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direkt mal mit der falschen hand salutiert? falls ja, wandert das handy zwecks ausgestrecktem rechten arm nach oben?
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Wie lange noch bis zum Eletro-Juden, kitzelnd an seinem Arschloch? Spätestens Mittwoch?
Das ist ja beängstigend, wie schnell der in den kompletten Wahnsinn abgerutscht ist. Der ist doch nicht mehr voll geschäftsfähig.
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Oder soll das irgendwie lustig sein
Er ist so oder so ein Riesen-Arschloch
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Oh wow
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| Zitat von Der Büßer
Oder soll das irgendwie lustig sein
Er ist so oder so ein Riesen-Arschloch
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Hab das jetzt ergebnisoffen angeschaut und bin der Meinung, er hat zumindest die Aussagen seines Ex-Bodyguards, er fühle sich wie Hitler, widerlegt. Das ja eindeutig kommunistisch.
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National-SOZIALISMUS, Mann! Aufwachen!
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| Zitat von Der Büßer
Oder soll das irgendwie lustig sein
Er ist so oder so ein Riesen-Arschloch
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Vgl. Ken Jebsen mit seinem Joker.
Wenn Hurensöhne lustig sein wollen, ist es halt eher Knirsch.
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| Attila Hildmann stellt klar: "Der größte Covidiot bin immer noch ich und nicht irgendeine #janaauskassel | |
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Stabile Auslautverhärtung.
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| Zitat von Fragment
Stabile Auslautverhärtung.
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Huh? Du meinst jetzt zB bei "Verstaatlichung" und "Endsieg"?
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Noch fast n Jahr bis zu den Wahlen, aber Gunnar trumpt schonmal rum.
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Hoffentlich mehr alls 95,1%!
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Letztlich ist ja der Gunnar selbst fleischgewordener Wählerbetrug – statt strammem Siegfried gab‘s eine angegammelte Bullette.
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| Anfang November hatte Innenminister Roland Wöller (CDU) später als üblich den sächsischen Verfassungsschutzbericht vorgestellt. Demnach haben sich linksextremistische Straftaten 2019 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt.
MDR SACHSEN hatte bei der Pressekonferenz gefragt, welchen Anteil beschädigte Wahlplakate an dieser ungewöhnlichen Steigerung haben. Die damals offenbar unbekannten Zahlen liegen uns mittlerweile exklusiv vor. | |
Das Ergebnis wird alle überraschen!!!111
https://www.mdr.de/sachsen/verfassungsschutzbericht-extremismus-politisch-motivierte-kriminalitaet-100.html
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Wieso dürfen die nochmal irgendwo Entscheidungen treffen?
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Weil genug Wahlberechtigte mit Faschismus, Nationalismus, Rassismus, Schwulenhass... sympathisieren.
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Wegen Wahlen und Kommunalrecht glaub ich, Bernd ist Leiter der Abteilung Gesundheit und Umwelt im Bezirksamt Treptow Köpenick.
Keine Pointe.
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Immerhin macht er das wofür er gewählt wurde
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OMG, das müsste doch hoffentlich jetzt direkt mit dem AGG ne gemachte sache sein?
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| Zitat von [KdM]MrDeath
OMG, das müsste doch hoffentlich jetzt direkt mit dem AGG ne gemachte sache sein?
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Ist halt die Frage, inwiefern du das so wirklich beweisen kannst.
Es gab wohl ursprünglich einen zweiten Bewerber, der im Auswahlverfahren auch berücksichtigt wurde, seine Bewerbung dann aber zurückgezogen hat.
Da Hedeler aber vollkommen die Befähigung hat, den Job anzutreten, gibt es scheinbar keine sachlichen Gründe, die Stelle vakant zu lassen.
Ich frage mich vielmehr, warum es nicht zu einem zweiten Verfahren zur Ernennung kommt.
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| Zitat von Glätteisen
| Zitat von [KdM]MrDeath
OMG, das müsste doch hoffentlich jetzt direkt mit dem AGG ne gemachte sache sein?
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Ist halt die Frage, inwiefern du das so wirklich beweisen kannst.
Es gab wohl ursprünglich einen zweiten Bewerber, der im Auswahlverfahren auch berücksichtigt wurde, seine Bewerbung dann aber zurückgezogen hat.
Da Hedeler aber vollkommen die Befähigung hat, den Job anzutreten, gibt es scheinbar keine sachlichen Gründe, die Stelle vakant zu lassen.
Ich frage mich vielmehr, warum es nicht zu einem zweiten Verfahren zur Ernennung kommt.
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Glücklicherweise muss man bei der Berufung auf eine AGG-Verletzung das nicht beweisen, sondern die andere Seite muss das Gegenteil in dem Moment beweisen, in dem du ein Indiz dafür bewiesen hast, § 22 AGG.
Dummerweise ist das AGG auf solch ein Ernennungsverfahren nicht anwendbar, § 2 AGG.
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Glätteisen
| Zitat von [KdM]MrDeath
OMG, das müsste doch hoffentlich jetzt direkt mit dem AGG ne gemachte sache sein?
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Ist halt die Frage, inwiefern du das so wirklich beweisen kannst.
Es gab wohl ursprünglich einen zweiten Bewerber, der im Auswahlverfahren auch berücksichtigt wurde, seine Bewerbung dann aber zurückgezogen hat.
Da Hedeler aber vollkommen die Befähigung hat, den Job anzutreten, gibt es scheinbar keine sachlichen Gründe, die Stelle vakant zu lassen.
Ich frage mich vielmehr, warum es nicht zu einem zweiten Verfahren zur Ernennung kommt.
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Glücklicherweise muss man bei der Berufung auf eine AGG-Verletzung das nicht beweisen, sondern die andere Seite muss das Gegenteil in dem Moment beweisen, in dem du ein Indiz dafür bewiesen hast, § 22 AGG.
Dummerweise ist das AGG auf solch ein Ernennungsverfahren nicht anwendbar, § 2 AGG.
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Vielen Dank für den Einblick und den abschließenden Tritt in den Hintern.
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Sorry
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| Laut "Bild"-Zeitung soll es sich bei den Beschuldigten um eine Kegelgruppe von Polizisten aus Mülheim und Essen handeln. | |
Kegelgruppe jetzt die neue Hinterhofmoschee?
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Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber... |