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Ich meine halt ob sich das Volumen einer fiktiven Luftblase in dieser Höhle bei dem Buchstaben A abhängig davon verändert, ob das Wasser in dem Bereich daneben bei H z.B. nur auf Höhe des Tauchers ist oder bis oben voll. Mein Verständnis ist, dass sich die Luftblase verkleinern müsste, je mehr Wasser von der anderen Seite aus diese Luftblase "zusammendrückt".
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Ja, der Druck des Wassers hat natürlich einen Einfluss auf das Volumen der Luftblase.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 15.06.2018 13:55]
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Oder anders: Kommunizierende Röhren haben immer die selbe Füllhöhe, solange sie der selben Athmosphäre ausgesetzt sind.
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| Zitat von csde_rats
| Zitat von snaggit
| Zitat von csde_rats
| Zitat von KOOGas
Nehmen wir an der Teil der Höhle "A" ist nicht vollständig mit Wasser gefüllt. Verändert sich dann auch der Wasserpegel abhängig davon, wie voll der Bereich "H" mit Wasser gefüllt ist - da ja der Druck zunimmt und somit die Luft verdichtet werden könnte?
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Luft und Wasser in der Höhle stehen unter annähernd dem gleichen Druck (wenn die Höhenmeter der Höhle klein sind im Vergleich zur Gesamttiefe). Das Luft jetzt ein kompressibles Fluid ist, ist irrelevant, weil das "Schrumpfvolumen" vernachlässigbar klein ist i.V.z. Wassermenge.
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Das Luftpolster hat den gleichen Druck des Wassers an der Phasengrenze. Und der Druck des Wassers ist eben der hydrostatische in Abhänhigkeit der Höhe H der Wassersäule darüber (Wasserspiegel/Luft in der Höhle). Kompressibilität ist völlig irrelevant für den Druck der Luft und spielt lediglich beim Volumen eine Rolle. Oder bin ich gedanklich irgendwo falsch agebogen?
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Eh, genau das sage ich doch?
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Ok, dann hatte ich was falsch verstanden. Passt ja.
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Um mal eben die Frage mit Zahlen uu beantworten: Angenommen im Anfangszustand ist der Wasserspiegel in der Höhle und außen auf gleicher Höhe und der Luftdruck identisch (100.000 Pa). Wenn nun der Wasserspiegel außen um 10 m steigt, steigt der Druck auf das Luftpolster um 100.000 Pa. Laut idealem Gasgesetz führt die Verdopplung des Drucks zu einer Halbierung des Luftpolstervolumens.
| Zitat von da gig
¤: die animation ist immernoch falsch, denn sie zeigt nur die infinitesimale portion wasser, die diesen druck besitzt und in kontakt mit der mauer ist. aber ursächlich dafür ist die wassersäule über ihr. lässt man diese weg verschwände der druck sofort. | |
Also so infinitesimal finde ich die Wasserschicht in der Animation nicht, an der Kante erkenne ich einen guten halben Meter. Wenn man im Abstand von einem halben Meter zum Damm eine Plexiglasscheibe baut ist doch hydrostatisch alles paletti und der Druck unten identisch zu Quatrillionen Badewannen im Staudamm?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Izmir am 15.06.2018 14:22]
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Die Pexiglasscheibe kann das vielleicht nur unten am Boden nicht mehr so ab, aber für die Staumauer isses egal.
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Plexi-Virgin vs. Beton-Chad
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QWOP
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Und Cain beschwert sich über seinen kränkelnden Karate-Kadaver.
Das kann doch unmöglich gesund sein.
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| Zitat von da gig
nochmal auf wiki nachgeguckt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hydrostatisches_Paradoxon
¤: die animation ist immernoch falsch, denn sie zeigt nur die infinitesimale portion wasser, die diesen druck besitzt und in kontakt mit der mauer ist. aber ursächlich dafür ist die wassersäule über ihr. lässt man diese weg verschwände der druck sofort.
