im Prinzip ein Vergleich. Man hatte mir damals eine Frist von 4 Tagen gegeben, um den Vergleich anzunehmen oder es eben zur Verhandlung kommen zu lassen) bemerkt...nachdem ich selber mal in ein paar Gesetzesbücher reingeschaut habe.
Das mit den Emotionen stimmt natürlich, wie du aber schon sagtest - ist schwer wenn man selber davon betroffen ist.
Um nochmal auf den Inhalt der Klageschrift einzugehen:
Besagte Sachbearbeiterin behauptet in dieser Schrift, dass ich mich nach mehrmaliger Aufforderung von Seiten der Bank das komplette erste Halbjahr nicht gemeldet habe und mich geweigert habe, meine neue Bankverbindung mitzuteilen.
Jetzt komme ich mit meinem Kontoauszug, also hat die Frau einfach gelogen. Wie konnte die Bank abbuchen, wenn ich meine Bankverbindung nicht mitgeteilt habe?
Das ist nach meinem Verständnis Verleumdung (hat dann der Polizist in Stuttgart, nachdem er sich erstmal den Paragraphen angeschaut hat, dann auch gemerkt).
Ich möchte jetzt vom pOT auch keine Rechtsberatung, aber hatte gestern einfach ein Bier zuviel und musste mich auskotzen - in meinem Freundeskreis meide ioh dieses Thema und rede überhaupt nicht darüber. Es ist einfach nur belastend - 3 Anwälte konsultiert, 2x bei der Polizeigewesen, dem Justizministerium geschrieben...juckt keine Sau.
Ich hatte die Hoffnung, dass es mit der Anzeige endlich vom Tisch ist oder sich wenigstens etwas bewegt, aber da kommt einfach nichts. Meine Überlegung war jetzt, am Montag zur Staatsanwaltschaft zu gehen und mir bestätigen zu lassen, dass die Anzeige wirklich raus ist.
Den Rest vom Thread werde ich mir Morgen durchlesen - sind doch ein paar Seiten geworden.
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Hast Du immer noch nicht kapiert, daß Deine Verleumndungsklage völlig sekundär ist?
Primär solltest Du der Bank die verlangte Kohle geben.
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ahso, was noch gesagt sein sollte, wenn du mit deiner klage kein erfolg hast kann die gegenseite, wenn ich das richtig sehe, wegen übler nachrede klagen.
das kann also einen ziemlichen rattenschwanz nach sich ziehen.
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Und zahl halt deine Schulden. Die werden sich nicht einfach auflösen
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Thema: Was tun? |