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Niemand hindert dich eine Distribution im Schwarzschen Sinne da rein zu packen, dann hat auch eine infinitesimale Wasserschicht sowas wie Gewicht und es ist alles paletti. Krieg mal deine Analysis auf die Panzerkette.
Alright, the cat's alive - let's go to dinner!
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twitch@1990 lel
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Induktion
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Viele interessante Stories, wie ich finde.
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Die Seite ist toll.
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müssen so kostenlose hotelgeschichten eigentlich versteuert werden, wenn man diese influencer geschichte professionell betriebt?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von M@buse am 17.06.2018 13:31]
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| Zitat von M@buse
müssen so kostenlose hotelgeschichten eigentlich versteuert werden, wenn man diese influencer geschichte professionell betriebt?
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Sicherlich.
Sachbezug -> geldwerter Vorteil
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Puh. Also öhm.
Das dürfte ja dann im Zweifel äußerst unangenehm werden, wenn sich das Finanzamt meldet.
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| Zitat von honkbaer
| Zitat von M@buse
müssen so kostenlose hotelgeschichten eigentlich versteuert werden, wenn man diese influencer geschichte professionell betriebt?
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Sicherlich.
Sachbezug -> geldwerter Vorteil
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Da bin ich mir nicht so sicher. Das Hotel ist ja kein Arbeitgeber, der Influencer bezieht eine Dienst-/Sachleistung per Vertrag kostenlos. Wieso sollte das zu versteuern sein? Wenn ich auf ebay Kleinanzeigen einen kostenlosen Schrank ergattere, muß ich das ja auch nicht versteuern.
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Wenn Du den Schrank aber vom Möbelhersteller bekommst mit der Auflage, darüber zu berichten wie toll doch der Schrank ist, dann ist das vielleicht etwas anderes...
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Wo sind Switchie und Mad Malone?
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| Zitat von M@buse
Puh. Also öhm.
Das dürfte ja dann im Zweifel äußerst unangenehm werden, wenn sich das Finanzamt meldet.
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Deshalb hält man die immer schön unterbesetzt. Passend dazu hat ja auch Wolfgang Schäuble die FIU (financial crime unit) vom BKA zum Zoll geschoben. Und der hat weder Zeit noch Personal dafür.
| Staatsanwälte und LKA-Mitarbeiter klagen seit Monaten darüber, dass sie so gut wie überhaupt keine Geldwäschemeldungen weitergeleitet bekommen. Ein Fahnder sagte im Gespräch mit NDR und "SZ", dass er in einem Fall eine Meldung aus dem Juli erst zum Jahresende überhaupt weitergeleitet bekommen hatte.
Im vergangenen Dezember musste das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage eines Abgeordneten der Linksfraktion im Bundestag einräumen, dass von 29.000 eingegangenen Verdachtsmeldungen 25.000 noch nicht vollständig bearbeitet sind.
"Wenn die derzeitige Praxis so weitergeht, dann sind wir in der Geldwäschebekämpfung in Deutschland ruck zuck wieder in der Steinzeit angelangt", beklagt ein Staatsanwalt gegenüber NDR und "SZ". | |
Schäuble war halt schon immer ein Profi, wenn es um Geldwäsche geht.
[/verschwörungstheorie]
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| Zitat von [GHF]Cop
| Zitat von honkbaer
| Zitat von M@buse
müssen so kostenlose hotelgeschichten eigentlich versteuert werden, wenn man diese influencer geschichte professionell betriebt?
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Sicherlich.
Sachbezug -> geldwerter Vorteil
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Da bin ich mir nicht so sicher. Das Hotel ist ja kein Arbeitgeber, der Influencer bezieht eine Dienst-/Sachleistung per Vertrag kostenlos. Wieso sollte das zu versteuern sein? Wenn ich auf ebay Kleinanzeigen einen kostenlosen Schrank ergattere, muß ich das ja auch nicht versteuern.
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Aber man begibt sich doch in ein Arbeitsverhältnis. Und der Arbeitgeber zahlt in Sachwerten.
Dein Ebay-Beispiel ist was völlig anderes.
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Thema: Interessantes ( Ah? ) |